Côte d'Ivoire: Gewerkschafter vorläufig frei

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Der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy aus Côte d’Ivoire (Archivbild)

Am 7. Mai 2025 wurde Ghislain Duggary Assy vorläufig aus dem Zentralgefängnis von Abidjan entlassen. Der Lehrer und Gewerkschafter muss sich jedoch nach wie vor wegen Vorwürfen verantworten, die mit einem Streikaufruf durch Lehrer*innengewerkschaften zusammenhängen. Sein Rechtsmittelverfahren findet am 11. Juni vor dem Berufungsgericht statt. Die Vorwürfe gegen ihn müssen fallengelassen werden!

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Minister,

der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy wurde am 7. Mai 2025 in Erwartung seines Berufungsverfahrens vorläufig aus der Haft entlassen. Die Vorwürfe gegen ihn sind nach wie vor anhängig. Er darf das Land nicht verlassen und muss sich bis zu seiner Verhandlung am 11. Juni jeden Monat bei dem Berufungsgericht melden.

Ghislain Duggary Assy leitet die Kommunikationsabteilung der Lehrer*innengewerkschaft Mouvement des Enseignants pour la Dynamique de la Dignité. Er wurde in der Nacht vom 2. auf den 3. April von vermummten Männern in seinem Haus festgenommen. Zuvor hatte ein Bündnis aus Lehrer*innengewerkschaften zu einem Streik am 3. und 4. April aufgerufen. Der Gewerkschafter wurde noch in der gleichen Nacht auf der Polizeiwache befragt, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. 

Am 8. April wurde Ghislain Duggary Assy wegen der "Vereinigung von Staatsbediensteten" und "Behinderung der Arbeit des öffentlichen Dienstes" zu zwei Jahren Haft verurteilt. 

Hiermit fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass das Verfahren gegen Ghislain Duggary Assy eingestellt und er umgehend freigesprochen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Minister,

I welcome the news that unionist Ghislain Duggary Assy was provisionally released from detention on 7 May by the Court of Appeal. However, I remain concerned that the charges against him are still pending.

Ghislain Duggary is prohibited from leaving the country and must report to the Court of Appeal registry every month while waiting for a final decision. His case will be reviewed on 11 June.

On 4 April, Ghislain Duggary Assy was charged with organizing the collective action of civil servants outside the prescribed legal framework and "obstructing the operation of the public service". He was sentenced to two years imprisonment on 8 April.

Ghislain Duggary Assy’s peaceful action to call for strike to demand, among others, the upgrading of quarterly bonuses for teachers, is not a crime. Amnesty International believes the unionist's charges were solely to undermine the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association and workers’ human rights.

I therefore call upon you to ensure that the prosecution of Ghislain Duggary Assy is ended and all charges against him are immediately dropped.

Yours sincerely,

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Appell an

Mr. Jean Sansan Kambilé
Plateau immeuble Symphonie, cité administrative
Tour B 16e et 17e étage
BP V 107 Abidjan 
CÔTE D’IVOIRE

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Côte d'Ivoire
S.E. Herrn Abdallah Azize Diabate
Schinkelstr. 10
14193 Berlin
Fax: 030-25 75 89 93
E-Mail: contact@ambaci.de

Amnesty fordert:

  • Hiermit fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass das Verfahren gegen Ghislain Duggary Assy eingestellt und er umgehend freigesprochen wird.

Sachlage

Der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy wurde am 7. Mai 2025 in Erwartung seines Berufungsverfahrens vorläufig aus der Haft entlassen. Die Vorwürfe gegen ihn sind nach wie vor anhängig. Er darf das Land nicht verlassen und muss sich bis zu seiner Verhandlung am 11. Juni jeden Monat bei dem Berufungsgericht melden.

Ghislain Duggary Assy leitet die Kommunikationsabteilung der Lehrer*innengewerkschaft Mouvement des Enseignants pour la Dynamique de la Dignité. Er wurde in der Nacht vom 2. auf den 3. April von vermummten Männern in seinem Haus festgenommen. Zuvor hatte ein Bündnis aus Lehrer*innengewerkschaften zu einem Streik am 3. und 4. April aufgerufen. Der Gewerkschafter wurde noch in der gleichen Nacht auf der Polizeiwache befragt, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. 

Am 8. April wurde Ghislain Duggary Assy wegen der "Vereinigung von Staatsbediensteten" und "Behinderung der Arbeit des öffentlichen Dienstes" zu zwei Jahren Haft verurteilt. 

Seine friedliche Aktion, zum Streik aufzurufen, um unter anderem die Anhebung der vierteljährlichen Zulagen für Lehrkräfte zu fordern, stellt kein Verbrechen dar. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Vorwürfe gegen ihn allein auf die friedliche Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zurückzuführen sind und dass damit die Menschenrechte von Arbeiter*innen untergraben werden sollen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 21. März 2025 hat ein Bündnis aus zwei Gewerkschaften in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Verfahren in einer Mitteilung an die Bildungsministerin einen Streik an den Grund- und Sekundarschulen in Côte d'Ivoire angekündigt, um unter anderem eine Erhöhung der vierteljährlichen Zulagen für die Lehrkräfte zu fordern.

Den Gewerkschaften zufolge, die bereits im Oktober 2024 protestiert hatten, gingen die Behörden in den Verhandlungen nicht auf ihre Anliegen ein. Die Regierung von Côte d'Ivoire sagte zu, einen Ausschuss einzurichten, der sich mit den Missständen befassen sollte. Gewerkschaftsmitglieder haben jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Ausschuss seit seiner Einsetzung noch nicht zusammengetreten ist.

In einer am 5. April 2025 veröffentlichten Erklärung bezeichnete das Ministerium für öffentliche Verwaltung den Streik als rechtswidrig und drohte den streikenden Lehrkräften mit Strafen. Am 8. April wurden ein Dutzend Vorstandsmitglieder des streikenden Gewerkschaftsverbandes festgenommen und einige Stunden später wieder freigelassen.

Diese Festnahmen sowie die Verurteilung von Ghislain Duggary Assy stellen eine eklatante Verletzung der Menschenrechte von Arbeitnehmer*innen dar. Dazu gehören insbesondere die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Streikrecht, die alle in der ivorischen Verfassung und in Menschenrechtsabkommen wie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat Côte d'Ivoire ist, garantiert werden.