Côte d'Ivoire: Urteil gegen Gewerkschafter bestätigt
Der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy zu Besuch in einem Amnesty-Büro in Côte d’Ivoire (undatiertes Foto)
© Privat
Am 16. Juli bestätigte das Berufungsgericht von Abidjan die Verurteilung und zweijährige Haftstrafe des Gewerkschafters Ghislain Duggary Assy. Er war im April 2025 wegen "Behinderung der Arbeit des öffentlichen Dienstes" im Zusammenhang mit dem Streikaufruf eines Bündnisses aus Lehrer*innengewerkschaften verurteilt worden. Da kein Haftbefehl erlassen wurde, bleibt Ghislain Duggary Assy auf freiem Fuß. Amnesty International fordert die ivorischen Behörden jedoch weiterhin nachdrücklich auf, das Urteil gegen Ghislain Duggary Assy aufzuheben und die Strafverfolgung gegen ihn einzustellen.
Setzt euch für Ghislain Duggary Assy ein!
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Appell an
Mr. Jean Sansan Kambilé
Plateau immeuble Symphonie, cité administrative
Tour B 16e et 17e étage
BP V 107 Abidjan
CÔTE D’IVOIRE
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Côte d'ivoire
S.E. Herrn Abdallah Azize Diabate
Schinkelstr. 10
14193 Berlin
Fax: 030-25 75 89 93
E-Mail: contact@ambaci.de
Amnesty fordert:
- Hiermit fordere ich Sie auf, die Verurteilung von Ghislain Duggary Assy aufzuheben, da er allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verfolgt wird.
- Respektieren und schützen Sie außerdem das Streikrecht in Côte d'Ivoire.
Sachlage
Der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy wird in Verbindung mit seinem friedlichen Aktivismus rechtswidrig strafverfolgt. Nach einem Rechtsmittelverfahren, das von seinen Rechtsbeiständen initiiert wurde, bestätigte das Berufungsgericht von Abidjan am 16. Juli die Verurteilung und die zweijährige Haftstrafe von Ghislain Duggary Assy. Einer seiner Rechtsbeistände hat vor dem Kassationsgericht Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt.
Am 8. April verurteilte das erstinstanzliche Gericht Ghislain Duggary Assy wegen der "Vereinigung von Staatsbediensteten" und "Behinderung der Arbeit des öffentlichen Dienstes" zu zwei Jahren Haft. Grundlage war seine Beteiligung an dem Streikaufruf eines Bündnisses aus Lehrer*innengewerkschaften, die unter anderem eine Erhöhung der vierteljährlichen Zulagen forderten. Am 7. Mai wurde er unter verschiedenen Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot, vorübergehend aus der Haft entlassen. Da nach der Entscheidung des Berufungsgerichts vom 16. Juli kein Haftbefehl erlassen wurde, bleibt Ghislain Duggary Assy auf freiem Fuß. Er hätte allerdings gar nicht verurteilt werden dürfen.
Hintergrundinformation
Ghislain Duggary Assy wurde in der Nacht zum 3. April von vermummten Männern in seinem Haus festgenommen. Zuvor hatte ein Bündnis aus Lehrer*innengewerkschaften zu einem Streik am 3. und 4. April aufgerufen. Sie forderten unter anderem eine Erhöhung der vierteljährlichen Zulagen. Den Gewerkschaften zufolge, die bereits im Oktober 2024 protestiert hatten, gingen die Behörden in den Verhandlungen nicht auf ihre Anliegen ein. Die Regierung von Côte d'Ivoire sagte zu, einen Ausschuss einzurichten, der sich mit den Missständen befassen sollte. Gewerkschaftsmitglieder haben jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Ausschuss seit seiner Einsetzung noch nicht zusammengetreten ist.
In einer am 5. April veröffentlichten Erklärung bezeichnete das Ministerium für öffentliche Verwaltung den Streik als rechtswidrig und drohte den streikenden Lehrkräften mit Strafen. Am 8. April wurden ein Dutzend Vorstandsmitglieder des streikenden Gewerkschaftsverbandes festgenommen und einige Stunden später wieder freigelassen.
Die Verurteilung von Ghislain Duggary Assy sowie ein Dutzend Festnahmen nach der Streikmitteilung an die Bildungsministerin am 21. März 2025 stellen eine eklatante Verletzung der Menschenrechte von Arbeitnehmer*innen dar. Dazu gehören insbesondere die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Streikrecht, die alle in der ivorischen Verfassung und in Menschenrechtsabkommen wie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat Côte d'Ivoire ist, garantiert werden.