Côte d'Ivoire: Urteil gegen Gewerkschafter bestätigt

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Ghislain Duggary Assy steht mit einem großen Lächeln vor einer Wand, an der unter anderem ein Banner angebracht ist mit dem Amnesty-Logo und dem Schriftzug "Amnesry International". Er ballt die rechte Faust und hält sie vor sich.

Der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy zu Besuch in einem Amnesty-Büro in Côte d’Ivoire (undatiertes Foto)

Am 16. Juli bestätigte das Berufungsgericht von Abidjan die Verurteilung und zweijährige Haftstrafe des Gewerkschafters Ghislain Duggary Assy. Er war im April 2025 wegen "Behinderung der Arbeit des öffentlichen Dienstes" im Zusammenhang mit dem Streikaufruf eines Bündnisses aus Lehrer*innengewerkschaften verurteilt worden. Da kein Haftbefehl erlassen wurde, bleibt Ghislain Duggary Assy auf freiem Fuß. Amnesty International fordert die ivorischen Behörden jedoch weiterhin nachdrücklich auf, das Urteil gegen Ghislain Duggary Assy aufzuheben und die Strafverfolgung gegen ihn einzustellen.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Minister,

der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy wird in Verbindung mit seinem friedlichen Aktivismus rechtswidrig strafverfolgt. Nach einem Rechtsmittelverfahren, das von seinen Rechtsbeiständen initiiert wurde, bestätigte das Berufungsgericht von Abidjan am 16. Juli die Verurteilung und die zweijährige Haftstrafe von Ghislain Duggary Assy. Einer seiner Rechtsbeistände hat vor dem Kassationsgericht Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt.

Am 8. April verurteilte das erstinstanzliche Gericht Ghislain Duggary Assy wegen der "Vereinigung von Staatsbediensteten" und "Behinderung der Arbeit des öffentlichen Dienstes" zu zwei Jahren Haft. Grundlage war seine Beteiligung an dem Streikaufruf eines Bündnisses aus Lehrer*innengewerkschaften, die unter anderem eine Erhöhung der vierteljährlichen Zulagen forderten. Am 7. Mai wurde er unter verschiedenen Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot, vorübergehend aus der Haft entlassen. Da nach der Entscheidung des Berufungsgerichts vom 16. Juli kein Haftbefehl erlassen wurde, bleibt Ghislain Duggary Assy auf freiem Fuß. Er hätte allerdings gar nicht verurteilt werden dürfen.

Hiermit fordere ich Sie auf, die Verurteilung von Ghislain Duggary Assy aufzuheben, da er allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verfolgt wird. 

Respektieren und schützen Sie außerdem das Streikrecht in Côte d'Ivoire.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Minister,

I am writing to express my deep concern for unionist Ghislain Duggary Assy who has been unlawfully prosecuted in connection to his peaceful activism.

Following an appeal process initiated by his lawyers, on 16 July, the Abidjan Court of Appeal confirmed the conviction and two-year sentencing of Ghislain Duggary Assy. His lawyer has filed an appeal against the decision before the Court of Cassation.

On 8 April [, the First Instance Tribunal convicted Ghislain Duggary Assy of organizing the collective action of civil servants outside the prescribed legal framework and "obstructing the operation of the public service", in connection to him joining a call for strike initiated by a coalition of teachers’ unions, calling among other things, the upgrading of quarterly bonuses. On 8 April, he was sentenced to two years imprisonment. He was provisionally released from detention on 7 May with various conditions on his release, including a prohibition to leave the country. Given that no committal order was issued following the Court of Appeal’s decision on 16 July, Ghislain remains free. But he should never have been convicted in the first place.

I therefore call upon you to quash the conviction of Ghislain Duggary Assy, as he has been prosecuted solely because of the exercise of his rights to freedom of expression, peaceful assembly and association. I further urge you to respect and protect the right to strike in Cote d’Ivoire.

Yours sincerely,

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Appell an

Mr. Jean Sansan Kambilé
Plateau immeuble Symphonie, cité administrative
Tour B 16e et 17e étage
BP V 107 Abidjan 
CÔTE D’IVOIRE

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Côte d'ivoire
S.E. Herrn Abdallah Azize Diabate
Schinkelstr. 10
14193 Berlin
Fax: 030-25 75 89 93
E-Mail: contact@ambaci.de

Amnesty fordert:

  • Hiermit fordere ich Sie auf, die Verurteilung von Ghislain Duggary Assy aufzuheben, da er allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verfolgt wird.
  • Respektieren und schützen Sie außerdem das Streikrecht in Côte d'Ivoire.

Sachlage

Der Gewerkschafter Ghislain Duggary Assy wird in Verbindung mit seinem friedlichen Aktivismus rechtswidrig strafverfolgt. Nach einem Rechtsmittelverfahren, das von seinen Rechtsbeiständen initiiert wurde, bestätigte das Berufungsgericht von Abidjan am 16. Juli die Verurteilung und die zweijährige Haftstrafe von Ghislain Duggary Assy. Einer seiner Rechtsbeistände hat vor dem Kassationsgericht Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt.

Am 8. April verurteilte das erstinstanzliche Gericht Ghislain Duggary Assy wegen der "Vereinigung von Staatsbediensteten" und "Behinderung der Arbeit des öffentlichen Dienstes" zu zwei Jahren Haft. Grundlage war seine Beteiligung an dem Streikaufruf eines Bündnisses aus Lehrer*innengewerkschaften, die unter anderem eine Erhöhung der vierteljährlichen Zulagen forderten. Am 7. Mai wurde er unter verschiedenen Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot, vorübergehend aus der Haft entlassen. Da nach der Entscheidung des Berufungsgerichts vom 16. Juli kein Haftbefehl erlassen wurde, bleibt Ghislain Duggary Assy auf freiem Fuß. Er hätte allerdings gar nicht verurteilt werden dürfen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ghislain Duggary Assy wurde in der Nacht zum 3. April von vermummten Männern in seinem Haus festgenommen. Zuvor hatte ein Bündnis aus Lehrer*innengewerkschaften zu einem Streik am 3. und 4. April aufgerufen. Sie forderten unter anderem eine Erhöhung der vierteljährlichen Zulagen. Den Gewerkschaften zufolge, die bereits im Oktober 2024 protestiert hatten, gingen die Behörden in den Verhandlungen nicht auf ihre Anliegen ein. Die Regierung von Côte d'Ivoire sagte zu, einen Ausschuss einzurichten, der sich mit den Missständen befassen sollte. Gewerkschaftsmitglieder haben jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Ausschuss seit seiner Einsetzung noch nicht zusammengetreten ist.

In einer am 5. April veröffentlichten Erklärung bezeichnete das Ministerium für öffentliche Verwaltung den Streik als rechtswidrig und drohte den streikenden Lehrkräften mit Strafen. Am 8. April wurden ein Dutzend Vorstandsmitglieder des streikenden Gewerkschaftsverbandes festgenommen und einige Stunden später wieder freigelassen.

Die Verurteilung von Ghislain Duggary Assy sowie ein Dutzend Festnahmen nach der Streikmitteilung an die Bildungsministerin am 21. März 2025 stellen eine eklatante Verletzung der Menschenrechte von Arbeitnehmer*innen dar. Dazu gehören insbesondere die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Streikrecht, die alle in der ivorischen Verfassung und in Menschenrechtsabkommen wie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat Côte d'Ivoire ist, garantiert werden.