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China: Bürgerjournalistin erneut in Haft

Die chinesische Bürgerjournalistin Zhang Zhan (undatiertes Foto)
© privat
+++ Aktualisierung: Am 18. November wurde Zhang Zhan formal angeklagt, "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben". Sie befindet sich nach wie vor in der Haftanstalt von Pudong in Shanghai. Bitte setzt euch weiter für sie ein. +++
Die Bürgerjournalistin Zhang Zhan ist aktuell in der Haftanstalt von Pudong in Shanghai inhaftiert. Ihr wird vorgeworfen, "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben". Sie steht seit ihrer Freilassung aus dem Gefängnis am 13. Mai 2024 wegen ihres fortlaufenden Engagements für die Menschenrechte im Visier der Behörden. Auch ihre Familie ist mit Einschüchterungsversuchen und Drohungen durch die Behörden konfrontiert, und der Rechtsbeistand, den ihre Familie mit ihrem Fall beauftragen wollte, wurde fast acht Stunden von der Polizei festgehalten.
Setzt euch mit uns für die Freilassung von Zhang Zhan ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Director Ma Xuebo
Pudong Branch of the Shanghai Public Security Bureau
655 Dingxiang Road
Pudong
Shanghai 200120
VOLKSREPUBLIK CHINA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Volksrepublik China
Herrn Fanhua Zeng
Geschäftsträger a.i.
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com oder de@mofcom.gov.cn
Fax: 030-27 58 82 21
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Zhang Zhan umgehend und bedingungslos frei.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass Zhang Zhan bis zu ihrer Freilassung regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu ihrer Familie erhält und dass sie nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird.
- Sorgen Sie auch dafür, dass Zhang Zhan regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu von ihr oder ihrer Familie gewählten Rechtsbeiständen hat und diese Rechtsbeistände die ihnen zustehenden Rechte zur Verteidigung von Zhang Zhan effektiv wahrnehmen können.
- Beenden Sie die Schikanierung und Bedrohung ihrer Familie und anderer Menschenrechtsverteidiger*innen, die diesen Fall unterstützen.
Sachlage
Die Inhaftierung der Bürgerjournalistin Zhang Zhan (张展) in der Haftanstalt von Pudong in Shanghai wegen des Vorwurfs, "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben" (寻衅滋事罪), gibt Anlass zur Sorge. Diese Vorwürfe sind haltlos, denn Zhang Zhan hat lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und die Rechte anderer verteidigt.
Versuche ihrer Familie, ihr einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen, waren erfolglos. Nach einem Treffen mit ihrer Familie wurde der Menschenrechtsanwalt Fan Biaowen von der Shanghaier Polizei mitgenommen und fast acht Stunden in Gewahrsam festgehalten. Auch die Familie von Zhang Zhan wurde von den Behörden eingeschüchtert und bedroht, um sie daran zu hindern, der internationalen Gemeinschaft Einzelheiten über Zhang Zhans Fall mitzuteilen.
Dieses Vorgehen ist äußerst besorgniserregend, denn Zhang Zhan wurde erst vor wenigen Monaten, am 13. Mai 2024, aus dem Gefängnis entlassen. Dort hatte sie eine ungerechtfertigte vierjährige Haftstrafe verbüßt.
Ende August 2024 wurde berichtet, dass sie in Gansu, einer weit über 1.000 km entfernt von Shanghai im Nordwesten liegende Provinz Chinas, von der Shanghaier Polizei in Gewahrsam genommen wurde. Zuvor war sie während ihres Aufenthalts in Shanghai regelmäßig und wiederholt von der Polizei verhört worden, wobei einige Verhöre mehr als zehn Stunden dauerten.
Am 8. Oktober befand sich Zhang Zhan seit über 37 Tagen in Haft. Nach der chinesischen Strafprozessordnung können die Behörden eine Person maximal 37 Tage lang festhalten. Danach müssen sie entweder offiziell Haftbefehl erlassen, einen anderen Paragrafen der Strafprozessordnung anwenden oder die Person freilassen. Das Ausbleiben weiterer Informationen seitens der Strafverfolgungs- oder Justizbehörden sorgt für ernste Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Zhang Zhans Situation und den Menschenrechtsverletzungen, denen sie während ihrer Haft ausgesetzt sein könnte. Dazu gehört auch die Gefahr von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Hintergrundinformation
Zhang Zhan ist eine chinesische Bürgerjournalistin, die wegen ihrer Berichterstattung über den Ausbruch der Coronapandemie in Wuhan in Haft war. Die ehemalige Anwältin war im Februar 2020 nach Wuhan gereist, um aus erster Hand Informationen über das Geschehen zu liefern. Sie berichtete auf Social-Media-Plattformen über die Inhaftierung unabhängiger Reporter*innen und die Schikane gegen Familienangehörige von Betroffenen.
Zhang Zhan verschwand am 14. Mai 2020 in Wuhan. Später wurde bekannt, dass sie von den chinesischen Behörden in Shanghai inhaftiert und nach einem Scheinprozess wegen des Vorwurfs, "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben", verurteilt worden war. Im Gefängnis trat Zhang Zhan in einen eingeschränkten Hungerstreik. Dies führte zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen, sodass sie mehrfach ins Krankenhaus verlegt werden musste. Einem Rechtsbeistand zufolge, der mit ihrer Familie gesprochen hatte, wurde sie im Juli 2023 angesichts besorgniserregender gesundheitlicher Langzeitfolgen und eines Körpergewichts von nur 37 kg, der Hälfte ihres Gewichts vor Haftantritt, erneut ins Gefängniskrankenhaus gebracht.
Am 13. Mai 2024 wurde Zhang Zhan nach Verbüßen einer vierjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen. Seit ihrer Freilassung war sie jedoch strenger Überwachung und ständigen Schikanen durch die Behörden ausgesetzt. Zhang Zhan äußerte sich besorgt angesichts der Überwachung ihrer Online-Äußerungen durch die Behörden.
Ende August soll sie Berichten zufolge von Shanghai in die Provinz Gansu im Nordwesten Chinas gereist sein, um sich solidarisch mit anderen Menschenrechtsverteidiger*innen zu zeigen. Bei einem Besuch in ihrer Heimatstadt Shaanxi kurz darauf war sie plötzlich nicht mehr zu erreichen. Später wurde berichtet, dass sie in Gewahrsam genommen worden war, und zwar von Polizei aus Shanghai, das weit über 1.000 km von ihrem letzten bekannten Aufenthaltsort entfernt ist. Seitdem wurde Zhang Zhan nach Angaben aus der Zivilgesellschaft von den chinesischen Behörden unter dem Vorwurf, "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben", strafrechtlich verfolgt. Sie befindet sich derzeit im Haftzentrum von Pudong in Shanghai. Zhang Zhan ist seit mehr als einem Monat inhaftiert.
Sie wird allein wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten. Amnesty International setzt sich seit 2020 für die Freilassung von Zhang Zhan ein.
Seit dem Ausbruch von Covid-19 in Wuhan hat die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung in China immer größere Ausmaße angenommen. Amnesty International hat zahlreiche Fälle unabhängiger Journalist*innen und Aktivist*innen dokumentiert, die verurteilt wurden, weil sie die Wahrheit über die Pandemie berichtet hatten. Zhang Zhan ist ein Paradebeispiel für dieses Vorgehen. Die repressiven Maßnahmen wurden nach der Protestbewegung, deren Symbol ein weißes Blatt Papier war, verschärft und führten zu weiteren Einschränkungen der Zivilgesellschaft. Menschenrechtsaktivist*innen, darunter Protestteilnehmerinnen, unabhängige Journalist*innen, Menschenrechts-anwält*innen und Akademiker*innen, sind aufgrund verschiedener Anklagen wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" von schweren Strafen bedroht.
Selbst nach Verbüßung ihrer vollen Strafe sind Menschenrechtsverteidiger*innen in ihrer Freiheit eingeschränkt. Sie und ihre Familien werden weiterhin schikaniert und ihrer Rechte beraubt. Amnesty hat mehrere Fälle von Menschenrechtsverteidiger*innen dokumentiert, die trotz ihrer Freilassung noch immer nicht vollständig frei sind. So stand der Menschenrechtsanwalt Jiang Tianyong nach seiner Freilassung unter Hausarrest und kann seit mehr als elf Jahren seine Familie nicht sehen. Ein anderer Menschenrechtsanwalt, Wang Quanzhang, erlebt auch nach seiner Freilassung Zwangsräumungen und seinen Kindern wird zum Teil der Schulbesuch verweigert.