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Belarus: Durch den Hungerstreik in Lebensgefahr
Diese Urgent Action ist beendet.
Der Punk-Musiker Ihar Bantsar wurde am 19. März zu eineinhalb Jahren Haft in einer offenen Vollzugsanstalt verurteilt. Am 20. Oktober 2020 war er bei einem Protest festgenommen worden, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrnahm. Am 3. März ging er in den Hungerstreik, um gegen seine anhaltende Inhaftierung zu protestieren. Ihar Bantsar wurde vorerst aus der Haft entlassen – doch das Berufungsverfahren ist anhängig.

Der Punk-Musiker Ihar Bantsar befindet sich seit dem 3. März im Hungerstreik, um gegen seine anhaltende Inhaftierung aufgrund konstruierter Anschuldigungen zu protestieren. Er wurde nur deshalb inhaftiert, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrgenommen hat, und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Appell an
Prosecutor General
Andrei Shved
Internatsionalnaya Str. 22
220030 Minsk
BELARUS
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Belarus
S.E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie die Anklagen gegen Ihar Bantsar fallen und lassen Sie ihn umgehend bedingungslos frei, da er nur deshalb strafrechtlich verfolgt wird, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrgenommen hat.
- Stellen Sie bis zu seiner Freilassung sicher, dass Ihar Bantsar angemessen und nach den Grundsätzen der Medizinethik medizinisch versorgt wird. Dies schließt die Prinzipien der Vertraulichkeit, der Autonomie und der ärztlichen Aufklärung ein.
Sachlage
Es besteht große Sorge um den inhaftierten Musiker Ihar Bantsar. Er befindet sich seit Beginn seines Prozesses am 3. März 2021 im Hungerstreik, um gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu protestieren. Da sich sein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert hat, benötigt er dringend eine medizinische Behandlung. Stattdessen wurde ihm am 17. März mitgeteilt, dass er wegen eines "Verstoßes gegen die [Gefängnis-]Ordnung" für drei Tage in eine Strafzelle verlegt werde.
Ihar Banstar wurde am 20. Oktober 2020 in der Stadt Hrodno (Grodno) in Gewahrsam genommen, nachdem er bei einem Protest in einem Tanga vor Polizeiautos getanzt hatte. Seine Handlungen waren völlig friedlich und stellen eine legitime Ausübung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung dar. Dennoch wurde er nach Paragraf 339, Artikel 1 des belarussischen Strafgesetzbuches wegen Rowdytums angeklagt und befindet sich weiterhin im Gefängnis Nr. 1 in Hrodno in Haft.
Ihar Banstar wurde im Kontext des umfassenden Vorgehens gegen friedliche Demonstrierende und ihre Menschenrechte im Zuge der umstrittenen Präsidentschaftswahlen im August 2020 ins Visier genommen. Dies verstößt gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen von Belarus. Die Menschenrechte von Ihar Banstar wurden verletzt und seine Gesundheit ist in Gefahr.
Hintergrundinformation
Belarus befindet sich seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen am 9. August 2020 in einer beispiellosen Menschenrechtskrise. Im Zusammenhang mit der Wahl gehen die Behörden oft unter Anwendung exzessiver Gewalt gegen Zehntausende friedlicher Demonstrant_innen und Andersdenkende vor. Lokalen Menschenrechtsverteidiger_innen zufolge befinden sich derzeit 290 Personen unter konstruierten Anklagen im Gefängnis oder in Untersuchungshaft, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrgenommen haben. Unter ihnen befinden sich ehemalige Präsidentschaftskandidat_innen und Mitglieder ihrer Wahlkampfteams, unabhängige Journalist_innen und Blogger_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, zivilgesellschaftliche Aktivist_innen und Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft.
Es liegen zahlreiche übereinstimmende Berichte darüber vor, dass Inhaftierte unter schlechten Bedingungen festgehalten werden, keine angemessene medizinische Versorgung erhalten und ihnen Bewegungsmöglichkeiten sowie der Kontakt zu Verwandten verwehrt wird. Unter anderem werden ihnen Besuche sowie die Zustellung von dringend benötigter Nahrung und Kleidung verweigert. Dutzende wurden im Rahmen von äußerst unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt.
Trotz der Verurteilung durch zahlreiche lokale sowie internationale Menschenrechts- und zwischenstaatliche Organisationen weist nichts darauf hin, dass Belarus das rechtswidrige Vorgehen gegen Andersdenkende beenden wird.