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Der ägyptische Menschenrechtsverteidiger Ibrahim Ezz El-Din wurde am 26. April nach 34 Monaten willkürlicher Haft endlich freigelassen. Er war ein gewaltloser politischer Gefangener, der sich lediglich aufgrund seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befand.

Der ägyptische Menschenrechtsverteidiger Ibrahim Ezz El-Din
© Amnesty International
Am 31. Oktober wurde die Untersuchungshaft des Menschenrechtsforschers Ibrahim Ezz El-Din um 45 Tage verlängert. Er war am 11. Juni 2019 festgenommen worden und danach 167 Tage Opfer des Verschwindenlassens. Seitdem verschlechtert sich sein Gesundheitszustand immer weiter. Bei einer Ansteckung mit Covid-19 ist er deshalb in erhöhter Gefahr. In den chronisch überbelegten und unhygienischen Gefängnissen Ägyptens verbreitet sich das Virus rasant.
Appell an
Hamada al-Sawi
Office of the Public Prosecutor
Madinat al-Rehab
Cairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft von Ägypten
S.E. Herrn Khaled Mohamed Galaleldin Abdelhamid
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie höflich auf, Ibrahim Ezz El-Din umgehend und bedingungslos freizulassen, da er allein wegen seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit inhaftiert ist.
- Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung erhält, falls nötig auch zu psychiatrischer Betreuung.
- Bitte leiten Sie sofort eine Untersuchung seines Verschwindenlassens und seiner Foltervorwürfe ein und stellen Sie die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht.
Sachlage
Der Menschenrechtsforscher Ibrahim Ezz El-Din befindet sich im Tora-Gefängnis in Kairo in willkürlicher Haft. Bevor er am 26. November 2019 in das Gefängnis verlegt wurde, war er 167 Tagen "verschwunden" und wurde an verschiedenen Standorten des Geheimdiensts festgehalten. Dort wurde er laut eigenen Angaben gefoltert. Amnesty International betrachtet Ibrahim Ezz El-Din als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit inhaftiert ist.
Am 31. Oktober verlängerte das Strafgericht in Kairo im Verfahren Nr. 488/2019 seine Untersuchungshaft um 45 Tage. Ohne Grundlage werden ihm "Förderung der Ziele einer terroristischen Organisation" und "Veröffentlichung falscher Informationen zur Untergrabung der Staatssicherheit" zur Last gelegt.
Laut informierten Quellen leidet Ibrahim Ezz El-Din aufgrund der schlechten Haftbedingungen an einer Entzündung der Lendenwirbel, chronischen Allergien und einer Pilzinfektion der Zunge. Im April 2020 wurde er in das Gefängniskrankenhaus verlegt. Die Gefängnisbehörden gewährten seinen Familienangehörigen jedoch keinen Einblick in die Krankenakte. Sie können deshalb keine Ärzt_innen beauftragen, um die korrekte Medikamentendosis für ihn zu bestimmen. Das Krankenhausgefängnis verfügt zudem nicht über ein Röntgengerät, welches zur Diagnose seiner Rückenschmerzen benötigt wird. Durch seinen schlechten Gesundheitszustand ist Ibrahim Ezz El-Din bei einer Ansteckung mit Covid-19 in erhöhter Gefahr. Er leidet an Allergien, die ihm Atemprobleme verursachen und gehört damit gemäß der Liste der Weltgesundheitsorganisation zu den durch das Virus besonders gefährdeten Gruppen. Laut den medizinischen Fachkräften, die sich mit dem Fall von Ibrahim Ezz El-Din beschäftigen, könnte die während seines Verschwindenlassens erlebte Folter zusammen mit der Weigerung der Gefängnisbehörden, ihm Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung zu gestatten, Depressionen ausgelöst haben. Er hat seit Anfang 2020 bereits zwei Suizidversuche unternommen.
Hintergrundinformation
Ibrahim Ezz El-Din arbeitet bei der Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten (ECRF) zum Recht auf Wohnen. Am Abend des 11. Juni 2019 wurde er von Sicherheitskräften in Zivil festgenommen. Er wurde in seinem Wohnviertel Moqattam in Kairo von der Straße abgeführt und "verschwand" daraufhin für 167 Tage. Die Behörden hielten seinen Aufenthaltsort geheim und stritten gegenüber seiner Familie und seiner Rechtsbeistände ab, dass er sich in ihrem Gewahrsam befand. Am 26. November 2019 wurde Ibrahim Ezz El-Din der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) vorgeführt. Nach Angaben seines Rechtsbeistands hatte er stark an Gewicht verloren und wirkte schwach. Er sagte der Staatsanwaltschaft, dass er während seiner Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, gefoltert wurde, um Informationen über seine Verbindungen zu der ECRF und über die Arbeit der Organisation zu erhalten. Seinen Angaben zufolge wurde er an verschiedenen Standorten des Geheimdienstes unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen festgehalten.
Am 31. Oktober 2020 verlängerte das Strafgericht in Kairo die Untersuchungshaft von Ibrahim Ezz El-Din um 45 Tage. Die Rechtsbeistände teilten Amnesty International mit, dass er während der Anhörung gebrechlich und dünn wirkte. Nach einem Gefängnisbesuch am 27. Oktober 2020 berichtete seine Mutter, dass er abwesend wirkte.
Zurzeit wird Ibrahim Ezz El-Din pro Monat ein zehnminütiger Besuch gestattet und er erhält einmal die Woche ein Paket mit Nahrung und Medikamenten. Er konnte seine Masterarbeit im Dezember 2019 wegen seiner Inhaftierung nicht wie vorgesehen abschließen. Sein Rechtsbeistand erhielt zwar die Erlaubnis für ihn, im Gefängnis Bücher zu erhalten, doch die Gefängnisbehörden hinderten seinen Mandanten daran die Masterarbeit zu schreiben.
Er ist bereits der fünfte Mitarbeiter der ECRF, der seit 2016 festgenommen wurde. Zuvor wurde der Arbeitsrechtsanwalt Haytham Mohamdeen inhaftiert. Auch er arbeitet bei der ECRF und befindet sich seit dem 13. Mai 2019 in Untersuchungshaft aufgrund eines konstruierten Strafverfahrens wegen "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung". Im Mai 2018 hatten ägyptische Sicherheitskräfte Amal Fathy festgenommen. Die Menschenrechtsverteidigerin ist die Frau des Geschäftsführers der ECRF und ehemaligen Mitarbeiters von Amnesty International, Mohamed Lotfy. Die Sicherheitskräfte begründeten die Festnahme mit einem Video, in dem Amal Fathy das Versagen der Behörden hinsichtlich der grassierenden sexuellen Belästigungen in Ägypten kritisiert. Erst im Dezember 2018 wurde sie unter Auflagen wieder freigelassen. Die SSSP stellte sie bis am 14. März 2020 unter Hausarrest und hob die gegen sie verhängten Auflagen erst an diesem Tag auf. Der Direktor des Programms für Minderheiten Mina Thabet und der Vorstandsvorsitzende Ahmed Abdallah wurden ebenfalls 2016 festgenommen und später ohne Anklagen wieder freigelassen.
Ibrahim Ezz El-Dins Festnahme erfolgte im Kontext einer Menschenrechtskrise und eines scharfen Vorgehens gegen die ägyptische Zivilgesellschaft, in dessen Verlauf Hunderte wegen ihrer legitimen Tätigkeit oder friedlicher Meinungsäußerung oder Versammlung festgenommen wurden. Dies betrifft Journalist_innen, Fußballfans, Kritiker_innen, Politiker_innen und Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen. Viele der Festgenommenen wurden inhaftiert oder fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer, ehe sie wegen unbegründeter "Terrorvorwürfe" und dann monate- oder gar jahrelang in Untersuchungshaft festgehalten wurden, ohne jemals vor Gericht gestellt zu werden. Weitere Informationen finden Sie in diesem englischsprachigen Bericht: www.amnesty.org/en/documents/mde12/1399/2019/en/
Amnesty International hat dokumentiert, dass Sicherheitskräfte in Ägypten gezielt die Praxis des Verschwindenlassens einsetzen, um gegen politische Aktivist_innen und Protestierende vorzugehen, darunter auch Studierende und Minderjährige (siehe auch: www.amnesty.org/en/documents/mde12/4368/2016/en/). Hunderte von "verschwundenen" Personen wurden willkürlich festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt in geheimer Haft festgehalten – ohne Zugang zu ihren Familien oder Rechtsbeiständen und ohne Kontrolle durch die Justiz. Die ECRF ist eine der wichtigsten ägyptischen Nichtregierungsorganisationen, die das Thema Verschwindenlassen aufgreifen.
Amnesty International hat dokumentiert, wie schlecht die ägyptischen Behörden den Ausbruch von Covid-19 in Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen handhaben. Gefangene haben keinen Zugang zu Hygieneartikeln und es gibt keine systematischen Tests oder die Möglichkeit der Isolation bei Covid-19-Verdachtsfällen. Die Behörden haben mittels jährlicher Begnadigungen Tausende Gefangene freigelassen – was jedoch angesichts der notorischen Überbelegung unzureichend war. Gefangene in Untersuchungshaft sowie politische Gefangene wurden von den Begnadigungen ausgeschlossen. Die Behörden inhaftierten zudem willkürlich Familienangehörige und Unterstützer_innen der Gefangenen, die ihre Besorgnis um die Gesundheit der Gefangenen geäußert hatten.
Zwischen März und August 2020 setzten die Behörden unter dem Vorwand der Covid-19-Pandemie sämtliche Gefängnisbesuche aus, stellten den Gefangenen und ihren Familien oder Rechtsbeiständen jedoch keine Kontaktmedien zur Verfügung. In mehreren Fällen von Gefangenen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, verweigerten Gefängnisbeamt_innen Familienbesuche im gesamten Jahr 2020. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem englischsprachigen Artikel (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/08/egypt-allow-prison-visit…).