Ägypten: Konvertit gefoltert und vor Gericht
Am 15. Juli 2025 nahmen Sicherheitskräfte den zum Christentum konvertierten ägyptischen Staatsbürger Said Abdelrazek in dessen Wohnhaus in Kairo fest. Nach neun Monaten willkürlicher Untersuchungshaft wurde Said Abdelrazek vor die für Terrorismus zuständige Kammer des Ersten Strafgerichts in Badr gestellt. Die Anklage beruhte allein auf seiner Konvertierung und seinen religiösen Überzeugungen. Die erste Gerichtsanhörung fand am 21. April 2026 statt. Dabei wurde der Prozess auf den 15. Juni 2026 vertagt. Die Sorge um den Gesundheitszustand von Said Abdelrazek, der derzeit im Gefängnis von Madinat al-Aschir min Ramadan festgehalten wird, wächst. Die ägyptischen Behörden müssen Said Abdelrazek umgehend und bedingungslos freilassen, da er sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit in Haft befindet.
Bitte setzt euch für Said Abdelrazek ein.
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Appell an
Staatsanwalt
Mohamed Shawky Ayyad
Office of the Public Prosecutor
Kairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Arabische Republik Ägypten
S. E. Herrn Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6–7
10785 Berlin
Fax: 030–477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, Said Abdelrazek umgehend und bedingungslos freizulassen. Bis zu seiner Freilassung muss er regelmäßigen Zugang zu seinem Rechtsbeistand erhalten und unter Bedingungen festgehalten werden, die internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Dazu gehört auch der Zugang zu angemessener Nahrung und medizinischer Versorgung. Alle Folter- und Misshandlungsvorwürfe in Gewahrsam müssen sofort unabhängig und unparteiisch untersucht werden.
- Außerdem appelliere ich an Sie, die Verfolgung von Menschen allein wegen der friedlichen Ausübung ihres Glaubens einzustellen.
Sachlage
Said Abdelrazek wird allein deshalb in willkürlicher Haft gehalten und strafrechtlich verfolgt, weil er seine Menschenrechte wahrgenommen hat, zu denen auch das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit gehört. Im Juli 2024 wurde Said Abdelrazek, ein Moslem, der zum Christentum konvertierte, von Russland nach Ägypten abgeschoben, wo er unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen von Angehörigen des Geheimdienstes (National Security Agency - NSA) festgenommen wurde. Sie brachten ihn an einen unbekannten Ort in Alexandria, wo er zehn Tage lang Opfer des Verschwindenlassens war. Gut informierten Quellen zufolge wurde Said Abdelrazek in diesem Zeitraum von NSA-Kräften gefoltert und anderweitig misshandelt: Sie versuchten, seine christlichen Tätowierungen – darunter ein großes Kreuz – zu entfernen und fügten ihm damit starke Schmerzen und blutende Wunden an den Armen zu; zudem hängten sie ihn stundenlang in einer "Kreuzigungsposition" auf. Vor seiner Freilassung verhörten die NSA-Kräfte ihn zu seinen Glaubensüberzeugungen und setzten ihn unter Druck, seine Konvertierung rückgängig zu machen sowie Informationen über andere Konvertit*innen preiszugeben.
Im Juli 2025 nahmen Sicherheitskräfte Said Abdelrazek in seinem Wohnhaus in Kairo fest, nachdem er auf rechtlichem Wege versucht hatte, seine Religionszugehörigkeit in seinen Ausweisdokumenten seinem christlichen Glauben entsprechend ändern zu lassen. Anschließend wurde er von der Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP) verhört, die ihn der "Gründung und Führung einer gesetzwidrigen Gruppe", der "Finanzierung dieser Gruppe zum Zwecke der Begehung von Straftaten" sowie der "Verunglimpfung des göttlichen Wesens [Gottes] und der Veröffentlichung von Inhalten, die der islamischen Religion schaden" beschuldigte. Im April 2026 wurde Said Abdelrazek wegen Anklagepunkten vor Gericht gestellt, die sich allein aus seiner Konvertierung zum Christentum sowie aus dem Versuch herleiten, sein Recht auf Glaubensfreiheit wahrzunehmen. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft. Seine Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren wurden verletzt, darunter auch sein Recht auf eine angemessene Verteidigung. Die Gefängnisleitung der Haftanstalt in Madinat al-Aschir min Ramadan verwehrt ihm den angemessenen Zugang zu seinem Rechtsbeistand, der ihn lediglich einmal – im Januar 2026 – besuchen durfte.
Der Gesundheitszustand von Said Abdelrazek hat sich infolge seiner ungerechtfertigten Inhaftierung gravierend verschlechtert. Seiner Verlobten zufolge leidet er unter extremen, bislang nicht diagnostizierten Schmerzen im unteren Rückenbereich sowie im Harntrakt. Während seiner ersten Gerichtsverhandlung im April 2026 beantragte sein Anwalt, Said Abdelrazek umgehend ärztlich untersuchen zu lassen. Dieser Antrag wurde jedoch abgewiesen. Darüber hinaus war es seinem Anwalt lediglich einmal – im Januar 2026 – möglich, ihm Winterkleidung, eine Decke sowie Hygieneartikel zu übergeben. Seither wird seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen von der Gefängnisleitung untersagt, ihm Nahrungsmittel, Kleidung und Medikamente zukommen zu lassen.
Hintergrundinformation
Der ägyptische Staatsangehörige Said Abdelrazek konvertierte 2016 zum Christentum. Zuvor hatte er Religionswissenschaften studiert und sich jahrelang intensiv persönlich mit dem Glauben auseinandergesetzt. Nach Angaben seiner Verlobten geriet er nach seiner Konvertierung ins Visier der Behörden, die ihn überwachten und willkürlich festnahmen. 2018 floh Said Abdelrazek nach Russland, wo er Asyl beantragte und für ein Jahr einen vorübergehenden Schutzstatus erhielt. 2024 schoben ihn die russischen Behörden unter Verstoß gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) nach Ägypten ab. Das Verbot der Zurückweisung untersagt die Abschiebung, Auslieferung oder sonstige Überstellung von Personen in Länder, in denen ihnen Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen würden. Gut informierten Quellen zufolge erfolgte seine Abschiebung nach einer Verurteilung wegen "Verletzung religiöser Gefühle", nachdem er Inhalte geteilt hatte, die als für Muslim*innen anstößig erachtet wurden. Im Mai 2024 stellte Said Abdelrazek einen Antrag auf ein humanitäres Visum für Australien. Seit seiner Festnahme im Jahr 2025 fordert seine Verlobte, eine australische Staatsbürgerin, öffentlich ein dringendes diplomatisches Eingreifen. Das Ausbleiben entschiedener Maßnahmen gibt Anlass zur Sorge. Menschenrechtsorganisationen haben die australische Regierung eindringlich aufgefordert, das Visumverfahren zu beschleunigen und Druck auf die ägyptischen Behörden auszuüben, Said Abdelrazek unverzüglich freizulassen.
Said Abdelrazek ist derzeit im Gefängnis von Madinat al-Aschir min Ramadan inhaftiert. Amnesty International hat die grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen in diesem Gefängnis, die von gravierenden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Zugangs zu Sonnenlicht und des Kontakts zu Angehörigen geprägt sind, umfassend dokumentiert. Da den Häftlingen der tägliche Hofgang verwehrt wird, hat niemand von ihnen Zugang zu Sonnenlicht. Viele von ihnen müssen zudem 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle verbringen und dürfen sich lediglich maximal eine Stunde in einem Flur im Gebäude bewegen anstatt unter freiem Himmel. Auch Familienbesuche sind mit lediglich 20 bis 30 Minuten einmal im Monat stark eingeschränkt. Einige Häftlinge dürfen überhaupt keinen Besuch erhalten. Angehörige von Häftlingen berichten zudem von willkürlichen Leibesvisitationen durch das Wachpersonal sowie von unhygienischen Kontrollen der von den Familien mitgebrachten Lebensmittel. Diese stellen angesichts der schlechten Qualität und der unzureichenden Portionsgrößen der Gefängnismahlzeiten nach wie vor die wichtigste Nahrungsquelle dar.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragspartei Ägypten ist, schützt die Rechte auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit, zu denen auch das Recht gehört, die Religion selbst zu wählen oder zu wechseln. Religiöse Minderheiten wie koptische Christ*innen, schiitische Muslim*innen und Baha’i werden in Ägypten per Gesetz und/oder in der Praxis diskriminiert. Angehörige religiöser Minderheiten, Atheist*innen und andere Personen, die keine staatlich anerkannten religiösen Überzeugungen vertreten, sehen sich Drohungen und Schikanen ausgesetzt. Dazu gehören u. a. missbräuchliche Vorladungen und Verhöre durch den Nationalen Geheimdienst (NSA) sowie in einigen Fällen die strafrechtliche Verfolgung aufgrund vage formulierter Vorwürfe wie "Verunglimpfung der Religion".
Die ägyptischen Behörden haben ihr Vorgehen gegen Personen, die staatlich anerkannte Überzeugungen nicht teilen, in den vergangenen Monaten verschärft. Sie nehmen zunehmend Personen ins Visier, die sich im Internet über religiöse Themen austauschen – ein Vorgehen, das im Widerspruch zu den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes steht. Zwischen Mitte Juli 2025 und dem 1. Januar 2026 nahmen Sicherheitskräfte in sechs Gouvernements mindestens 29 Personen aufgrund von Online-Inhalten fest, die von den staatlich gebilligten religiösen Narrativen abwichen. Mindestens vier der Festgenommenen berichteten, nach ihrer Festnahme gefoltert worden zu sein, mindestens elf wurde der Rechtsbeistand während des Verhörs verweigert, und eine Person starb in Gewahrsam.
In Ägypten sind als Muslim*innen geborene Christ*innen seit Langem staatlichen Schikanen ausgesetzt, in einigen Fällen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung wegen "Verunglimpfung der Religion". Dies gilt insbesondere dann, wenn sie der Missionierung verdächtigt werden oder ihre Religionszugehörigkeit in ihren Ausweisdokumenten ändern lassen wollen. Alle ägyptischen Staatsangehörigen über 16 Jahren müssen über eine nationale Identifikationsnummer verfügen und diese jederzeit bei sich führen. Diese ist zwingend erforderlich für den Zugang zu Hochschulen, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung sowie für die Abwicklung aller administrativen und finanziellen Transaktionen. Die ägyptischen Behörden verweigern Baha’i sowie Konvertit*innen vom Islam zum Christentum oder zu anderen Religionen schon seit Langem die rechtliche Anerkennung und die Ausstellung entsprechender Ausweisdokumente.