Fortsetzung der willkürlichen Inhaftierung

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 26. März wurde der Aktivist Islam Khalil nach mehr als einem Jahr willkürlicher Inhaftierung endlich freigelassen. Zwar hatte der Strafgerichtshof von Kairo bereits am 19. Februar 2019 seine Freilassung unter Auflagen angeordnet, doch als ihn die Polizei am 25. Februar zur Abwicklung der Freilassungsformalitäten auf die Polizeiwache in Al-Santa brachte, ließen ihn die dortigen Polizeiangehörigen nicht frei sondern nahmen ihn wieder in Haft. Kontakt zur Außenwelt war ihm nicht gestattet, seine Angehörigen erhielten keinerlei Auskünfte.

Porträbild von Islam Khalil, im Hintergrund Stadt

Islam Khalil wurde Opfer des Verschwindenlassens und der willkürlichen Inhaftierung in Ägypten

Am 27. August verlängerte das Strafgericht Kairo die Untersuchungshaft von Islam Khalil um weitere 45 Tage. Er wird bereits seit dem 10. März aufgrund konstruierter Vorwürfe in Untersuchungshaft gehalten. In den ersten drei Wochen war er Opfer des Verschwindenlassens.

Appell an

Nabil Sadek

Office of the Public Prosecutor

Dar al-Qada al-Ali, Down Town

Cairo

ÄGYPTEN

Sende eine Kopie an

Beauftragter für Menschenrechte im Außenministerium
Ahmed Ihab Gamal-Eldin
Ministry of Foreign Affairs
Corniche el-Nile, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2574 9713
E-Mail: contact.us@mfa.gov.eg
Twitter: @MfaEgypt

Botschaft von Ägypten
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Islam Khalil umgehend frei, da er sich in willkürlicher Haft befindet, und lassen Sie alle Anklagen gegen ihn fallen.
  • Stellen Sie zudem bitte sicher, dass Islam Khalil bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist und dass seine Haftbedingungen, auch der Zugang zu Wasser und Nahrung, den internationalen Standards entsprechen.
  • Bitte führen Sie umgehend eine zielführende und unparteiische Untersuchung sowohl zu seinen Folter- und Misshandlungsvorwürfen als auch den Umständen seines Verschwindenlassens vom 10. März bis zum 1. April durch und stellen Sie alle mutmaßlich Verantwortlichen in faires Verfahren vor Gericht.

Sachlage

Vom 10. März bis zum 1. April war nicht bekannt, wo sich Islam Khalil befand und wie es ihm ging.  Seine Familie hatte ihn zuletzt am 10. März in der Stadt Aswan im Süden Ägyptens gesehen. Am 2. April erhielten seine Angehörigen zum ersten Mal Informationen zum Aufenthaltsort von Islam Khalil, als ein_e Besucher_in des Untersuchungsgefängnisses Tora im Gouvernement Kairo ihnen berichtete, Islam Khalil dort gesehen zu haben. Seither wird er aufgrund der haltlosen Vorwürfe "Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppierung" und "Verbreitung falscher Nachrichten" willkürlich in Haft gehalten. Islam Khalil bestreitet diese Vorwürfe. Amnesty International geht davon aus, dass die Vorwürfe als Repressalie wegen seines vermeintlichen politischen Engagements gegen ihn erhoben wurden. Am 27. August verlängerte das Strafgericht Kairo die Untersuchungshaft von Islam Khalil erneut um 45 Tage. Die nächste Haftprüfung durch das Gericht ist am 8. Oktober.

Drei Mitangeklagte, die angeben, Islam Khalil nicht zu kennen, werden derselben Vergehens beschuldigt. Zwei der drei Mitangeklagten sind politisch aktiv und wurden im selben Zusammenhang festgenommen. Allem Anschein nach wird ihnen zur Last gelegt, auf Facebook zu einem Boykott der Präsidentschaftswahlen aufgerufen zu haben. Am 9. September wurden sie freigelassen.

Der Bruder von Islam Khalil berichtete Amnesty International über mehrere Ungereimtheiten im Haftregister. Darin steht, dass Islam Khalil in der Nähe seines Zuhauses in Gharbeyya festgenommen wurde, obwohl es in Aswan zu seiner Festnahme kam. Im Haftregister steht zudem, dass Islam Khalil am 30. März, also einen Tag vor Vorführung bei der Staatsanwaltschaft, festgenommen wurde. Tatsächlich nahmen ihn die Behörden aber bereits am 10. März fest und er wurde Opfer des Verschwindenlassens.

Laut Angaben seiner Familienangehörigen verhörte die Staatsanwaltschaft der ägyptischen Staatssicherheit Islam Khalil am 1. April ohne Rechtsbeistand. Auch seine Familie durfte ihn erst zwölf Tage danach besuchen. Islam Khalil gibt an, dass er in der Zeit seines "Verschwindens" zwischen dem 10. März und dem 1. April gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurde. Laut seinem Bruder wurde Islam Khalil am 10. März im Militärflughafen Berenice festgehalten und dort eine Stunde lang körperlich misshandelt. Dann brachte man ihn in die Zentrale des Geheimdienstes in Kairo und später in die Stadt Tanta, wo er geschlagen, an den Gliedmaßen aufgehängt, mit Elektroschocks gequält und mit Vergewaltigung und dem Tod bedroht wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Islam Khalil war vom 10. März bis zum 1. April Opfer des Verschwindenlassens. Seine Familie gibt an, am 10. März zum letzten Mal von ihm gehört zu haben. Da befand er sich in Aswan. Nachdem sie den Kontakt mit Islam Khalil verloren hatten, wandte sich die Familie an die Polizeiwache in Aswan um zu erfahren, ob er sich dort im Gewahrsam befand. Am 15. März erstattete die Familie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, erhielt darauf jedoch keine Reaktion. Sie wandte sich auch an die Staatsanwaltschaft in Hurgada, südöstlich von Kairo, und an die Staatsanwaltschaft in Aswan. Beide sagten ihnen, dass sich Islam Khalil nicht in ihrem Gewahrsam befände. Erst am 2. April erfuhr die Familie, wo sich Islam Khalil in befand. An diesem Tag bestätigten die Behörden ihr, dass Islam Khalil im Untersuchungsgefängnis Tora inhaftiert sei.

Laut Islam Khalils Bruder gestattete die Gefängnisverwaltung ihm einen Monat lang weder Bücher oder Essen noch Besuche seiner Familie. Einmal wurde er in eine von Ungeziefer befallene Zelle verlegt und erhielt weder Zugang zu Wasser noch angemessene Nahrung. Dann wurde er in eine andere Zelle mit Gefangenen verlegt, die ihn zum Beten zwangen und ihm untersagten zu rauchen und Bücher seiner Wahl zu lesen.

Das Verschwindenlassen von Personen bedeutet die Festnahme, den Entzug der Freiheit oder die Entführung von Personen, durchgeführt, unterstützt oder gebilligt durch staatliche Stellen und gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie dem Schutz des Gesetzes zu entziehen. Verschwindenlassen stellt ein Verbrechen nach dem Völkerrecht dar.

Islam Khalil wurde seinen Angaben zufolge sowie laut Informationen seiner Familie und seines Rechtsbeistands bereits früher in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt. Am 24. Mai 2015 verschleppten ihn Angehörige des ägyptischen Geheimdienstes aus seinem Haus in al-Santa in Al Gharbiyah. Er wurde Opfer des Verschwindenlassens, da die Behörden den Freiheitsentzug 122 Tage lang nicht zugaben und sein Schicksal und seinen Verbleib geheim hielten. In dieser Zeit wurde Islam Khalil eigenen Angaben zufolge von Angehörigen des Geheimdienstes gefoltert, um ihn zu zwingen, Straftaten zu "gestehen", die er nicht begangen hatte. Am 31. August 2016 wurde er, zehn Tage nachdem die Staatsanwaltschaft seine Freilassung gegen Kaution angeordnet hatte, freigelassen. Ihm wurde vorgeworfen, der Muslimbruderschaft anzugehören, zu Gewalt anzustiften und Sicherheitskräfte angegriffen zu haben.

Amnesty International hat detailliert dokumentiert, dass Sicherheitskräfte in Ägypten gezielt die Praxis des Verschwindenlassens einsetzen, um gegen politische Aktivist_innen und Protestierende vorzugehen, darunter auch Studierende und Minderjährige. Siehe dazu auch den englischsprachigen Text https://www.amnesty.org/en/documents/mde12/4368/2016/en/. Hunderte wurden bereits Opfer des Verschwindenlassens, indem sie willkürlich festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt in geheimer Haft ohne Zugang zu Rechtsbeiständen und ihren Familien ohne gerichtliche Aufsicht festgehalten wurden. Diese rechtswidrige Praxis ist seit März 2015 besonders deutlich zu erkennen. Damals ernannte Präsident Abdel Fattah al-Sisi den Generalmajor Magdy Abd el-Ghaffar zum Innenminister.

Willkürliche Inhaftierung bedeutet, dass Personen ohne rechtmäßigen Grund oder ohne ein rechtliches Verfahren inhaftiert werden.

Im Dezember 2017 schlugen die ägyptischen Behörden im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen eine neue, noch härtere Gangart gegen Kritiker_innen ein. In den vergangenen zehn Monaten haben die Sicherheitskräfte mindestens 111 Menschen nur aufgrund der friedlichen Äußerung kritischer Ansichten über die Behörden oder dem Aufruf zu oder der Beteiligung an Protestveranstaltungen oder politischen Versammlungen willkürlich festgenommen und inhaftiert. Mindestens 70 dieser Personen befinden sich weiterhin in Haft und stehen unter Anklagen, die bei einem Schuldspruch bis zu 15 Jahre Haft nach sich ziehen können. Hunderte auch schon früher inhaftierte Personen wurden in grob unfairen Verfahren schuldig gesprochen und manche von ihnen zum Tode verurteilt. Die Gerichte stützten sich beim Strafmaß zu großen Teilen auf Berichte des Geheimdienstes und anfechtbares Beweismaterial, so zum Beispiel auf unter Folter erzwungene "Geständnisse". Zivilpersonen erhielten nach wie vor unfaire Gerichtsverfahren vor Militärgerichten.