Amnesty Journal 24. März 2015

Einsatz mit Erfolg - Februar 2015

Weltweit beteiligen sich Tausende ­Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions", den "Briefen gegen das Vergessen" und an Unterschriften­aktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.

Nigeria: Zahltag für Shell

Shell wird für das ölverseuchte Nigerdelta endlich bezahlen. Seit 2008 haben die Bewohner der Kleinstadt Bodo auf eine Entschädigung gewartet. Dort liefen damals mehr als 100.000 Barrel Erdöl aus korrodierten Leitungen aus. Fischer und Bauern verloren aufgrund der Verschmutzung ihre Lebensgrundlage und verarmten massenhaft. Immer wieder leugnete Shell das verheerende Ausmaß der Katastrophe und trat mit ­falschen Angaben an die Öffentlichkeit.

Nach einer außergerichtlichen Einigung bezahlt Shell jetzt 70 Millionen Euro. Davon gehen 44,5 Millionen Euro direkt an die 15.600 betroffenen Personen, der übrige Betrag an die Gemeinde. "Es ist ein lang erwarteter Sieg für die Menschen von Bodo, aber es hätte nicht sechs Jahre dauern müssen, bis Shell eine annähernd faire Entschädigung anbietet", sagte Audrey Gaughran, Leiterin der Abteilung Globale Themen von Amnesty International.

Shell war über den mangelhaften Zustand der Leitungen schon Jahre zuvor informiert. Auch nach dem Unglück hat sich die Situation nicht grundlegend geändert. Tausenden weiteren Menschen im Nigerdelta drohen auch heute noch Ölkatastrophen, weil Shell marode Pipelines nicht repariert oder ersetzt. "Die Ölverseuchung des Nigerdeltas gehört zu den größten Unternehmensskandalen unserer Zeit", sagte Gaughran und ­forderte von Shell ein grundsätzliches Umdenken.

ATT: Mehr Verantwortung beim Waffenhandel

Ab jetzt gilt Sorgfaltspflicht beim Waffenexport: Mit dem "Arms Trade Treaty" (ATT) haben sich 60 Staaten verpflichtet, ihre internationalen Waffenverkäufe gründlich zu prüfen. Sind Menschenrechtsverletzungen möglich, darf nicht geliefert werden.

Es muss ausgeschlossen werden, dass mit den Waffen im Zielland Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden.
Mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien haben bereits fünf der zehn größten Waffenexporteure den Vertrag ratifiziert.

Dieser Schritt steht bei 70 weiteren Staaten noch aus, die das Abkommen nur unterzeichneten, wie etwa die USA. Ganz außen vor sind bislang allerdings wichtige Waffenexportländer wie China, Kanada und Russland.

Gelangen Waffen in die falschen Hände, drohen schwere Menschenrechtsverletzungen, wie Amnesty mehrfach belegte. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre fordert Amnesty International ein rechtlich verbindliches Kontrollinstrument für den internationalen Waffenhandel. Dessen Dimensionen sind gewaltig: 875 Millionen Kleinwaffen und leichte Waffen sind im Umlauf. 100 Milliarden US-Dollar Umsatz machen die Unternehmen jedes Jahr.

"Mit dem ATT gibt es jetzt endlich ein Instrument, unverantwortlichen Waffenhandel einzudämmen", sagte Mathias John, Amnesty-Experte für Rüstungspolitik: "Öffentlicher und politischer Druck ist jedoch weiterhin notwendig, um die fehlenden Staaten zur Unterzeichnung des ATT zu bewegen." Eine halbe Million Menschen stirbt Schätzungen zufolge jährlich am Einsatz von Feuerwaffen.

Indien: Ende der Verwaltungshaft

Nach drei Monaten Haft ist der Journalist Jaikhlong Brahma unter Auflagen und auf Kaution freigelassen worden. Er darf die Stadt Kokrajhar nur mit Erlaubnis eines Richters verlassen und muss sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden.

Jaikhlong Brahma war im September 2014 im indischen Bundesstaat Assam festgenommen und ohne Anklage inhaftiert worden. Die Behörden warfen ihm "Anstiftung zu rechtswidrigen Aktivitäten", "Mitgliedschaft in einer illegalen Vereinigung" und "mehrfache Verabredung zu einer Straftat" vor. Amnesty International unterstützte den Journalisten. Darüber hatten auch indische Medien berichtet.

Nigeria: Entlassen statt hingerichtet

Er ist dem Todestrakt entkommen: Nach 19 Jahren Haft ist der Nigerianer Thankgod Ebhos wieder frei. Im Juni 2014 war er bereits zur Hinrichtung geführt worden. Während vier Mitinhaftierte hingerichtet wurden, sollte Ebhos nicht gehängt, sondern erschossen werden.

Amnesty forderte die nigerianischen Behörden mit Eilappellen auf, die drohende Hinrichtung zu stoppen. Die Vollstreckung der Todesstrafe war zunächst aufgeschoben worden, später wurde das Todesurteil aufgehoben. Der zuständige Gouverneur erteilte die Anweisung, Ebhos zu entlassen. Gesund und in guter Verfassung kehrte er zu seiner Familie zurück.

USA: Aufschub gewährt

Scott Panetti kann hoffen: Acht Stunden vor seiner geplanten Hinrichtung entschied ein US-Berufungsgericht, die Hinrichtung auszusetzen. Der 56-Jährige leidet an einer psychischen Krankheit. Diese spielte nicht nur bei der ihm zur Last gelegten Tat eine Rolle, sondern auch beim Gerichtsverfahren 1995. Damals war Panetti im Cowboy-Outfit vor Gericht erschienen und hatte sich selbst verteidigt.

Trotz der psychischen Erkrankung wurde an der Todesstrafe festgehalten. Es hatten sich zahlreiche Politiker, Gremien und Einzelpersonen im In- und Ausland für Scott ­Panetti eingesetzt, darunter auch ein ehemaliger Gouverneur von Texas.

Der UNO-Sonderberichterstatter zu außergerichtlichen, summarischen oder willkürlichen Hinrichtungen sagte, Personen mit psycho­sozialen Erkrankungen zum Tode zu verurteilen, sei ein Verstoß gegen die strengen Bestimmungen zur Todesstrafe. In dem jetzigen Urteil des Berufungsgerichts heißt es, durch den Aufschub solle erreicht werden, die komplexen rechtlichen Fragen adäquat zu beantworten.

Sudan: Oppositionsführerin freigelassen

Schwangerschaftsabbrüche sollen in der Dominikanischen Republik künftig unter bestimmten Umständen straffrei möglich sein. Präsident Danilo Medina hatte sich ausdrücklich für eine Reform des Strafrechts eingesetzt. Demnach sind Abtreibungen erlaubt, wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibs nicht lebens­fähig ist sowie nach Vergewaltigung und Inzest.

Mit der Reform des Strafgesetzes wurden jetzt die Weichen für eine Entkriminalisierung gestellt, ein spezielles Gesetz soll bis zum Jahresende folgen. Der Entscheidung war eine harte Auseinandersetzung vorrausgegangen, bei der die katholische Kirche und evangelikale Christen darauf drängten, das absolute Abtreibungsverbot beizubehalten.

Dominikanische Republik: Absolutes Abtreibungsverbot aufgehoben

Der Menschenrechtsverteidiger Kyaw Hla Aung ist seit dem 7. Oktober wieder frei. Allerdings musste der Angehörige der muslimischen Rohingya-Minderheit versichern, sich zukünftig nicht an "rechtswidrigen Aktivitäten" zu beteiligen, sonst droht ihm eine erneute Freiheitsstrafe. Seine vorzeitige Freilassung erfolgte im Zuge einer Präsidial-Amnestie.

Kyaw Hla Aung war im Juli 2013 ­inhaftiert und im September 2014 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er befindet sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung. "Die Freilassung ist zu begrüßen", so Amnesty International, "es hätte aber nie zu einer Verurteilung kommen dürfen".

Schweiz: Asyl-Suche in Italien unzumutbar

Familie Tarakhel kann zunächst in Lausanne bleiben. Dort hat die achtköpfige, pakistanische Familie Asyl beantragt. Da sie zuvor über Italien eingereist war, wollten die Schweizer Behörden sie gemäß der Dublin-II-Verordnung dorthin zurückschicken.

Die Familie wehrte sich und ging bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Die Straßburger Richter gaben ihr Recht. Für eine Abschiebung nach Italien bedürfe es individueller Garantien. So müsse etwa klar sein, dass die Familie nicht getrennt werde und adäquat untergebracht sei.

Das Gericht wies in seiner Entscheidung auf die unhaltbaren Zustände für Asylsuchende in Italien hin. Im Falle der Familie sei eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung und damit ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention anzunehmen. Rückführungen gemäß der Dublin-II-Verordnung werden von Gerichten immer häufiger in Frage gestellt.

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