Amnesty Journal 27. Mai 2014

Bittere Bilanz

"Folter hält sich in vielen Ländern deshalb so hartnäckig, weil sie im Verborgenen stattfindet."

"Folter hält sich in vielen Ländern deshalb so hartnäckig, weil sie im Verborgenen stattfindet."

In vielen Teilen der Welt ist Folter alltäglich. Dagegen startet Amnesty International nun eine neuerliche Kampagne – dreißig Jahre nach dem Folterverbot durch die UNO.

Von Uta von Schrenk

Er drückte sie gegen eine Wand. Er schlug sie in den Magen. Er schlug sie ins Gesicht. Er schlug sie mit einem Schlagstock. Er schlug ihren Kopf gegen die Wand. Er presste seine Finger in ihre Augen. Er ohrfeigte sie. Er zwang sie, einen Wischlappen zu essen. Dann kam ein anderer.
Er stellte ihr eine Schnapsflasche auf den Kopf. Er zielte mit seiner Waffe darauf. Er sagte, dass er schießen werde. Er war nur etwa eineinhalb Meter entfernt. Am Ende hat er nicht geschossen.
In den Tagen danach hatte sie so große Schmerzen, dass sie nichts essen konnte, Schwierigkeiten beim Atmen hatte und sich immer wieder übergeben musste.

Was anmutet wie die finstere Szene eines dumpfen Gewaltvideos, ist bittere Realität in vielen Teilen der Welt. In diesem Fall heißt sie Alfreda Disbarro. Die junge Frau wurde im vergangenen Herbst, am 3. Oktober und in den Tagen danach, im Polizeihauptquartier von Parañaque auf den Philippinen gefoltert. Festgenommen wurde Alfreda Disbarro wegen angeblichen Drogenhandels. Sie ist derzeit in einem örtlichen Gefängnis inhaftiert und wartet auf ein Gerichtsverfahren. "Obwohl sie von einem Amtsarzt untersucht wurde, sind bisher keine Untersuchungen zu ihrer Misshandlung durch die Polizei eingeleitet worden", heißt es in dem aktuellen Amnesty-Bericht zur Folter.

"Ein Folterer will nicht nur Schmerzen zufügen, er will sein Opfer erniedrigen, seinen Willen brechen", sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty Deutschland. "Folter greift die Grundlage der Menschenrechte an: die Menschenwürde." Folter kommt nicht nur in Staaten wie Syrien oder Nordkorea vor, sondern in allen Teilen der Welt. Das ist die erschütternde Bilanz des Amnesty-Berichts. Und meist trifft Folter die Schwächsten der Gesellschaft: Frauen, Kinder, Arme, politische, ethnische und sexuelle Minderheiten. 30 Jahre nachdem Amnesty mit seiner Anti-Folter-Kampagne die weltweite Ächtung von Folter durch die UNO auf den Weg gebracht hat, ist eine neuerliche "Stop Folter-Kampagne" notwendig. Bitter genug.

Dabei ist die 1984 verabschiedete UNO-Konvention zur Ächtung der Folter durchaus eine "verlässliche internationale Rechtsgrundlage", um Menschen, die andere gefoltert haben, über Landesgrenzen hinweg strafrechtlich zu verfolgen, Folter zu verhindern, die Täter zu bestrafen und Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Opfer sicherzustellen. 155 Länder haben die UNO-Konvention bislang ratifiziert. Und aus 79 dieser Länder hat Amnesty schon 2014 Berichte über Folter gesammelt. In einigen Ländern wurde Folter gar routinemäßig und systematisch angewandt. "Viele der Regierungen, die sich der weltweiten Ächtung von Folter angeschlossen (...) haben, setzen Folter weiterhin ein oder erleichtern zumindest ihren Einsatz", heißt es in dem Bericht. Folter bleibt im Zweifel ungesühnt – das macht das globale Folterverbot so zahnlos. Mit der neuen Kampagne will Amnesty erreichen, dass die weltweite Ächtung der Folter endlich Wirkung zeigt. Das Papier soll Zähne zeigen.

Erkin Musaev, ein ehemaliger Beamter des usbekischen Verteidigungsministeriums, arbeitete für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Usbekistan, als er im Januar 2006 von Angehörigen des Nationalen Sicherheitsdienstes (SNB) inhaftiert wurde. Man klagte ihn wegen Spionage an und hielt ihn mehrere Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Berichten zufolge wurde er einen Monat lang tagsüber geschlagen und nachts verhört. Außerdem drohte man ihm, seinen Angehörigen etwas anzutun.
Erkin Musaev unterschrieb schließlich ein Geständnis, unter der Bedingung, dass der SNB seine Familie in Ruhe lasse.

In Ländern mit korrupter und nicht unabhängiger Strafjustiz ist Folter häufig ein Ersatz für Ermittlungsarbeit, hat der ehemalige UNO-Sonderberichterstatter über Folter, Manfred Nowak, bei seinen weltweiten Recherchen festgestellt. Ohne eine geregelte Strafverfolgung kein Schutz vor Folter.

Schwerpunkt der Amnesty-Kampagne ist daher Folter in staatlicher Haft oder in Gewahrsam – neben der normalen Strafjustiz also auch der Gewahrsam von Militär, Polizei, Spezialeinsatzkräften und Geheimdienst.

Erkin Musaev wurde nach drei unfairen Prozessen in den Jahren 2006 und 2007 wegen Hochverrats und Amtsmissbrauchs zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilt. Alle drei Gerichte lehnten die formellen Beschwerden, die Erkin Musaev wegen seiner Folter in Haft eingereicht hatte, ohne angemessene Überprüfung ab. Im Mai 2012 entschied der UNO-Menschenrechtsausschuss, dass Usbekistan gemäß Artikel 7 (Folterverbot) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Rechte von Erkin Musaev verletzt habe.

Und Musaev ist nicht der Einzige, dem in usbekischen Gefängnissen oder Polizeistationen Unrecht geschieht. Folter und andere Misshandlungen sind in dem zentralasiatischen Land an der Tagesordnung. Amnesty International erhält von dort "regelmäßig glaubwürdige Berichte über routinemäßige und weit verbreitete Folter und andere Misshandlungen durch Sicherheitskräfte und Gefängnispersonal".
Dass Folter durch Polizei, Militär oder Geheimdienst ein strukturelles Problem ist, zeigen Berichte aus den verschiedensten Teilen der Welt.

Ob entwürdigende Leibesvisitationen von Schwulen und "korrigierende Vergewaltigungen" von Lesben in Gefängnissen und Polizeistationen Afrikas oder die Tortur Hunderttausender nordkoreanischer Männer, Frauen und Kinder in Straflagern; ob Misshandlungen demonstrierender ukrainischer Bürger durch die Polizei oder die brutale Abschiebung von Asylsuchenden an den Außengrenzen der Europäischen Union – stets sind offizielle Vertreter der jeweiligen Staatsgewalt involviert.

Prügel, Stromschläge, Peitschenhiebe, Scheinhinrichtungen, Sauerstoffentzug, Verbrennungen, Stichwunden, Vergewaltigung, Einflößen von verunreinigtem Wasser, Urin und Chemikalien, und, und, und. Die menschliche Phantasie scheint unerschöpflich, wenn es darum geht, Methoden zu erfinden, wie ein Mensch einen anderen malträtieren kann. Allein für das vergangene Jahr dokumentiert der Amnesty-Bericht 27 verschiedene Foltermethoden – von der Einzelmaßnahme bis zum Masseninstrument. Dabei sind die meisten Methoden seit zweitausend Jahren unverändert – schon das römische Recht wandte Folter als Strafe an. Neu sind Formen der sogenannten "weißen" Folter – "weiß", weil sie keine sichtbaren Wunden hinterlässt.

Auch Methoden wie das sogenannte Waterboarding, bei dem der Betroffene zu ertrinken glaubt, gehören dazu. Waterboarding ist eine der "erweiterten Verhörmethoden", die die US-­Regierung im "Krieg gegen den Terror" dem Geheimdienst CIA erlaubte.

In einem Gutachten des US-Justizministeriums für das Weiße Haus vom 1. August 2002 heißt es, Ermittler könnten starke Schmerzen zufügen, ohne die Grenze zur Folter zu überschreiten. Außerdem gebe es eine breite Palette an Maßnahmen, die zwar grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen könnten, jedoch nicht als Folter zu werten seien. Zu diesen Methoden, die dann auch im Gefangenenlager Guantánamo angewandt wurden, gehören das Verharren in schmerzhaften Positionen über längere Zeiträume, Schlafentzug, die ­Beschallung mit lauten Geräuschen, lange Isolierung und das Vermummen des Kopfes mit einem Sack. Hinzu kam der Einsatz von Hunden, erzwungene Nacktheit, Zwangsrasuren, sexuelle Erniedrigung durch weibliche Ermittlerinnen und der Entzug religiöser Gegenstände – hiermit sollten die überwiegend muslimischen Häftlinge besonders getroffen werden.

Nach seinem Amtsantritt hat US-Präsident Obama die Folterpraxis in Guantánamo beenden lassen. Allerdings hat er ebenfalls angeordnet, dass es keine strafrechtliche Aufarbeitung der Folter und ihrer Anordnung geben solle, es müsse "nach wie vor geschaut werden". Bis heute ist niemand dafür zur Verantwortung gezogen worden – ein skandalöses Versäumnis, das genau das falsche Signal gibt.

Haben es CIA-Gefangene nicht anders verdient, haben sie sich nicht verdächtig gemacht, Tausende Menschenleben auf dem Gewissen zu haben? Ist Folter unter besonderen Umständen gerechtfertigt? Dieses Denken hat der "Krieg gegen den Terror" wieder salonfähig gemacht. Auch Fernsehserien wie "24" suggerieren, dass Folter gegen Terroranschläge helfen könne. Erfahrene Ermittler widersprechen: Erfolterte Aussagen sind meist wertlos. Wer gefoltert wird, der sagt alles Mögliche, damit die Folter aufhört – aber nicht unbedingt die Wahrheit. Wirksam ist Folter auf andere, fatale Weise: Sie führt zu einer Verrohung der Gesellschaft. Wer will sich da auf eine Diskussion über die Effektivität von Folter überhaupt einlassen? Das internationale Recht ist eindeutig: Folter ist in keinem Fall gerechtfertigt. Bei Amnesty heißt es dazu: "Die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten lassen absolut keinen Spielraum: Folter und andere Formen der Misshandlung sind unter allen Umständen, in jedem Land der Welt und an jedem Menschen verboten. Dieses Verbot gilt auch für Zeiten extremer Ausnahmezustände, wie Kriege, innere Unruhen sowie natürliche und menschengemachte Katastrophen. Und es schützt auch Personen, die eine extreme Bedrohung darstellen, wie feindliche SoldatInnen, SpionInnen, SchwerverbrecherInnen oder TerroristInnen."

Amnesty fordert, dass die sogenannten "Safeguards" der Antifolterkonvention, also die Schutzmechanismen, die verhindern sollen, dass Polizei, Mi litär oder Geheimdienst foltern, endlich konsequent umgesetzt werden. "Folter hält sich in vielen Ländern deshalb so hartnäckig, weil sie im Verborgenen stattfindet", sagt Selmin Çalışkan. "Transparenz ist deshalb die beste Vorbeugung." Transparenz herstellen sollen unter anderem das Recht, nach der Festnahme Angehörige informieren zu dürfen, das Verbot von geheimer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand vor Gericht, die Video- oder Audioüberwachung aller Vernehmungen, das Recht auf ein unabhängiges medizinisches Gutachten, unangemeldete Kontrollen in den Hafteinrichtungen. In Ländern, in denen diese Schutzmaßnahmen von den Regierungen garantiert und umgesetzt werden, geht Folter zurück. Auch die konsequente Strafverfolgung der Folterer ist ein entscheidender Faktor, um Folter zu verhindern.

Die Amnesty-Kampagne konzentriert sich auf fünf Länder: Mexiko, Marokko und Westsahara, Nigeria, die Philippinen und Usbekistan. Folter ist hier ein strukturelles Problem, häufig angewandt und nur selten geahndet.

Und zugleich stehen diese fünf Länder beispielhaft für die mangelhafte Umsetzung der Antifolterkonvention. Denn dort funktionieren die Schutzmechanismen, die Folter verhindern, nicht. Und es gibt die Hoffnung, dass der politische Druck die Regierungen veranlasst, den Kampf gegen Folter ernsthaft zu führen.

In Mexiko fehlt es bislang insbesondere an der medizinischen Untersuchung der Opfer und der Dokumentation von ­Folterfällen. Hier will Amnesty erreichen, dass das Istanbul-­Protokoll zum Standard für Untersuchungen mutmaßlicher ­Folterfälle wird.
In Marokko mangelt es an der Strafverfolgung der Täter. Das Ziel: Folterhinweisen soll konsequent nachgegangen werden. Die für Folter Verantwortlichen müssen angeklagt werden, erzwungene Geständnisse dürfen in Strafprozessen nicht mehr zugelassen werden.
Nigeria ist ein Beispiel für die Abschirmung von Gefangenen von der Außenwelt. Gefangene müssen hier dringend Zugang zu Anwälten, Familienangehörigen und unabhängigen Beobachtern erhalten.
Auf den Philippinen fehlt insbesondere eine effektive externe Polizeiaufsicht und eine interne Kontrolle.
In Usbekistan werden erzwungene Geständnisse regel­mäßig als Beweise vor Gericht verwendet. Das muss ein Ende haben.

Als Dimitri Bulatov in einem Wald außerhalb von Kiew ausgesetzt wird, ist sein Gesicht zerschnitten, ein Stück von seinem Ohr fehlt. Der ukrainische Regierungskritiker, Mitglied des "Automaidan", einer der aktivsten Gruppierungen gegen das Janukowitsch-Regime – war von Unbekannten am 22. Januar verschleppt und tagelang schwer misshandelt worden.

Nach internationalem Druck konnte Dimitri Bulatov am 1. Februar ausreisen, um seine schweren Verletzungen im Ausland behandeln zu lassen. Eines zeigt die Rettung von Bulatov deutlich: Die Aufmerksamkeit der weltweiten Öffentlichkeit kann ­Leben retten – auch wenn sie in diesem Fall die Folter nicht verhindern konnte. Es ist nicht egal, ob eine Regierung gegen Folter protestiert oder nicht. Es ist nicht egal, ob eine Menschenrechtsorganisation Beobachter bei gewaltsamen Konflikten einsetzt. Es ist nicht egal, ob ein Wirtschaftsunternehmen eine neue Produktionsstätte von den Menschenrechtsbedingungen vor Ort abhängig macht oder nicht. Und es ist nicht egal, ob ich eine ­Petition gegen Folter unterzeichne oder nicht. Internationale Aufmerksamkeit ist Teil eines Schutzschildes für jene, die von Folter bedroht sind, und ein Ansporn für alle, die sich um das Thema sorgen.

Die Autorin arbeitet als freie Journalistin in Berlin.

SCHAU NICHT WEG: "STOP FOLTER"
Amnesty International hat in den vergangenen fünf Jahren Folter und Misshandlung in 141 Ländern dokumentiert. In vielen ist Folter an der Tagesordnung. Der Fortschritt, der in den vergangenen 30 Jahren seit Unterzeichnung der UNO-Antifolterkonvention 1984 erfolgte, wird zunichte gemacht. Das Folterverbot gilt absolut und ohne Ausnahme weltweit. Amnesty fordert die Regierungen auf, effektive Schutzmaßnahmen ("Safeguards") gegen Folter zu ergreifen. Dafür braucht es öffentlichen Druck. Am 26. Juni 2014, zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer, ruft Amnesty zu einem globalen Aktionstag auf – auch in Deutschland. Stell dich zwischen Folterer und ­Folteropfer, sei "Safeguard". Schau nicht weg: Stop Folter. Unterzeichne die Online-Petitionen auf: www.amnesty.de/stopfolter

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