Amnesty Journal Antigua und Barbuda 28. November 2013

Stop crime, not lives

Bei Karibik denkt man an Strand, Palmen und Reggae, aber nicht an Hinrichtungen. Und doch gehören die englischsprachigen Karibik-Staaten zu den Verfechtern der Todesstrafe. Dagegen protestiert Amnesty International am 10. Oktober, dem Welttag gegen die Todesstrafe.

Von Annette Hartmetz

Trotz positiver Entwicklungen in den vergangenen fünfzig Jahren leben immer noch zwei Drittel der Menschheit in einem Staat, der hinrichtet. Als die UNO-Generalversammlung zuletzt 2012 über eine Resolution zur weltweiten Aussetzung der Todesstrafe abstimmte, votierten die Staaten der englischsprachigen Karibik geschlossen dagegen. Politiker und Justizbehörden der Region propagieren die Todesstrafe als Lösung für das Problem steigender Mordraten.

In allen Ländern der englischsprachigen Karibik ist die Todesstrafe in den Gesetzbüchern verankert und kann für Mord – und zum Teil auch für Hochverrat, Terrorakte oder militärische Straftaten – verhängt werden. Hingerichtet werden jedoch nur wenige Menschen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Todesstrafe in den meisten Ländern nach fünf Jahren in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden kann. Amnesty beobachtet mit Sorge, dass mehrere Länder in den vergangenen Jahren versucht haben, Exekutionen auszuführen und einigen Gefangenen schon den Hinrichtungsbefehl vorlesen ließen. Auch wenn deren Anwälte die Hinrichtungen rechtzeitig stoppen konnten, ist eine solche Erfahrung für die Gefangenen und ihre Angehörigen traumatisch.

Was sind die Probleme aus menschenrechtlicher Sicht? Zum einen sind die Justizsysteme in den Ländern der englischsprachigen Karibik schlecht ausgestattet: Es fehlt an Personal, Rechtsbeiständen, Geschworenen und Zeugenschutzprogrammen. In Kombination mit Korruption und einer ineffektiven Polizei sind ordentliche Gerichtsverfahren deshalb oft nicht möglich. In mehreren Fällen wurden letztlich für unschuldig befundene Angeklagte unnötig lange in Untersuchungshaft festgehalten oder landeten sogar für Verbrechen, die sie nicht begangen hatten, im Todestrakt.

Problematisch ist auch, dass die geis­tige Gesundheit der Angeklagten in den Gerichtsprozessen nur unzulänglich überprüft wird. Internationale Standards verbieten Hinrichtungen von Gefangenen mit geistiger Einschränkung. Laut der Menschenrechtsorganisation "Death ­Penalty Project", die vor allem in der ­Karibik aktiv ist, litten zwischen Februar 2008 und Mai 2012 mindestens sieben zum Tode verurteilte Gefangene in Tri­nidad und Tobago an einer geistigen Behinderung. Besonders kritisch sieht Amnesty, dass in Barbados sowie in Trinidad und Tobago für Mord zwingend die Todesstrafe vorgeschrieben ist, sodass die Tat­umstände nicht berücksichtigt werden. Der UNO-Menschenrechtsausschuss hat festgestellt, dass dies gegen den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte verstößt.

Auf diese Missstände in den Staaten der englischsprachigen Karibik macht Amnesty am 10. Oktober, dem Welttag gegen die Todesstrafe, aufmerksam. In enger Zusammenarbeit unter anderem mit dem 2011 entstandenen Netzwerk "Greater Caribbean for Life" plant Amnesty verschiedene Aktionen, die die Zivilgesellschaft vor Ort in ihrem Kampf gegen die Todesstrafe unterstützen sollen.

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