Amnesty Journal 02. April 2009

Aktiv gegen Genitaverstümmelung

Aktiv gegen Genitalverstümmelung

Amnesty arbeitet seit 1995 weltweit gegen weibliche Genitalverstümmelung. In Deutschland leben schätzungsweise 30.000 Migrantinnen, die davon bedroht sind, die meisten von ihnen in Nordrhein-Westfalen. Da es für sie kaum Informationen, Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt, wurde am 6. Februar vergangenen Jahres, dem "Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung", in Düsseldorf der "Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen" gegründet, an dem sich auch die "Sektions-Themengruppe Menschenrechtsverletzungen an Frauen" von Amnesty International beteiligte.

Die Initiatoren waren Journalisten der Organisation "Aktion Weißes Friedensband", die von Thomas Kufer, dem NRW-Integrationsbeauftragten, unterstützt wurden. An den Treffen des "Runden Tischs" nehmen u.a. Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, Beratungsstellen, Vertreter afrikanischer Communities und Einzelpersonen teil, die zu Genitalverstümmelung arbeiten. Das gemeinsame Ziel ist es, die medizinische, soziale und rechtliche Situation der betroffenen Frauen in NRW zu verbessern und Mädchen vor Beschneidung zu schützen. Seit kurzem beteiligt sich Amnesty International auch an dem bundesweiten Netzwerk gegen weibliche Genitalverstümmelung INTEGRA, das sich weltweit für eine Überwindung dieser gefährlichen Körperverletzung engagiert. Das Netzwerk wurde im Jahr 2000 auf Initiative der GTZ gegründet.

Von Monika Weiß-Imroll

Wahl der Worte

Es gibt viele Begriffe, die versuchen, in Worte zu fassen, worunter weltweit rund 140 Millionen Mädchen und Frauen leiden. In der deutschen Debatte sind die Begriffe "weibliche Genitalverstümmelung" und "Beschneidung" am weitesten verbreitet. Doch wodurch unterscheiden sich die Begriffe, und spielt es überhaupt eine Rolle, welche Bezeichnung verwendet wird?

Der Begriff "weibliche Genitalverstümmelung" bzw. sein englisches Pendant "female genital mutilation" findet seit Anfang der siebziger Jahre Verwendung. Er bringt klar zum Ausdruck, dass es sich bei der Praktik um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung handelt, die das Recht junger Mädchen und Frauen auf körperliche Unversehrtheit schwer verletzt. Die Aktivistinnen des "Inter-African Committee on Traditional Practices" haben sich daher bereits 1990 für die Verwendung des Begriffs "female genital mutilation" ausgesprochen, eine Haltung, die das Gremium durch die Bamako-Deklaration im April 2005 nochmals bekräftigte.

Auf Gemeindeebene in den betroffenen Ländern, aber auch in der Zusammenarbeit mit in Deutschland lebenden Betroffenen, ist der Begriff jedoch nicht unproblematisch. In den betroffenen Gebieten ist oft von "Beschneidung" die Rede – "cutting" in anglophonen Ländern, "excision" in frankophonen. Einmal, weil die Praktik in der lokalen Kultur oft eine positiv bewertete soziale Norm darstellt und Mütter und Eltern davor zurückschrecken, ihre Töchter als "verstümmelt" zu bezeichnen. Aber auch, weil der Begriff als weniger wertend empfunden wird und Betroffene sich durch die Bezeichnung "Genitalverstümmelung" stigmatisiert fühlen. Viele Organisationen greifen daher auf die Bezeichnung "Beschneidung" zurück. Weitere Informationen unter www.integra-netzwerk.de

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