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Einsatz mit Erfolg

Die gewaltlose politische Gefangene Jacinta Francisco Marcial
© Third Party
Weltweit beteiligen sich viele tausend Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions" und "Briefen gegen das Vergessen" von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen die Beispiele auf dieser Seite.
Erfolg für Menschenrechtsaktivistin
Simbabwe "Ich bin so erleichtert", sagte die prominente Menschenrechtsverteidigerin Jestina Mukoko, nachdem sie von der Entscheidung erfahren hatte. "Zum ersten Mal seit dem 3. Dezember 2008 kann ich wieder ein normales Leben führen." Der Oberste Gerichtshof von Simbabwe hatte Ende September das Verfahren gegen Mukoko eingestellt. Der Leiterin des "Zimbabwe Peace Projects" (ZPP) war vorgeworfen worden, "Personen zu rekrutieren und auszubilden, um die Regierung zu stürzen". Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Regierung die Vorwürfe erfunden hatte, um Mukoko und andere Menschenrechtsaktivisten und Regimegegner einzuschüchtern.
"Wir begrüßen diese Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs von Simbabwe", erklärte Irene Khan, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. "Die Regierung muss alle Anklagen gegen Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten fallen lassen, die lediglich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht haben."
Jestina Mukoko war am 3. Dezember 2008 aus ihrer Wohnung entführt worden. Sie wurde von den simbabwischen Behörden illegal in Haft gehalten und gefoltert. Nach drei Monaten kam sie auf Kaution frei. Sie musste jedoch ihren Pass abgeben und sich jede Woche bei der örtlichen Polizeiwache melden. Amnesty hatte sich unter anderem mit "Urgent Actions" intensiv um ihre Befreiung bemüht.
In einem Brief an Amnesty International bedankte sich Mukoko für die Unterstützung: "Zu wissen, dass es Menschen gibt, die uns in unserem Kampf unterstützen, hat uns Trost und Kraft gegeben."
Asylsuchende müssen nicht mehr für ihre Internierung zahlen
Australien Stress, Sorgen und Schulden: Mit diesen Problemen sahen sich in den vergangenen 17 Jahren viele Asylsuchende konfrontiert, die in Australien Schutz vor Gewalt und Verfolgung suchten. Auf dem fünften Kontinent wurden Asylsuchende und Flüchtlinge, die ohne gültige Papiere eingereist oder deren Visa abgelaufen waren, bis zur Klärung ihrer Fälle in zumeist abgelegenen Lagern interniert. Die Haft konnte sich oft jahrelang hinziehen. Die Unterbringungskosten in Höhe von teilweise bis zu 180.000 Euro wurden den Asylsuchenden in Rechnung gestellt – auch denjenigen, deren Asylantrag erfolgreich war.
Premierminister Kevin Rudd beendete die Internierungspraxis im vergangenen Jahr, und auch mit den horrenden Schulden soll nun Schluss sein: Der Senat verabschiedete im September einen entsprechenden Gesetzentwurf, der die bestehende Regelung abschafft. Zudem wurden 338 Asylsuchenden ihre Schulden in einer Gesamthöhe von knapp fünf Millionen Euro erlassen.
Amnesty International begrüßte das neue Gesetz als einen wichtigen Schritt, um die australische Asylpolitik humaner zu machen. Die Organisation hatte die Praxis, dass ohnehin schon traumatisierten Menschen ein hoher Schuldenberg aufgebürdet wurde, stets als "unbegreiflichen Vorgang" kritisiert.
Nach drei Jahren unschuldig in Haft endlich wieder frei
Mexiko Das vermeintliche Verbrechen wog schwer. Die 46-jährige Jacinta Francisco Marcial, Mutter von sechs Kindern, soll sechs Agenten des mexikanischen Bundeskriminalamtes entführt haben. Dafür wurde sie zu einer Strafe von 21 Jahren verurteilt. Doch seit dem 17. September ist sie nun wieder frei – drei Jahre nach ihrer Verurteilung ordnete ein Richter ihre Freilassung an, nachdem der Generalstaatsanwalt die Vorwürfe gegen sie fallen gelassen hatte.
"Die mexikanische Regierung hat eingesehen, dass der Prozess und die Strafe gegen diese Frau durch nichts zu rechtfertigen sind", sagte ein Sprecher von Amnesty nach der Entscheidung. "Sie haben Jacinta Francisco Marcial und ihrer Familie drei Jahre gestohlen. Nichts kann diese Zeit zurückbringen." Amnesty fordert nun, dass die Vorkommnisse untersucht werden und die Frau eine Haftentschädigung erhält. Die Organisation ist überzeugt, dass sie nur wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts und ihres sozialen Status festgenommen wurde – Marcial ist Angehörige der Ethnie der Otomi, die zur verarmten Bevölkerung Mexikos zählt. Ein faires Verfahren hat Marcial nie erhalten. Die Bundespolizisten hatten ausgesagt, im März 2006 während einer Razzia gegen Raubkopierer auf dem Markt von Santiago Mexquititlán von ihr und anderen Standbesitzern als Geiseln gehalten worden zu sein. Der einzige Beweis für diesen Vorwurf bestand allerdings aus einem Foto in einer Lokalzeitung, auf dem sie hinter einer Gruppe von Demonstranten zu erkennen war. In ihren ursprünglichen Aussagen hatten die Polizisten sie nicht einmal erwähnt. Erst einen Monat später, nachdem das Foto erschienen war, wurde sie bezichtigt, an dem vermeintlichen Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.
Während der Verhandlung musste keiner der Beamten erscheinen, um die Aussagen zu bekräftigen oder Marcial zu identifizieren. Damals sprach sie nur sehr wenig Spanisch. Ihr wurde aber weder ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, noch klärte sie der ihr zugeteilte Pflichtverteidiger über ihre Rechte auf. Amnesty erklärte Jacinta Francisco Marcial im August zur gewaltlosen politischen Gefangenen und verlangte von den mexikanischen Behörden ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.
Briefe, die helfen
Täglich werden Menschen weltweit festgenommen, bedroht, gefoltert, getötet. Amnesty International startet daher jeden Monat sogenannte "Briefe gegen das Vergessen" (siehe S. 76f.). Sie geben den Gefangenen Hoffnung und zeigen den Verantwortlichen, dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen nicht in Vergessenheit geraten sind. Im vergangenen Jahr veröffentlichte Amnesty 36 solcher Appelle, davon waren 17 erfolgreich. Dies entspricht einer Erfolgsquote von fast 50 Prozent. Vier Gefangene wurden freigelassen, in acht Fällen wurden Untersuchungen der Menschenrechtsverletzungen aufgenommen. Zweimal wurden Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen vor Gericht gestellt und verurteilt bzw. es wurde Anklage gegen sie erhoben. Ausführlichere Informationen finden Sie auf www.amnesty.de/bgdv-erfolge.
Todeskandidat begnadigt
Mongolei Dem mongolischen Staatsbürger Buuveibaatar droht nicht mehr die Hinrichtung. Präsident Tsachiagiin Elbegdordsch begnadigte den 33-Jährigen Mitte Oktober und wandelte das Todesurteil in eine Haftstrafe um. Buuveibaatar war im August 2008 schuldig gesprochen worden, den neuen Partner seiner Ex-Freundin ermordet zu haben. Sein Vater behauptete, dass Buuveibaatar aus Notwehr gehandelt habe. Amnesty International begrüßte die Entscheidung des Präsidenten und forderte die mongolische Regierung zugleich auf, ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen und alle anhängigen Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.
Die Todesstrafe gilt in der Mongolei als Staatsgeheimnis. Familien werden im Vorfeld nicht über die Vollstreckung einer Hinrichtung benachrichtigt, und der Leichnam wird ihnen nicht übergeben. Im vergangenen Jahr wurden in der Mongolei mindestens fünf Menschen hingerichtet. Buuveibaatars Vater hat Amnesty International einen Brief geschrieben und sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung seines Sohnes bedankt.