Amnesty Report Polen 27. Mai 2013

Polen 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Polen Staatsoberhaupt: Bronisław Komorowski Regierungschef: Donald Tusk

Die Untersuchung der Beteiligung Polens am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse kam nur schleppend voran. Der Öffentlichkeit wurden nach wie vor Informationen zum Fall von Abd al-Rahim al-Nashiri vorenthalten, mit dem sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasste. Es gab weiterhin Diskussionen über Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass Polen das Recht eines Mädchens auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch verletzt habe.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Das 2008 eingeleitete Ermittlungsverfahren zur Beteiligung Polens am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse wurde im Februar 2012 von der Staatsanwaltschaft Warschau nach Krakau verlegt. Der Vorgang löste Bedenken aus, was den Wechsel der Ermittler und weitere Verzögerungen anging. Die Staatsanwaltschaft Warschau hatte zuvor Abd al-Rahim al-Nashiri und Zayn al-Abidin Muhammad Husayn (auch bekannt als Abu Zubaydah) einen Opferstatus zuerkannt. Die Männer, die beide nach wie vor in Guantánamo Bay inhaftiert waren, hatten angegeben, zwischen 2002 und 2003 widerrechtlich nach Polen überstellt worden und Opfer des Verschwindenlassens geworden zu sein. Sie seien in einem CIA-Geheimgefängnis inhaftiert worden, wo man sie gefoltert und anderweitig misshandelt habe.

Polnische Medien berichteten im März, gegen den ehemaligen polnischen Geheimdienstchef Zbigniew Siemiatkowski und seinen Stellvertreter sei Anklage erhoben worden wegen Straftaten in Verbindung mit der Inhaftierung und Misshandlung von Personen in CIA-Geheimgefängnissen auf polnischem Staatsgebiet. Die Staatsanwaltschaft wollte diese Meldungen weder bestätigen noch dementieren. Die Ermittlungen wurden weiterhin im Geheimen geführt. Die Opfer äußerten Besorgnis bezüglich ihres Zugangs zu Informationen und ihrer umfassenden Beteiligung an den Verfahren.

Das Europäische Parlament verabschiedete im September 2012 einen Bericht zum Vorwurf der Überstellung und widerrechtlichen Inhaftierung von Gefangenen in europäischen Ländern durch die CIA. Darin werden alle EU-Mitgliedstaaten, die im Verdacht stehen, auf ihrem Territorium geheime CIA-Haftzentren erlaubt zu haben, aufgefordert, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und unabhängige, unparteiische, gründliche und wirksame Ermittlungen hinsichtlich ihrer Beteiligung an dem CIA-Programm einzuleiten. Der zuständige Berichterstatter hatte Polen im Mai besucht, um mit den Behörden über die polnische Beteiligung an dem Programm zu sprechen.

Im Juli 2012 setzte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die polnischen Behörden über den Fall al-Nashiri gegen Polen in Kenntnis. Im September übermittelte die Regierung ihre Stellungnahme unter Geheimhaltung an den Gerichtshof, der wiederum das Strafverteidigerteam al-Nashiris anwies, ebenfalls unter Geheimhaltung darauf zu reagieren. Auf diese Weise wurden der Öffentlichkeit Informationen zu dem Fall vorenthalten.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im Juni 2012 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) mit der Menschenrechtssituation in Polen. Das Land wurde aufgefordert, den Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit, einschließlich des legalen Schwangerschaftsabbruchs, zu verbessern. Im Oktober lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf ab, der darauf abzielte, die rechtlichen Voraussetzungen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch weiter zu fassen, einen umfassenden Sexualkundeunterricht einzuführen und Verhütungsmittel zu subventionieren.

  • Im Oktober 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall P. und S. gegen Polen, das Land habe das Recht einer 14-Jährigen auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung verletzt. Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch erfüllt waren, wurde das Mädchen daran gehindert, den Eingriff rechtzeitig vornehmen zu lassen. Das Personal in drei Krankenhäusern sowie Polizeibeamte und Privatpersonen verhinderten, dass sie die ihr zustehende Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen konnte. Stattdessen wurde die 14-Jährige Schikanen, Demütigungen und Einschüchterungen unterzogen, indem man sie u.a. in einer Jugendeinrichtung inhaftierte. Nach Ansicht des Gerichts verstieß diese Behandlung gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und verletzte das Recht auf Privatleben und das Recht auf Freiheit.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Verleumdung war nach wie vor ein Straftatbestand.

  • Im April 2012 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Kaperzynski gegen Polen fest, dass die polnischen Behörden gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung eines Journalisten verstoßen hatten. Der Journalist hatte einen Artikel geschrieben, in dem er einer lokalen Behörde Mängel beim Umweltschutz vorwarf, die Entgegnung der Behörde aber nicht veröffentlicht. Daraufhin wurde er zu einer Strafe von vier Monaten gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung verurteilt und erhielt ein zweijähriges Berufsverbot. Der Gerichtshof befand, das Verhängen einer Strafe wegen des Versäumnisses, eine Erwiderung zu veröffentlichen, sei unverhältnismäßig. Zudem sei es einer freien Debatte über Themen von öffentlichem Interesse abträglich.

  • Im September 2012 wurde der Betreiber der Website Antykomor.pl zu zehn Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil er satirische Beiträge über den polnischen Staatspräsidenten veröffentlicht hatte.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im September 2012, dass Polen im Fall Lewandowska-Malec gegen Polen das Recht auf freie Meinungsäußerung einer Stadträtin verletzt habe. Die Stadträtin hatte im Zusammenhang mit einem Fall, bei dem es um mutmaßlichen Betrug städtischer Beamter in Swiatniki Górne ging, öffentlich die Meinung vertreten, der Bürgermeister der Stadt übe widerrechtlich Druck auf die Staatsanwaltschaft aus. Nach einer Anzeige des Bürgermeisters wurde die Stadträtin 2006 wegen Verleumdung schuldig gesprochen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand, die Verhängung einer Strafe – in diesem Fall einer Geldstrafe in Höhe von 1900 Euro – sei unverhältnismäßig.

Flüchtlinge und Migranten

Im Oktober 2012 erklärte Polen seine Absicht, die Inhaftierung unbegleiteter minderjähriger Migranten unter 13 Jahren zu verbieten. Allerdings waren Statistiken zufolge die meisten unbegleiteten minderjährigen Migranten in Polen über 13 Jahre alt. Die Übernahme der vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung ausgesprochene Empfehlung, die Inhaftierung minderjähriger Migranten generell zu verbieten, wies die Regierung im September 2012 zurück.

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