Amnesty Report Neuseeland 27. Mai 2013

Neuseeland 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Neuseeland Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II., vertreten durch Jerry Mateparae Regierungschef: John Key

Ein neues Gesetz drohte die Rechte von Asylsuchenden zu untergraben. Es herrschte weiterhin ein hohes Maß an Kinderarmut, von der die Gemeinschaften der indigenen Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet, die Behörden versäumten es jedoch, ausreichend Daten darüber zu sammeln, in welchem Ausmaß Frauen von Gewalttaten betroffen waren. Hierbei fehlten vor allem Datenerhebungen zu Frauen, die Minderheiten angehören.

Rechtliche, verfassungsmäßige und institutionelle Entwicklungen

Eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie über Verfassungsfragen wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Thema der Studie war u.a., ob es in Neuseeland eine schriftlich niedergelegte Verfassung geben soll. Bis Oktober 2012 hatte sich das Gremium für die Revision der Verfassung (Constitutional Review Panel) mit 56 Organisationen beraten. Bis Ende des Jahres hatten diesbezüglich jedoch noch keine öffentlichen Konsultationen stattgefunden.

Im Mai 2012 äußerte sich der UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte besorgt darüber, dass diese Rechte noch immer nicht in den Grundrechtekatalog New Zealand Bill of Rights Act von 1990 aufgenommen worden waren. Der Ausschuss beanstandete zudem Neuseelands Versäumnis, die Rechte indigener Völker an ihren Gebieten, Territorien, Gewässern, Meeres- und Küstenregionen sowie an anderen Ressourcen in ausreichendem Umfang zu schützen.

Kinderrechte

Kinderarmut war nach wie vor stark verbreitet. Laut einer Studie des Ministeriums für Sozialentwicklung vom August 2012 lebten bis zu 270 000 Kinder in Armut, von denen 47% den Gemeinschaften der Maori oder der Pazifik-
Insulaner angehörten.

Frauenrechte

Im Juli prüfte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) Neuseelands regelmäßigen Bericht und äußerte sich besorgt über das unvermindert hohe und weiter zunehmende Maß an Gewalt gegen Frauen. Der Ausschuss kritisierte Neuseelands Versäumnis, ausreichende statistische Daten über Gewalttaten gegen Frauen zu sammeln. Vor allem wurden die fehlenden Erhebungen zu Gewalttaten gegen Maori-Frauen, Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen bemängelt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Im August 2012 wurde das Gesetz zur ehelichen Gleichstellung (Marriage [Equality] Amendment Bill) in der ersten von drei Lesungen mit 80 gegen 40 Stimmen angenommen. Mit dem Gesetz soll die Definition der Ehe, wie sie im Ehegesetz (Marriage Act) von 1955 dargelegt ist, näher erläutert werden. Das neue Gesetz würde eine Ehe zwischen zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität gestatten. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im April 2012 wurde dem Parlament ein neues Gesetz über in großen Gruppen eintreffende Asylsuchende (Immigration Amendment [Mass Arrivals] Bill) zur Abstimmung vorgelegt. Dieses Gesetz gestattet die zeitlich unbegrenzte Inhaftierung von Asylsuchenden, die in Gruppen von mehr als zehn Personen auf dem Seeweg nach Neuseeland einreisen, sowie Beschränkungen bei der Familienzusammenführung und dem Zugang zu gerichtlicher Überprüfung. Das Gesetz verleiht den Behörden zudem neue Befugnisse, um die Bearbeitung von Asylanträgen auszusetzen. Bis zum Jahresende war das Gesetz noch nicht verabschiedet worden.

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