Jemen 2013
Amtliche Bezeichnung: Republik Jemen Staatsoberhaupt: Abd Rabbo Mansur Hadi (löste im Februar Ali Abdullah Saleh im Amt ab) Regierungschef: Mohammed Salim Basindwa
Während der Übergangszeit nach den Massenprotesten von 2011, die den damaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh aus dem Amt verdrängt hatten, verbesserte sich die Menschenrechtslage im Jemen. Trotzdem blieb das Schicksal der Menschen, die 2011 festgenommen worden oder "verschwunden" waren, nach wie vor ungeklärt. Ein neues Immunitätsgesetz schrieb weiterhin Straflosigkeit für Menschenrechtsverstöße fest, die unter der Regierung von Präsident Saleh begangen worden waren. Die meisten Tötungen von Protestierenden sowie die übrigen Menschenrechtsverletzungen aus den Jahren 2011 und 2012 wurden nicht untersucht. Keine Gerechtigkeit wurde jenen zuteil, die während der bewaffneten Konflikte in Teilen des Landes Opfer von Menschenrechtsverletzungen und von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht geworden waren. Über 20 Personen, die während der Aufstände im Jahr 2011 und bei weiteren Protestaktionen willkürlich festgenommen worden waren, blieben in Gewahrsam oder galten als "verschwunden". Es gab erneut Berichte über Folter und anderweitige Misshandlungen. Als Antwort auf die Unruhen im Süden des Landes wandten Sicherheitskräfte und mit ihnen zusammenarbeitende Gruppierungen exzessive Gewalt an und töteten mindestens zwölf Personen. Zahlreiche Menschen, die an Protestaktionen teilnahmen oder die Abspaltung Südjemens befürworteten, wurden willkürlich festgenommen. Ansar al-Shari’a (Partisanen der Scharia), eine bewaffnete Gruppierung mit Verbindungen zu Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel, kontrollierte bis Juni 2012 Teile der Provinz Abyan und beging Menschenrechtsverstöße wie summarische Tötungen oder Zwangsamputationen. Eine Militäroffensive der Regierung mit dem Ziel, Ansar al-Shari’a aus den von ihr kontrollierten Städten zu vertreiben, führte auf beiden Seiten zu Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und hatte den Tod zahlreicher Zivilpersonen zur Folge. Frauen und Mädchen blieben weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und wurden Opfer von häuslicher Gewalt. Es gab Meldungen über Sklaverei in einigen Teilen des Landes. Die prekäre humanitäre Lage der Bevölkerung erreichte einen neuen Höhepunkt. Gegen mindestens sieben Personen ergingen Todesurteile, und mehr als 28 Menschen wurden hingerichtet. Darunter befanden sich mindestens zwei Straftäter, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
Hintergrund
Am 25. Februar 2012 wurde Abd Rabbo Mansur Hadi, der ehemalige Vizepräsident des Landes, in das Amt des Präsidenten eingeführt. Bei den vorausgegangenen Präsidentschaftswahlen war er der einzige Kandidat gewesen. Die Wahl war Bestandteil der Vereinbarung über die Machtübergabe, die durch die Vermittlung des Golfkooperationsrats (Gulf Cooperation Council – GCC) zustande gekommen und am 23. November 2011 vom damaligen Präsidenten Saleh unterzeichnet worden war. Der neue Präsident und die im Dezember 2011 gebildete "Regierung der nationalen Versöhnung" wurden mit der Durchführung eines zweijährigen Übergangsprozesses beauftragt. Die Regierung muss demnach einen Nationalen Dialog ins Leben rufen, einen Volksentscheid über eine neue Verfassung organisieren, das Wahlsystem reformieren, das Militär und die Sicherheitskräfte neu aufstellen sowie Maßnahmen zur Sicherung eines Übergangsjustizwesens einleiten. Im Anschluss müssen allgemeine Wahlen durchgeführt werden, die im Einklang mit der neuen Verfassung stehen.
Ein im Mai eingesetztes Komitee für Öffentlichkeitsarbeit nahm Verbindung mit verschiedenen Parteien auf, um sie in den Nationalen Dialog einzubinden. Am 14. Juli trat eine Kommission zur Vorbereitung des Nationalen Dialogs zusammen und überreichte Präsident Hadi eine Liste mit 20 Empfehlungen für einen erfolgreichen Ablauf des Vorhabens. Demnach sollte sich die Regierung bei den Menschen im Süden und in der Provinz Sa’dah im Norden des Landes für die in der Vergangenheit begangenen Menschenrechtsverletzungen entschuldigen. Alle Gefangenen, die im Zusammenhang mit der Bewegung des Südens sowie dem Sa’dah-Konflikt und den Protestaktionen im Jahr 2011 festgenommen worden waren, seien sofort freizulassen. Bis Ende 2012 war noch keine der Empfehlungen umgesetzt worden. Im Dezember kündigte Präsident Hadi eine Umstrukturierung der Streitkräfte an. Der Kommandant der Republikanischen Garde (ein Sohn des ehemaligen Präsidenten), der Stabschef des zentralen Sicherheitsdienstes, ein Neffe des ehemaligen Präsidenten, sowie der Kommandeur der ersten Panzerdivision der Armee wurden ihrer Ämter enthoben.
Auch wenn sich der Übergangsprozess stabilisierend auf das Land auswirkte, blieb die Lage unsicher, und es kam zu Entführungen. Nach der Ermordung des Rechtsanwalts Hassan al-Dawlah im Dezember 2012 bestand die Befürchtung, dass er wegen seiner Arbeit ins Fadenkreuz geraten sein könnte.
Die humanitäre Krise im Land verschärfte sich weiter. Die Menschen hatten mit akuten Engpässen bei der Lebensmittel- sowie der Wasser- und sonstigen Grundversorgung zu kämpfen. Die Arbeitslosenzahlen und die Lebenshaltungskosten stiegen, und es kam zu Kürzungen bei der Strom- und Ölversorgung. Internationale Geberländer sagten dem Jemen während der Übergangszeit Hilfszahlungen von über 7 Mrd. US-Dollar zu. Demgegenüber forderten jemenitische Hilfsorganisationen zielgerichtete Notfallhilfen, um eine Hungersnot abzuwenden.
Gegen mindestens 28 Menschen erging im Zusammenhang mit einem Überfall auf den Präsidentenpalast am 3. Juni 2011 Anklage. Bei dem Angriff waren der damalige Präsident Saleh verletzt und weitere Personen getötet oder verletzt worden. Bis Ende 2012 hatte der Prozess gegen die Angeklagten noch nicht begonnen. Einige von ihnen waren dem Vernehmen nach gefoltert oder anderweitig misshandelt worden.
Straflosigkeit
Am 21. Januar 2012 erließ die Regierung in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zur Machtübergabe das Immunitätsgesetz Nr. 1–2012. Es gewährte dem ehemaligen Präsidenten Saleh und allen unter seiner Regierung dienenden Personen Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung wegen "politisch motivierter Handlungen" im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte. Für die vielen Menschen, die während der langen Regierungszeit Präsident Salehs Opfer von willkürlichen Festnahmen, Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen, Verschwindenlassen und anderen Menschenrechtsverletzungen geworden waren bzw. ihren Angehörigen, wurde es somit unmöglich, Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung einzufordern. Das Immunitätsgesetz unterläuft Jemens Verpflichtung nach internationalem Recht, allen Verbrechen gegen das Völkerrecht und anderen Menschenrechtsverletzungen nachzugehen und strafrechtliche Maßnahmen gegen die Verantwortlichen einzuleiten.
Ein Entwurf für ein Gesetz zum Übergangsjustizwesen und für nationale Versöhnung wurde noch beraten. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnten Opfer und Überlebende Wiedergutmachung erhalten. Der Entwurf hebt allerdings Vergebung als wichtigen Bestandteil der Versöhnung hervor und gibt Opfern von früheren Menschenrechtsverletzungen keine Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen. Zahlreichen Vorfällen während der Unruhen im Jahr 2011, bei denen Protestierende getötet wurden und bei denen es zu Menschenrechtsverletzungen kam, ist offenbar gerichtlich nicht nachgegangen worden. Es gab auch keine Untersuchungen zu den Vorwürfen über Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht während der bewaffneten Konflikte in Ta’izz und in anderen Teilen des Landes. Im zweiten Halbjahr 2011 war es während der Kämpfe zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Anhängern von Sadeq al-Ahmar, einem Stammesführer in al-Hasaba, einem Vorort von Sana’a, u.a. zu offenbar wahllosen und unverhältnismäßigen Angriffen gekommen, bei denen Zivilpersonen ums Leben gekommen waren.
Am 22. September erließ der Präsident jedoch ein Dekret zur Bildung einer Untersuchungskommission, die Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht während der Aufstände im Jahr 2011 nachgehen sollte. Bis Ende 2012 hatte die Kommission ihre Arbeit aber noch nicht aufgenommen.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Die meisten Personen, die sich im Zusammenhang mit den Protestaktionen gegen die Regierung im Jahr 2011 in Haft befanden, kamen Anfang 2012 frei. Viele von ihnen waren willkürlich über Wochen oder Monate ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren von verschiedenen Gruppierungen der Sicherheitskräfte in inoffiziellen Haftzentren festgehalten worden. Einige der Gefangenen sollen gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein. Mindestens 20 Personen gelten nach wie vor als willkürlich inhaftiert oder sind "verschwunden", nachdem sie 2011 an Protestaktionen teilgenommen hatten oder im Jahr 2012 festgenommen worden waren.
- Der etwa 13-jährige Al-Nahari Mohammed Ali al-Nahari kam im Juli 2012 ohne Anklageerhebung aus der Haft frei. Er war im Mai 2011 "verschwunden", nachdem er an Protestaktionen in Sana’a teilgenommen hatte. Es wird angenommen, dass er sich beim nationalen Sicherheitsdienst in geheimer Haft befand. Als Folge von wiederholten Schlägen während seiner Haft ist er auf einem Ohr taub.
Die Protestlager in Ta’izz und Sana’a blieben weiterhin bestehen. Die Zeltstadt auf dem al-Taghyeer-Platz in Sana’a stand fortgesetzt unter der Bewachung der Ersten Panzerdivision der Armee, die die Proteste zwar unterstützt hatte, laut Berichten aber weiterhin Festnahmen und Inhaftierungen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren durchführte.
Frauenrechte
Frauen und Mädchen wurden weiterhin diskriminiert, sowohl durch die Gesetze als auch im täglichen Leben. Dies betraf vor allem ihre Rechte bei Eheschließungen, Scheidungen, dem Sorgerecht für die Kinder und Erbschaftsangelegenheiten. Häusliche Gewalt und andere geschlechtsspezifische Übergriffe gegen Frauen blieben an der Tagesordnung.
In den Protestlagern traten die Frauen immer mehr in den Hintergrund. Einige Frauen waren 2011 von Frauen, die offensichtlich der größten Oppositionspartei Islah nahestanden, eingeschüchtert und geschlagen worden. Damit sollten sie davon abgehalten werden, sich gemeinsam mit Männern an Protestmärschen zu beteiligen und gegen den Kommandeur der Ersten Panzerdivision zu demonstrieren.
Exzessive Gewaltanwendung
Die Sicherheitskräfte wandten vor allem in Aden und anderen Städten im Süden des Landes weiterhin exzessive Gewalt gegen Protestierende an und gingen dabei straffrei aus. Lediglich zwei gerichtliche Untersuchungen zu Tötungen von Demonstrierenden während der Aufstände im Jahr 2011 führten zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen.
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Im Juni 2012 ergingen gegen drei Männer in Abwesenheit Todesurteile. Sie hatten Berichten zufolge für die örtlichen Behörden gearbeitet und am 17. Februar 2011 einen Granatenanschlag auf den Platz der Freiheit in Taizz verübt, bei dem ein Protestierender ums Leben kam und 15 weitere Personen verletzt wurden.
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Gegen 79 Männer erging Anklage im Zusammenhang mit der Tötung von zahlreichen Protestierenden in Sana’a am 18. März 2011. Im Juni teilte der Generalstaatsanwalt mit, dass sich nur noch 14 der Angeklagten in Gewahrsam befänden. Die anderen seien entweder auf Kaution freigelassen worden oder befänden sich noch immer auf der Flucht. Der Prozess vor dem Sonderstrafgericht wurde ausgesetzt. Der Richter wollte sich erst beim Obersten Gerichtshof bezüglich der Anwendung des Immunitätsgesetzes versichern. Außerdem waren Zweifel aufgekommen, ob es sich bei den Angeklagten tatsächlich um die Täter handelte.
- Bei einer im Jahr 2011 eingeleiteten offiziellen Untersuchung der Tötung von Protestierenden auf dem Platz der Freiheit in Taizz am 29. März 2011 gab es 2012 offenbar keine Fortschritte.
Ein Verwaltungsgericht ordnete im November an, dass die Behörden angemessene medizinische Behandlung für diejenigen Personen sicherstellen müssten, die während der Protestaktionen im Jahr 2011 Verletzungen erlitten hätten. Notfalls müssten sie auch zur Behandlung ins Ausland gebracht werden. Dies stünde im Einklang mit einem Präsidialdekret, das Ende 2011 erlassen worden sei.
Unterdrückung Andersdenkender – Proteste im Süden des Jemen
Die Sicherheitskräfte und regierungstreue Gruppierungen wandten in Aden und anderen Städten im Süden des Landes auch weiterhin exzessive – auch tödliche – Gewalt gegen Protestierende an. Dabei kamen mindestens zwölf Menschen ums Leben, viele weitere wurden verletzt. Zahlreiche Personen wurden festgenommen und kurzzeitig inhaftiert. Dies betraf vor allem Anhänger der Bewegung des Südens, einer Gruppierung, die eine Abspaltung des Südens befürwortet.
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Am 7. Juli 2012 eröffneten Angehörige des zentralen Sicherheitsdienstes in gepanzerten Fahrzeugen sowie Scharfschützen das Feuer auf eine friedliche Demonstration in Aden. Vier Menschen kamen ums Leben, und 18 Personen erlitten Verletzungen. Als der Protestzug einen Kreisverkehr erreichte, wurden die Teilnehmer aus den gepanzerten Fahrzeugen heraus beschossen. Scharfschützen zielten auf die fliehenden Demonstrierenden.
- Der Student Abdul Raouf Hassan Zain al-Saqqaf, ein Aktivist der Bewegung des Südens, kam am 10. August in Aden zusammen mit vier weiteren Personen in den Gewahrsam der Sicherheitskräfte. Die Gefangenen wurden auf eine Polizeiwache gebracht und dort mit Gewehrkolben und einem Stock geschlagen. Die vier anderen kamen frei. Abdul Raouf Hassan Zain al-Saqqaf wurde jedoch in das Zentralgefängnis von al-Mansura gebracht, wo er erneut geschlagen wurde.
Anschließend musste er in einer winzigen Zelle voller Kakerlaken ohne Licht und Frischluft in Einzelhaft ausharren. Am 13. August kam er frei, wurde jedoch mit erneuter Festnahme bedroht. Im November verprügelten ihn unbekannte Männer, die offensichtlich der Partei Islah nahestanden, auf brutale Weise. Als ihn maskierte bewaffnete Männer später entführen wollten, erlitt er Schussverletzungen. Sicherheitskräfte führten Razzien in Krankenhäusern durch und nahmen verletzte Protestierende fest. Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen schloss im Oktober ihr Hospital in Aden, nachdem das Personal während der zahlreichen Razzien von den Sicherheitskräften bedroht worden war.
- Am 27. September wurden zwei von Ärzte ohne Grenzen eingestellte Sicherheitskräfte in Aden Berichten zufolge geschlagen und mit vorgehaltener Waffe von Unbekannten bedroht.
Bewaffneter Konflikt in Abyan
Ansar al-Shari’a beging erneut schwere Menschenrechtsverstöße in der seit Februar 2011 von ihr kontrollierten Stadt Ja’ar in der Provinz Abyan sowie in anderen Städten der Provinz Shabwa, die später erobert worden waren. Die bewaffnete Gruppierung führte summarische Hinrichtungen durch und verurteilte Personen, denen sie "Verbrechen" zur Last legte, zu grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen wie Zwangsamputationen der Hände.
Diskriminierende und repressive soziale und religiöse Vorschriften wurden mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt durchgesetzt. Angehörige der Gruppierung entführten und schikanierten zudem Personen, die sich für ihre Gemeinschaften einsetzten. Die Kämpfe der Regierungstruppen gegen Ansar al-Shari’a hielten während des gesamten Jahres an. Beide Konfliktparteien verletzten das humanitäre Völkerrecht. Ansar al-Shari’a setzte die Zivilbevölkerung rücksichtslos Gefahren aus: Munition und Sprengstoff wurde in dicht besiedelten Wohngebieten gelagert und Angriffe in unmittelbarer Nähe von Privathäusern gestartet; Zivilpersonen wurden festgenommen und misshandelt; der Zugang zu medizinischer Versorgung war eingeschränkt. Außerdem setzte die Gruppierung zahlreiche Anti-Personen-Minen und Sprengfallen ein. Die Regierungskräfte flogen wahllos und in unangemessener Weise Luftangriffe und rückten mit Panzern, Artillerie und Panzerfäusten gegen Ansar al-Shari’a vor. Dabei kamen zahlreiche Zivilpersonen ums Leben oder wurden verletzt. Ende Juni 2012 gelang es den Regierungsstreitkräften, Ansar al-Shari’a aus Abyan und den angrenzenden Gebieten zu vertreiben. Regierungstruppen verweigerten Verwundeten die notwendige medizinische Versorgung. Mutmaßliche Ansar-al-Shari’a-Kämpfer fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer.
Zum Ende des Jahres verübte Ansar al-Schari’a noch immer Bombenattentate und andere Angriffe auf Einrichtungen und Beamte der Regierungs- und Sicherheitskräfte.
Drohnenangriffe Die US-Streitkräfte setzten unbemannte Drohnen ein, um mutmaßliche Anhänger von Al-Qaida in der Provinz Abyan und im übrigen Land anzugreifen. Dies geschah offensichtlich mit Billigung der jemenitischen Regierung. Berichten zufolge kamen dabei zahlreiche Zivilpersonen ums Leben. Es konnte jedoch nicht geklärt werden, ob sie durch Angriffe von US-Drohnen oder bei Kampfhandlungen der jemenitischen Streitkräfte starben. Eine Untersuchung wurde nicht eingeleitet.
Binnenvertriebene
Viele Personen, die wegen des bewaffneten Konflikts in Abyan und den benachbarten Gebieten ihre Häuser verlassen mussten, konnten Ende 2012 in ihre Heimatorte zurückkehren, blieben aber von Anti-Personen-Minen und anderem von Ansar al-Shari’a zurückgelassenem Kriegsmaterial bedroht. Trotzdem gab es noch Zehntausende Binnenvertriebene, vor allem in Aden.
Sklaverei
Berichten zufolge wurden und werden in Teilen des Landes seit Generationen Familien als Sklaven gehalten. Offenbar konnte diese Praxis aufgrund fehlender staatlicher Kontrolle ungehindert weitergeführt werden.
Todesstrafe
Im Jahr 2012 ergingen Berichten zufolge mindestens sieben Todesurteile, über 28 Menschen wurden hingerichtet. Die tatsächlichen Zahlen könnten noch weit höher liegen. Mindestens zwei Personen wurden wegen Straftaten hingerichtet, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen haben sollen. Hunderte Personen saßen dem Vernehmen nach in den Todeszellen, darunter mindestens 25 jugendliche Straftäter.
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Fuad Ahmed Ali Abdulla wurde am 21. Januar 2012 im Gefängnis von Ta’izz wegen eines Mordes hingerichtet, den er im Jahr 2004 als Minderjähriger begangen haben soll.
- Das Todesurteil gegen Hind al-Barati wurde am 3. Dezember 2012 im Zentralgefängnis von Sana’a vollstreckt. Man legte ihr einen Mord zur Last, den sie im Alter von 15 Jahren begangen haben soll.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International statteten dem Jemen im Juni und Juli sowie im Dezember Besuche ab. Davor hatte die Organisation seit Januar 2011 keine Einreiseerlaubnis mehr erhalten.
Yemen’s immunity law: Breach of international obligations Yemen: Human Rights agenda for change Conflict in Yemen: Abyan’s darkest hour