Afghanistan 2013
Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Afghanistan Staats- und Regierungschef: Hamid Karzai
Tausende Zivilpersonen litten nach wie vor unter gezielten und wahllosen Angriffen bewaffneter oppositioneller Gruppen. Aber auch internationale und afghanische Sicherheitskräfte waren für Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung verantwortlich. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan – UNAMA) wurden 2012 im Zuge des Konflikts mehr als 2700 Zivilpersonen getötet und 4805 verletzt, die überwiegende Mehrheit durch bewaffnete Gruppen. In den Hafteinrichtungen im ganzen Land waren Folter und andere Misshandlungen an der Tagesordnung, obwohl sich die Regierung bemühte, dagegen vorzugehen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet, ihre Diskriminierung gang und gäbe. Dies betraf sowohl die institutionelle Ebene als auch die Gesellschaft ganz allgemein. Die Regierung versuchte, eine strengere Medienkontrolle einzuführen, und löste damit einen Aufschrei unter Journalisten aus. Nach wie vor wurden Medienschaffende von bewaffneten Gruppen und Behörden bedroht und inhaftiert. Die anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen zwangen noch mehr Familien dazu, ihre Heimat zu verlassen. Aufgrund des Konflikts gab es noch immer 459200 Binnenflüchtlinge. Viele lebten in informellen Siedlungen in unzureichenden Unterkünften und ohne Zugang zu Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung. Etwa 2,7 Mio. Afghanen lebten als Flüchtlinge außerhalb des Landes.
Hintergrund
Im Januar 2012 willigten die Taliban ein, in Katar ein Verbindungsbüro zu eröffnen, um den Weg zu direkten Friedensverhandlungen zu ebnen. Die Bemühungen scheiterten jedoch im März an Forderungen nach einem Gefangenenaustausch. Anfang November führten Verhandlungen zwischen Pakistan und Afghanistans Hohem Friedensrat dazu, dass Pakistan mehrere inhaftierte Talibanführer freiließ. Am 17. November teilte der Vorsitzende des Hohen Friedensrats Salahuddin Rabbani mit, Vertreter der Taliban, die sich am Friedensprozess beteiligten, würden strafrechtliche Immunität erhalten, obwohl einige der inhaftierten Taliban im Verdacht stehen, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die weiblichen Mitglieder des Hohen Friedensrats wurden in die entscheidenden Friedensgespräche kaum einbezogen.
Bei dem alle zwei Jahre stattfindenden NATO-Gipfeltreffen betonten die Teilnehmerstaaten im Mai 2012, wie wichtig die Beteiligung von Frauen am Friedensprozess, am politischen Prozess sowie an Versöhnungs- und Wiederaufbauprozessen sei. Außerdem müssten die institutionellen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Rechte respektiert werden. Währenddessen äußerten Frauengruppen ihre Sorge darüber, dass sie von den nationalen Beratungen zur Übergabe der Sicherheitsverantwortung von den internationalen an die afghanischen Sicherheitskräfte faktisch ausgeschlossen waren. Frauenrechtlerinnen verurteilten den von Präsident Karzai am 2. März vorgeschlagenen "Verhaltenskodex", wonach Frauen nur mit einem männlichen Begleiter reisen und sich weder am Arbeitsplatz noch in Bildungseinrichtungen gemeinsam mit Männern aufhalten sollten.
Im Juli 2012 trafen sich die internationalen Geldgeber in Tokio und versprachen Afghanistan bis zum Jahr 2015 Hilfszahlungen in Höhe von 16 Mrd. US-Dollar sowie eine weitere Unterstützung bis 2017. Die Vereinten Nationen gaben allerdings im Dezember bekannt, die humanitäre Hilfe sei gegenüber 2011 um fast 50% auf 484 Mio. US-Dollar im Jahr 2012 zurückgegangen. Nach Angaben der beratenden Organisation ANSO (Afghanistan NGO Safety Office) waren NGOs und Mitarbeiter humanitärer Organisationen 2012 ähnlich stark bedroht wie im Jahr 2011. Die Organisation dokumentierte 111 Angriffe auf NGO-Mitarbeiter durch bewaffnete Gruppen und regierungstreue Sicherheitskräfte. Dabei wurden Personen entführt, verletzt und getötet.
Im September bestätigte das Parlament ohne Aussprache die Ernennung von Assadulah Khalid zum neuen Leiter des Geheimdienstes NDS (National Directorate of Security) trotz Berichten, wonach er in seiner Amtszeit als Gouverneur der Provinzen Ghazni und Kandahar an Fällen von Folter beteiligt gewesen sein soll.
Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission – AIHRC) war nach der umstrittenen Entlassung von drei der neun Mitglieder durch den Präsidenten im Dezember 2011 weiter unterbesetzt. Ein weiterer Platz war seit Januar 2011 unbesetzt, nachdem eine Kommissarin mitsamt ihrer Familie bei einem Bombenanschlag getötet wurde.
Im Februar 2012 kam es zu gewaltsamen Protesten, nachdem auf einem Militärstützpunkt in der Nähe von Kabul verbrannte Exemplare des Korans gefunden worden waren. Bei den Protesten wurden 30 Menschen getötet.
Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen
Trotz eines Verhaltenskodex für Taliban aus dem Jahr 2010 (Layeha), der Kämpfer anwies, die Zivilbevölkerung nicht anzugreifen, verstießen die Taliban und andere bewaffnete Gruppen 2012 weiter gegen das Kriegsrecht. Bei Selbstmordanschlägen wurden Zivilpersonen wahllos getötet und verstümmelt. Die Hauptursache für zivile Todesopfer waren selbst gebastelte Sprengkörper. Bewaffnete Gruppen wählten für ihre Angriffe gezielt öffentliche Plätze und Zivilpersonen, darunter Staatsbedienstete, die ihrer Ansicht nach die Regierung unterstützten, sowie Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Bewaffnete Gruppen rekrutierten weiterhin Jungen und Mädchen.
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Am 6. April 2012 tötete ein Selbstmordattentäter den Vorsitzenden des Hohen Friedensrats der Provinz Kunar, Maulavi Mohammad Hashim Munib, und seinen Sohn, als sie vom Freitagsgebet auf dem Weg nach Hause waren.
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Am 6. Juni töteten zwei Selbstmordattentäter auf einem belebten Markt in der Provinz Kandahar 22 Zivilpersonen und verletzten 24 weitere. Die Verantwortung für diesen Anschlag übernahmen die Taliban.
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Am 21. Juni griffen Talibankämpfer das Spozhmay-Hotel an, ein beliebtes Ausflugsziel der einheimischen Bevölkerung. Während einer zwölfstündigen Belagerung töteten sie zwölf Zivilpersonen und verletzten neun weitere.
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Berichten zufolge entführten Taliban im August im Bezirk Zherai einen Jungen und enthaupteten ihn, weil sein Bruder bei der örtlichen Polizei (Afghan Local Police – ALP) arbeitete. Die Taliban wiesen die Verantwortung für die Tat zurück.
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Am 19. Oktober starben Meldungen zufolge 18 Frauen in der Provinz Balkh, als ein Minibus auf eine Bombe am Straßenrand fuhr.
- Am 26. Oktober tötete ein Selbstmordattentäter, der dem Vernehmen nach erst 15 Jahre alt war, 40 Zivilpersonen, darunter sechs Kinder. Sie hatten sich in einer Moschee in Maimana in der Provinz Faryab anlässlich des Eid-Feiertags zum Gebet versammelt.
Menschenrechtsverletzungen afghanischer und internationaler Streitkräfte
Bei Einsätzen internationaler und afghanischer Truppen wurden auch 2012 wieder Zivilpersonen getötet oder verletzt, vor allem bei Luftangriffen. Nach Angaben der UNAMA waren für 18% der zivilen Todesopfer afghanische und internationale Streitkräfte verantwortlich.
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Am 8. Februar wurden acht Jungen bei NATO-Luftangriffen in der Provinz Kapisa getötet. Präsident Karzai verurteilte den Angriff. Die NATO drückte ihr Bedauern aus. Dem Vernehmen nach gab die NATO an, die Jungen seien als Bedrohung eingeschätzt worden.
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Am 11. März erschoss ein US-Soldat bei einem nächtlichen Amoklauf in zwei Dörfern im Bezirk Panjwai in der Provinz Kandahar etliche Zivilpersonen, darunter neun Mädchen und Jungen. Weitere Menschen wurden verletzt. Im Dezember stand der Soldat wegen 16-fachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes vor einem Militärgericht.
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Am 6. Juni wurden Berichten zufolge bei einem NATO-Luftangriff in der Provinz Logar 18 Zivilpersonen getötet, darunter Kinder. Der Angriff galt Taliban-Kämpfern, die Zuflucht in einem Privathaus gesucht hatten, in dem eine Hochzeit stattfand.
- Im September 2012 übernahmen die afghanischen Behörden formal die Kontrolle über das Haftzentrum auf dem US-Militärstützpunkt Bagram nördlich von Kabul. Es blieb jedoch unklar, in welchem Maße die US-Truppen die Kontrolle über bestimmte Häftlinge behielten. Berichten zufolge übernahmen die afghanischen Behörden die Kontrolle über rund 3100 afghanische Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung am 9. März dort inhaftiert waren. Mehr als 600 Häftlinge, die danach auf den Stützpunkt gebracht wurden, sowie mindestens 50 weitere Personen, die keine afghanische Staatsbürgerschaft besaßen, schienen jedoch nach wie vor der US-Militärgerichtsbarkeit zu unterstehen. Viele von ihnen waren aus Drittländern nach Afghanistan überstellt worden und befanden sich seit zehn Jahren in US-Gewahrsam. Eine unbekannte Anzahl von Afghanen, die vor der Übergabevereinbarung gefangen genommen worden waren, wurde nicht in afghanischen Gewahrsam überstellt.
Nach Angaben der UNAMA ging die Anzahl der Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch den Geheimdienst NDS bis Oktober leicht zurück. Bei der afghanischen Polizei und beim Grenzschutz war hingegen ein Anstieg solcher Fälle zu verzeichnen.
Den Angehörigen der ALP wurden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Menschenrechtsgruppen äußerten sich besorgt darüber, dass die Polizisten nicht überprüft wurden. Berichten zufolge wurden mehr als 100 Angehörige der ALP wegen Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Bombenanschlägen, Prügeln und Diebstahl inhaftiert.
- im November 2012 kamen vier Angehörige der ALP-Einheit in Kundus für 16 Jahre ins Gefängnis, weil sie die 18-jährige Lal Bibi im Mai fünf Tage lang entführt, geschlagen und vergewaltigt hatten.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Der Entwurf für ein Mediengesetz sah eine verstärkte Kontrolle der Medien durch die Regierung vor. Der Gesetzentwurf forderte die Einsetzung eines Hohen Medienrats unter Vorsitz des Informations- und Kultusministers und unter Beteiligung weiterer Regierungsvertreter. Das 15-köpfige Gremium sollte mit der Aufsicht und Kontrolle von Presse, Rundfunk und Fernsehen betraut werden.
Journalisten wurden 2012 weiterhin bedroht, willkürlich festgenommen, geschlagen und getötet. Die afghanische NGO zur Unterstützung der Medien Nai verzeichnete 69 Fälle, in denen Journalisten von Angehörigen der Sicherheitskräfte, bewaffneten Gruppen oder Einzeltätern angegriffen wurden. Dies bedeutete einen Rückgang von 14% gegenüber dem Jahr 2011. Auf Initiative des Rats der Religionsgelehrten (Ulema) drohte der Generalstaatsanwalt Medienorganisationen mit Strafverfahren, weil sie sich mit Angelegenheiten befasst hatten, die als unmoralisch oder anti-islamisch betrachtet wurden.
- Der afghanische Fernsehjournalist Nasto Naderi wurde am 21. April 2012 festgenommen und mehrere Tage lang ohne Anklageerhebung und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Haft gehalten.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Trotz eines Gesetzes zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen, das 2009 verabschiedet worden war, untersuchten die Justizbehörden Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht ordnungsgemäß und stellten die Täter nicht vor Gericht.
Frauen und Mädchen wurden weiterhin geschlagen, vergewaltigt und getötet. Bewaffnete Gruppen griffen Frauen und Mädchen gezielt an, Behörden diskriminierten sie, und in ihren Familien und im gesellschaftlichen Umfeld wurden Frauen und Mädchen bedroht. Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission dokumentierte für den Zeitraum vom 21. März bis zum 21. Oktober 2012 mehr als 4000 Fälle von Gewalt gegen Frauen. Dies bedeutete einen Anstieg von 28% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zunahme der Anzeigen soll auf ein gestiegenes öffentliches Bewusstsein zurückzuführen sein. Doch war die tatsächliche Anzahl der Fälle vermutlich noch höher, denn für die Betroffenen war eine Anzeige der Gewalttaten nach wie vor mit einer Stigmatisierung verbunden und zog das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen nach sich.
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Im Mai 2012 bestätigte ein Berufungsgericht in Kabul eine zehnjährige Gefängnisstrafe, die gegen die Schwiegereltern eines afghanischen Mädchens verhängt worden war. Das Mädchen war von den Schwiegereltern schwer missbraucht worden, nachdem es mit 13 Jahren zu einer Heirat gezwungen worden war.
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Im Juli wurde eine Afghanin, die in den Medien als die 22-jährige Najiba bezeichnet wurde, erschossen, nachdem man sie des Ehebruchs bezichtigt hatte. Der Täter war dem Vernehmen nach ein aufständischer Taliban.
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Am 16. September wurde ein 16-jähriges Mädchen in der südlichen Provinz Ghazni wegen einer "unerlaubten Beziehung" öffentlich ausgepeitscht. Das Mädchen war von drei Mullahs im Bezirk Jaghori schuldig gesprochen und zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden.
- Am 10. Dezember töteten Unbekannte die Direktorin der Frauenbehörde der Provinz Laghman, Nadia Sidiqi, auf ihrem Weg zur Arbeit. Ihre Vorgängerin Hanifa Safi war am 13. Juli durch eine ferngesteuerte Autobombe getötet worden, ihre Familie wurde bei dem Attentat verletzt. Für die beiden Anschläge übernahm niemand die Verantwortung.
Flüchtlinge und Binnenvertriebene
Ende Oktober 2012 gab es rund eine halbe Million Binnenflüchtlinge, die ihre Heimatorte wegen des Konflikts oder wegen Naturkatastrophen verlassen hatten. Viele suchten in städtischen Slums und anderen informellen Siedlungen Zuflucht. Sie errichteten provisorische Unterkünfte aus Plastikplanen und lebten in ständiger Angst vor Zwangsräumungen, die in einigen Fällen gewaltsam verliefen. Die schlechten sanitären Verhältnisse, der fehlende Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung und der überaus harte Winter 2011/12 führten dazu, dass viele Menschen Krankheiten und Kälte nicht überlebten. Berichten zufolge sollen in diesem Zeitraum mehr als 100 Menschen gestorben sein, die meisten von ihnen Kinder. Gleichzeitig wurde Kritik laut, dass die Binnenflüchtlinge nicht rechtzeitig humanitäre Hilfe erhalten hatten. Als Reaktion darauf kündigte die Regierung im März an, sie werde ein umfassendes Konzept zum Umgang mit Binnenflüchtlingen entwickeln.
Im September 2012 sagte die pakistanische Regierung zu, afghanische Flüchtlinge könnten weitere drei Jahre in Pakistan bleiben. Sie hob damit eine Anordnung der Behörden der pakistanischen Provinz Khyber-Pakhtunkhwa auf, die alle afghanischen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus aufgefordert hatte, das Land bis zum 25. Mai zu verlassen, da sie sonst inhaftiert oder abgeschoben würden.
Todesstrafe
Am 20. und 21. November 2012 ließen die Behörden 14 Gefangene aus dem Todestrakt hinrichten. Es war das erste Mal seit Juni 2011, dass wieder Hinrichtungen vollstreckt wurden, ungeachtet schwerwiegender Bedenken bezüglich der Gerichtsprozesse im Land, die nicht den Standards für faire Verfahren entsprachen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte 30 Todesurteile. Zehn Todesurteile wurden in lange Haftstrafen umgewandelt. Ende November befanden sich noch immer mehr als 250 Männer und Frauen in Todeszellen.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International besuchten Afghanistan im Februar, März, Mai, Juni, Oktober und Dezember.
Fleeing war, finding misery: The plight of the internally displaced in Afghanistan Strengthening the rule of law and protection of human rights, including women’s rights, is key to any development plan for Afghanistan Open letter to the Government of Afghanistan, the United Nations, other humanitarian organizations and international donors