Amnesty Report Tadschikistan 08. Mai 2012

Tadschikistan 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Tadschikistan Staatsoberhaupt: Emomalii Rachmon Regierungschef: Akil Akilow Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 7 Mio. Lebenserwartung: 67,5 Jahre Kindersterblichkeit: 61,2 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,7%

In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.

Folter und andere Misshandlungen

Polizei und Sicherheitskräfte setzten nach wie vor Folter und Misshandlungen ein und gingen in den meisten Fällen straffrei aus, obwohl es 2010 eine Gesetzesänderung gegeben hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ordnete aufgrund der Häufigkeit von Folter in Tadschikistan Notfallmaßnahmen an, um die Auslieferung eines Mannes an die tadschikischen Behörden zu verhindern. Ende 2011 kündigte die Regierung eine Ergänzung des Strafgesetzes um eine Definition von Folter in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht an.

  • Safarali Sangov starb am 5. März 2011, vier Tage nachdem er von Polizeibeamten des Bezirks Sino in der Hauptstadt Duschanbe festgenommen worden war. Bei der Festnahme sollen Polizeibeamte ihn und mehrere Familienangehörige geschlagen haben, unter ihnen Kinder und eine im vierten Monat schwangere Frau. Nach einem öffentlichen Aufschrei und Vorwürfen, wonach Safarali Sangov infolge der Folter auf der Polizeiwache ums Leben gekommen sei, wurden im März zwei Polizeibeamte wegen "Fahrlässigkeit" angeklagt, einer von ihnen zusätzlich wegen "Überschreitung der Befugnisse". Die Staatsanwaltschaft ließ den letztgenannten Anklagepunkt jedoch später fallen und erklärte, die Zeugenaussagen von Safarali Sangovs Angehörigen seien als Beweismittel nicht zulässig. Nach einem Rechtsstreit wurde der Fall zur Überprüfung an die Generalstaatsanwaltschaft übergeben.

  • Am 11. Juli 2011 begann vor dem Regionalgericht Sughd im Norden Tadschikistans das Verfahren gegen Ilhom Ismonov und 52 Mitangeklagte. Allen wurde die Mitgliedschaft in der Islamischen Bewegung Usbekistans und die Beteiligung an organisierten Verbrechen zur Last gelegt. Am 19. Juli erklärten Ilhom Ismonov und mehrere Mitangeklagte gegenüber dem Richter, dass sie in der Untersuchungshaft gefoltert worden seien. Am 16. September teilte Ilhom Ismonov dem Richter mit, er sei von Behördenvertretern gedrängt worden, seine früheren Folter- und Misshandlungsvorwürfe zurückzunehmen. Er habe es nicht gewagt, sich früher zu Wort zu melden, da er Vergeltung vonseiten der Polizeibehörden befürchtete. Der Richter ignorierte seine Aussage jedoch. Sein dem Vernehmen nach unter Folter abgelegtes "Geständnis" wurde als Beweismittel gegen ihn verwendet. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Ende 2011 war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Recht auf freie Meinungsäußerung – Journalisten

Tadschikische und internationale Menschenrechtsgruppen berichteten, dass unabhängige Medienunternehmen und Journalisten nach wie vor mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren rechnen mussten, wenn sie die Regierung bzw. deren Vertreter kritisierten.

  • Am 14. Oktober 2011 befand ein Gericht in Chudschand im Norden Tadschikistans den BBC-Journalisten Urunboy Usmonov für schuldig, sich an den Aktivitäten einer verbotenen religiösen Organisation beteiligt zu haben. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, kam aber im Rahmen einer Amnestie kurz darauf frei. Der Oberste Gerichtshof wies die von ihm eingelegten Rechtsmittel am 30. November zurück. Amnesty International geht davon aus, dass Urunboy Usmonov wegen seiner legitimen Arbeit als Journalist ins Visier genommen worden war – er hatte über die verbotene islamistische Organisation Hizb ut-Tahrir recherchiert. Eine Woche nach seiner Festnahme im Juni hatte er noch keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten, und es gab Vorwürfe, wonach er gefoltert oder misshandelt wurde.

  • Ebenfalls am 14. Oktober erklärte ein anderes Gericht in Chudschand den Journalisten Makhmadyusuf Ismoilov der Verleumdung, Beleidigung und Aufwiegelung zum Hass für schuldig. Der Redakteur der Wochenzeitschrift Nuri Zindagi war am 23. November 2010 in der Region Sughd festgenommen worden. Journalistenkollegen gingen davon aus, dass die Anklagen sich auf einen Artikel bezogen, den er über die lokalen Behörden im Bezirk Asht geschrieben hatte. In dem Artikel hatte er mehreren Beamten Korruption vorgeworfen und die regionalen Polizeibehörden kritisiert. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von ca. 7000 US-Dollar und ein dreijähriges Berufsverbot gegen Makhmadyusuf Ismoilov. Im Dezember wurde der Schuldspruch in einem Berufungsverfahren bestätigt, die Strafen wurden jedoch aufgehoben.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen blieb auch weiterhin ein gravierendes Problem. Ein wichtiger Faktor, der zur weiten Verbreitung von familiärer Gewalt beitrug, war das Versäumnis der Behörden, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Frühehen zu ergreifen. Am 1. Januar 2011 wurde durch Erlass des Präsidenten das Mindestheiratsalter von 17 auf 18 Jahre erhöht. Einrichtungen zum Schutz der überlebenden Opfer familiärer Gewalt wie Frauenhäuser sowie angemessene und sichere alternative Unterkünfte waren nach wie vor nur in unzureichender Zahl vorhanden. Ein Gesetzentwurf über "gesellschaftlichen und gesetzlichen Schutz vor familiärer Gewalt", der seit mehreren Jahren in Vorbereitung war, wurde im Herbst dem Parlament vorgelegt. Bis zum Jahresende war über den Entwurf weder debattiert noch abgestimmt worden.

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