Amnesty Report Schweden 09. Mai 2012

Schweden 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Schweden Staatsoberhaupt: König Carl XVI. Gustaf Regierungschef: Fredrik Reinfeldt Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 9,4 Mio. Lebenserwartung: 81,4 Jahre Kindersterblichkeit: 2,8 pro 1000 Lebendgeburten

Ahmed Agiza, der Opfer einer außerordentlichen Gefangenenüberstellung geworden war, wurde in Ägypten aus der Haft entlassen. Es wurden Bedenken laut, dass zahlreichen asylsuchenden Roma aus Serbien ein faires Asylverfahren verweigert wurde. Die Abschiebungen nach Eritrea und in den Irak hielten an.

Folterungen und andere Misshandlungen

Schweden versäumte es erneut, Folter als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

  • Am 2. August 2011 wurde Ahmed Agiza in der ägyptischen Hauptstadt Kairo aus dem Gefängnis entlassen, nachdem man ihn im Anschluss an ein unfaires Verfahren vor einem Militärgericht mehr als neun Jahre in Haft gehalten hatte. Ahmed Agiza und Mohammed al-Zari, beide Asylsuchende aus Ägypten, waren im Dezember 2001 in Schweden festgenommen und in einem von der CIA gemieteten Flugzeug zwangsweise von Schweden nach Ägypten überstellt worden. Beide Männer berichteten anschließend, man habe sie gefoltert und misshandelt, während sie ohne Kontakt zur Außenwelt in Ägypten inhaftiert waren. 2008 sprach die schwedische Regierung beiden Männern für die von ihnen erlittenen Menschenrechtsverletzungen eine finanzielle Entschädigung zu. Effektive, unparteiische, gründliche und unabhängige Ermittlungen in Bezug auf diese Menschenrechtsverletzungen standen jedoch nach wie vor aus. Nach seiner Haftentlassung beantragte Ahmed Agiza eine Aufenthaltserlaubnis in Schweden, um wieder zu seiner Familie zurückkehren zu können, die nach wie vor dort lebt. Diese Aufenthaltserlaubnis würde dazu beitragen, ihn für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen umfassend und effektiv zu entschädigen.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Die schwedischen Behörden betrachteten auch weiterhin eine hohe Anzahl von Asylanträgen als "offensichtlich unbegründet", wobei knapp die Hälfte dieser Anträge von Roma aus Serbien stammte. Zudem entsprach das auf diese Fälle angewandte beschleunigte Asylverfahren nicht internationalen Standards. Den Antragstellern wurde eine angemessene individuelle Begutachtung ihrer Schutzwürdigkeit ebenso verweigert wie der Zugang zu Rechtshilfe. Im April äußerte die Justizombudsperson massive Kritik an der Entscheidung der Stockholmer Polizeibehörde, 26 rumänische Roma als Illegale zu bezeichnen und abzuschieben. Den Abgeschobenen war die Einreise nach Schweden mit der Begründung verweigert worden, sie würden "ihre Zeit mit Landstreicherei und Betteln verbringen".

Weiterhin wurden Personen in den Irak und nach Eritrea abgeschoben, obwohl ihnen dort Verfolgung und andere ernsthafte Gefahren drohten.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Im April 2011 sprach das Bezirksgericht Stockholm ein früheres Mitglied einer kroatischen paramilitärischen Einheit wegen Kriegsverbrechen schuldig. Der Verurteilte, ein schwedischer Staatsbürger, war für schuldig befunden worden, zwischen Mai und August 1992 direkt und indirekt an Folterungen und anderen Misshandlungen serbischer Häftlinge beteiligt gewesen zu sein, als er während des Krieges in Bosnien und Herzegowina als Wachmann im Gefangenenlager Dretelj arbeitete. Das Gericht erklärte ihn schwerer Verstöße gegen das Völkerrecht für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft sowie der Zahlung von Entschädigungen an 22 der Opfer.

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