Polen 2012
Amtliche Bezeichnung: Republik Polen Staatsoberhaupt: BronisÊaw Komorowski Regierungschef: Donald Tusk Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 38,3 Mio. Lebenserwartung: 76,1 Jahre Kindersterblichkeit: 6,7 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%
Die Ombudsperson zeigte sich besorgt über die Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Angriffe. Das Parlament lehnte einen Gesetzentwurf ab, der ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ohne jede Ausnahme vorsah. NGOs kritisierten, dass Asyl suchende Kinder inhaftiert wurden.
Hintergrund
Aus den Parlamentswahlen im Oktober 2011 ging die regierende Bürgerplattform (Platforma Obywatelska – PO) als stärkste Partei hervor. Zu den neuen Parlamentsabgeordneten zählen zwei engagierte Angehörige der Bewegung von Lesben, Schwulen und Transgendern, eine Expertin und Aktivistin für sexuelle und reproduktive Rechte sowie zwei Personen afrikanischer Herkunft. Zum ersten Mal wurden in Polen Frauen an die Spitze des Parlaments gewählt – als Parlamentspräsidentin und als Vizepräsidentin.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Im Juli 2011 entschied die Generalstaatsanwaltschaft, die Untersuchung der mutmaßlichen Beteiligung Polens am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse um ein halbes Jahr zu verlängern. Einem im September von Radio RMF FM ausgestrahlten Bericht zufolge wies der Präsident den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft zurück, den früheren Staatspräsidenten Aleksander Kwasniewski von seiner Pflicht zur Wahrung von Staatsgeheimnissen zu entbinden und ihm die Aussage vor Gericht zu gestatten. Bis zum Jahresende waren keine weiteren Informationen über Fortschritte oder Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht worden.
Im Oktober verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarats eine Resolution, in der die polnischen Behörden aufgefordert wurden, "sich weiter darum zu bemühen, die Wahrheit über die Vorwürfe wegen geheimer CIA-Inhaftierungen aufzudecken". In der Resolution wurde auch bemängelt, das Parlament habe "sich auf Ermittlungen beschränkt, deren Hauptzweck es gewesen zu sein scheint, die offizielle Position der staatlichen Behörden zu verteidigen".
Diskriminierung
Die Regierung stellte 2011 nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass die Ombudsstelle ihre neue Rolle als Gleichstellungsorgan erfüllen konnte. Laut dem im Dezember 2010 verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz soll die Ombudsstelle Opfern von Diskriminierung helfen, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen, unabhängige Ermittlungen durchführen und Empfehlungen in Bezug auf Gleichbehandlung aussprechen.
Die Regierung vertrat die Ansicht, die neuen Aufgaben könnten ohne zusätzliches Geld bewältigt werden. Demgegenüber erklärte die Ombudsperson im Mai, es gebe in ihrem Amt keine spezielle Antidiskriminierungsabteilung, da hierfür die finanziellen Mittel fehlten. Auch sei es gesetzwidrig, einem öffentlichen Organ neue Aufgaben zuzuweisen, ohne dafür ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Rassismus
Die Ombudsperson zeigte sich in einem Brief an den Generalstaatsanwalt im Oktober besorgt darüber, dass immer mehr Meldungen über rassistisch motivierte und fremdenfeindliche Angriffe bei ihr eingingen. Sie forderte den Generalstaatsanwalt auf, die nötigen Maßnahmen gegen diese Verbrechen zu ergreifen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Polen wurde nach wie vor für Gesetze kritisiert, die Verleumdung unter Strafe stellten, da befürchtet wurde, sie könnten sich negativ auf das Recht auf freie Meinungsäußerung auswirken.
- Im Juli 2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Verfahren Wizerkaniuk gegen Polen, dass Polen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe. Der Journalist Jerzy Wizerkaniuk hatte Rechtsmittel gegen das Urteil eines lokalen Gerichts eingelegt, das gegen ihn eine Geldstrafe verhängt hatte, weil er Teile eines Interviews mit einem Parlamentsabgeordneten ohne dessen Zustimmung veröffentlicht hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Bestimmungen des Pressegesetzes von 1984, die strafrechtliche Sanktionen gegen Journalisten erlauben, nicht in angemessener Weise die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft widerspiegelten. Nach Ansicht des Gerichts sind strafrechtliche Sanktionen immer dann unverhältnismäßig, wenn auch zivilrechtliche Mittel für den Schutz vor Rufschädigung zur Verfügung stehen.
Justizwesen
Im Mai 2011 entschied der EGMR im Verfahren Boguslaw Krawczak gegen Polen, dass Polen das Recht auf ein Gerichtsverfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums verletzt habe. Boguslaw Krawczak hatte fast vier Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Der Gerichtshof kam außerdem zu dem Schluss, dass durch die willkürlichen Einschränkungen des physischen Kontakts zu seinen Angehörigen Krawczaks Recht auf ein Privat- und Familienleben verletzt worden sei.
Haftbedingungen
Im Juli 2011 äußerte sich der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter besorgt über die Haftbedingungen für Gefangene. Genannt wurden u.a. Überbelegung, unzureichende Gesundheitsfürsorge, Misshandlungen durch Polizeibeamte und das Fehlen eines funktionierenden Rechtshilfesystems. Der Ausschuss forderte die polnischen Behörden auf, die Bestimmungen zum Lebensraum von Häftlingen zu überarbeiten und in Zellen mit Mehrfachbelegung jedem Häftling mindestens vier Quadratmeter zuzugestehen. Im September erklärte das Justizministerium, aufgrund der hohen Belegungszahlen in den Haftanstalten sei es nicht möglich, jedem Gefangenen den vom Ausschuss geforderten Platz zu gewähren. Nach Angaben der Organisation Helsinki-Stiftung für Menschenrechte kam es im Zusammenhang mit der Überbelegung in 4370 Fällen zu Entschädigungsklagen oder Anzeigen wegen Körperverletzung.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Im September lehnte das Parlament einen Änderungsvorschlag zum Familienplanungsgesetz von 1993 ab, der vorsah, Schwangerschaftsabbruch ausnahmslos unter Strafe zu stellen. Ein Schwangerschaftsabbruch blieb unter drei streng definierten Umständen legal: wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau durch die Schwangerschaft bedroht ist; wenn vorgeburtliche oder andere medizinische Untersuchungen darauf hindeuten, dass der Fötus schwer behindert ist oder an einer unheilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit leidet; wenn triftige Gründe für die Annahme vorliegen, die Schwangerschaft sei Folge einer Vergewaltigung.
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Im Fall der schwangeren R. R. entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Polen das Recht, weder Folter noch unmenschlicher Behandlung unterworfen zu werden, sowie das Recht auf ein Privat- und Familienleben verletzt habe. R. R. war der rechtzeitige Zugang zu genetischen Tests verweigert worden. Nach Ansicht des EGMR musste R. R. aufgrund der Verzögerung und Verweigerung durch das medizinische Fachpersonal Wochen schmerzhafter Ungewissheit in Bezug auf ihre Gesundheit, die des Fötus und die Zukunft ihrer Familie durchleiden. Diese Behandlung sei mit Erniedrigung gleichzusetzen. Das Kind kam mit dem Turner-Syndrom zur Welt, und R. R. wurde von ihrem Ehemann verlassen. Der Gerichtshof betonte, da das polnische Gesetz in Fällen fötaler Schädigung einen Schwangerschaftsabbruch erlaube, müssten einer Schwangeren umfassende und verlässliche Informationen über die Gesundheit des Fötus zugänglich sein.
- Der Fall einer Jugendlichen, die Verzögerungen und Schikanen erleiden musste, als sie nach einer Vergewaltigung einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollte, wurde im September 2011 vom EGMR zur Verhandlung zugelassen.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Die Organisationen Helsinki-Stiftung für Menschenrechte und Legal Intervention Association sowie das Rechtshilfezentrum Halina Niec äußerten im Juli 2011 ihre Besorgnis darüber, dass Kinder zusammen mit erwachsenen Familienangehörigen inhaftiert waren, die sich allein deshalb in Gewahrsam befanden, weil sie Asylsuchende oder Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren.
Amnesty International: Mission und Berichte
Eine Delegation von Amnesty International besuchte Polen im Mai.