Amnesty Report Kuwait 09. Mai 2012

Kuwait 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Staat Kuwait Staatsoberhaupt: Scheich Sabah al-Ahmad al-Jaber al-Sabah Regierungschef: Scheich Jaber al-Mubarak al-Hamad al-Sabah (löste im Dezember Scheich Nasser Mohammad al-Ahmad al-Sabah im Amt ab) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 2,8 Mio. Lebenserwartung: 74,6 Jahre Kindersterblichkeit: 9,9 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 93,9%

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war.

Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert.

Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.

Hintergrund

Es gab eine Reihe von Protesten, die zum Teil von den politischen Ereignissen in anderen arabischen Ländern inspiriert waren. Offenbar als Reaktion darauf erhielten die kuwaitischen Bürger von der Regierung im Februar 2011 Essenspakete und eine Beihilfe in Höhe von rund 4000 US-Dollar. Im Juni demonstrierten Hunderte zumeist junger Menschen für einen Regierungswechsel und ein Ende der Korruption. Ab September traten immer wieder Arbeiter in den Ausstand und forderten höhere Löhne und mehr Sozialleistungen. Als Protestierende und Angehörige der Opposition ihre Rücktrittsforderungen immer weiter verstärkten und Demonstrierende das Parlamentsgebäude besetzten, trat der Ministerpräsident im November zurück. Kuwait wurde im Mai in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Im selben Monat beurteilte der UN-Ausschuss gegen Folter die Lage im Land. Im Oktober erfolgte eine Überprüfung durch den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss).

Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Regierungskritiker liefen Gefahr, inhaftiert zu werden. Demonstrationen wurden im Allgemeinen genehmigt, doch wurde mindestens eine Kundgebung gewaltsam aufgelöst. In einigen Fällen schlug die Bereitschaftspolizei auf Demonstrierende ein.

  • Im Januar 2011 hob der Oberste Gerichtshof die Haftstrafe auf, die im November 2010 gegen den Journalisten Muhammad ’Abd al-Qader al-Jasem verhängt worden war, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, den Ministerpräsidenten verleumdet zu haben. Gegen den Journalisten waren noch weitere Klagen wegen Verleumdung anhängig.

  • Der Internet-Aktivist Nasser Abul wurde am 7. Juni festgenommen, weil er sich auf Twitter geäußert hatte. Die Anklage warf ihm Verstoß gegen die "Sicherheit des Staates", "Schädigung der Interessen des Landes" und "Gefährdung von politischen Beziehungen zu Bruderländern" vor. Am 24. September wurde er schuldig gesprochen, abschätzige Bemerkungen über Sunniten verfasst zu haben, und zu drei Monaten Haft verurteilt. Man ließ ihn jedoch sofort frei, da er seine Haftstrafe bereits verbüßt hatte. Vom Vorwurf, er habe die Herrscherfamilien von Bahrain und Saudi-Arabien beleidigt, wurde er freigesprochen.

  • Am 16. November schlugen Angehörige der Bereitschaftspolizei auf Protestierende ein, die sich vor dem Amtssitz des Ministerpräsidenten versammelt hatten. Später besetzten die Demonstrierenden das Parlamentsgebäude und forderten ein Ende der Korruption sowie den Rücktritt des Ministerpräsidenten.

Folter und andere Misshandlungen

Ein Mann kam in Gewahrsam ums Leben, nachdem er offensichtlich von Polizeibeamten gefoltert worden war.

  • Mohammad Ghazzai al-Maimuni al-Mutairi starb, nachdem ihn die Polizei im Januar 2011 wegen Alkoholbesitzes festgenommen hatte. Zunächst gaben die Behörden an, er habe sich der Festnahme widersetzt und sei einer Herzerkrankung erlegen. Nachdem ein Parlamentsabgeordneter der Opposition medizinische Dokumente vorgelegt hatte, die darauf hindeuteten, dass der Inhaftierte vor seinem Tod gefesselt und brutal geschlagen worden war, leitete man eine Untersuchung ein. Etwa 19 Polizisten wurden im Zusammenhang mit dem Todesfall angeklagt. Das Gerichtsverfahren dauerte Ende 2011 noch an. Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte die Regierung nachdrücklich auf, das geltende Recht zu ändern und Folter als ein Verbrechen zu definieren, das mit hohen Strafen geahndet wird.

Diskriminierung – Bidun

Das gesamte Jahr über kam es zu Demonstrationen von Bidun, die seit vielen Jahren in Kuwait leben, aber keine Staatsbürgerschaft besitzen. Hunderte von Bidun protestierten gegen ihren anhaltenden Status als Staatenlose und forderten die kuwaitische Staatsangehörigkeit, um ebenso wie kuwaitische Bürger kostenlos Bildung und Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen zu können und gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Mehr als 100000 Bidun wurde die Staatsbürgerschaft weiterhin vorenthalten. Die Sicherheitskräfte gingen gewaltsam gegen die Demonstrationen vor und inhaftierten Protestierende.

Die Regierung kündigte an, auf einige der Beschwerden der Bidun eingehen zu wollen, unterstrich jedoch gleichzeitig, dass nur 34000 Bidun für eine kuwaitische Staatsbürgerschaft in Frage kämen.

Rechte von Arbeitsmigranten

Ausländische Arbeitsmigranten, die meist aus süd- und südostasiatischen Ländern stammten, erhielten nach wie vor keinen angemessenen Schutz durch das kuwaitische Arbeitsgesetz. Viele von ihnen waren weiterhin Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt. Denjenigen, die ihr Arbeitsverhältnis ohne Einwilligung des Arbeitgebers aufgaben, drohten Festnahme und Inhaftierung. Außerdem konnten sie auf Grundlage des Einwanderungsgesetzes wegen "Flucht vom Arbeitsplatz" strafrechtlich verfolgt und in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Dies galt selbst in Fällen, in denen Arbeitsmigranten wegen Misshandlungen aus einem Arbeitsverhältnis flohen.

  • Im Oktober 2011 erhängte sich eine namentlich nicht bekannte indonesische Hausangestellte in einer Polizeizelle. Sie war festgenommen worden, weil sie ihre Arbeitsstelle verlassen hatte und wegen "Flucht vom Arbeitsplatz" angeklagt worden war. Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte die kuwaitische Regierung mit Nachdruck auf, den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes schnellstmöglich auch auf Hausangestellte auszuweiten und sicherzustellen, dass in Privathaushalten beschäftigte Migranten, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, vor Ausbeutung und Misshandlung geschützt werden.

Frauenrechte

Frauen wurden auch weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Im Oktober 2011 appellierte der CEDAW-Ausschuss an die Regierung, häusliche und sexuelle Gewalt unter Strafe zu stellen, härtere Strafen für Tötungen im Namen der "Familienehre" einzuführen und Gesetze auf den Weg zu bringen, die eine Gleichstellung der Geschlechter vorantreiben.

Todesstrafe

Mindestens 14 Männer und drei Frauen wurden 2011 wegen Mordes oder Drogenhandels zum Tode verurteilt. Die meisten von ihnen waren ausländische Staatsangehörige. Mindestens ein Todesurteil wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Es lagen keine Berichte über Hinrichtungen vor.

Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte die Regierung auf, die Anwendung der Todesstrafe auf "schwerste" Verbrechen zu beschränken und die Insassen der Todeszellen menschenwürdig zu behandeln.

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