Amnesty Report Jordanien 08. Mai 2012

Jordanien 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Haschemitisches Königreich Jordanien Staatsoberhaupt: König Abdullah II. Regierungschef: Awn al-Khasawneh (übernahm das Amt im Oktober von Marouf al-Bakhit, der im Februar Samir Rifai abgelöst hatte) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 6,3 Mio. Lebenserwartung: 73,4 Jahre Kindersterblichkeit: 25,3 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 92,2%

Friedliche Demonstrationen für Reformen wurden gewaltsam aufgelöst, und Sicherheitskräfte sowie Regierungsanhänger sollen Protestierende geschlagen haben. Mehrere Menschen wurden verletzt, und ein Mann kam offenbar ums Leben.

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Durch eine Verfassungsänderung wurde Folter ausdrücklich verboten. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court – SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Unter den Personen, die vom SSC verurteilt wurden, befanden sich auch etwa 100 mutmaßliche Islamisten, von denen viele angaben, im April während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Tausende Personen blieben auf Anweisung der Provinzgouverneure ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Mindestens zehn Personen sollen Tötungen im Namen der "Familienehre" zum Opfer gefallen sein. Arbeitsmigranten waren weiterhin von Ausbeutung und Missbrauch betroffen.

Laut Berichten in den Medien wurden 2011 mindestens 15 Menschen zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Hintergrund

Im Jahr 2011 fanden an mehreren Orten Demonstrationen statt, bei denen die Menschen politische, wirtschaftliche und soziale Reformen forderten. Der König versprach daraufhin einen Wandel. Im Februar ernannte er einen neuen Ministerpräsidenten und beauftragte ihn damit, Reformen voranzutreiben. Angestrebt war eine Übertragung der Macht von der Monarchie auf das Parlament. Zukünftige Regierungen sollen demokratisch gewählt werden und auf politischen Parteien basieren. Im September wurden Verfassungsänderungen ratifiziert, welche bei ihrem Inkrafttreten den Schutz der politischen und bürgerlichen Rechte verbessern könnten.

Es gab jedoch immer wieder öffentliche Kritik, weil der Reformprozess nur schleppend vorankam. Im Oktober ernannte der König einen neuen Ministerpräsidenten. Im selben Monat trat der Leiter des gefürchteten Allgemeinen Geheimdienstes (General Intelligence Department), einer militärischen Sicherheitsbehörde, zurück. Ein königliches Dekret regelte seine Nachfolge.

Exzessive Gewaltanwendung

Friedliche Demonstrierende und Journalisten wurden verletzt, als die Sicherheitskräfte offenbar unverhältnismäßige Gewalt anwandten. Auch Angehörige der Sicherheitskräfte wurden verletzt, als Kundgebungen in Gewalt eskalierten. Die meisten Protestaktionen verliefen friedlich, einige endeten jedoch in Gewalt, nachdem Regierungsanhänger die Demonstrierenden angegriffen hatten. In mindestens einem Fall weigerten sich die Sicherheitskräfte einzugreifen und trugen somit zur Eskalation der Situation bei.

  • Khayri Sa’id Jamil kam am 25. März 2011 in der Hauptstadt Amman ums Leben, nachdem offensichtlich friedliche Reformbefürworter bei Demonstrationen am 24. und 25. März von Anhängern der Regierung und Sicherheitskräften angegriffen und mit Steinen beworfen worden waren. Der erste Angriff fand unter den Augen der Sicherheitskräfte statt, die sich weigerten einzugreifen. Am nächsten Tag griffen Angehörige der Gendarmerie (darak) zusammen mit Sicherheitskräften und Regierungsanhängern die Demonstrierenden an. Sie warfen Steine und schlugen mit Knüppeln und Schlagstöcken auf sie ein. Gleichzeitig versperrten sie die Fluchtwege. Eine amtliche Autopsie lieferte offenbar keine Beweise dafür, dass Khayri Sa’id Jamil vor seinem Tod geschlagen wurde. Angeblich war er an Herzversagen gestorben. Inoffiziellen Quellen zufolge waren jedoch seine Zähne herausgebrochen, und sein Körper war mit Blutergüssen übersät. Khayri Sa’id Jamil wies Verletzungen am Kopf, an den Ohren, den Beinen und an den Genitalien auf. Die Behörden sicherten eine lückenlose Untersuchung der Ereignisse vom 24. und 25. März zu. Es wurden jedoch weder weitere Einzelheiten bekanntgegeben noch das Ergebnis der Untersuchung öffentlich gemacht.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit blieb weiterhin durch eine Reihe von Gesetzen eingeschränkt. Journalisten und Personen, die sich regierungskritisch äußerten und die Monarchie oder staatliche Institutionen in Frage stellten, wurden festgenommen und strafrechtlich belangt. Einige von ihnen wurden von Regierungsanhängern attackiert.

Ein Gesetzentwurf der Antikorruptionskommission droht die Freiheit der Medien weiter einzuschränken. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde es künftig mit beträchtlichen Geldstrafen geahndet werden, Informationen über Personen zu verbreiten oder zu veröffentlichen, die wegen Korruption angeklagt sind, sofern dies "zur Verleumdung oder zur Verletzung der Ehre führt oder die Persönlichkeit angreift". Der Gesetzentwurf wurde Ende 2011 noch immer geprüft.

Eine Änderung des Versammlungsrechts schreibt vor, dass die Behörden im Vorfeld über beabsichtigte öffentliche Versammlungen in Kenntnis gesetzt werden müssen. Vor dieser Novellierung hatte vor jeder Veranstaltung eine offizielle Erlaubnis eingeholt werden müssen. Die Gesetzesänderung bleibt allerdings die Definition des Begriffs "öffentliche Versammlung" schuldig.

Folter und andere Misshandlungen

2011 trafen erneut Meldungen ein, wonach inhaftierte Personen Opfer von Folterungen und Misshandlungen geworden sind. Im Zuge der Verfassungsänderungen vom September 2011 wurde in Artikel 8 der Verfassung verbindlich festgelegt, dass Häftlinge nicht "gefoltert (...) oder physisch oder psychisch verletzt" werden dürfen. Gefangene dürfen nur an "gesetzlich erlaubten" Orten inhaftiert werden. "Geständnisse" oder Stellungnahmen, die unter Nötigung zustande gekommen sind, werden als ungültig betrachtet.

Unfaire Gerichtsverfahren

Über 100 Personen, die meisten von ihnen mutmaßliche Islamisten, mussten sich 2011 in unfairen Prozessen vor dem Staatssicherheitsgericht verantworten. Die geänderte Verfassung beinhaltet eine Bestimmung, die festschreibt, dass Zivilpersonen nicht mehr vor Gerichte gestellt werden dürfen, die sich ausschließlich aus Militärrichtern zusammensetzen.

Gerichtsverfahren wegen Verrats, Spionage, Terrorismus, Drogenhandels und Fälschens sind von dieser Vorschrift jedoch ausgenommen.

Mehrere jordanische und internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, haben die jordanischen Behörden aufgefordert, das Staatssicherheitsgericht abzuschaffen.

  • Im August 2011 begann vor dem Staatssicherheitsgericht das Verfahren gegen rund 150 Personen, davon 50 in Abwesenheit. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, sich im April an einer Demonstration in Zarqa beteiligt und die Freilassung Hunderter islamistischer Gefangener gefordert zu haben. Die Demonstration war nach Kämpfen zwischen den Demonstrierenden, Regierungsanhängern und den Sicherheitskräften in Gewalt eskaliert. Die Anklage lautete auf "Planung terroristischer Straftaten" sowie auf "Anstiftung zum Aufstand und Sektierertum". Nach den Massenverhaftungen am 15. und 16. April wurden die Häftlinge Berichten zufolge ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten, gefoltert und anderweitig misshandelt. Als sie ihre Familien bis zu fünf Tage später erstmalig sehen durften, waren ihre Verletzungen noch deutlich erkennbar. Im Mai wies der Direktor der Behörde für öffentliche Sicherheit Vorwürfe zurück, die Gefangenen seien gefoltert oder misshandelt worden. Ob eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle eingeleitet wurde, ist nicht bekannt.

Haft ohne Gerichtsverfahren

Nach Angaben des staatlichen Jordanischen Nationalen Menschenrechtszentrums waren etwa 11300 Menschen auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbrechensverhütung aus dem Jahr 1954 inhaftiert. Dieses Gesetz gibt Provinzgouverneuren die Befugnis, Personen, die einer Straftat verdächtig sind oder als "Gefahr für die Gesellschaft" angesehen werden, auf unbestimmte Zeit und ohne Anklage zu inhaftieren.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen

Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren immer wieder Opfer sexueller Gewalt. Laut Medienberichten wurden 2011 mindestens neun Frauen von ihren männlichen Familienangehörigen im Namen der "Familienehre" getötet. Auch ein Mann starb mutmaßlich im Namen der "Familienehre".

Frauenrechtlerinnen verlangten eine Reform des Personenstands- und Staatsbürgerschaftsgesetzes, um es jordanischen Frauen, die mit einem Ausländer verheiratet sind, zu ermöglichen, ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder und ihren Mann weiterzugeben. Jordanische Männer, die mit einer Ausländerin verheiratet sind, haben dieses Recht. Bis Ende 2011 war das Gesetz noch nicht geändert worden. Im Juni hatte sich der König dafür ausgesprochen, alle Formen der gesetzlichen Diskriminierung von Frauen abzuschaffen. Doch als die Verfassungsänderungen ratifiziert wurden, war Artikel 6(1), der Diskriminierung aufgrund von "Rasse, Sprache oder Religion" untersagt, nicht um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erweitert worden.

Zum Ende ihres 14-tägigen Besuchs in Jordanien im November 2011 unterstrich die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, dass ein verfassungsrechtliches Verbot der Diskriminierung von Frauen unbedingt notwendig sei. Nur dann könnten Frauen rechtlich gegen Ungleichbehandlung vorgehen. Ferner sagte sie, erst eine verbesserte Gleichstellung der Frauen könne dazu führen, dass Gewalt gegen Frauen endgültig der Vergangenheit angehört.

Rechte von Arbeitsmigrantinnen – Hausangestellte

Tausende als Hausangestellte beschäftigte Arbeitsmigrantinnen waren nicht ausreichend vor Ausbeutung, Missbrauch und sexueller Gewalt durch ihre Arbeitgeber geschützt, obwohl hierzu seit 2008 entsprechende Gesetze und Bestimmungen erlassen worden waren.

Während ihres Besuchs im November 2011 forderte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen die Regierung auf, verstärkt Maßnahmen zum Schutz von weiblichen Hausangestellten zu ergreifen.

Frauen, die vor ihren Arbeitgebern geflohen waren, weil sie keinen Lohn erhalten oder körperliche Misshandlung erlitten hatten, konnten oft nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, weil sie das Bußgeld für die Überziehung ihres Visums nicht entrichten konnten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Es kamen weiterhin Menschen aus Syrien ins Land, die aufgrund der extremen Gewalt aus ihrem Heimatland fliehen mussten. Bis Dezember hatten sich mindestens 2300 Syrer beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) in Amman registrieren lassen. Darüber hinaus beherbergte Jordanien nach wie vor Hunderttausende von Flüchtlingen aus anderen Ländern.

Todesstrafe

Medienberichten zufolge ergingen 2011 gegen 15 Menschen Todesurteile, mindestens fünf der Urteile wurden jedoch in Haftstrafen umgewandelt. Die letzte Hinrichtung fand im Jahr 2006 statt.

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