Amnesty Report Griechenland 07. Mai 2012

Griechenland 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Hellenische Republik Staatsoberhaupt: Karolos Papoulias Regierungschef: Loukas Papadimos (löste im November Giorgos Andrea Papandreou im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 11,4 Mio. Lebenserwartung: 79,9 Jahre Kindersterblichkeit: 3,4 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 97,2%

Im Jahr 2011 gingen weiterhin Berichte über Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch Polizeibeamte ein. Auf der Grundlage von Zuwanderungsbestimmungen festgenommene Personen wurden unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen in Haft gehalten. Europäische Gerichte stellten fest, dass Griechenland nicht über ein funktionierendes Asylsystem verfügt. Rassistisch motivierte Übergriffe nahmen stark zu.

Hintergrund

Im Zuge der anhaltenden Finanzkrise geriet Griechenland noch tiefer in die Rezession. Im Vorfeld der parlamentarischen Abstimmung über eine Reihe von Sparmaßnahmen fanden im Juni und Oktober 2011 mehrere Demonstrationen statt. Darüber hinaus organisierte die griechische Bewegung der "Empörten" von Mai bis August auf den Hauptplätzen von Athen und Thessaloniki friedliche Sitzstreiks gegen die Sparmaßnahmen.

Am 26. Oktober 2011 gelangten die Staats- und Regierungschefs der Eurozone und der Internationale Währungsfonds zu einer Vereinbarung mit Banken und anderen Gläubigern, wonach diese auf 50% des Nominalwerts ihrer Forderungen an Griechenland verzichten. Nachdem Ministerpräsident Giorgos Papandreou seinen Rücktritt angekündigt und ausführliche Verhandlungen zwischen den wichtigsten politischen Parteien Griechenlands stattgefunden hatten, bildete sich im November eine vorläufige Koalitionsregierung.

Folter und andere Misshandlungen

Die Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen für Zuwanderer und auf Polizeiwachen sowie bei der Festnahme und/oder in der Haft hielten an.

Im Januar 2011 trat zwar ein Gesetz in Kraft, das den Weg für ein Beschwerdesystem der Polizei ebnete, doch blieben Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Behörde sowie der Wirksamkeit ihres Mandats bestehen.

  • Im Dezember 2011 wurden zwei Polizeibeamte auf der Grundlage des Gesetzes gegen Folter für schuldig befunden, im Jahr 2004 im Athener Stadtviertel Agios Panteleimon zwei afghanischen Flüchtlingen Körperverletzungen zugefügt zu haben. Außerdem wurden sie der Körperverletzung an fünf weiteren Afghanen für schuldig befunden, ohne dass sie provoziert worden waren oder eine Notwehrsituation bestanden hätte. Einer der beiden Polizisten wurde zu fünf Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, der andere zu fünf Jahren. Die Haftstrafen wurden im Berufungsverfahren zur Bewährung ausgesetzt. NGOs äußerten Kritik, weil das Gericht die ursprüngliche Anklage wegen Folter im Zusammenhang mit der Behandlung der beiden Afghanen in die minderschwere Anklage wegen Verletzung der Menschenwürde umgewandelt hatte, obwohl dies auf der Grundlage des Gesetzes gegen Folter nicht zulässig ist.

  • Im Dezember 2011 befand das Gemischte Geschworenengericht Athen einen früheren Polizeibeamten für schuldig, im August 2002 auf dem Polizeirevier Aspropyrgos zwei junge Männer mit einer Elektroschockpistole gefoltert zu haben. Das Gericht verhängte eine sechsjährige Haftstrafe, die im Berufungsverfahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es gab zahlreiche Vorwürfe wegen Misshandlungen durch Polizeibeamte bei Demonstrationen. Im April 2011 zog sich die Polizei aus der Stadt Keratea zurück, wo es seit Dezember 2010 immer wieder zu Zusammenstößen zwischen der Polizei und den Anwohnern gekommen war, die gegen den Bau einer Mülldeponie protestierten. Es gab Berichte über exzessiven Einsatz von Tränengas und anderen Chemikalien durch die Polizei sowie Beschwerden über Misshandlungen an Einwohnern der Stadt. Die Behörden berichteten auch von einer großen Zahl verletzter Polizeibeamter. Es wurden vermehrt Vorwürfe erhoben, wonach die Polizei bei den das ganze Jahr über stattfindenden Demonstrationen gegen die Sparmaßnahmen übermäßige Gewalt anwandte, u.a indem sie Tränengas einsetzte. Mehrmals schlugen die sonst friedlichen Demonstrationen in Gewalt um, nachdem eine kleine Anzahl gewaltbereiter Teilnehmer mit der Polizei zusammengestoßen war. Videoaufzeichnungen, Fotos, Presseberichte und Zeugenaussagen wiesen auf die wiederholte Anwendung exzessiver Gewalt – u.a. den massiven Einsatz von Tränengas und anderen Chemikalien – durch die Polizei gegen überwiegend friedliche Teilnehmende der Demonstrationen vom 15., 28. und 29. Juni 2011 in Athen hin. Die Staatsanwaltschaft Athen ordnete strafrechtliche Ermittlungen an.

  • Am 11. Mai soll die Bereitschaftspolizei in der Panepistimiou-Straße in Athen gegen eine große Zahl friedlicher Demonstrierender mit übermäßiger Gewalt und Tränengas vorgegangen sein. Über 30 Demonstrierende mussten, meist wegen Kopfverletzungen, zur Behandlung ins Krankenhaus. Darunter waren zwei Schwerverletzte, die zur stationären Behandlung in der Klinik bleiben mussten. Im Fall von Yiannis Kafkas, einem der beiden schwer verletzten Demonstrierenden, wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

  • Der Journalist Manolis Kypraios verlor sein Hörvermögen, nachdem ein Beamter der Bereitschaftspolizei eine Blendgranate direkt vor ihn geworfen hatte, als er gerade über die Demonstration vom 15. Juni in Athen berichtete. In dem Fall wurden sowohl strafrechtliche Ermittlungen als auch Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Am Jahresende erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen bislang nicht identifizierte Angehörige der Polizei wegen schwerer Körperverletzung an dem Journalisten.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Nach wie vor herrschten unmenschliche und erniedrigende Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migranten, insbesondere in der Präfektur Evros. Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, darunter auch unbegleitete Minderjährige, wurden weiterhin für längere Zeiträume inhaftiert. Im März 2011 entschloss sich der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zu dem ungewöhnlichen Schritt, Griechenland öffentlich dafür zu verurteilen, dass es jahrelang versäumt hatte, Maßnahmen zur Verbesserung extrem schlechter Haftbedingungen zu ergreifen.

  • In einer wegweisenden Entscheidung im Fall M. S. S. gegen Belgien und Griechenland (siehe Länderbericht Belgien) stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Januar 2011 fest, dass dem afghanischen Asylsuchenden M. S. S., den die belgischen Behörden auf Grundlage der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland abgeschoben hatten, wegen schwerer struktureller Mängel im griechischen Asylverfahren die Entscheidung über seinen Anspruch auf Asyl verweigert worden sei. Sie kam zu dem Schluss, dass Griechenland nicht über ein funktionierendes Asylverfahren verfüge. Das Gericht stellte ferner fest, dass Griechenland das Recht des Antragstellers auf wirksame Rechtsmittel verletzt habe und dass seine Haftbedingungen sowie die verzweifelte Lage, in der er sich in Griechenland nach seiner Entlassung befunden habe, erniedrigender und unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung gleichkomme. Im Dezember kam der Gerichtshof der Europäischen Union in zwei ähnlich gelagerten Fällen, die sich aus der Krise des griechischen Asylsystems ergeben hatten, zu dem Urteil, dass nach der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland abgeschobene Asylsuchende der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt seien. Ein im Januar 2011 in Kraft getretenes neues Gesetz sah die Schaffung einer neuen Asylverfahrensbehörde ohne Beteiligung der Polizei vor; diese solle ihre Arbeit 2012 aufnehmen. Der Umstand, dass die Polizei bis zu diesem Zeitpunkt die allein zuständige Behörde für die Erstprüfung des Anspruchs auf internationalen Schutz sein soll, bot Anlass zu Besorgnis. Das neue Gesetz sah auch die Einrichtung von "Erstaufnahmezentren" vor, in denen wegen "illegaler Einreise" nach Griechenland festgenommene Staatsangehörige aus Drittstaaten bis zu 25 Tage lang festgehalten werden können. Dagegen sah das Gesetz für Personen, die in solchen Zentren inhaftiert waren, keine Möglichkeit vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Die im Januar angekündigte Errichtung eines 10 km langen Zauns entlang der Grenze zur Türkei in der Präfektur Evros gab Anlass zu der tiefen Besorgnis, dass dadurch Menschen, die internationalen Schutz suchen, physisch gehindert würden, in Sicherheit zu gelangen. Im September und Oktober 2011 wurden Berichten zufolge sieben Asylsuchende, die den Wunsch geäußert hatten, Asyl zu beantragen, auf Grundlage des Rückübernahmeabkommens mit der Türkei zwangsweise unter Verletzung des Prinzips des Non-Refoulement (Verbot der Abschiebung) dorthin rückgeführt. Die langen Verzögerungen, die Asylsuchende in Athen und Thessaloniki über sich ergehen lassen mussten, bevor sie einen Asylantrag stellen konnten, gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Im Februar begannen 300 Migranten in Athen und Thessaloniki wegen ihres irregulären Aufenthaltsstatus einen Hungerstreik und forderten u.a. ihre rechtliche Anerkennung. Der Streik dauerte 43 Tage, wobei zahlreiche Migranten wegen der gesundheitlichen Folgen in Krankenhäuser gebracht werden mussten. Er endete Berichten zufolge, nachdem die Behörden und die Hungerstreikenden zu einer Einigung gekommen waren, die u.a. auf sechs Monate befristete Aufenthaltsgenehmigungen vorsah.

Haftbedingungen

Unvermindert war die Rede von schlechten Haftbedingungen und massiver Überbelegung in zahlreichen Gefängnissen, darunter jenen in Chania und Korydallos sowie im Frauengefängnis Thiva. Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über eine Klage gegen Griechenland, die 2009 von 47 Häftlingen im Gefängnis Ioannina eingereicht worden war (Taggatidis und andere gegen Griechenland), und stellte fest, dass die Haftbedingungen in dem Gefängnis unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen.

Rassismus

In mehreren Fällen sollen Polizisten Staatsangehörige aus Drittländern nicht vor rassistisch motivierten Übergriffen geschützt haben.

Im Juni 2011 beobachtete der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) einen "gefährlichen Anstieg von rassistisch motivierten Gewalttaten, die sich willkürlich gegen Ausländer richten und ausschließlich auf deren Hautfarbe oder Herkunftsland beruhen". Besonders nachdem zwei Migranten verdächtigt worden waren, einen Mann getötet zu haben, der gerade seine Frau in eine Entbindungsklinik bringen wollte, wurden im Mai und Juni in bestimmten Stadtvierteln Athens nahezu jeden Tag Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende von rechtsextremen Gruppierungen angegriffen.

  • Am 16. September wurden drei afghanische Asylsuchende vor ihrem Haus im Athener Stadtviertel Agios Panteleimon Opfer eines mutmaßlich rassistisch motivierten Angriffs. Einer von ihnen musste im Krankenhaus behandelt werden, nachdem man ihn durch Messerstiche in die Brust verletzt hatte. Drei Personen wurden in Verbindung mit dem Angriff festgenommen und unter Anklage gestellt.

Diskriminierung von Roma

Die Lebensbedingungen in vielen Roma-Siedlungen in Griechenland gaben unvermindert Anlass zur Sorge. Eine Gemeinschaft von etwa 800 Roma im Dorf Examilia (Korinth) hatte dem Vernehmen nach keinen Zugang zu sauberem Wasser, Kanalisation und Strom und lebte unter entsetzlichen hygienischen Bedingungen. Die NGO Greek Helsinki Monitor berichtete, dass Roma-Kinder nach wie vor in einigen Regionen Griechenlands separat unterrichtet oder vom Bildungssystem ausgegrenzt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meldete den Behörden zwei Anträge, die sich auf die anhaltende schulische Ausgrenzung von Roma-Kindern in Schulen in Aspropyrgos und Sofades im März bzw. im Oktober 2011 bezogen. Bereits 2008 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass die griechischen Behörden in der Schule in Aspropyrgos Roma-Kinder ausgeschlossen und anschließend ausgegrenzt hatten. Im September beschloss das Ministerkomitee des Europarats, seine Untersuchung über den Ausgang des Verfahrens einzustellen.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen setzte sich 2011 fort.

Im Februar wurde die Länge des Zivildienstes durch Ministerialerlass auf 15 Monate festgelegt. Dennoch kam die Länge des Zivildienstes für die große Mehrheit der Wehrpflichtigen in der Praxis nach wie vor einer Bestrafung gleich.

  • Im März verwarf das Militärberufungsgericht in Athen den Einspruch von Nikolaos Xiarhos, eines Kriegsdienstverweigerers aus religiösen Gründen, gegen die Entscheidung des Justizrats des Marinegerichts Piräus, der ihn auf Grundlage einer zweiten Anklage wegen Fahnenflucht vor Gericht gestellt hatte. Nikolaos Xiarhos war Berufssoldat gewesen und erst nach seiner Taufe als Zeuge Jehovas zum Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen geworden.

Menschenrechtsverteidiger

Anlass zur Sorge gaben im Januar 2011 die strafrechtliche Verfolgung und das Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger, die von Konstantinos Plevris, dem Autor des Buchs "Jews – The Whole Truth" (Juden – Die ganze Wahrheit), wegen falscher Anschuldigungen und schwerer Verleumdung verklagt worden waren. Die Verhandlung wurde auf das Jahr 2012 verschoben.

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