Amnesty Report Finnland 07. Mai 2012

Finnland 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Finnland Staatsoberhaupt: Tarja Halonen Regierungschef: Jyrki Katainen (löste im Juni Mari Kiviniemi im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,4 Mio. Lebenserwartung: 80 Jahre Kindersterblichkeit: 3,2 pro 1000 Lebendgeburten

Es gab neue Hinweise auf eine mögliche Beteiligung Finnlands am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse. Asylsuchende, die beschleunigte Asylverfahren durchliefen, waren unfairer Behandlung ausgesetzt und wurden häufig in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Die Hilfsangebote für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, waren nach wie vor unzureichend.

Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende

Das im Rahmen des Ausländerrechts mögliche beschleunigte Asylverfahren bot nach wie vor keinen ausreichenden Schutz für Asylsuchende. So sah es beispielsweise kein Berufungsrecht mit aufschiebender Wirkung vor.

Im Januar 2011 stoppte Finnland die Rückführung von Asylsuchenden nach Griechenland gemäß der Dublin-II-Verordnung. Das Land reagierte damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der festgestellt hatte, dass Griechenland nicht über ein funktionierendes Asylverfahren verfüge (siehe Länderbericht Griechenland).

Die Abschiebungen in die irakische Hauptstadt Bagdad wurden jedoch fortgesetzt, obwohl ein konkretes Risiko bestand, dass die betroffenen Personen dort nach ihrer Rückkehr Verfolgung oder anderen Gefahren ausgesetzt werden könnten.

Die finnischen Behörden konnten keine umfassenden und verlässlichen Statistiken über die Zahl der im Jahr 2011 inhaftierten Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus vorlegen. Anlass zur Sorge bestand, weil viele der Inhaftierten entgegen internationalen Standards in Hafteinrichtungen der Polizei festgehalten wurden. Sie waren dabei häufig gemeinsam mit Straftatverdächtigen und nicht nach Geschlechtern getrennt untergebracht. Asyl suchende Kinder, darunter auch Kinder ohne Begleitung, wurden ebenfalls in Haft genommen.

Im Juni äußerte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt über Bestimmungen des Ausländergesetzes, die eine Präventivhaft zulassen, wenn ausländische Staatsangehörige eines Verbrechens verdächtigt werden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Für Opfer von Gewalt gab es nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Dies lag u.a. daran, dass kein Gesetz die Kommunen verpflichtete, Hilfsangebote für Opfer bereitzustellen. Da nur zwei Zentren für Vergewaltigungsopfer existierten und Selbsthilfeeinrichtungen gänzlich fehlten, konnte man landesweit den Bedürfnissen der Opfer nicht gerecht werden. Hinzu kam, dass Schutzeinrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt häufig von Kinderschutzeinrichtungen finanziert wurden, die in erster Linie Schutz für Frauen mit Kindern boten und zudem keine Frauen aufnahmen, die an psychischen Erkrankungen litten. Dies führte dazu, dass viele schutzbedürftige Frauen dem Risiko weiterer Gewalt ausgesetzt waren.

Es wurden Befürchtungen laut, wonach der vorgesehene Etat von 14 Mio. Euro zur Finanzierung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, der 2010 verabschiedet worden war, zu niedrig sein könnte. Nach Ansicht zivilgesellschaftlicher Organisationen reicht die Summe nicht, um eine umfassende und wirksame Umsetzung des Plans zu gewährleisten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Es gab neue Informationen über eine Reihe von Flugzeugen, die zwischen 2001 und 2006 in Finnland gelandet waren und mit dem CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse in Verbindung gebracht wurden. Am 20. September 2004 wurde auf dem Flughafen Helsinki-Vantaa ein Flugzeug fotografiert, das am selben Tag auch in Litauen gelandet sein soll. Die litauische Regierung hatte eingeräumt, dass zwischen 2002 und 2004 zwei geheime CIA-Standorte im Land eingerichtet worden waren. Finnland war bereits zuvor mit drei Überstellungsflügen und "Pseudo-Flugplänen" in Verbindung gebracht worden.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Im September 2011 begann vor dem Berufungsgericht Helsinki das Rechtsmittelverfahren im Fall von François Bazaramba. Er war für schuldig befunden worden, 1994 in Ruanda Völkermord begangen zu haben. Einige Anhörungen fanden in Ruanda und Tansania statt, um Zeugenaussagen zu ermöglichen und den Richtern Gelegenheit zu geben, sich vor Ort ein Bild zu machen.

Gewaltlose politische Gefangene

Kriegsdienstverweigerer mussten nach wie vor Haftstrafen verbüßen, wenn sie den Zivildienst ablehnten. Dieser hatte aufgrund seiner Länge weiterhin Bestrafungscharakter und stellte eine Diskriminierung dar. Die Dauer des Zivildienstes betrug noch immer 362 Tage. Damit war er mehr als doppelt so lang wie der Militärdienst, der in der Regel 180 Tage dauert.

Amnesty International: Bericht

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