Amnesty Report Chile 04. Mai 2012

Chile 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Chile Staats- und Regierungschef: Sebastián Piñera Echenique Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Einwohner: 17,3 Mio. Lebenserwartung: 79,1 Jahre Kindersterblichkeit: 8,5 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 98,6%

Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu Protesten gegen bildungs- und umweltpolitische sowie andere Maßnahmen der Regierung. Die Anzahl der Strafanzeigen wegen unter der Militärregierung (1973–90) verübten schweren Menschenrechtsverletzungen stieg weiter an, doch nicht einmal ein Drittel der Verurteilten verbüßte Haftstrafen. Die Antiterrorgesetze wurden auch 2011 unvermindert gegen Angehörige indigener Völker angewendet.

Hintergrund

Zehntausende von Schülern, Lehrern, Gewerkschaftsmitgliedern und anderen Personen nahmen an Demonstrationen teil und forderten grundlegende Veränderungen im staatlichen Bildungswesen. Die meisten Protestkundgebungen verliefen friedlich, einige endeten jedoch in Zusammenstößen mit der Polizei.

Nach ausgedehnten Protesten und Demonstrationen verfügte ein Berufungsgericht im Juni 2011, dass der Bau des umstrittenen Hidro-Aysén-Staudamms in Patagonien vorübergehend eingestellt werden müsse. Im Oktober hob das Gericht die einstweilige Verfügung wieder auf. Der Oberste Gerichtshof wies zwei weitere Einsprüche gegen das Staudammprojekt zurück.

Die sterblichen Überreste des früheren Staatspräsidenten Salvador Allende wurden im Zuge neuer gerichtlicher Ermittlungen zu seinem Tod im Mai exhumiert. Im Juli bestätigten internationale Forensikexperten, dass sein Tod während des von General Augusto Pinochet angeführten Militärputschs von 1973 nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurde.

Ein Entwurf für ein Gesetz gegen Diskriminierung und ein weiterer für ein Gesetz, mit dem gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anerkannt werden sollen, waren bis Ende 2011 noch nicht vom Kongress verabschiedet worden.

Rechte indigener Völker

Im September 2011 beugte sich die Regierung der Forderung, einen landesweiten Konsultationsprozess mit den indigenen Völkern vorübergehend auszusetzen, und willigte ein, den Widerruf von Dekret 124 zu erwägen, das die Konsultation mit den indigenen Völkern regelt. Der Schritt erfolgte nach der weit verbreiteten Kritik, dass Dekret 124 nicht im Einklang mit dem Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stehe, in dem festgelegt ist, dass die indigenen Völker das Recht haben, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen, die sie selbst betreffen.

Die unsachgemäße Anwendung von Antiterrorgesetzen in Gerichtsverfahren gegen politisch engagierte Vertreter der Mapuche, darunter auch Minderjährige, gab nach wie vor Anlass zur Sorge. Im August verwies die Interamerikanische Menschenrechtskommission einen Fall an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser Fall betraf die selektive, in ungerechtfertigter und diskriminierender Weise erfolgende Anwendung von Antiterrorgesetzen gegen Angehörige des indigenen Volks der Mapuche.

  • Fünf minderjährige Angehörige der Mapuche waren Ende 2011 weiterhin strafrechtlicher Verfolgung unter dem Antiterrorgesetz ausgesetzt, obwohl das Gesetz im Juni dahingehend abgeändert worden war, dass es nicht mehr auf Personen unter 18 Jahren angewendet werden darf.

  • Im Juni 2011 bestätigte der Oberste Gerichtshof teilweise ein Rechtsmittel im Fall von vier politisch engagierten Vertretern der Mapuche, die im März von einem Gericht in Cañete wegen gewöhnlicher Straftaten verurteilt worden waren. Das Gericht von Cañete hatte die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit gegen sie erhobene Terrorismusanklage zurückgewiesen. Das Verfahren war dennoch gemäß den Antiterrorgesetzen geführt worden, was den Einsatz anonymer Zeugen gestattete. Der Oberste Gerichtshof reduzierte die Strafen der Männer, versäumte es aber, eine neue Verhandlung anzuordnen, wodurch die auf den Aussagen eines anonymen Zeugen basierenden Verurteilungen rechtskräftig wurden. Die vier Männer initiierten einen Hungerstreik, um gegen die Anwendung der Antiterrorgesetze und Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu protestieren. Der Streik dauerte 87 Tage und endete mit der Bildung einer unabhängigen Kommission für die Rechte der Mapuche.

  • Im Februar 2011 verfügte die Interamerikanische Menschenrechtskommission vorsorgliche Maßnahmen zugunsten der indigenen Gemeinschaften von Rapa Nui (Osterinsel). Die Kommission forderte die Regierung auf, zu gewährleisten, dass Maßnahmen, die Regierungsvertreter im Zuge von Protestaktionen und Zwangsräumungen ergreifen, weder das Leben noch die körperliche Unversehrtheit indigener Einwohner gefährden. Der Verfügung waren gewaltsame Ausschreitungen auf Rapa Nui im Dezember des Vorjahres vorausgegangen. Gegen einige Angehörige indigener Gemeinschaften wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Die Untersuchung der polizeilichen Maßnahmen während der Zusammenstöße war bis zum Jahresende 2011 noch nicht abgeschlossen.

Straflosigkeit

Im August 2011 veröffentlichte die Valech-II-Kommission einen Bericht, in dem fünf weitere Fälle von Verschwindenlassen, 25 politische Morde und 9795 Folterungen bestätigt wurden. Die Kommission war 2010 eingerichtet worden, um Fälle von Verschwindenlassen, politische Morde, politisch motivierte Inhaftierungen und Folterungen aufzuklären, die noch nicht der Rettig- oder der Valech-Kommission vorgelegt worden waren. Zum Ende des Berichtsjahres belief sich die Gesamtzahl der offiziell anerkannten Fälle von "verschwundenen" oder getöteten Personen in den Jahren 1973 bis 1990 auf 3216 und die der überlebenden politischen Gefangenen und/oder Folteropfer auf 38254.

Die Anzahl von Menschenrechtsverletzungen, die gerichtlich untersucht wurden, stieg auf ihren bislang höchsten Stand. Ein Staatsanwalt hatte im Januar 726 neue Strafanzeigen eingereicht sowie über 1000 Strafanzeigen, die Angehörige von aus politischen Gründen Hingerichteten in den vorangegangenen Jahren erstattet hatten.

Dem Menschenrechtsprogramm des Innenministeriums zufolge gab es im Mai 1446 laufende Ermittlungsverfahren. Zwischen dem Jahr 2000 und Ende Mai 2011 waren 773 frühere Angehörige der Sicherheitskräfte wegen Menschenrechtsverletzungen angeklagt oder verurteilt worden; gegen 245 von ihnen wurde das Strafmaß rechtskräftig verkündet. Doch nur 66 dieser Personen befanden sich in Haft, da die anderen von Freiheitsstrafen verschont blieben oder Strafen erhalten hatten, die später abgemildert oder umgewandelt worden waren.

Polizei und Sicherheitskräfte

Es trafen mehrere Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen ein, darunter Prügel und die Androhung sexueller Gewalt gegen Schüler und Studierende, die bei Demonstrationen von der Polizei willkürlich festgenommen worden waren.

  • Im August 2011 starb der 16-jährige Manuel Gutiérrez Reinoso, nachdem er während der Bildungsproteste in der Hauptstadt Santiago von einem Polizisten angeschossen worden war. Fünf Polizisten wurden später entlassen und ein leitender Polizeibeamter trat zurück. Im November ordnete das Militärberufungsgericht an, den wegen der Schüsse angeklagten Polizisten gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen.

Erneut gab es Berichte über exzessive Gewaltanwendung bei Polizeieinsätzen gegen Angehörige von Mapuche-Gemeinschaften.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Abtreibungen standen weiterhin ohne Ausnahme unter Strafe. Im September 2011 erklärte sich die Gesundheitskommission des Senats bereit, Vorschläge zu diskutieren, die eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in bestimmten Fällen vorsehen.

Staatspräsident Piñera erklärte jedoch, er werde gegen jeden entsprechenden Gesetzentwurf sein Veto einlegen.

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