Amnesty Report Bahamas 03. Mai 2012

Bahamas 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Commonwealth der Bahamas Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II., vertreten durch Generalgouverneur Sir Arthur Alexander Foulkes Regierungschef: Hubert Alexander Ingraham Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 0,3 Mio. Lebenserwartung: 75,6 Jahre Kindersterblichkeit: 12,4 pro 1000 Lebendgeburten

Die Behandlung haitianischer Migranten bot Anlass zu Besorgnis. Es gab Berichte über Fälle von Misshandlungen durch die Polizei. Ein neues Gesetz zur Regelung der Todesstrafe wurde verabschiedet; Hinrichtungen fanden nicht statt.

Hintergrund

Im Berichtsjahr setzte sich auf den Bahamas der stetige Anstieg der Gewaltverbrechen fort. 127 Tötungsdelikte wurden für das Jahr 2011 registriert, was einem Anstieg von 35% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Im November verabschiedete das Parlament neue Gesetze mit dem erklärten Ziel, das Strafrechtssystem zu verbessern. Eine offizielle Studie zeigte, dass nur 5% der zwischen 2005 und 2009 begangenen Tötungen mit einer Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags geahndet wurden.

Im Juni unterstützten die Behörden öffentlich die Resolution des UN-Menschenrechtsrats, die die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verurteilt.

Polizei und Sicherheitskräfte

Die Polizei tötete im Jahr 2011 mindestens eine Person unter zweifelhaften Umständen.

Es gab Berichte über Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei bei Festnahmen und Inhaftierungen.

  • Am 12. Oktober wurde Samuel Darling von mehreren Polizeibeamten vor seinem Haus geschlagen und willkürlich in Gewahrsam genommen. Als seine Frau, die Augenzeugin der Schläge und der Festnahme war, mit ihrem achtjährigen Sohn zur nächsten Polizeistation ging, um die Misshandlung zu melden, wurde sie festgenommen und wegen ungebührlichen Verhaltens angeklagt. Die Familie reichte eine formelle Beschwerde ein und wartete Ende des Jahres noch auf die Ergebnisse einer polizeilichen Untersuchung.

Todesstrafe

Mindestens fünf Menschen waren zum Tode verurteilt. Vier von ihnen befanden sich bereits seit mehr als fünf Jahren in Todeszellen. Dadurch hatten sie laut Urteil des in Großbritannien ansässigen Rechtsausschusses des Kronrats (Judicial Committee of the Privy Council) Anspruch auf Umwandlung des Strafmaßes in eine Haftstrafe. Der Rechtsausschuss ist das höchste Berufungsgericht. Er hatte 1993 entschieden, dass Hinrichtungen, die erst nach mehr als fünf Jahren in der Todeszelle vollstreckt werden, eine unmenschliche und erniedrigende Bestrafung darstellen.

Im Zusammenhang mit einer laufenden Debatte über die öffentliche Sicherheit rechtfertigten die Behörden die Beibehaltung der Todesstrafe als eine Maßnahme zur Abschreckung von Verbrechen. Im November 2011 wurde ein Gesetz verabschiedet, das für bestimmte Tötungsdelikte zwingend die Todesstrafe bzw. "Inhaftierung für die restlichen Jahre bis zum Tode einer verurteilten Person" vorsieht.

Gewalt gegen Frauen

Über einen dem Parlament im Jahr 2009 vorgelegten Gesetzentwurf, der Vergewaltigung in der Ehe als strafbare Handlung definiert, war bis Ende 2011 noch nicht abgestimmt worden. Im Oktober erklärte der Staatsminister für soziale Entwicklung öffentlich, dass die Regierung nicht die Absicht habe, den Gesetzentwurf vor den allgemeinen Wahlen, die im Mai 2012 stattfinden sollen, erneut dem Parlament vorzulegen.

Laut Statistik der Polizei wurden zwischen Januar und August 13 Frauen ermordet; die höchste Zahl getöteter Frauen pro Jahr, die bis dahin ermittelt wurde, lag bei zehn Frauen im Jahr 2009.

Flüchtlinge und Migranten

Die Bahamas kamen den Aufforderungen zweier UN-Organe, nach dem Erdbeben auf Haiti im Jahr 2010 die unfreiwillige Rückführung von Haitianern aus humanitären Gründen einzustellen, nicht nach.

Laut der von der Einwanderungsbehörde herausgegebenen Statistik wurden im Jahr 2011 insgesamt 2392 Haitianer zurückgeschickt. Sie stellten damit 72% aller im Berichtsjahr auf den Bahamas durchgeführten Rückführungen. Berichten zufolge soll es während der Festnahme von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus zur Anwendung von Gewalt gekommen sein.

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