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Armenien 2012
Amtliche Bezeichnung: Republik Armenien Staatsoberhaupt: Serge Sarkisjan Regierungschef: Tigran Sarkisjan Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,1 Mio. Lebenserwartung: 74,2 Jahre Kindersterblichkeit: 21,6 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%
Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem zentralen Platz der Hauptstadt Eriwan wurde aufgehoben und ein verbessertes Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet. Die praktische Umsetzung des Rechts auf friedliche Versammlung bot jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Auf Polizeiwachen kam es nach wie vor zu Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen.
Hintergrund
Unter Führung der Oppositionspartei Armenischer Nationalkongress begannen im Februar 2011 große Protestkundgebungen. Die Demonstrierenden forderten demokratische Reformen, die Freilassung aller politischen Aktivisten, die bei den Protesten nach den Wahlen 2008 festgenommen worden waren, und eine neue Untersuchung der Zusammenstöße zwischen Polizei und Protestierenden, bei denen zehn Menschen getötet und mehr als 250 verletzt worden waren.
Am 26. Mai wurde eine Generalamnestie für alle verkündet, die im Zusammenhang mit den Protesten von 2008 inhaftiert worden waren. Am 20. April ordnete der Präsident neue Ermittlungen zum Tod der zehn Personen an, die bei den Zusammenstößen ums Leben gekommen waren. Bis Ende des Berichtsjahres war jedoch noch niemand in Verbindung mit den Todesfällen zur Rechenschaft gezogen worden.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Hinsichtlich des Rechts auf Versammlungsfreiheit gab es eine Reihe von Verbesserungen. Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem Freiheitsplatz von Eriwan wurde aufgehoben. Der Platz war nach den Zusammenstößen im März 2008 für Demonstrationen gesperrt worden.
Es bestand aber weiterhin Anlass zur Sorge. So berichtete der Menschenrechtskommissar des Europarats im Mai 2011 über "gesetzwidrige und unverhältnismäßige Behinderungen des Rechts, sich friedlich zu versammeln". Dazu zählten "Einschüchterungen und Festnahmen von Teilnehmenden, die Stilllegung von Verkehrsmitteln sowie pauschale Verbote gegen Versammlungen auf bestimmten Plätzen".
Die Venedig-Kommission des Europarats bewertete das neue Gesetz zur Versammlungsfreiheit und befand, es entspreche weitgehend den internationalen Standards. Einige Bedenken blieben jedoch bestehen. So beanstandete die Kommission das pauschale Verbot aller Versammlungen in der Nähe des Amtssitzes des Präsidenten, des Parlaments und der Gerichte. Auch sei die siebentägige Anmeldefrist, die vor einer Protestveranstaltung einzuhalten ist, ungewöhnlich lang. Darüber hinaus monierte die Kommission, dass die Paragraphen, mit denen Versammlungen verboten wurden, die einen gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebten oder zu rassistischem, ethnischem und religiösem Hass oder zu Gewalt aufriefen, zu weit gefasst seien.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. In einem im Februar 2011 veröffentlichten Bericht erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, dass viele der von ihr befragten Festgenommenen und Gefangenen auf Polizeiwachen Opfer von Schlägen und Misshandlungen geworden seien. Polizei und Ermittler benutzten Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erzwingen. Staatsanwälte und Richter lehnten es in Gerichtsverfahren meist ab, Beweismittel für Misshandlungen zuzulassen.
Im August berichtete der Ausschuss des Europarats zur Verhütung von Folter, dass er eine beträchtliche Zahl glaubhafter Beschwerden über Misshandlungen durch die Polizei bei Verhören erhalten habe, wovon einige mit Folter gleichzusetzen seien.
Im Laufe des Jahres wurden mehrere Schritte unternommen, um Armeniens Verpflichtungen gemäß dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter zu erfüllen und einen Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) einzurichten – ein unabhängiges Organ, das Hafteinrichtungen überwachen soll. Bei der Ombudsstelle für Menschenrechte wurde ein Expertenrat zur Verhütung von Folter gebildet, der als NPM fungierte. Die Zusammensetzung und die Richtlinien des künftigen Gremiums wurden mit NGOs und Fachleuten diskutiert und von ihnen gebilligt. Im Oktober begann die Personalsuche für den NPM.
- Am 9. August 2011 gaben sieben oppositionelle Aktivisten nach einem Zusammenstoß mit der Polizei an, sie seien in Gewahrsam geschlagen und misshandelt worden. Die jungen Männer hatten dem Vernehmen nach einzugreifen versucht, als Polizeibeamte einen anderen Mann durchsuchten, und waren daraufhin verprügelt und festgenommen worden. Die Betroffenen veröffentlichten Bilder im Internet, die sie nach eigenen Angaben mit ihren Handys gemacht hatten. Darauf waren einige von ihnen mit erkennbaren Verletzungen auf Gesichtern und Rücken zu sehen. Alle sieben wurden des "Rowdytums" und der Gewaltanwendung gegen Staatsbeamte beschuldigt, doch kamen sechs von ihnen später gegen Kaution frei. Bis Ende 2011 waren noch keine Ermittlungen zu Vorwürfen über Misshandlungen durch die Polizei erfolgt.
Gewaltlose politische Gefangene
Im Dezember 2011 verbüßten 60 Männer Haftstrafen, weil sie sich aus Gewissensgründen geweigert hatten, Militärdienst zu leisten. Der alternativ angebotene Zivildienst stand nach wie vor unter der Kontrolle des Militärs.