Tschechien 2011
Amtliche Bezeichnung: Tschechische Republik Staatsoberhaupt: Václav Klaus Regierungschef: Petr Necas (löste Jan Fischer im Juli im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 10,4 Mio. Lebenserwartung: 76,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten
Es liefen mehrere Gerichtsverfahren in Fällen von Gewalttaten gegen Angehörige der Volksgruppe der Roma. Einige Täter wurden zu hohen Strafen verurteilt. Die Regierung unternahm nach wie vor nichts, um die Ausgrenzung von Roma-Kindern im Bildungssystem zu beseitigen. Es wurden Bedenken wegen Änderungen des Gesetzes zur Behandlung von Migranten angemeldet.
Hintergrund
Nach den Parlamentswahlen im Mai 2010 ernannte der Präsident im Juli eine neue Mitte-rechts-Koalitionsregierung. Im September entließ die Regierung den staatlichen Menschenrechtsbeauftragten; bis zum Jahresende wurde kein Nachfolger eingesetzt.
Im Oktober traten zwei hochrangige Beamte des Bildungsministeriums, die für die Integration von Roma-Kindern in den Regelunterricht verantwortlich waren, aus Protest gegen das Versäumnis der neuen Regierung, der Gleichbehandlung von Roma-Kindern im Bildungssystem Vorrang einzuräumen, von ihren Ämtern zurück.
Das Oberste Verwaltungsgericht ordnete die Auflösung der Arbeiterpartei (Delnická strana) an, weil ihr Programm zu nationalem, rassischem, ethnischem und gesellschaftlichem Hass aufrief und die Partei eine Bedrohung der Demokratie darstellte.
Diskriminierung – Roma
Roma waren in der Öffentlichkeit unverhohlener Feindseligkeit ausgesetzt, und es gab mehrere anhängige Verfahren wegen Angriffen auf Angehörige dieser Volksgruppe. Die Diskriminierung von Roma dauerte an und manifestierte sich u.a. in der Ungleichbehandlung in Schulen und auf dem Wohnungsmarkt.
Gewalttaten
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Am 14. März 2010 wurden Molotow-Cocktails in das Haus einer Roma-Familie in der Siedlung Bedriska in der Stadt Ostrava geworfen. Im November erhob der Staatsanwalt Anklage wegen versuchten Mordes gegen eine Nachbarin der Familie sowie deren halbwüchsigen Sohn. Nach polizeilichen Ermittlungen wurden rassistische Beweggründe für das Verbrechen ausgeschlossen, und man kam zu dem Schluss, dass der Anschlag das Ergebnis eines Streits zwischen Nachbarn gewesen sei. Im Dezember verhängte das Regionalgericht von Ostrava Bewährungsstrafen gegen die Täter.
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Am 20. Oktober 2010 sprach das Regionalgericht in Ostrava vier Männer des versuchten Totschlags und der Sachbeschädigung bei einem im April 2009 im Ort Vítkov gegen eine Roma-Familie verübten Brandanschlag schuldig. Das Gericht war der Auffassung, dass das Verbrechen vorsätzlich begangen wurde und rassistisch motiviert war. Drei der Täter wurden zu jeweils 22 Jahren und der vierte Täter zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Alle vier legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Der Anschlag hatte die Wohnung einer Roma-Familie zerstört. Ein zweijähriges Mädchen hatte dabei Brandverletzungen an über 80 Prozent ihres Körpers erlitten und war für drei Monate in ein künstliches Koma versetzt worden.
- Das Verfahren gegen acht Tatverdächtige, die beschuldigt wurden, Angriffe auf Roma im Dorf Havírov verübt zu haben, war 2010 anhängig. Bei einem dieser im November 2008 verübten Überfälle griff eine Gruppe mutmaßlicher Neonazis mehrere Personen an und verletzte einen Mann.
Bildung
Im Jahr 2010 wurden Roma-Kinder weiterhin in Schulen für Kinder mit "leichten geistigen Behinderungen" sowie in nur für Roma bestimmten Schulen und Klassen unterrichtet. Drei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mit dem das Verbot separater und minderwertiger Bildung für Roma bestätigt worden war, hatte die Regierung noch immer nichts unternommen, um diese Diskriminierung innerhalb des Bildungssystems des Landes zu beseitigen.
Die tschechische Schulaufsichtsbehörde stellte im März fest, dass 35% aller Kinder, für die die Diagnose "leichte geistige Behinderung" gestellt worden war, der Volksgruppe der Roma angehörten. In einigen Regionen betrug der Anteil sogar mehr als 50%.
In Reaktion auf den Bericht der Schulaufsichtsbehörde erklärte der Bürgerbeauftragte (Verejn ochránce práv) im April, dass "die von Psychologen der Schulberatungszentren bei Roma-Kindern angewandte Begutachtungsmethode zu ihrer Ausgrenzung aus dem Regelunterricht" führe, "wodurch ihnen der Zugang zu hochwertigen Bildungsmöglichkeiten verwehrt" werde. Der Bürgerbeauftragte stellte gleichfalls fest, dass es diskriminierend sei, wenn ein Drittel der Kinder, bei denen eine geistige Behinderung diagnostiziert würde, Roma seien.
Die Regierung verabschiedete im März einen Nationalen Aktionsplan für integrative Bildung (Národní akcní plán inkluzívního vzdelávání). Darin waren aber weder Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung auf der Grundlage ethnischer Herkunft noch ein konkreter Zeitplan für die Aufhebung der Trennung in tschechischen Schulen vorgesehen. Der neu ernannte Minister für Bildung verschob die Umsetzung des Aktionsplans und lehnte auch Änderungen von zwei ministeriellen Verordnungen ab, die darauf abzielten, einige der diskriminierenden Hemmnisse zu beseitigen, die es Roma-Kindern verwehrten, Regelschulen zu besuchen.
Nach seinem Besuch des Landes im November erklärte der Menschenrechtskommissar des Europarats in seiner Stellungnahme, dass "sich in der Tschechischen Republik vor Ort praktisch nichts geändert hat, seitdem der Europäische Gerichtshof (...) vor drei Jahren festgestellt hatte, dass das Land Roma-Kinder diskriminierte, indem es sie in Schulen für Kinder mit geistigen Behinderungen unterrichten ließ". Im Zuge seiner am 2. Dezember durchgeführten Überprüfung der Umsetzung der vom Menschenrechtskommissar empfohlenen Maßnahmen forderte das Ministerkomitee des Europarats die Regierung auf, den Aktionsplan unverzüglich umzusetzen und sich mit der Situation von Kindern zu befassen, die in für sie nicht geeignete Schulen eingewiesen worden seien.
Wohnen
Im September 2010 stellte der Bürgerbeauftragte fest, dass die Verwaltungsbehörde des Bezirks Vítkovice in Ostrava in Fällen, in denen Roma einen Antrag auf die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gestellt hatten, in erheblichem Maße gegen Rechtsvorschriften verstieß. Er verwies darauf, dass der Tatbestand der Diskriminierung erfüllt sein könne, wenn bei der Wohnsitzregistrierung Roma zusätzliche administrative Anforderungen gestellt werden, z.B. mit einem Beamten der Einwohnermeldebehörde ein persönliches Gespräch führen müssen. Die nichtstaatliche Organisation Z§vule práva, die die Antragsteller der Roma vertrat, hatte diesen Sachverhalt dem Büro des Bürgerbeauftragten mitgeteilt und im Jahr 2009 auch selbst eine Zivilklage gegen die Praxis der Verwaltungsbehörde erhoben. Der Zivilprozess war bei Jahresende noch anhängig.
- Der Fall der im Jahr 2006 erfolgten Vertreibung von Roma aus der Stadt Vsetín wurde im Oktober 2010 vom Berufungsgericht an das Regionalgericht von Ostrava zurückverwiesen, da das Regionalgericht einen großen Teil der von den Klägern vorgelegten Beweismittel nicht berücksichtigt hatte. Der Bürgerbeauftragte hatte im Jahr 2007 erklärt, dass die Vertreibung eine schwere Verletzung des Rechts der Einwohner auf Menschenwürde und den Schutz des Privat- und Familienlebens darstelle. Einige Familien gaben an, dass ihnen Obdachlosigkeit angedroht worden sei, falls sie der Ausweisung nicht zustimmen würden. Einige der Zwangsräumungen wurden in der Nacht durchgeführt, und die ersatzweise zur Verfügung gestellten Unterkünfte waren Berichten zufolge nicht angemessen.
Zwangssterilisierung von Roma-Frauen
Obwohl die Regierung ihr Bedauern über in der Vergangenheit durchgeführte Zwangssterilisierungen ausdrückte, unternahm sie nichts, um Gesetzesänderungen umzusetzen, die sicherstellten, dass Sterilisierungen nur freiwillig, nach vorab erteilter und informierter Zustimmung erfolgten. Im Oktober 2010 empfahl der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) der Regierung, im Falle von Zwangssterilisierungen die in den Bestimmungen über die Verjährungsfristen enthaltene Dreijahresfrist für die Geltendmachung von Entschädigungsforderungen zu überprüfen.
- Im Januar 2010 erkannte das Strafgericht der ersten Instanz in Prag zwei zwangssterilisierten Roma-Frauen eine Entschädigung von 200000 Tschechischen Kronen (rund 8300 Euro) zu.
Rechte von Flüchtlingen und Migranten
Das Parlament beschloss im Dezember 2010 eine Änderung des Gesetzes über das Aufenthaltsrecht von Ausländern. Das neue Gesetz, mit dem die Höchstdauer der Haft für Verstöße gegen Einwanderungsbestimmungen von sechs auf 18 Monate erhöht wurde, gab Anlass zur Sorge.
Amnesty International: Mission und Berichte
Vertreter von Amnesty International besuchten die Tschechische Republik im Januar.
Czech Republic: Four convicted of racially motivated attacks in Vítkov (EUR 71/007/2010)
Romani children continue to be trapped in separate and unequal education, despite judgments by the European Court of Human Rights (EUR 01/029/2010)