Schweden 2011
Amtliche Bezeichnung: Königreich Schweden Staatsoberhaupt: König Carl XVI. Gustaf Regierungschef: Fredrik Reinfeldt Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 9,3 Mio. Lebenserwartung: 81,3 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 4/4 pro 1000 Lebendgeburten
Die schwedischen Behörden wiesen im Jahr 2010 eine große Anzahl von Asylanträgen als "offensichtlich unbegründet" zurück. Die auf diese Fälle angewandten beschleunigten Asylverfahren entsprachen nicht internationalen Standards für den Schutz von Flüchtlingen. Es fanden Abschiebungen in den Irak und nach Eritrea statt. Nach wie vor gab es Bedenken bezüglich der Gründlichkeit polizeilicher Ermittlungen in Vergewaltigungsfällen.
Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten
Trotz gegenteiliger Empfehlungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) gab es 2010 weiterhin Abschiebungen nach Eritrea und in den Irak.
Im März entschied das Obere Migrationsgericht, dass Personen, die inhaftiert waren, während sie auf ihre Überstellung in ein anderes EU-Mitgliedsland nach der Dublin-II-Verordnung warteten, das Recht auf juristischen Beistand hatten, um ihre Inhaftierung anzufechten.
Im November kündigte die Schwedische Migrationskommission an, keine Asylbewerber mehr im Rahmen der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland zu überstellen, nachdem ernste Bedenken bezüglich der Unzulänglichkeit des Asylverfahrens sowie der Haftbedingungen in Griechenland laut geworden waren. Auf Grundlage eines Gerichtsentscheids vom Dezember wurde außerdem beschlossen, die Asylansprüche der Betroffenen in Schweden zu prüfen.
Anders als in den Vorjahren betrachteten die schwedischen Behörden eine große Anzahl von Asylanträgen als "offensichtlich unbegründet", wobei der Migrationskommission zufolge die meisten Antragsteller Roma aus Serbien und dem Kosovo waren. Das auf diese Fälle angewandte beschleunigte Asylverfahren entsprach nicht internationalen Standards für den Flüchtlingsschutz. Den Antragstellern wurde weder ein umfassendes Gespräch über ihren Asylantrag gewährt, noch erhielten sie Zugang zu Rechtshilfe. Überdies konnten Personen, deren Anträge abgelehnt worden waren, in ihre Herkunftsländer oder in einen Drittstaat abgeschoben werden, auch wenn über ihren Einspruch gegen die vorläufige Ablehnung ihres Antrags noch nicht entschieden war.
Gewalt gegen Frauen
Im Oktober 2010 veröffentlichte die Kommission für Sexualstraftaten ihren Abschlussbericht über Umsetzung, Effizienz und Wirksamkeit des Gesetzes über Sexualstraftaten von 2005. Die Kommission empfahl Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen, um einen besseren Schutz der persönlichen sexuellen Integrität und Autonomie jedes Menschen zu gewährleisten.
Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen, die zu einer Verurteilung führten, blieb niedrig, wobei die meisten Verfahren bereits in der Frühphase der strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden. Nach wie vor wurde bemängelt, dass die Ermittlungen in Vergewaltigungsfällen unzureichend waren und die Polizei weder kriminaltechnische Beweise effektiv nutzte noch geeignete rechtsmedizinische Gutachten anforderte.
Im Mai ratifizierte Schweden die Konvention des Europarats gegen Menschenhandel.
Folter und andere Misshandlungen
Schweden erklärte, sich auch in Zukunft auf "diplomatische Zusicherungen" stützen zu wollen, um die Ausweisung von Personen in Länder zu erleichtern, in denen ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohen könnten. Die Behörden versäumten es auch weiterhin, Folter als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
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Ahmed Agiza blieb nach einem unfairen Verfahren vor einem Militärgericht weiterhin in Ägypten in Haft, was Anlass zu anhaltender Besorgnis über seinen sich verschlechternden Gesundheitszustand gab. Schweden unterließ es auch 2010, hinsichtlich der Überstellung von Ahmed Agiza und Mohammed El Zari in einem von der CIA gemieteten Flugzeug von Schweden nach Ägypten im Dezember 2001 umfassend zu ermitteln. In ägyptischer Haft wurden die beiden Männer dem Vernehmen nach gefoltert und misshandelt. Obwohl sie beide eine finanzielle Entschädigung erhalten haben, hat ihnen Schweden keine umfassende und effektive Wiedergutmachung gewährt.
- Zwei weitere Untersuchungen in Bezug auf den Tod von Johan Liljeqvist, einem 24-jährigen Mann, der im April 2008 nach seiner Festnahme durch die Polizei in Göteborg ums Leben gekommen war, wurden im März bzw. im November eingestellt, obwohl medizinische Gutachten darauf hinwiesen, dass sein Tod "mit dem Eingreifen der Polizei zusammenhing".
Infolge des Liljeqvist-Falls wurde im Dezember ein Bericht veröffentlicht, der sich mit den polizeilichen Ermittlungen bei Todesfällen in Polizeigewahrsam befasste. Darin wurden die Unzulänglichkeit der polizeilichen Ermittlungen in solchen Fällen scharf kritisiert und sofortige Verbesserungen hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Gründlichkeit empfohlen.
Amnesty International: Berichte
Case closed: Rape and human rights in the Nordic countries – summary Report (ACT 77/001/2010)
European states must stop forced returns to Iraq (EUR 01/028/2010)
Europe: Open Secret: Mounting evidence of Europe’s complicity in rendition and secret detention (EUR 01/023/2010)