Polen 2011
Amtliche Bezeichnung: Republik Polen Staatsoberhaupt: BronisÊaw Komorowski (folgte im August Lech Kaczynski im Amt) Regierungschef: Donald Tusk Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 38 Mio. Lebenserwartung: 76 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 9/7 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%
Als erstes europäisches Land erkannte Polen im Oktober 2010 Ansprüche eines Mannes an, der Opfer einer außerordentlichen Überstellung geworden war. Einem saudi-arabischen Staatsbürger, der Berichten zufolge in einer geheimen Haftanstalt in Polen gefangen gehalten worden war, wurde der Status eines "Opfers" zuerkannt. Der UN-Sonderberichterstatter über das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit stellte fest, dass aufgrund der restriktiven Gesetzgebung unsichere und illegale Schwangerschaftsabbrüche zunahmen.
Hintergrund
Nachdem Präsident Lech Kaczynski und andere hochrangige Staatsvertreter bei einem Flugzeugabsturz im April 2010 ums Leben gekommen waren, fanden im Juni und Juli Präsidentschaftswahlen in zwei Runden statt. Aus den Wahlen ging BronisÊaw Komorowski als Sieger hervor, der schon als Übergangspräsident gedient hatte. Er wurde am 6. August als neuer Präsident vereidigt.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Die Generalstaatsanwaltschaft setzte ihre strafrechtliche Untersuchung der Beteiligung Polens am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse fort. Die polnische Flugsicherungsbehörde veröffentlichte im Dezember 2009 Informationen, aus denen sich ergab, dass die im Rahmen des CIA-Programms erfolgten Flüge nach Polen hauptsächlich auf dem Flughafen Szymany landeten, der in der Nähe eines mutmaßlichen Geheimgefängnisses in Stare Kiejkuty liegt.
Dokumente, die im Juli von der polnischen Grenzschutzbehörde veröffentlicht wurden, bestätigten, dass im Rahmen des CIA-Programms zwischen Dezember 2002 und September 2003 sieben Flugzeuge auf dem Flughafen Szymany gelandet waren. Außer der Flugzeugbesatzung waren bei der Landung und/oder beim Abflug auch Passagiere an Bord.
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Im September 2010 bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass sie der Angabe des derzeit in Guantánamo inhaftierten saudi-arabischen Staatsbürgers Abd al-Rahim al-Nashiri nachgehe, er sei in einem geheimen Haftzentrum in Polen gefangen gehalten worden. Im Oktober wurde ihm der Status eines "Opfers" zuerkannt. Es war das erste Mal, dass in einem europäischen Land der Anspruch eines Opfers des Überstellungsprogramms anerkannt wurde.
- Im Dezember 2010 legten internationale Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit den NGOs Reprieve und Interights eine Beschwerde im Namen von Abu Zubaydah ein. Gegenstand der Beschwerde waren Verbrechen, die während seiner CIA-Haft in Polen an ihm verübt worden sein sollen. Außerdem wurde beantragt, Abu Zubaydah offiziell als Opfer von Folter und widerrechtlicher Inhaftierung anzuerkennen. Nachdem Abd al-Rahim al-Nashiri und Abu Zubaydah der Status eines "Opfers" zuerkannt worden war, erhielten sie und ihre Rechtsanwälte Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Auch wurde ihnen erlaubt, sich an den Ermittlungen zu beteiligen.
Im Oktober forderte der UN-Menschenrechtsausschuss die polnischen Behörden auf sicherzustellen, dass die Untersuchung der mutmaßlichen Beteiligung von Staatsbediensteten an Überstellungen und Geheimgefängnissen mit uneingeschränkten Ermittlungsbefugnissen erfolge. So müsse sie Zeugen benennen und die Herausgabe von Dokumenten anordnen können.
- Am 17. September 2010 nahm die Polizei in Warschau die tschetschenische Führungspersönlichkeit Achmed Zakajew aufgrund eines von den russischen Behörden ausgestellten internationalen Haftbefehls fest. Nach der Festnahme von Akhmed Zakayev forderte Russland seine Auslieferung wegen mutmaßlicher Beteiligung an terroristischen Aktivitäten. Am 18. September ordnete das Warschauer Bezirksgericht seine Freilassung an unter Hinweis darauf, dass ihm in Großbritannien Asyl gewährt worden sei. Der Bezirksstaatsanwalt legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein. Im Oktober bestätigte ein Berufungsgericht die Entscheidung über die Freilassung. Akhmed Zakayev kehrte nach Großbritannien zurück. Am 23. Dezember stellte das Bezirksgericht in Warschau das Auslieferungsverfahren mit der Begründung ein, Akhmed Zakayev befinde sich nicht mehr in Polen.
Diskriminierung
Nach mehrjährigen Vorarbeiten verabschiedete das Parlament im Dezember 2010 ein Antidiskriminierungsgesetz. NGOs kritisierten jedoch seinen begrenzten Anwendungsbereich, da es kein Verbot enthält, Personen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer politischen Überzeugung zu diskriminieren oder deshalb, weil sie nicht verheiratet sind. Die Organisationen zeigten sich auch besorgt darüber, dass kein neues unabhängiges Organ geschaffen wurde, um die neue Gesetzgebung zu überwachen und umzusetzen, sondern dass die Zuständigkeit dafür der Ombudsperson übertragen wurde.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Der UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Gesundheit betonte im Mai 2010, dass das Familienplanungsgesetz, das die Anerkennung wirtschaftlicher und sozialer Gründe für einen legalen Schwangerschaftsabbruch aufgehoben hatte, dazu geführt habe, dass unsichere und illegale Schwangerschaftsabbrüche zunahmen. Im Oktober äußerte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt darüber, dass vielen Frauen der Zugang zu Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit verweigert werde, darunter auch legale Schwangerschaftsabbrüche.
Nach Ansicht von Menschenrechtsbeobachtern war der Zugang zu reproduktiven Rechten auch durch eine in dem Gesetz enthaltene Widerspruchsklausel behindert, die es dem medizinischen Personal erlaubte, bestimmte Behandlungen aus Gewissensgründen abzulehnen. Laut einem Bericht, den der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im September verabschiedete, gab es in den Einrichtungen des polnischen Gesundheitswesen keine offizielle Regelung hinsichtlich der Verweigerung von Behandlungen aus Gewissensgründen. Im Bericht wurde die Befürchtung geäußert, die Klausel könnte von Krankenhausverwaltungen missbraucht werden, die häufig einem ungeschriebenen Gesetz folgten und bestimmte Eingriffe verboten, darunter Schwangerschaftsabbrüche.
- Der Fall einer schwangeren Frau, die an einer Blutvergiftung gestorben war, nachdem man ihr in mehreren Krankenhäusern diagnostische Untersuchungen und Behandlungen verweigert hatte, um das Leben des Fötus nicht zu gefährden, war 2010 noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.
Exzessive Gewaltanwendung
Im Oktober zeigte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über Berichte, wonach Polizeibeamte exzessive Gewalt angewendet hatten. Er wies auch darauf hin, dass Vorfälle von Gewaltanwendung durch die Polizei nicht immer angezeigt würden, da die Opfer eine strafrechtliche Verfolgung befürchteten.
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Am 23. Mai 2010 schoss ein Polizeibeamter auf einem Markt im Warschauer Vorort Praga auf einen 36-jährigen nigerianischen Händler, der an Ort und Stelle starb. Der Vorfall ereignete sich während eines Polizeieinsatzes, bei dem Berichten zufolge die Lizenzen der Markthändler überprüft werden sollten. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm am 24. Mai zwei Ermittlungsverfahren auf: wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch einen Staatsbediensteten in Verbindung mit Körperverletzung, die zum Tod führte, sowie wegen Angriffs auf einen Beamten.
- Robert Biedrón, ein Sprecher der Kampagne gegen Homophobie (Kampania Przeciw Homofobii), wurde am 11. November 2010 von der Polizei festgenommen und dem Vernehmen nach geschlagen. Der Vorfall ereignete sich nach einer antifaschistischen Demonstration, die sich gegen einen Aufmarsch rechtsextremistischer Gruppen in Warschau richtete. Robert Biedrón erhob Klage wegen exzessiven Gewalteinsatzes durch die Polizei, der dazu führte, dass er eine Rückenverletzung, Prellungen und Schürfungen davontrug. Robert Biedrón wurde 20 Stunden lang in Gewahrsam gehalten. Er gab an, man habe ihm den Kontakt zu seiner Familie und zu seinem Rechtsanwalt verweigert. Die Polizei warf ihm Berichten zufolge vor, er habe einen Beamten angegriffen.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Im November 2010 wurde das Flüchtlingsheim der Stadt ðomza geschlossen. Die Schließung erfolgte nach einer Kampagne eines Parlamentsabgeordneten und nachdem sich 800 Bürger einer entsprechenden Petition angeschlossen hatten. Im Zuge der Kampagne wurden die überwiegend aus Tschetschenien stammenden Flüchtlinge von einigen Medien als Kriminelle bezeichnet. Mehrere polnische NGOs protestierten gegen die Schließung mitten im Schuljahr. Die Flüchtlinge mussten sich nach der Schließung entweder um Mietwohnungen bemühen oder freie Plätze in anderen Flüchtlingsheimen finden.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Im Oktober 2010 stellte der UN-Menschenrechtsausschuss fest, dass Hassbekundungen und Intoleranz gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender–Personen deutlich zugenommen hatten.
Amnesty International: Bericht
Open secret: Mounting evidence of Europe’s complicity in rendition and secret detention (EUR 01/023/2010)