Amnesty Report 10. Mai 2011

Malawi 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Malawi Staats- und Regierungschef: Bingu wa Mutharika Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 15,7 Mio. Lebenserwartung: 54,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 125/117 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 72,8%

Ein homosexuelles Paar wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt, dann aber begnadigt. Die Gefängnisse waren überfüllt und schlecht ausgestattet.

Hintergrund

Der UN-Menschenrechtsrat befasste sich im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) mit der Lage der Menschenrechte in Malawi. Während der Überprüfung erklärten Vertreter der Regierung, dass eine unabhängige Beschwerdekommission eingerichtet worden sei, die Fälle von Polizeigewalt untersuchen soll.

Obwohl es in den vergangenen fünf Jahren bei der Maisproduktion Überschüsse gegeben hatte, waren bis zu 1,1 Mio. Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen.

Haftbedingungen

Die Haftanstalten waren überbelegt. Die Kapazitäten waren auf 6000 Häftlinge ausgelegt, tatsächlich saßen in den malawischen Haftanstalten aber 13000 Häftlinge ein. Die Überbelegung wurde zusätzlich durch lange Untersuchungshaftzeiten verschärft. Bei ungefähr 20% der Gefängnisinsassen handelte es sich um Untersuchungshäftlinge. Überbelegung, schlechte Ernährung, schlechte hygienische Zustände und mangelhafte medizinische Versorgungseinrichtungen führten zur Verbreitung ansteckender Krankheiten, darunter Tuberkulose und Masern. Viele Häftlinge mussten von ihren Familien oder von gemeinnützigen Organisationen zusätzlich mit Lebensmitteln versorgt werden.

  • Im Juni 2010 wurden Häftlinge im Chichiri-Gefängnis in überfüllte Gemeinschaftszellen eingeschlossen, in denen die Luftzufuhr kaum ausreichte und sie nur im Sitzen schlafen konnten. Bis zu 200 Häftlinge mussten sich eine Toilette teilen. Ein Häftling, Alex Mkula, war bereits seit neun Jahren ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Er wurde später gegen Kaution freigelassen. Die Frauenabteilung des Chichiri-Gefängnisses war fast genauso stark überbelegt. Acht der 55 Frauen hatten Babys.

Malawi erklärte während der UPR, die gesetzliche Untersuchungshaft sei abgeschafft worden, um eine Überfüllung der Gefängnisse zu vermeiden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Am 18. Mai 2010 wurden die beiden gewaltlosen politischen Gefangenen Steven Monjeza und Tiwonge Chimbalanga "unanständiger Praktiken" und "widernatürlicher strafbarer Handlungen" für schuldig befunden. Sie hatten im Dezember 2009 ihre Verlobung gefeiert. Beide wurden zu 14 Jahren Haft mit Zwangsarbeit verurteilt. Nach dem Besuch von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in Malawi wurden die beiden Männer von Präsident Mutharika am 29. Mai begnadigt. Tiwonge Chimbalanga tauchte jedoch unter, weil er von Hass motivierte Übergriffe befürchtete.

Malawi erklärte im Rahmen der UPR, dass nicht beabsichtigt sei, Homosexualität zu legalisieren.

Recht auf freie Meinungsäußerung – Journalisten

Im Februar 2010 äußerte der malawische Journalistenverband Besorgnis über eine Regierungsverordnung, in der Beamten nahegelegt wurde, keine Werbung in Zeitungen zu schalten, die im Verlag Nation Publications Limited erscheinen. Der Verlag gibt u.a. The Nation, Weekend Nation und Nation on Sunday heraus. Diese hatten Artikel veröffentlicht, die als Kritik an der Regierung gewertet wurden.

Verfahren gegen ehemaligen Oppositionspolitiker

Vor dem Oberen Gericht (High Court) in Blantyre wurde das seit Langem geführte Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Bakili Muluzi fortgesetzt. Es verzögerte sich jedoch wegen der gesundheitlichen Probleme des Angeklagten. Bakili Muluzi war mehrfach unter dem Vorwurf der Korruption verhaftet worden. Er ist jedoch der Auffassung, dass die ihm zur Last gelegten Anklagepunkte politisch motiviert sind.

Amnesty International: Mission

Eine Delegation von Amnesty International besuchte das Land im Juni.

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