Amnesty Report Kirgisistan 10. Mai 2011

Kirgisistan 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Kirgisische Republik Staatsoberhaupt: Rosa Otunbajewa (löste im Juli Kurmanbek Bakijew im Amt ab, der im April zurückgetreten war) Regierungschef: Almasbek Atambajew (löste im Dezember die Übergangsregierungschefin Rosa Otunbajewa ab, die das Amt seit dem Rücktritt von Danijar Usenow im April innehatte) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,6 Mio. Lebenserwartung: 68,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 49/42 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,3%

Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen.

Hintergrund

Anfang April eskalierten die Spannungen zwischen der Regierung von Präsident Kurmanbek Bakijew und der Opposition. Am 7. April kam es in der Hauptstadt Bischkek zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden. 87 bewaffnete und unbewaffnete Menschen, darunter auch Polizisten, kamen dabei zu Tode, hunderte weitere wurden verletzt. Kurz danach löste die Opposition das Parlament und das Verfassungsgericht auf und bildete unter Führung von Rosa Otunbajewa eine Übergangsregierung. Am 15. April trat Präsident Bakijew zurück und verließ das Land. In den nachfolgenden Wochen gingen aufgebrachte Kirgisen im ganzen Land gewalttätig gegen kurdische, meschetisch-türkische und russische Dörfer vor, töteten viele Bewohner, plünderten ihre Häuser und zerstörten ihr Eigentum oder vernichteten ihr Vieh. Im Mai kam es in der Stadt Dschalalabat zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den meist kirgisischen Anhängern von Präsident Bakijew und Angehörigen der usbekischen Minderheit, bei denen mindestens fünf Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden.

Am 10. Juni 2010 kam es in der Stadt Osch zu Zusammenstößen zwischen Banden kirgisischer und usbekischer Jugendlicher, die rasch eskalierten. Innerhalb der nächsten vier Tage waren in den Regionen Osch und Dschalalabat zahlreiche Brandschatzungen, Plünderungen und gewalttätige Übergriffe zu verzeichnen, bis hin zu Tötungen und sexuellen Gewaltakten. Besonders davon betroffen waren die Gebiete, in denen vor allem Usbeken leben. In vorläufigen amtlichen Statistiken vom Oktober war von 408 Todesopfern die Rede, doch die tatsächliche Zahl, die am Jahresende noch nicht vorlag, dürfte höher liegen. Mindestens 1900 Menschen trugen schwere Verletzungen davon. Auf die Ausschreitungen folgten mit harter Hand durchgeführte Operationen der Sicherheitskräfte sowie Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die nach Ansicht der Bevölkerung große Mängel aufwiesen und durch ethnische Parteilichkeit gekennzeichnet waren.

Aus Satellitenfotos geht hervor, dass allein in der Stadt Osch 1807 Gebäude völlig zerstört wurden. Etwa 400000 Menschen, Kirgisen wie Usbeken, mussten aus ihren Häusern fliehen. Bis zu 100000 Vertriebene, vor allem usbekische Frauen und Kinder sowie ältere Menschen, flohen über die Grenze nach Usbekistan. Fast alle kehrten jedoch bis Ende Juni zurück. Tausende lebten weiter als Binnenvertriebene im Land. Sie waren unter meist völlig unzureichenden Bedingungen bei Verwandten oder in Gastfamilien untergekommen bzw. in öffentlichen Gebäuden oder Zeltlagern untergebracht.

Der Verlauf der Ausschreitungen im Juni und die Gründe dafür wurden von den verschiedenen ethnischen Gruppen sehr unterschiedlich dargestellt. Es gab mehrere unabhängige Berichte über die Beteiligung kirgisischer Staatsbediensteter und Angehöriger der Sicherheitskräfte an den Übergriffen.

Die Behörden erkannten an, dass eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse vom Juni unerlässlich war, und beauftragten damit eine nationale und eine internationale Kommission. Darüber hinaus kündigte der kirgisische Ombudsmann an, er werde eigene Ermittlungen durchführen. Bis zum Jahresende lag noch von keinem dieser Organe ein Bericht vor.

Bei einem Referendum am 27. Juni 2010 wurde eine neue Verfassung gebilligt, die die Einführung einer parlamentarischen Demokratie und die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf sechs Jahre vorsieht; Rosa Otunbajewa wurde bis zum Dezember 2011 als Präsidentin bestätigt. Nach den Parlamentswahlen am 10. Oktober zogen fünf Parteien wieder ins Parlament ein. Doch der erste Versuch, eine Koalitionsregierung zu bilden, scheiterte im November. Erst Ende Dezember kam es schließlich zur Bildung einer Koalitionsregierung.

Folter und andere Misshandlungen

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen im Juni trafen zahlreiche Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen ein. Schläge schienen bei den Strafverfolgungsbehörden nach wie vor zur Routine zu gehören: bei der Festnahme, während der Verbringung in die Hafteinrichtung, beim ersten Verhör und in der Untersuchungshaft. Berichten zufolge gingen die Sicherheitskräfte bei Razzien auf der Suche nach Waffen und Tatverdächtigen mit exzessiver Gewaltanwendung vor. Es gab ernste Befürchtungen, dass die Strafermittlungen und die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gezielt gegen Usbeken und deren Wohnbezirke gerichtet waren, während mutmaßliche kirgisische Täter weitgehend unbehelligt blieben. Im Zuge der Razzien wurden Hunderte von Männern, zum Großteil Usbeken, willkürlich in Gewahrsam genommen und während der Haft gefoltert oder auf andere Weise misshandelt. Im August soll Präsidentin Otunbajewa gesagt haben, sie wisse, dass die Sicherheitskräfte bei den Vorfällen im Juni und danach Menschenrechtsverletzungen begangen hätten, doch im Süden des Landes sei die Strafverfolgung weitgehend ihrer Kontrolle entzogen.

  • Am Morgen des 21. Juni 2010 drangen Angehörige der Sicherheitskräfte in das usbekische Dorf Nariman (Provinz Osch) ein. Bei Hausdurchsuchungen schlugen sie Berichten zufolge mit Gewehrkolben auf die Bewohner ein und vernichteten ihre persönlichen Dokumente. Laut einem Sprecher des Innenministeriums sollten bei der Operation die von den Bewohnern errichteten Barrikaden abgebaut, verdächtigte Personen festgenommen und Waffen beschlagnahmt werden. Ein Mann wurde Berichten zufolge angeschossen und starb auf dem Weg ins Krankenhaus; ein zweiter wurde zu Tode geprügelt, viele andere trugen Verletzungen davon. Mehrere Männer wurden inhaftiert.

Unfaire Gerichtsverfahren

Die Verfahren vor den kirgisischen Gerichten entsprachen 2010 noch immer nicht den internationalen Standards.

In unfairen Verfahren wurden im Zusammenhang mit den Unruhen im Juni mindestens 24 lebenslange und sechs Freiheitsstrafen zwischen 15 und 25 Jahren wegen Mordes und massiver Störung der öffentlichen Ordnung verhängt. Vorwürfe über erzwungene "Geständnisse" wurden nicht untersucht, Zeugen der Verteidigung nicht vernommen und die Anwältinnen bedroht und körperlich attackiert.

  • Während des Verfahrens gegen den prominenten Menschenrechtsverteidiger Azimzhan Askarov und sieben Mitangeklagte, denen man vorwarf, sie hätten bei den Übergriffen in Bazar-Korgan einen kirgisischen Polizisten ermordet, wurden Askarovs Anwälte und seine Familie bereits im Gerichtssaal und erneut nach Ende der Verhandlung bedroht und angegriffen. Die Gerichtsangestellten und auch der Richter sollen nur sporadisch eingegriffen haben, um die Gewalt zu unterbinden und die Ordnung wiederherzustellen. Die Verteidigung hatte nicht die Möglichkeit, Zeugen zu befragen, Anträge zu stellen oder eigene Zeugen zu benennen, weil die Behörden nicht für deren Sicherheit garantieren konnten. Als die Anwälte erklärten, dass sie unter diesen Umständen ihre Mandanten nicht verteidigen könnten, drohte ihnen der Richter mit dem Entzug ihrer Anwaltszulassung. Die Angeklagten erklärten sich für unschuldig, sie seien zur Abgabe eines "Geständnisses" gezwungen worden. Das Gericht untersuchte diese Angaben nicht und verurteilte fünf Angeklagte, darunter auch Azimzhan Askarov, zu lebenslanger Haft. Das Regionalgericht von Dschalalabat, vor dem das Berufungsverfahren stattfand, prüfte keinen der von den Angeklagten erhobenen Vorwürfe über erzwungene "Geständnisse" und ordnete auch keine Untersuchung dazu an. Die Verteidiger konnten keine Zeugen benennen, und sie wurden immer wieder von den Angehörigen und Kollegen des ermordeten Polizisten bedroht. Das Berufungsgericht bestätigte die in erster Instanz verhängten Urteile. Das Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof war am Jahresende noch nicht abgeschlossen. Als Leiter der NGO Vozdukh (Luft) hatte Azimzhan Askarov seit vielen Jahren zu Fällen von Folter in der Region gearbeitet.

  • Im November begann in Bischkek das Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Bakijew, einige seiner Angehörigen und Vetreter seiner Regierung sowie gegen Angehörige der Eliteeinheit Alfa wegen Vergehen im Zusammenhang mit den gewalttätigen Übergriffen im April. Gegen Präsident Bakijew wurde in Abwesenheit wegen Erteilung der Genehmigung zur Anwendung von Gewalt verhandelt. Den Angehörigen von Alfa wurde zur Last gelegt, dass sie die Anweisung zur Abgabe gezielter Todesschüsse ausgeführt hatten. Während des Massenverfahrens, das in einem überdachten Stadion in Bischkek durchgeführt wurde, überzogen die Angehörigen der Getöteten die russischen Angeklagten und Anwälte mit rassistischen Beschimpfungen und drohten ihnen, sie umzubringen, wenn sie das Land nicht verließen. Als am 30. November vor dem Stadion ein kleiner Sprengsatz explodierte, wurde das Verfahren vertagt.

Straflosigkeit

Im November 2010 äußerte Präsidentin Otunbajewa gegenüber der Staatsanwaltschaft ihre Besorgnis über die große Zahl von Beschwerden über Folter und Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte, die im Zusammenhang mit den Vorfällen im Juni bei ihr eingegangen seien. Offenbar sei hier nicht gründlich ermittelt worden. Bis Ende Dezember scheinen keine Strafverfolgungsmaßnahmen wegen des Verdachts auf Misshandlungen im Gewahrsam der Polizei eingeleitet worden zu sein. Der stellvertretende Staatsanwalt für die Region Osch erklärte, seine Dienststelle habe nur einige wenige Beschwerden über die Folterung von Häftlingen erhalten. Diese Aussage steht in starkem Widerspruch zu den Vorwürfen von Menschenrechtsorganisationen und Verteidigern, dass viele usbekische Häftlinge geschlagen und misshandelt worden seien.

Der erste stellvertretende Innenminister erklärte im September, es habe vereinzelte Fälle der Folterung und Misshandlung von Usbeken gegeben, die wegen einer Straftat als Tatverdächtige in Haft gehalten wurden. In den gravierendsten Fällen habe sein Ministerium die Einleitung von Ermittlungen angeordnet, die er zum Teil selbst geleitet habe. So habe er auch Azimzhan Askarov vernommen, der die direkte Frage nach Folterung oder Misshandlung durch Polizeibeamte klar verneint habe. Abgesehen von dieser kurzen Vernehmung in Gegenwart örtlicher Polizeibeamter wurde bislang keine weitere Untersuchung zu den von Askarovs Anwalt wiederholt erhobenen Foltervorwürfen eingeleitet, obwohl die Verletzungen Askarovs im Gewahrsam der Sicherheitskräfte sogar durch Fotos belegt waren.

Ethnische Vorurteile

Es gab die Befürchtung, dass das Verhalten der Behörden nach den Ereignissen im Juni von ethnischen Vorurteilen bestimmt war. Gruppen von kirgisischen Zivilpersonen, oft Frauen, gingen vor Polizeiwachen bzw. vor der Staatsanwaltschaft aggressiv gegen die Angehörigen usbekischer Opfer oder Häftlinge vor und hielten sie so wirksam davon ab, Anzeige wegen Folterung zu erstatten. Gruppen von kirgisischen Frauen attackierten in Gerichtsgebäuden und Polizeiwachen auch Anwälte kirgisischer, usbekischer und russischer Herkunft, meist in Anwesenheit von Polizisten, die aber nicht eingriffen. Berichten zufolge wurde bis zum Ende des Jahres keine Untersuchung zu derartigen Vorfällen eingeleitet.

  • Am 5. November 2010 verurteilte ein Gericht in Dschalalabat zwei Kirgisen wegen der Ermordung dreier usbekischer Zivilpersonen am 13. Juni zu Gefängnisstrafen von 25 bzw. 20 Jahren. Das war das erste Urteil gegen kirgisische Tatverdächtige wegen einer schweren Straftat im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen im Juni. Die Staatsanwaltschaft Dschalalabat erklärte, man habe in diesem Zusammenhang gegen 88 Personen Anklage erhoben, darunter 26 Kirgisen.

Nach amtlichen Angaben wurden wegen der Vorfälle im Juni insgesamt 271 Personen verhaftet (Stand 10. November). Wie Menschenrechtsverteidiger und Anwälte erklärten, waren die meisten Festgenommenen Usbeken.

Unterdrückung abweichender Meinungen

Im April 2010 hob die Übergangsregierung das von der Regierung des abgesetzten Präsidenten Bakijew gegen mehrere ausländische Menschenrechtsverteidiger verhängte Einreiseverbot auf.

In einem von ethnischen Spannungen und wachsendem Nationalismus geprägten Klima gerieten Menschenrechtsverteidiger, die sich für den Schutz verschiedener ethnischer Gruppen einsetzten, unter immer größeren Erklärungsdruck. Wer die Ereignisse vom Juni dokumentieren wollte, geriet ins Visier der Behörden, die versuchten, diese Männer und Frauen bei ihrer Arbeit zu behindern und ihr Material zu beschlagnahmen. Vor allem usbekische Menschenrechtsverteidiger und Rechtsanwälte mussten gewalttätige Übergriffe befürchten. Sie erhielten Drohungen, wurden verprügelt und in einigen Fällen auch verhaftet, gefoltert und in unfairen Gerichtsverfahren zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch Anwälte kirgisischer oder anderer ethnischer Herkunft, die usbekische Angeklagte verteidigten, gerieten zunehmend unter Druck, erhielten Drohungen und wurden von kirgisischen Zivilisten angegriffen.

  • Der Rechtsanwalt Tair Asanov, der vor dem Gericht der Stadt Osch eine Untersuchung der Misshandlung seines Mandanten und neun weiterer Männer durch Polizeibeamte beantragt hatte, wurde während der Verhandlung im Gerichtssaal tätlich angegriffen. Sein Mandant war mehrerer Straftaten angeklagt, von der Mittäterschaft an der Ermordung des Polizeichefs des Bezirks Kara Suu und seines Fahrers bis hin zur Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen. Nachdem Tair Asanov eine Untersuchung der Misshandlungsvorwürfe gefordert hatte, gingen einige im Gerichtssaal anwesende Angehörige des ermordeten Polizeichefs gewaltsam gegen ihn vor. Als er nach Ende der Verhandlung den Saal verließ, folgten ihm seine Angreifer und attackierten ihn erneut. Polizeibeamte sahen, wie auf ihn eingeschlagen wurde, griffen aber nicht ein.

Amnesty International: Mission und Bericht

Delegierte von Amnesty International besuchten im September Kirgisistan.

Partial truth and selective justice – The aftermath of the June 2010 violence in Kyrgyzstan (EUR 58/022/2010)

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