Amnesty Report Finnland 11. Mai 2011

Finnland 2011

Amtliche Bezeichnung: Republik Finnland Staatsoberhaupt: Tarja Halonen Regierungschefin: Mari Kiviniemi (löste im Juni Matti Vanhanen im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,3 Mio. Lebenserwartung: 80,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten

Frauen wurden in Gesetzgebung und Praxis nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Unbegleitete asylsuchende Kinder wurden in Haft genommen. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten Haftstrafen verbüßen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Mai 2010 empfahl das Justizministerium eine Reform des Strafgesetzbuchs hinsichtlich Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch. So wurde u.a. vorgeschlagen, Fälle, in denen das Opfer aufgrund einer Krankheit oder eines Rauschzustands nicht in der Lage ist, eindeutig in den Geschlechtsverkehr einzuwilligen, als Vergewaltigung einzustufen. Trotz dieser Empfehlungen wurde jedoch auch weiterhin zwischen verschiedenen Kategorien von Vergewaltigung unterschieden, je nach Ausmaß der körperlichen Gewalt, die der Täter ausübt oder androht. Außerdem wurden bei bestimmten Taten sexueller Gewalt nur dann Ermittlungen und eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet, wenn das Opfer dies forderte. Der Schutz von Frauen vor Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt war damit weiterhin unzureichend.

Im August äußerte der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) seine Bedenken bezüglich Mediationsverfahren in Fällen familiärer Gewalt. Er stellte fest, dass Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, durch solche Verfahren möglicherweise erneut zum Opfer werden könnten. Außerdem seien die Auswirkungen von Mediation in Gerichtsverfahren zu familiärer Gewalt noch nicht ausreichend untersucht.

Im September verabschiedete die Regierung den Nationalen Aktionsplan 2010–15 zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Doch wurden keine zusätzlichen staatlichen Mittel bereitgestellt, so dass Befürchtungen laut wurden, die Ressourcen zur Umsetzung des Plans würden nicht ausreichen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Das Asylrecht erlaubte 2010 weiterhin ein beschleunigtes Asylverfahren und damit die Abschiebung von Asylsuchenden, deren Rechtsmittel noch anhängig waren. Dies hatte zur Folge, dass einigen Asylsuchenden ein gewährtes Rechtsmittel verweigert wurde.

Die Gesetzeslage ließ auch weiterhin die Inhaftierung unbegleiteter asylsuchender Kinder zu. 2010 waren mindestens 17 Kinder – davon vier unbegleitet – inhaftiert. Da es an geeigneten Einrichtungen mangelte, wurden einige Asylsuchende in unangemessenen Einrichtungen inhaftiert, u.a. in Polizeistationen und Gefängnissen.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Im Juni 2010 wurde François Bazaramba, ein in Finnland lebender ruandischer Staatsbürger, vom Bezirksgericht in Itä-Uusimaa zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, 1994 in Ruanda Völkermord begangen zu haben. Während des Verfahrens wurden Vorwürfe erhoben, einige Zeugenaussagen seien von den ruandischen Behörden durch Folter erzwungen worden. Um einen fairen Prozess zu gewährleisten, entschied das Gericht, die Aussagen zweier Zeugen unberücksichtigt zu lassen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass diese wahrscheinlich durch Folter oder Misshandlung erpresst worden waren. Gegen das Urteil wurde ein Rechtsmittel eingelegt, und das Verfahren war Ende 2010 noch nicht abgeschlossen.

Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Kriegsdienstverweigerer verbüßten nach wie vor Haftstrafen, weil sie den Zivildienst aufgrund seiner Länge und seines diskriminierenden Charakters abgelehnt hatten. Die Länge des Zivildienstes betrug weiterhin 362 Tage. Er war damit mehr als doppelt so lang wie der Militärdienst, der in der Regel 180 Tage dauert.

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