Amnesty Report Uruguay 20. Mai 2010

Uruguay 2010

Amtliche Bezeichnung: Republik Östlich des Uruguay Regierungschef: Tabaré Vázquez Rosas Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,4 Mio. Lebenserwartung: 76,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 18/15 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 97,9%

Der Gesetzgeber gewährte den Verantwortlichen für die unter der Militärregierung (1973–85) begangenen Menschenrechtsverletzungen weiterhin Straffreiheit.

Hintergrund

Aus den Präsidentschaftswahlen vom November 2009 ging José Mujica als Sieger hervor. Die Lage der Menschenrechte in Uruguay wurde im Mai im Rahmen der universellen regelmäßigen Überprüfung durch die UN bewertet. Alle daraus hervorgegangenen Empfehlungen wurden von der Regierung angenommen.

Straflosigkeit für vergangene Menschenrechtsverletzungen

Im Oktober 2009 wurde in einem Referendum über die Abschaffung des Gesetzes über die Verjährung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs (Ley de Caducidad) abgestimmt. Das Gesetz verhindert die strafrechtliche Ahndung mutmaßlicher Verbrechen, die unter den Militärregierungen zurückliegender Jahre begangen worden sind. Es wurde jedoch nicht die zur Abschaffung des Gesetzes notwendige Mehrheit erzielt.

Im Vorfeld des Referendums hatte der Oberste Gerichtshof Uruguays das Strafverjährungsgesetz in einer wegweisenden Entscheidung für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil erging im Fall von Nibia Sabalsagaray, einer jungen Aktivistin, die 1974 gefoltert und getötet worden war. In Verbindung mit Entscheidungen der Exekutive, die Anwendung des Gesetzes einzuschränken, stellte dieses Urteil einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur strafrechtlichen Verfolgung der für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen dar. Im August verabschiedete der Senat ein Gesetz über Entschädigungszahlungen an die Opfer staatlicher Repression unter der Militärregierung (1973–85) und der vorausgegangenen Zivilregierung (1968–1973).

  • Im März 2009 wurden acht ehemalige Militär- und Polizeibeamte zu Haftstrafen zwischen 20 und 25 Jahren verurteilt. Sie waren mitschuldig am Tod von 28 Menschen im Rahmen der "Operation Condor", eines Plans, mit dem Militärregierungen einiger südamerikanischer Länder in den 1970er und 1980er Jahren gemeinsam versucht hatten, ihre politischen Gegnerinnen und Gegner auszuschalten.

  • Im Oktober 2009 wurde Gregorio Álvarez, ehemaliger General und De-facto-Präsident zwischen 1980 und 1985, für die Tötung von 37 Menschenrechtsverteidigern im Jahr 1978 in Argentinien zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. In demselben Verfahren erging gegen einen ehemaligen Marineoffizier wegen der Tötung von 29 Männern und Frauen eine 20-jährige Freiheitsstrafe.

  • Im November 2009 wurde der ehemalige Polizeifotograf Nelson Bardecio von Argentinien an Uruguay ausgeliefert, wo er im Zusammenhang mit dem "Verschwindenlassen" des Studenten Héctor Castagnetto im Jahr 1971 unter Anklage stand. Ende 2009 befand er sich noch in Haft und wartete auf den Beginn seines Prozesses.

Haftbedingungen

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe besuchte Uruguay im März und kam zu dem Schluss, dass die dortigen Haftbedingungen unhaltbar seien. Er beanstandete die Verhältnisse im Gefängnis Libertad, in dem seinen Beobachtungen zufolge Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge "annähend 24 Stunden pro Tag wie Tiere in Metallkäfigen eingesperrt sind". Im Anschluss an seinen Besuch empfahl der Sonderberichterstatter eine grundlegende Reform von Strafjustiz und Strafvollzug.

Berichte sprachen von Überbelegung, Misshandlungen, unzureichender Versorgung mit Medikamenten und Lebensmitteln sowie generell schlechten Bedingungen für Jugendliche in Haft. Hinzu kamen Meldungen über den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte. Laut Informationen des Strafvollzugsbeauftragten des Parlaments befanden sich über 60% aller Gefängnisinsassen in Untersuchungshaft oder warteten auf ihr rechtskräftiges Urteil.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Diskriminierung geworden waren, sahen sich bei der Suche nach Schutz, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin Schwierigkeiten gegenüber. Mangelnde Ressourcen und eine unzureichende Fortbildung der Beschäftigten in der Justiz erschwerten die Umsetzung von Gesetzen zu familiärer Gewalt. Nach offiziellen Angaben wurden zwischen November 2008 und Oktober 2009 23 Frauen getötet.

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