Turkmenistan 2010
Amtliche Bezeichnung: Turkmenistan Regierungschef: Gurbanguly Berdimuhammedow Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,1 Mio. Lebenserwartung: 64,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 72/56 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%
Über den Verbleib zahlreicher Opfer des "Verschwindenlassens" aus dem Jahr 2002 herrschte nach wie vor Ungewissheit. Es befanden sich weiterhin gewaltlose politische Gefangene in Haft, die lediglich in friedlicher Weise ihre Überzeugungen zum Ausdruck gebracht hatten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
»Verschwindenlassen«
Die Behörden verweigerten Familienangehörigen und der Öffentlichkeit weiterhin Informationen über den Verbleib zahlreicher Personen, die nach dem vermeintlichen bewaffneten Anschlag auf den früheren Präsidenten Saparmurad Nijasow im November 2002 festgenommen und verurteilt worden waren. Briefe ihrer Familien an verschiedene Regierungsvertreter blieben unbeantwortet.
- Der Verbleib von Boris Schichmuradow, der unter dem früheren Präsidenten Nijasow das Amt des Außenministers bekleidet hatte, blieb unbekannt. Er war im Dezember 2002 in einem nicht öffentlichen Verfahren zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Tags darauf hatte der 2008 abgeschaffte Volksrat das Strafmaß auf lebenslangen Freiheitsentzug heraufgesetzt. Seitdem hat Boris Schichmuradows Familie nichts mehr von ihm gehört. Seine Frau schrieb mehrmals an Regierungsvertreter, erhielt jedoch keine Antwort. Während eines Besuchs an der Columbia-Universität in den USA im September 2007 soll Präsident Gurbanguly Berdimuhammedow gesagt haben, er sei "sicher", dass Boris Schichmuradow noch am Leben sei. Dies ist nach wie vor die einzige Information über sein Schicksal, seit die lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängt wurde.
Unterdrückung abweichender Meinungen
Sämtliche gedruckten und elektronischen Medien blieben der staatlichen Kontrolle unterworfen. Die Behörden blockierten nach wie vor von Oppositionsmitgliedern im Exil und Dissidenten betriebene Websites. Journalisten, die mit Vertretern unabhängiger ausländischer Medien in Kontakt standen, wurden von der Polizei und Beamten des nationalen Sicherheitsdienstes drangsaliert. Die Behörden übten nach wie vor Druck auf Angehörige von im Exil lebenden Oppositionsmitgliedern aus, indem sie sie auf eine "schwarze Liste" von Personen setzten, die das Land nicht verlassen durften.
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Osmankuli Challijew, ein Korrespondent von Radio Free Europe/Radio Liberty News Service (RFE/RL) in der Provinz Lebap, war aufgrund seiner Arbeit für den turkmenischen Dienst von RFE/RL nach wie vor Schikanen durch Vertreter der Lokalregierung ausgesetzt. Im Januar 2009 stellte man ihn unter Hausarrest, nachdem er über die Parlamentswahlen vom Dezember 2008 berichtet hatte. Er teilte RFE/RL mit, dass sein Sohn, seine Schwiegertochter und sein Schwiegersohn als Strafe für seine Zusammenarbeit mit RFE/RL ihren Arbeitsplatz verloren hatten. Osmankuli Challijew legte bei der lokalen Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, erhielt jedoch keine Antwort.
- Am 15. November 2009 starb Owes Annajew im Alter von 46 Jahren, nachdem man ihm die Erlaubnis verweigert hatte, nach Moskau zu reisen und sich dort einer Behandlung seiner Herzkrankheit zu unterziehen, die in Turkmenistan nicht angeboten wurde. Man hatte ihn und weitere Mitglieder seiner Familie am Verlassen des Landes gehindert, nachdem sein Schwager Chudaiberdi Orasow, der im Exil lebende Vorsitzende der Oppositionsbewegung Vatan (Mutterland), nach dem Anschlag auf den früheren Staatspräsidenten Saparmurad Nijasow im November 2002 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.
Gewaltlose politische Gefangene
- Am 6. November 2009 kam der Umweltschützer Andrej Satoka frei, nachdem das Regionalgericht Daschoguz seinen Fall überprüft und seine ursprüngliche Strafe in eine Geldstrafe von 1000 Manat (ca. 250 Euro) umgewandelt hatte. Andrej Satoka war am 29. Oktober in einem unfairen Verfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt worden wegen. Er war des "Rowdytums" und der Körperverletzung für schuldig befunden worden. Diese hatte er einem Mann zugefügt, von dem er am 20. Oktober auf einem Markt tätlich angegriffen worden war. Der Umweltschützer berichtete Amnesty International, man habe ihn unter der Bedingung auf freien Fuß gesetzt, dass er auf seine turkmenische Staatsbürgerschaft verzichtet und das Land verlässt. Nachdem er die Geldstrafe bezahlt hatte, mussten er und seine Frau am 7. November mit nur wenigen Habseligkeiten Turkmenistan mit dem Ziel Russland verlassen. Es stand zu befürchten, dass die Regierung ihre Eigentumswohnung konfiszieren würde. Amnesty International nimmt an, dass Andrej Satoka wegen seines friedlichen Engagements für die Umwelt ins Visier der Behörden geraten war.
Die Behörden benutzten nach wie vor falsche, strafrechtlich relevante Anschuldigungen, um die friedliche Äußerung abweichender Meinungen zu unterdrücken.
- Die Menschenrechtsverteidiger Annakurban Amanklitschew und Sapardurdi Chadschijew blieben in Haft, nachdem sie im August 2006 in einem unfairen Prozess wegen illegalen Waffenbesitzes bzw. Verkaufs von Munition oder Schusswaffen zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren. Beide unterhielten Verbindungen zu der im Exil tätigen NGO Turkmenistan Helsinki Foundation.
Religionsfreiheit – Zeugen Jehovas
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Laut der internationalen Menschenrechtsorganisation Forum 18 wurden Schadurdi Uschotow und Akmurat Egendurdijew, zwei junge Zeugen Jehovas, im Juli 2009 zu zwei Jahren bzw. 18 Monaten Arbeitslager verurteilt, weil sie sich geweigert hatten, den gesetzlich vorgeschriebenen Militärdienst abzuleisten.
- Im Mai 2009 hob das Stadtgericht von Serdar die Aussetzung der gegen die Brüder Sachetmurad und Muchammedmurad Annamamedow, beide Zeugen Jehovas, verhängten zweijährigen Haftstrafen auf. Daraufhin wurden die Brüder wieder festgenommen, um die restlichen 18 Monate ihrer Strafen zu verbüßen. Am 3. Juni legten sie beim Regionalgericht in Balkanabad Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Aussetzung ihrer Haftstrafen ein, die das Gericht am 30. Juni ablehnte.
Amnesty International: Bericht
Individuals continue to be at risk of violations in Turkmenistan (EUR 61/001/2009)