Amnesty Report 20. Mai 2010

Südafrika 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Südafrika Regierungschef: Jacob G. Zuma (löste im Mai Kgalema Motlanthe im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 50,1 Mio. Lebenserwartung: 51,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 79/64 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 88%

2009 wurde eine steigende Zahl von Folterungen und außergerichtlichen Hinrichtungen durch Polizeikräfte gemeldet. Flüchtlinge und Migranten litten weiter unter Diskriminierung, Vertreibung und gewalttätigen Angriffen. Das Engagement für das Recht auf Wohnraum hatte oft Drohungen und Angriffe zur Folge, ohne dass die Täter zur Rechenschaft gezogen wurden. Auch 2009 gab es zahlreiche Berichte über Gewalt gegen Frauen und Mädchen und über das Versagen der Behörden, überlebende Opfer angemessen zu unterstützen. Unter den schätzungsweise 5,7 Mio. Menschen, die mit HIV lebten, waren auch 2009 unverhältnismäßig viele Frauen.

Hintergrund

Nach den Wahlen im April stellte Jacob Zuma, der Vorsitzende des Afrikanischen Nationalkongresses (African National Congress – ANC) eine neue Regierung zusammen. Der ANC erhielt 65,9% der abgegebenen Stimmen und stellte damit in acht der neun Provinzen des Landes die stärkste Fraktion. Ein Mitarbeiter der Unabhängigen Wahlkommission der Provinz KwaZulu-Natal wurde wegen Wahlfälschung und Verstoß gegen das Wahlrecht strafrechtlich verfolgt; dies war der erste derartige Fall seit 1994.

Die anhaltende Armut und der Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie der Kriminalitätsrate stellten die neue Regierung vor erhebliche Probleme, die durch die Krise im öffentlichen Gesundheitswesen noch verschärft wurden. Zwischen den Partnern der regierenden Dreierallianz (ANC, Kommunistische Partei und Gewerkschaftsbund COSATU) kam es wegen des wirtschaftspolitischen Vorgehens zu Spannungen, und das Land wurde von zahlreichen Streiks unter Führung der Gewerkschaften überzogen. Korruption und Vetternwirtschaft behinderten den Zugang zu Wohnraum und anderen grundlegenden staatlichen Leistungen, was in einigen Städten zum Zusammenbruch der Verwaltung und zu heftigen Protesten der betroffenen Einwohner führte. Die unsichere Lage trug auch dazu bei, dass gewalttätige Übergriffe gegen Ausländer zunahmen, die als unerwünschte Konkurrenten um die knappen wirtschaftlichen Ressourcen betrachtet wurden.

Die politischen Entwicklungen führten zur weiteren Aushöhlung der Unabhängigkeit und Integrität der südafrikanischen Justiz. Im April stellte der amtierende Generalstaatsanwalt Mokotedi Mpshe das Korruptionsverfahren gegen Jacob Zuma mit der Begründung ein, es sei während des Verfahrens aus politischen Gründen zu Manipulationen gekommen.

Im August entschied die aus hochrangigen Richtern bestehende Judicial Services Commission (JSC) ohne formelle Anhörung, dass sich der Gerichtspräsident der Provinz Western Cape, John Hlophe, im Korruptionsverfahren gegen Jacob Zuma keiner Einflussnahme schuldig gemacht habe. Ein Teil der JSC gab ein abweichendes Minderheitenvotum ab.

Im November wurde Menzi Simelane, der eine leitende Position im Justizministerium innehatte, von Präsident Zuma zum neuen Generalstaatsanwalt ernannt. Gegen Simelane war ein disziplinarisches Untersuchungsverfahren durch die Public Service Commission (PSC) eingeleitet worden, weil er vor einem Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit der Suspendierung seines Vorgängers unwahre und rechtswidrige Angaben gemacht haben soll. Die Ergebnisse dieser Untersuchung durch die PSC waren Ende 2009 noch nicht veröffentlicht worden.

Folter und andere Misshandlungen

Es trafen zahlreiche Berichte über die Folterung und Misshandlung mutmaßlicher Straftäter im Gewahrsam der Polizei ein. In bestätigten Fällen war auch vom Einsatz von Elektroschocks und von Erstickungsfolter die Rede. Nach Angaben der Polizeiaufsichtsbehörde (Independent Complaints Directorate – ICD) war ein Anstieg der Fälle von Folter und Misshandlung zu verzeichnen. Zwischen April 2008 und März 2009 wurden insgesamt 828 Anzeigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung untersucht, die in einigen Fällen als Folter zu betrachten waren. In mehreren Fällen waren Verdächtigte, deren Festnahme in den Akten nicht dokumentiert wurde, verhört und geschlagen worden. Trotz intensiver Bemühungen der Südafrikanischen Menschenrechtskommission (South African Human Rights Commission) und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen wurde das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter von der Regierung nicht ratifiziert.

Die für die Überwachung des Strafvollzugs zuständige Behörde (Judicial Inspectorate of Prisons) erhielt zwischen April 2008 und März 2009 mehr als 2000 Beschwerden von Häftlingen wegen Körperverletzung durch das Wachpersonal. Im Oktober wurde eine Bestimmung des neuen Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugs (Correctional Services Amendment Act) umgesetzt, der zufolge die Gefängnisverwaltungen jeden Fall von Gewaltanwendung unverzüglich dem Ermittlungsrichter zu melden hätten. Die Überbelegung der Gefängnisse war nach wie vor ein großes Problem; in 19 Gefängnissen war im Berichtsjahr die "kritische Überlastungsgrenze" erreicht.

  • Im Februar 2009 starb im Kapstadter Vorort Bellville South der 24-jährige Sidwel Mkwambi im Gewahrsam der Polizeieinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Bellville South Organized Crime Unit – OCU). Die Polizei gab an, er sei aus einem fahrenden Polizeifahrzeug gesprungen. Seine Verletzungen passten jedoch nicht zu dieser Behauptung. Im Mai wies der für die Polizei zuständige Minister der Provinz die Beamten an, bei der von der ICD geführten Untersuchung mitzuwirken. Die ICD verwies den Fall an die Strafverfolgungsbehörden, die zu entscheiden hatten, ob gegen 14 Bedienstete der OCU Anklage erhoben werden soll.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Im September kündigten der für die Polizei zuständige Minister und der Polizeipräsident ein Bündel gesetzgeberischer und anderer Maßnahmen an, um mit größtmöglicher Härte gegen bewaffnete Straftäter und gegen Personen vorzugehen, die Polizeibeamte attackierten.

Im Juni meldete die ICD für die letzten beiden Jahre einen Anstieg der Todesfälle in Gewahrsam bzw. infolge "polizeilicher Maßnahmen" um 15%. Die Provinz KwaZulu-Natal verzeichnete mit 47% den höchsten Anstieg (von 175 auf 258 Todesfälle).

  • Am 3. Februar 2009 wurde Bongani Mkhize, Inhaber des Taxiunternehmens kwaMaphumulo Taxi Association aus Maphumulo, von Bediensteten der Polizeisondereinheit National Intervention Unit erschossen, angeblich nachdem er zuerst das Feuer eröffnet hatte. Seine Tötung, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen über den Mord an einem Polizeibeamten zu stehen schien, erfolgte ungeachtet einer drei Monate zuvor ergangenen ausdrücklichen Anweisung des High Court von Durban an die Polizeikräfte, ihn nicht "rechtswidrig zu töten". Dem Gericht hatten Beweise vorgelegen, dass Bongani Mkhize auf einer Liste verdächtiger Personen stand, die alle bis Oktober des Jahres erschossen wurden, einige, nachdem sie von der Polizei festgenommen und verhört worden waren.

  • Ein bislang noch nicht identifizierter Mann wurde am 29. Oktober 2009 in Durban erschossen, anscheinend nachdem er als mutmaßlicher Autodieb vor der Polizei geflohen war. Zeugen, die Schüsse gehört hatten, erklärten, seine Leiche habe in der Sicherheitsumzäunung eines Wohngebäudes gehangen. Die Polizei bemühte sich, die unabhängigen Untersuchungsbeamten in die Irre zu führen, und erklärte gegenüber der Presse, der unbekannte Mann sei durch einen Stromschlag an dem Elektrozaun gestorben. Die medizinischen Befunde legten jedoch nahe, dass er durch einen Schuss aus einer Schnellfeuerwaffe zu Tode kam; eine Verletzung durch elektrischen Strom wurde nicht nachgewiesen.

Recht auf angemessenen Wohnraum – Zwangsräumungen

In der Nacht vom 26. auf den 27. September 2009 wurde eine Veranstaltung der Bewegung Abahlali baseMjondolo (eine Vereinigung der Bewohner von Elendsvierteln) von etwa 40 bewaffneten Männern angegriffen. Anführer und Sympathisanten der Bewegung mussten aus den Unterkünften in der informellen Siedlung in der Kennedy Road nahe Durban fliehen. Ihre Behausungen wurden zerstört, und man drohte ihnen weitere Gewalt an. Die Angreifer hatten ihre Zielpersonen anhand ihrer Namen und ihrer Sprache als Xhosa identifiziert. Kurz darauf wurden 13 Abahlali-Sympathisanten, alle vom Volk der Xhosa, verhaftet und wegen des Todes zweier Männer im Verlauf des Überfalls unter Anklage gestellt. Die Angriffe auf die Mitglieder und Sympathisanten von Abahlali zogen hingegen keine einzige Anklage nach sich. Ende 2009 wurde die Anklage gegen einen der 13 Inhaftierten fallen gelassen; von den restlichen zwölf Angeklagten befanden sich sieben nach Zahlung einer Kaution wieder auf freiem Fuß.

Im Oktober erklärte das Verfassungsgericht Paragraph 16 des Gesetzes der Provinz KwaZulu-Natal zur Beseitigung und Verhinderung von Slums (2007) für verfassungswidrig und damit für ungültig. Abahlali hatte 2008 gegen das Gesetz geklagt mit der Begründung, dass dieser Absatz die Beseitigung von Slums durch Massenzwangsräumungen erlaube. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts betraf Tausende von Menschen in informellen Siedlungen ohne gesichertes Wohnrecht. Trotz dieser erfolgreichen Klage wurde die Basisarbeit von Abahlali durch den gewalttätigen Überfall Ende September nachhaltig beeinträchtigt.

Flüchtlinge und Migranten

2009 kam es immer wieder zu Verstößen gegen das Recht von Flüchtlingen und Migranten auf Leben und körperliche Unversehrtheit und zur Zerstörung ihres Eigentums. In De Doorns, Siyathemba (Balfour), Polokwande und an anderen Orten kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen Ausländer und zu massenhaften Vertreibungen. Zu den Opfern zählten vor allem Menschen aus Somalia und Simbabwe. Die Reaktion der Polizei auf die Vorfälle reichte von Wegsehen bzw. Mitwirkung an den Übergriffen bis zum sichtbaren Bemühen, eine Eskalation der Gewalt zu verhindern. Gegen Ende des Jahres führte die Arbeit zivilgesellschaftlicher und humanitärer Organisationen zur Verbesserung der Polizeireaktion bei solchen Notfallinterventionen.

Präsident Jacob Zuma sprach sich öffentlich gegen Ausländerfeindlichkeit aus und verurteilte die Zerstörung des Eigentums von Ausländern, die in Südafrika leben. Bei der Erarbeitung eines nationalen Plans zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz waren Fortschritte zu verzeichnen. Es war jedoch nach wie vor schwierig, für bestimmte Flüchtlingsgruppen, die Opfer von Vertreibungen geworden waren, eine dauerhafte Lösung zu erreichen. Dies betraf vor allem Menschen aus Ländern, in denen Konflikte ausgefochten wurden. Auch 2009 wurden Zwangsrückführungen durchgeführt.

Die politische und wirtschaftliche Krise in Simbabwe verstärkte den Zustrom von Migranten und Asylsuchenden nach Südafrika. Im April führte die Regierung für Staatsangehörige von Simbabwe die visafreie Einreise nach Südafrika für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ein und kündigte an, allen Bürgern des Nachbarlandes, die sich bereits in Südafrika aufhielten, eine Einwanderungserlaubnis zu erteilen. Dieser Plan war bis zum Jahresende noch nicht umgesetzt worden. Im März wurde in der Grenzstadt Musina eine Behelfsunterkunft für Simbabwer ohne Vorankündigung geschlossen; die betroffenen Flüchtlinge suchten daraufhin in Johannesburg Zuflucht, vor allem in einer methodistischen Kirche (Central Methodist Church – CMC). Ende 2009 bot diese Kirche Schutz für mehrere tausend Simbabwer, die von den Behörden keine humanitäre Hilfe erhielten.

  • Im Juli 2009 verhaftete die Polizei Hunderte von Menschen, vor allem Simbabwer, wegen "Herumlungerns" in der Nähe der CMC. Laut ärztlichen Befunden wurden die Festgenommenen in einigen Fällen geschlagen und getreten sowie mit Pfefferspray und Elektroschockwaffen außer Gefecht gesetzt. Andere wurden von den Polizisten als makwerekwere (etwa: ausländische Parasiten) beschimpft. Alle 350 Häftlinge kamen drei Tage später ohne Anklageerhebung wieder frei. Im Oktober beantragten die CMC und die unabhängige Menschenrechtsorganisation "Rechtsanwälte für die Menschenrechte" (Lawyers for Human Rights) vor Gericht, die Verhaftungen für rechtswidrig zu erklären und die weitere Anwendung der städtischen Bestimmungen gegen Herumlungern zu untersagen. Das Verfahren war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

2009 wurde ein Ministerium für Frauen, Jugend, Kinder und Behinderte eingerichtet.

Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und Mädchen war Berichten zufolge erneut hoch, ein Vergleich mit den Vorjahren jedoch wegen einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für die Erfassung dieser Straftaten schwierig. Nach den polizeilichen Statistiken für den Zeitraum April 2008 bis Ende März 2009 war die Zahl der Sexualdelikte einschließlich Vergewaltigung von Erwachsenen und Kindern um 10,1% gestiegen, die Zahl dieser Straftaten gegen Frauen über 18 Jahren lag bei mehr als 30000.

Im Juni veröffentlichte der südafrikanische Forschungsrat für Medizin (South African Medical Research Council) die Ergebnisse einer Erhebung, nach der mehr als 40% aller befragten Männer schon einmal einer Intimpartnerin Gewalt angetan hatten.

Im Februar berichtete die Polizeiaufsichtsbehörde ICD dem Parlament, die Prüfung von 430 Polizeistationen habe ergeben, dass viele ihren Verpflichtungen nach dem Gesetz über familiäre Gewalt (Domestic Violence Act – DVA) nicht nachgekommen waren. Es sei auch eine Reihe von begründeten Beschwerden gegen die Polizei eingegangen, weil z. B. Männer, die gegen eine Schutzanordnung verstoßen hatten, nicht verhaftet wurden oder Beschwerdeführerinnen nicht auf ihre Rechte nach dem DVA hingewiesen bzw. einfach "davongejagt" wurden.

NGOs und Hilfsorganisationen berichteten, dass die Polizeibeamten zu ihren im DVA enthaltenen Pflichten unzureichend oder gar nicht geschult worden waren. Bis zum Jahresende hatten die Behörden 17 der geplanten 50 Zentren eingerichtet, an denen Vergewaltigungsopfer ärztliche Behandlung und Unterstützung, auch juristischer Natur, erhielten. Im Juli kündigte der Polizeiminister an, die Abschaffung der Sondereinheiten für familiäre Gewalt und Sexualdelikte noch einmal zu überprüfen. Eine Untersuchung hatte bestätigt, dass nach dieser im Jahr 2006 getroffenen Entscheidung die Hilfe für die Vergewaltigungsopfer zurückgegangen und die Zahl der Verhaftungen und Verurteilungen gesunken war.

Im November setzte das Gleichstellungsgericht die Urteilsverkündung zu einer von der NGO Sonke Gender Justice erhobenen Klage wegen einer sexistischen Hassrede aus. Die Klage war gegen den Vorsitzenden des ANC-Jugendverbands gerichtet, der in einer Rede vor Studenten Frauen verunglimpft hatte, die den ANC-Vorsitzenden Jacob Zuma der Vergewaltigung bezichtigten.

Recht auf Gesundheit – Menschen mit HIV/AIDS

Nach Schätzungen von UNAIDS waren 2009 in Südafrika 5,7 Mio. Menschen HIV-positiv. Bis Juli 2009 hatte sich die Zahl der AIDS-Patienten, die eine antiretrovirale Therapie (ART) erhielten, auf 870000 erhöht, das war etwa die Hälfte derjenigen, die diese Therapie benötigten. Wegen schlechter behördlicher Planung und Personalknappheit mussten einige Krankenhäuser Engpässe bei den erforderlichen Medikamenten überbrücken und konnten keine neuen Patienten in das Behandlungsprogramm aufnehmen. Im Oktober wurden die Mittelzuweisungen für HIV-Medikamente erhöht.

Nach wie vor waren Frauen überproportional stark von HIV und AIDS betroffen. Die im Juni durchgeführte landesweite HIV-Prävalenzerhebung des Südafrikanischen Forschungsrats für Humanwissenschaften (South African Human Sciences Research Council) ergab, dass die Prävalenzrate bei jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren über 6% betrug, mehr als doppelt so viel wie bei gleichaltrigen Männern, und dass sie bei den 25- bis 29-jährigen Frauen bis auf über 32% anstieg. Schwarze Frauen zwischen 20 und 34 Jahren waren die am stärksten durch HIV gefährdete Bevölkerungsgruppe in Südafrika.

Am 1. Dezember, dem Welt-AIDS-Tag, kündigte die Regierung die verstärkte Bekämpfung der Epidemie durch Maßnahmen wie die Ausweitung der freiwilligen HIV-Tests an.

Internationale Strafverfolgung

Nach Protesten aus der Zivilbevölkerung revidierte die südafrikanische Regierung im August ihre einen Monat zuvor auf dem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union im libyschen Sirte geäußerte Position und erklärte, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den sudanesischen Präsidenten zu vollstrecken, falls dieser nach Südafrika einreise.

Im Dezember beantragten Menschenrechtsorganisationen vor einem Gericht in Pretoria, eine Entscheidung der südafrikanischen Behörden im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Simbabwe für rechtswidrig zu erklären. Die Behörden hatten entschieden, gegen Verantwortliche für diese Verbrechen, von denen bekannt war, dass sie sich in Südafrika aufhielten, keine Ermittlungen einzuleiten.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Südafrika im März, Juli/August und im November.

Human rights concerns in South Africa: Memorandum sent to the South African government, August 2009 (AFR 53/008/2009)

South Africa: Failure to conduct impartial investigation into Kennedy Road violence is leading to further human rights abuses (AFR 53/011/2009)

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