Amnesty Report Serbien 20. Mai 2010

Serbien (einschließlich Kosovo) 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Serbien Staatsoberhaupt: Boris Tadic Regierungschef: Mirko Cvetkovic Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 9,9 Mio. Lebenserwartung: 73,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 15/13 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 96,4%

Serbien verzeichnete 2009 einige Fortschritte bei der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen durch nationale Gerichte. Die Diskriminierung von Minderheiten setzte sich sowohl in Serbien als auch im Kosovo fort. Dort hielt auch die interethnische Gewalt an. Eine unter Leitung der EU stehende Polizei- und Rechtsstaatlichkeitsmission übernahm Aufgaben der Interimsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK). Es wurden weiterhin Menschen in den Kosovo abgeschoben.

Hintergrund

Im Dezember äußerte sich der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia) positiv über Serbiens Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit dem Tribunal. Daraufhin hob die EU die Blockade des Interims-Handelsabkommens Serbiens mit der EU auf, und Serbien bewarb sich um den EU-Kandidatenstatus. Eine Entscheidung über die Freigabe des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (Stabilization and Association Agreement) wurde noch nicht getroffen. Ein Fortschritt in dieser Frage war bereits früher von der Festnahme des ehemaligen Generals der bosnischen Serben, Ratko Mladic, und des ehemaligen Anführers der kroatischen Serben, Goran Hadzic, abhängig gemacht worden. Gegen beide ist vor dem Gerichtshof Anklage erhoben worden.

Im Dezember prüfte der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice) Stellungnahmen zur Rechtmäßigkeit der im Jahr 2007 vom Kosovo einseitig erklärten Unabhängigkeit, die bis zum Jahresende von 64 Ländern anerkannt worden ist.

Serbien

Internationale Gerichtsbarkeit Im Februar 2009 verurteilte das Tribunal fünf Serben der politischen, polizeilichen und militärischen Elite wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der ehemalige jugoslawische stellvertretende Ministerpräsident Nikola Sainovic, der frühere General der Jugoslawischen Armee, Nebojsa Pavkovic, und der serbische Polizeigeneral Sreten Lukic wurden wegen Deportation, Zwangsumsiedlung, Mord und Verfolgung (einschließlich Vergewaltigung) Tausender ethnischer Albaner während des Konflikts im Kosovo im Jahr 1999 für schuldig erklärt und zu jeweils 22 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der ehemalige Generaloberst der Jugoslawischen Armee, Vladimir Lazarevic, und der Generalstabschef Dragoljub Odjanic wurden der Beihilfe zu Deportationen, Zwangsumsiedlungen und anderen Akten der Unmenschlichkeit für schuldig befunden und zu jeweils 15 Jahren Haft verurteilt. Gegen den früheren Präsidenten Milan Milutinovic erging ein Freispruch.

Im Januar 2009 begann das Verfahren gegen den ehemaligen stellvertretenden Innenminister Vlastimir -Dord¯evic, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Kosovo angeklagt war. Er wurde für die von den ihm unterstehenden Polizeieinheiten verübten Verbrechen, die die Deportation von 800000 albanischen Zivilisten und das "Verschwindenlassen" von mehr als 800 ethnischen Albanern zur Folge hatten, verantwortlich gemacht. Außerdem soll er ein Komplott angeführt haben, um die Leichname der "Verschwundenen" zu verbergen, die zur Wiederbestattung nach Serbien transportiert wurden.

Im Januar kam es zur Unterbrechung des Verfahrens gegen den Anführer der Serbischen Radikalen Partei, Vojislav Seselj, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und in Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina (BiH) begangene Kriegsverbrechen angeklagt war. Er wurde im Juli wegen Missachtung des Gerichts verurteilt, weil er die Identität von geschützten Zeugen offenbart hatte.

Im Oktober 2009 befasste sich die Berufungskammer mit dem Antrag der Anklagebehörde auf ein Wiederaufnahmeverfahren gegen den Kosovo-Albaner Ramush Haradinaj, der im Jahr 2008 von der Anklage, Kriegsverbrechen begangen zu haben, freigesprochen worden war.

Justizsystem: Kriegsverbrechen Die Sonderkammer für Kriegsverbrechen am Bezirksgericht Belgrad führte 2009 Verfahren fort, die Fälle in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und im Kosovo betrafen.

Im April wurden vier serbische Polizisten für schuldig befunden, im März 1999 in Suva Reka/Suharekë im Kosovo 48 Mitglieder der Familie Berisha sowie Abdullah Elshani ermordet zu haben. Sie erhielten Gefängnisstrafen von 13 bis 20 Jahren. Zwei hochrangige Polizeibeamte wurden freigesprochen.

Im Juni ergingen Schuldsprüche gegen vier Mitglieder der paramilitärischen Gruppe "Skorpione" wegen der Ermordung von 20 albanischen Zivilisten in Podujevo/ë im März 1999. Ihre Gefängnisstrafen betrugen 15 bis 20 Jahre.

Im September wurden zwei ehemalige Polizeibeamte vom Vorwurf des nach dem Krieg erfolgten "Verschwindenlassens" der Brüder Bytiçi, ethnischen Albanern mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft, freigesprochen. Die Anklagebehörde legte gegen das Urteil sofort Rechtsmittel ein.

Der Prozess gegen Mitglieder der ethnisch albanischen Gnjilane-Gruppe wurde fortgesetzt. Die Vorwürfe gegen sie lauteten auf Freiheitsberaubung, Folter und Misshandlung (einschließlich Vergewaltigung) von 153 Zivilpersonen und Ermordung von mindestens 80 von ihnen im Jahr 1999. 34 Menschen galten weiterhin als vermisst. Gegen acht Angeklagte wurde in Abwesenheit verhandelt.

Im November kam es zur Festnahme von fünf Männern, die im Verdacht standen, im Jahr 1992 in Sjeverin in Bosnien und Herzegowina 23 Zivilisten der Roma getötet zu haben. Nach vorliegenden Meldungen wurden die Roma inhaftiert und gefoltert, die Männer gezwungen, sich gegenseitig sexuell zu missbrauchen, und die Frauen wiederholt vergewaltigt.

Die Ermittlungen im Fall der nach dem Krieg erfolgten mutmaßlichen Entführung von Serben durch die Befreiungsarmee des Kosovo (Kosovo Liberation Army) und die Folterung der Entführten im "Gelben Haus" in der Nähe der albanischen Stadt Burrel wurden fortgeführt.

Folter und andere Misshandlungen Im Januar berichtete der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment – CPT) über seine im November 2007 vorgenommene Besichtigung mehrerer Haftanstalten in Serbien. Im Vergleich zu früheren Besuchen wurden zwar weniger Anschuldigungen erhoben, doch waren Misshandlungen, darunter übermäßige Gewaltanwendung bei der Festnahme, nach wie vor an der Tagesordnung.

Der UN-Ausschuss gegen Folter (UN Committee against Torture – CAT) kam im Juli zu dem Ergebnis, dass Besim Osmani im Juni 2000 während der Zwangsräumung einer Siedlung in Belgrad grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt gewesen war. Der Ausschuss merkte an, dass die "Zufügung von physischem und psychischem Leid aufgrund (...) seiner ethnischen Herkunft als Roma (...), einer Minderheit, die im Verlauf der Geschichte Diskriminierung und Vorurteilen ausgesetzt war, noch stärker ins Gewicht fiel". Die Behörden leiteten keine Ermittlungen ein und nahmen damit Besim Osmani das Recht auf eine unverzügliche und unparteiische Untersuchung seines Falls sowie den Anspruch auf eine Entschädigung.

Bedingungen in Haftanstalten Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung berichtete über massive Überbelegung und einen Zustand der "Verwahrlosung" in den Haftanstalten, insbesondere im Bezirksgefängnis von Belgrad. Gefangene waren Berichten zufolge in der Justizvollzugsanstalt von Pozarevac-Zabela Misshandlungen ausgesetzt, die offensichtlich durch Veränderungen im Register der "Zwangsmittel" vertuscht worden waren. Im Belgrader Gefängniskrankenhaus wurden Patienten der Psychiatrie mit Knüppeln geschlagen. Der Ausschuss drückte seine Besorgnis über die Qualität der Krankenakten der Gefangenen aus.

Nach Angaben einer serbischen NGO wurde den Anwälten des Gefangenen N. N. im Januar die Einsicht in dessen Krankenakte verwehrt. N. N. hatte den Vorwurf erhoben, dass ihm Gefängniswärter in der Justizvollzugsanstalt Nis im Jahr 2008 den Arm gebrochen hätten. Im November kam es zur Festnahme von fünf Sicherheitsmitarbeitern, die unter dem Verdacht standen, im Januar Insassen des Bezirksgefängnisses von Leskovac misshandelt und gefoltert zu haben.

Im August beschlossene Änderungen des Strafvollzugsgesetzes verbesserten das interne Beschwerdesystem. Eine Verordnung über eine interne Aufsicht wurde hingegen nicht angenommen. Auch ein nationaler Präventionsmechanismus, wie er vom Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter gefordert wird, war bis zum Jahresende noch nicht eingerichtet worden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen Im März 2009 wurde ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Es hatte zu einem früheren Zeitpunkt unter dem Druck der Serbischen Orthodoxen Kirche und anderer religiöser Institutionen zurückgezogen werden müssen. Sie hatten Einwände gegen jene Paragraphen erhoben, die Religionsfreiheit und das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechteridentität garantieren.

Die Lesben- und Schwulen-Parade Belgrade Pride fand im September nicht statt, nachdem sich die Behörden aufgrund von Drohungen seitens rechtsgerichteter Gruppen in letzter Minute geweigert hatten, die Sicherheit auf der vereinbarten Route zu gewährleisten.

Diskriminierung von Roma Im Juni empfahl der Beratungsausschuss für das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten, dass die Justiz wirksamer gegen die Diskriminierung von Minderheiten vorgehen solle. Zusätzlich sollten Maßnahmen zur Ausstellung von Ausweispapieren und zur Bekämpfung der Diskriminierung von Roma beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum ergriffen werden.

  • Im Juni 2009 wurde G.H., ein Binnenflüchtling aus dem Kosovo, Berichten zufolge von zehn nicht identifizierten Personen in Belgrad angegriffen. G. H. wurde mit einer Lungenverletzung ins Krankenhaus gebracht, das er aber später wieder verließ. Ohne Ausweispapiere hatte er weder Anspruch auf medizinische Versorgung noch auf eine polizeiliche Untersuchung seines Falls. Im Juli ereigneten sich Berichten zufolge drei weitere Angriffe auf Angehörige der Bevölkerungsgruppe der Roma. Für diese Taten wurde niemand vor Gericht gebracht.

Mehrere ohne Genehmigung errichtete Roma-Siedlungen wurden zwangsgeräumt.

  • Aus dem Kosovo vertriebene Personen mussten im April 2009 ihre Behelfsunterkünfte in Block 67 im Stadtteil Neu-Belgrad räumen, um Platz für die im Juni stattfindende Sommer-Universiade (Weltsportspiele der Studierenden) zu schaffen. Zwar wurden ihnen vorübergehend Ersatzunterkünfte zur Verfügung gestellt, doch versuchten lokale Anwohner Container anzuzünden, um die Roma am Einzug zu hindern. Etwa 60 Familien akzeptierten alternative Unterkünfte ohne Wasser und Elektrizität. Andere blieben in Block 67 ohne permanente Unterkunft. Ein im Juni für die Dauer der Spiele um sie herum errichteter Zaun schränkte ihre Bewegungsfreiheit ein.

Menschenrechtsverteidiger Insbesondere Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich mit Kriegsverbrechen, Übergangsjustiz und Korruption befassten, waren ständigen Drohungen gegen ihr Leben und Eigentum, Angriffen durch die Medien und böswilliger Strafverfolgung ausgesetzt. Die Behörden taten nichts zu ihrem Schutz. Im Juni wurden antifaschistische Bürger wegen ihrer Unterstützung gewaltsam ausquartierter Roma zweimal von der rechtsgerichteten Gruppe Obraz (Ehre) angegriffen.

Gewalt gegen Frauen Durch Änderungen des Strafgesetzbuchs erhöhten sich die Strafen für häusliche Gewalt und Menschenhandel. Der Tatbestand der wissentlichen Ausbeutung eines Opfers von Menschenhandel wurde neu in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Ein Gesetzentwurf über häusliche Gewalt stieß bei NGOs auf Kritik. Sie monierten, dass er keinen Beitrag zur Stärkung der Schutzmechanismen leiste und nicht sicherstelle, dass diejenigen, die Schutzanordnungen verletzen, strafrechtlich verfolgt werden.

Kosovo

In Übereinstimmung mit einem Plan der UN aus dem Jahr 2008 behielt die UNMIK weiterhin eine Funktion in den Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo. Einige ihrer Befugnisse wurden jedoch von der unter Führung der Europäischen Union (EU) stehenden Polizei- und Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX) übernommen.

Es wurde ein Verfassungsgericht geschaffen, um die bestehenden Gesetze zu überprüfen und Beschwerden über von den Behörden des Kosovo begangene Menschenrechtsverletzungen entgegenzunehmen. Im Juni ernannte das Parlament des Kosovo eine Ombudsperson.

Im September 2009 wurden 22 Mitglieder der NGO Vetevendosje! (Selbstbestimmung!) festgenommen, weil sie während einer Demonstration gegen ein Protokoll über Zusammenarbeit zwischen dem serbischen Innenministerium und der EULEX-Polizei Fahrzeuge der EULEX beschädigt hatten.

Im November gewann die regierende Demokratische Partei des Kosovo (Democratic Party of Kosovo) die von Gewalt begleiteten Kommunalwahlen. Trotz Bestimmungen über dezentralisierte Befugnisse der Kommunalverwaltungen boykottierten die Kosovo-Serben weitgehend die Wahlen und verloren dadurch auch in Gemeinden, in denen sie die Bevölkerungsmehrheit bildeten.

Justizsystem: Kriegsverbrechen Um gegen Kriegsverbrechen und andere schwere Straftaten vorzugehen, richteten die EULEX und das Justizministerium gemischte juristische Ausschüsse und eine Sonderstaatsanwaltschaft ein, der Mitarbeiter örtlicher Staatsanwaltschaften angehören.

Im März 2009 wurde Gani Gashi des Mordes, des Mordversuchs und der schweren Körperverletzung an ethnischen Albanern schuldig gesprochen. Für diese 1998 verübten Verbrechen erhielt er eine Strafe von 17 Jahren Haft.

Im September wurden vier Kosovo-Serben in Novo Brdo/Novobërdë unter dem Verdacht festgenommen, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Dazu gehörten unmenschliche Behandlung sowie gesetzwidrige Festnahme und Inhaftierung von Kosovo-Albanern im Jahr 1999.

In einem vom Obersten Gericht angeordneten Wiederaufnahmeverfahren gegen die Llapi-Gruppe ergingen im Oktober Schuldsprüche gegen Latif Gashi, Nazif Mehmeti und Rrustem Mustafa-Remi wegen Folterung und unmenschlicher Behandlung ziviler Gefangener in Llapashtica/Lapastica in den Jahren 1998 und 1999. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsentzug zwischen drei und sechs Jahren verurteilt. Das albanische Mitglied des Richtergremiums distanzierte sich öffentlich von dem Schuldspruch.

"Verschwindenlassen" und Entführungen Mehr als 1800 Familien im Kosovo und in Serbien hatten bis Ende 2009 noch nichts über das Schicksal ihrer vermissten Familienmitglieder erfahren. Im Dezember 2008 hatte die EULEX die Verantwortung für das Büro für vermisste Personen und Forensik (Office of Missing Persons and Forensics – OMPF) übernommen. Bis Dezember waren die sterblichen Überreste von 101 Menschen exhumiert worden, 83 Leichname konnten zu ihren Familien überführt werden. Die Überreste von 400 bisher noch nicht identifizierten Menschen wurden an die Internationale Kommission für vermisste Personen (International Commission for Missing Persons – ICMP) zur Identifizierung mittels DNA-Analysen geschickt. Nur in wenigen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet.

Die Familien der "Verschwundenen" führten wiederholt Demonstrationen durch, bei denen sie die Rückkehr ihrer vermissten Angehörigen forderten. Änderungen des Gesetzes über zivile Kriegsopfer (Law on Civil Victims of War) aus dem Jahr 2006, die Familienangehörigen vermisster Personen Entschädigungsansprüche einräumen, waren bis zum Jahresende noch nicht eingeführt worden.

Folter und andere Misshandlungen Im Januar erstattete der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Bericht über seinen im März 2007 durchgeführten Besuch mehrerer Haftanstalten im Kosovo, die zu der damaligen Zeit unter der Kontrolle der UNMIK standen. Der Ausschuss berichtete, dass den Häftlingen ihre Rechte verweigert und sie durch Beamte der Polizei des Kosovo (Kosovo Police Service) misshandelt worden seien. Darüber hinaus kritisierte er die Zustände in den meisten Einrichtungen der Psychiatrie und sozialen Wohlfahrt. Der Ausschuss beschrieb auch die in mehreren Gefängnissen von der elitären Schnellen Eingreifgruppe begangenen Misshandlungen, darunter Schläge gegen männliche Jugendliche in der Justizvollzugsanstalt Lipjan/Lipljan.

Straflosigkeit Im März sprach sich der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs (Special Representative of the UN Secretary General – SRSG) aus Sicherheitsgründen dagegen aus, vor dem Beratenden Menschenrechtsausschuss der UNMIK (Human Rights Advisory Panel – HRAP) eine öffentliche Anhörung über das Versäumnis der UNMIK durchzuführen, Angehörige einer rumänischen Polizeieinheit vor Gericht zu stellen. Eine interne Untersuchung war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Polizisten am 10. Februar 2007 den Tod von zwei Männern, Mon Balaj und Arbën Xheladini, verschuldet und zwei andere Männer durch den unsachgemäßen Einsatz von Gummigeschossen schwer verletzt hatten. Obwohl das HRAP entschied, dass im Juni eine öffentliche Anhörung stattfinden werde, teilte der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs im Mai mit, dass er "bei der vom HRAP vorgesehenen Vorgehensweise" nicht an der Anhörung teilnehmen werde. Im Oktober wurde eine Verwaltungsanordnung erlassen, die dazu führen könnte, dass der Fall nicht weiterverfolgt wird.

Interethnische Verbrechen Im September berichtete der UN-Generalsekretär über die zunehmende Anzahl von Vorfällen, die die Sicherheit von gesellschaftlichen Minderheitsgruppen beeinträchtigten. Interethnische Spannungen zwischen Kosovo-Serben und ethnischen Albanern hielten an, und es kam weiterhin zu Übergriffen, besonders im serbisch dominierten nördlichen Mitrovica. Im Juli und August wurden in Gjilane/Gnjilane und auch in Ferizaj/Urosevac Roma angegriffen und bedroht.

Im März erklärte das Oberste Gericht den im Juni 2008 gegen den Kosovo-Albaner Florim Ejupi verhängten Schuldspruch wegen des im Februar 2001 begangenen Sprengstoffanschlags auf den Nis-Expressbus in der Nähe der Ortschaft Podujevë/o für ungültig. Damals waren elf Serben getötet und mindestens 40 verletzt worden. Im Mai begann eine neue Untersuchung.

Im April wurden Kosovo-Albaner, die nach Kroi i Vitakut/Brd¯ani im Norden von Mitrovica zurückgekehrt waren, von Kosovo-Serben daran gehindert, ihre Häuser wieder aufzubauen. Die EULEX-Polizei und Einheiten der unter der Führung der NATO stehenden Kosovo-Truppe (Kosovo Force – KFOR) setzten zehn Tage lang Tränengas und Blendgranaten gegen Protestierende ein, von denen einer Verletzungen davontrug. Mitte Mai wurde auch den Serben erlaubt, ihre Häuser wieder aufzubauen. Zwischen den Baustellen wurde ein Stacheldrahtzaun errichtet, an dem die EULEX-Polizei patrouillierte. Mitte August und im September brach die Gewalt erneut aus.

Diskriminierung der Roma Die Diskriminierung der Roma, u. a. beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung, setzte sich fort. Nur wenige kamen in den Genuss ihres Rechts auf angemessenes Wohnen. Die Mehrheit blieb ohne Personaldokumente, die Voraussetzung zur Anmeldung ihres Wohnsitzes und ihres Status waren.

Der Aktionsplan zur Umsetzung einer Strategie für die Integration der Roma, Aschkali und Ägypter harrte noch der Ausführung. Ungefähr 75% der Roma-Frauen waren Analphabetinnen und hatten kaum Zugang zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Im Oktober meldeten NGOs die Diskriminierung von Roma bei der Bewerbung um "multiethnische" Wohnungen in dem überwiegend von Serben bewohnten Dorf Llapje Sellë/Lljapje Selo.

Im Juni erklärte das HRAP eine Klage gegen die UNMIK für teilweise zulässig, die 143 vertriebene Roma, Aschkali und Ägypter erhoben hatten. Die Kläger lebten in von der UNMIK verwalteten Lagern im Norden von Mitrovica. Sie gaben an, durch den Hütten- und Bergbaukomplex in Trepçë/Trepca Bleivergiftungen und andere Gesundheitsschäden erlitten zu haben.

Zwangsrückführung Mehrere Mitgliedsländer der EU und die Schweiz handelten mit dem Kosovo bilaterale Abkommen über die Rückführung ethnischer Minderheiten, darunter Roma, aus. Im November wurden Kosovo-Serben aus Luxemburg in den Kosovo abgeschoben. Eine Strategie zur Rückkehr und Wiedereingliederung, die im Jahr 2007 zwischen den Behörden des Kosovo und der UNMIK vereinbart worden war, wurde von der Regierung und den Gemeindebehörden weder mit den notwendigen Mitteln ausgestattet noch umgesetzt.

Im November erklärte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) bei einer Einschätzung des Bedarfs an internationaler Hilfe, dass Serben, Roma und Albaner überall dort, wo sie als Minderheiten leben, weiterhin Verfolgung oder schweren Nachteilen durch sich häufende diskriminierende Handlungen ausgesetzt sind. Der UNHCR teilte mit, dass im Jahr 20092962 Menschen, die in anderen europäischen Staaten Zuflucht zu finden gehofft hatten, gegen ihren Willen in den Kosovo zurückgeführt worden seien, unter ihnen 2492 ethnische Albaner und 470 Angehörige von Minderheiten. 193 Menschen – 47 Serben, 127 Roma und 19 Albaner – benötigten nach Einschätzung des UNHCR weiterhin internationalen Schutz.

Gewalt gegen Frauen Das Büro für vermisste Personen und Forensik (OMPF) berichtete über 400 zwischen 2003 und 2008 registrierte Fälle von sexuellen Übergriffen im Kosovo. Nur 10% der Verdächtigen war forensisch untersucht worden. Mehr als ein Drittel der Opfer war noch keine 16 Jahre alt. Eine im Jahr 2009 durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der sexuellen Übergriffe den Behörden nicht gemeldet wurde.

Amnesty International: Missionen und Berichte Vertreter von Amnesty International besuchten Serbien und den Kosovo im Februar.

Serbia: Burying the past – 10 years of Impunity for enforced disappearances in Kosovo (EUR 70/007/2009)

Serbia: Human rights defenders at risk (EUR 70/014/2009)

Serbia: Briefing to the Human Rights Committee (EUR 70/015/2009)

Summary of Amnesty International’s concerns in Serbia, including Kosovo, January–June 2009 (EUR 70/016/2009)

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