Amnesty Report Schweiz 20. Mai 2010

Schweiz 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Schweizerische Eidgenossenschaft Regierungschef: Hans-Rudolf Merz (löste im Januar Pascal Couchepin im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 7,6 Mio. Lebenserwartung: 81,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten

Der Anstieg von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in der öffentlichen Diskussion gab 2009 Anlass zur Besorgnis. Vorwürfe wegen Misshandlungen durch Polizeikräfte, darunter auch rassistisch motivierte Vorfälle, wurden laut. Trotz gesetzlicher Maßnahmen zu deren Bekämpfung kam es nach wie vor zu Gewalt gegen Frauen und zu Menschenhandel.

Rassismus und Diskriminierung

In einer Volksabstimmung wurde am 29. November 2009 eine Verfassungsänderung beschlossen, die den Bau von Minaretten untersagt. Während der Abstimmungskampagne wurde die muslimische Minderheit durch politische Propaganda der Befürworter des Minarett-Verbots stigmatisiert. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) äußerte sich daraufhin besorgt darüber, dass über "eine Initiative, welche die Menschenrechte verletzt, abgestimmt werden kann".

Im vierten periodischen Länderbericht zur Schweiz, der im September veröffentlicht wurde, brachte die ECRI ihre Besorgnis angesichts zunehmender rassistischer und fremdenfeindlicher Äußerungen im politischen Diskurs zum Ausdruck, insbesondere mit Bezug auf die Schweizerische Volkspartei. Als besorgniserregend bezeichnete die ECRI außerdem die nur bedingte Wirksamkeit der gesetzlichen Bestimmungen gegen Rassismus. Die ECRI forderte daher eine verbesserte Ausbildung der Juristen und Juristinnen, die für die Umsetzung der Bestimmungen zuständig sind. Der ECRI-Bericht empfahl ferner eine Anpassung der bestehenden zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere durch die Einführung einer gesetzlichen Bestimmung, die ein höheres Strafmaß für rassistisch motivierte Straftaten vorsieht.

Die ECRI begrüßte, dass Maßnahmen zur besseren Integration von ausländischen Staatsangehörigen ergriffen wurden. Sie wies jedoch auch auf die weit verbreitete Diskriminierung aus rassistischen Gründen beim Zugang zu staatlichen Leistungen hin. Insbesondere Kindern mit Migrationshintergrund wurde die Bildung erschwert. Fahrenden Gemeinschaften wurden zu wenige Standplätze zur Verfügung gestellt. Sie machten daher an nicht dafür vorgesehenen Orten Station, so dass es vermehrt zu Spannungen mit der ortsansässigen Bevölkerung kam.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im Oktober äußerte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über die anhaltenden Berichte über Misshandlungen durch Polizeikräfte, von denen insbesondere Asylsuchende sowie Migrantinnen und Migranten betroffen waren. Die Kommission forderte die Einsetzung von unabhängigen Gremien zur Untersuchung der Vorwürfe gegen die Polizeikräfte.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

Ein am 1. Januar 2009 in Kraft getretenes Gesetz sieht vor, dass alle abgelehnten Einbürgerungsanträge begründet werden und anfechtbar sein müssen.

Im Oktober äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss seine Besorgnis darüber, dass Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wurde, weder angemessene Lebensbedingungen noch Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.

Am 12. Juni beschloss das Parlament eine Gesetzesänderung im Zivilrecht, die schweizerischen Staatsangehörigen und Einwanderern mit geregeltem Aufenthaltsstatus die Heirat mit abgewiesenen Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus verbietet.

Bis Ende 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht kein endgültiges Urteil hinsichtlich der im Jahr 2008 an die Schweiz gerichteten Asylanträge von drei Häftlingen des US-Gefangenenlagers Guantánamo gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hob jedoch eine Entscheidung des Migrationsamts auf und wies den Fall für eine erneute Überprüfung an das Bundesamt zurück. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Argumentation des betroffenen Häftlings nicht angemessen bewertet worden sei.

Im Dezember 2009 bestätigte der Bundesrat, dass man einem usbekischen Guantánamo-Häftling humanitäre Hilfe leisten wolle und dass dieser vom Kanton Genf aufgenommen werde, sobald zwischen den US-amerikanischen und den schweizerischen Behörden eine Absichtserklärung unterschrieben worden sei. Zum Jahresende ließ die Schweizer Regierung die Möglichkeit offen, weitere Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen, sofern andere kantonale Behörden einer Aufnahme zustimmen sollten.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau begrüßte im August die zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und des Menschenhandels eingeführten neuen Gesetze. Er wies jedoch auf die nach wie vor weite Verbreitung dieser Menschenrechtsverletzungen hin. Der Ausschuss drückte zudem seine Sorge darüber aus, dass nur in einer begrenzten Anzahl der Kantone Hilfseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel eingerichtet wurden und dass keine konsequente Anwendung der Gesetze zum Opferschutz erfolgte.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau forderte die Errichtung weiterer Hilfseinrichtungen für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt. Außerdem sollen Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Frauen ethnischer Minderheiten und Migrantinnen angestrengt werden. Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte Besorgnis darüber, dass Migrantinnen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, der Erwerb oder die Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen nach einer Scheidung durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer erschwert wird.

Institutionelle Entwicklungen

Im September 2009 ratifizierte die Schweiz das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter. Im Oktober ernannte der Bundesrat zwölf Mitglieder, die seither den nationalen Ausschuss zur Prävention von Folter bilden.

Der Bundesrat erklärte im Juli, dass die Errichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution "verfrüht" sei, und bewilligte stattdessen die Schaffung eines universitären Kompetenzzentrums für Menschenrechtsfragen in der Schweiz als Pilotprojekt. Dieses Dienstleistungszentrum soll dem Bund, den Kantonen und privaten Unternehmen gegen ein Entgelt Empfehlungen und Analysen zu Menschenrechtsfragen erstellen. Menschenrechtsorganisationen kritisierten diesen Vorschlag, da er die international anerkannten Grundsätze nicht erfüllt, was den Status nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte betrifft (Pariser Grundsätze).

Amnesty International: Berichte

Switzerland: Banning the construction of minarets would violate international human rights law (EUR 43/001/2009)

Switzerland: Switzerland votes against religious freedom (30 November 2009)

Schlagworte

Schweiz Amnesty Report

Weitere Artikel