Neuseeland 2010
Amtliche Bezeichnung: Neuseeland Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II., vertreten durch Generalgouverneur Anand Satyanand Regierungschef: John Key Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 4,3 Mio. Lebenserwartung: 80,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Die Regierung kündigte ihre Bereitschaft an, die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker zu unterstützen. Durch die im neuen Einwanderungsgesetz vorgesehene Überprüfung von Passagieren droht Asylbewerbern die Gefahr, verfolgt zu werden. Maori waren sowohl unter den Festgenommenen und strafrechtlich Verfolgten als auch unter den Gefangenen stark überrepräsentiert.
Rechte indigener Völker
Bei der universellen regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat erklärte die Regierung Neuseelands im Juli, dass sie künftig die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker unterstützen wolle. Dies dürfe jedoch keine Auswirkungen haben auf die Regelungen, mit denen Neuseeland derzeit Rechtsansprüchen indigener Völker begegne.
Es wurden Bedenken laut, dass das Gesetz über Küstengewässer und Meeresboden von 2004 die Maori diskriminiere. Es war verabschiedet worden, um die Ansprüche der Maori auf Küstengewässer und Meeresboden zu regeln. Aufgrund der Bedenken wurde eine unabhängige ministerielle Überprüfungskommission eingesetzt, die empfahl, das Gesetz aufzuheben und einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Außerdem machten die Rechte der Maori nach dem Vertrag von Waitangi ein neues Gesetz erforderlich.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Im November 2009 trat das Einwanderungsgesetz in Kraft, einschließlich des vorgesehenen Systems zur Überprüfung von Reisenden. Das Gesetz ermächtigte den Leiter der Zuwanderungsbehörde, einer Person ohne Angabe von Gründen das Besteigen eines Flugzeugs nach Neuseeland zu verwehren. Dies könnte Asylsuchende in Gefahr bringen, die in ihren Herkunftsländern von Verfolgung bedroht sind. Überdies verweigert das Gesetz abgelehnten Passagieren eine richterliche Überprüfung dieser Entscheidung.
Haftbedingungen
Im September gab die Gefängnisbehörde ihre Absicht bekannt, im Jahr 2010 Stockbetten als dauerhafte Lösung einzuführen, obwohl bereits 21% der Betten in mehrfach belegten Zellen stehen, was im Widerspruch zu internationalen Standards zur Behandlung Inhaftierter steht. Im Juli kündigte die Gefängnisbehörde an, dass ab März 2010 Gefängniszellen aus umgebauten Schiffscontainern in das Haftsystem eingegliedert werden sollen, um mit den steigenden Häftlingszahlen Schritt zu halten.
Die 2009 verabschiedete Gesetzesnovelle über die vertragliche Regelung des Managements von Haftanstalten gestattete die Privatisierung von Gefängnissen. Es gab Bedenken, dass die Rechenschaftspflicht in privatisierten Gefängnissen möglicherweise geringer sein könnte.
Maori wurden unverhältnismäßig häufig festgenommen, vor Gericht gestellt und inhaftiert.
Rechtliche Entwicklungen
Bei der universellen regelmäßigen Überprüfung zeigte die Regierung ihre Bereitschaft, das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu ratifizieren und dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem "Verschwindenlassen" beizutreten.
Der Grundrechtskatalog New Zealand Bill of Rights Act (BORA) von 1990 besaß keinen gesetzlich geschützten Status, weshalb Gesetze beschlossen werden konnten, die im Widerspruch dazu stehen. Die BORA umfasste nicht sämtliche im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthaltenen Rechte.