Amnesty Report Moldau 19. Mai 2010

Moldau 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Moldau Staatsoberhaupt: Mihai Ghimpu (löste im September Vladimir Voronin im Amt ab) Regierungschef: Vladimir Filat (löste im September Zinaida Greceanîi im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,6 Mio. Lebenserwartung: 68,3 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 26/21 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,2%

Immer wieder war die Rede von Folterungen und Misshandlungen, wobei die Täter weiterhin straffrei blieben. Die Polizei versäumte es, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren und zu schützen. Menschenrechtsverteidiger waren aufgrund ihres Engagements mit Schikanen konfrontiert.

Hintergrund

Die regierende Kommunistische Partei ging aus den Parlamentswahlen vom 5. April 2009 zum dritten Mal siegreich hervor, begleitet von zahlreichen Beschwerden über Wahlbetrug. Am 6. April begannen in der Hauptstadt Chiinau friedliche Proteste, die am 7. April in gewaltsame Ausschreitungen umschlugen. Sie gipfelten in der Erstürmung der Gebäude, in denen Staatspräsident und Parlament ihren Sitz haben. Am 29. Juli wurden erneut Wahlen abgehalten, bei denen die Parteien der Opposition die Mehrheit erhielten.

Folter und andere Misshandlungen

Nach den Demonstrationen in Chiinau wurden Hunderte von Menschen, darunter auch Minderjährige, von der Polizei festgenommen und inhaftiert. Internationale und lokale NGOs sammelten Zeugenaussagen von über 100 Inhaftierten sowie deren Angehörigen und Anwälten. Sie gaben an, dass die Betroffenen Opfer von Folterungen oder anderen Misshandlungen geworden seien. Der Menschenrechtskommissar des Europarats berichtete, bei seinem Besuch in den Hafteinrichtungen nach den Ereignissen vom April hätten die meisten der von seiner Delegation befragten Personen angegeben, sie seien von Polizeibeamten misshandelt worden.

  • Oxana Radu zählte zu einer Gruppe von 36 jungen Leuten, die aus dem in Südmoldau gelegenen Cahul in zwei Minibussen nach Chiinau gekommen waren, um die Ereignisse zu verfolgen. Sie wurden angehalten, als sie Chiinau am 8. April 2009 nach Mitternacht verließen, und anschließend zur Hauptpolizeiwache eskortiert. Oxana Radu, ihre Schwester und eine weitere Frau wurden sofort in die Polizeiwache gebracht. Oxana Radu berichtete Amnesty International, dass man sie in einen Raum mit einer Polizistin und einem Polizisten gebracht und gezwungen habe, sich nackt auszuziehen. Der Polizist sagte zu ihr: "Du frierst, wir werden dich wärmen." Sie gab an, dass man sie gezwungen habe, in nacktem Zustand Kniebeugen zu machen, wobei sie bedroht und beschimpft wurde. Dann brachte man sie zusammen mit vier anderen Frauen und ihrer jüngeren Schwester in eine Zelle. Dort ließ man sie dem Vernehmen nach zwei Tage lang ohne Essen oder Wasser und ohne Zugang zu einem Anwalt oder der Möglichkeit, ihre Angehörigen zu verständigen. Oxana Radu wurde beschuldigt, einen Polizisten angeschrien zu haben, und von einem Richter in der Polizeiwache zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Sie und zwei weitere Frauen wurden zur Verbüßung ihrer Strafen auf die Polizeiwache in Drochia im Norden Moldaus gebracht. Am 14. April um 2 Uhr morgens kam sie frei.

Straflosigkeit

Die verbreitete Straflosigkeit für Polizeibeamte hielt unvermindert an. Begünstigt wurde sie durch die geringe Quote von Strafverfolgungsverfahren wegen Folterungen und anderer Misshandlungen sowie das Versäumnis, zeitnahe, gründliche und unabhängige Ermittlungen durchzuführen, und durch das Ausbleiben angemessener Strafen bei Verstößen.

  • Die Regierungsdelegation berichtete dem UN-Menschenrechtsausschuss, dass bis September 101 Anzeigen wegen Folterungen oder anderer Misshandlungen durch Polizeibeamte eingegangen und im Zusammenhang mit den Ereignissen vom April 25 Strafverfahren eingeleitet worden seien. Die Zahl der wegen Misshandlungen gegen die Polizei eingereichten Klagen entsprach allerdings nicht dem tatsächlichen Umfang des Problems. Einschüchterung und Drangsalierung von Opfern und Zeugen führten dazu, dass Folterungen und andere Misshandlungen in vielen Fällen nicht angezeigt wurden, was zu einem Klima der Straflosigkeit beitrug.

  • Am 16. Juni 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass Sergei Gurgurov 2005 ein Opfer von Folterungen geworden war, woraufhin die Generalstaatsanwaltschaft im Juli ein Strafverfahren eröffnete – fast vier Jahre nachdem Sergei Gurgurov erstmals erklärt hatte, von Polizeibeamten gefoltert worden zu sein. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bis dahin auf alle Forderungen nach strafrechtlichen Maßnahmen erwidert, dass sich Sergei Gurgurov die Verletzungen, die er als Folge von Folterungen durch Polizeibeamte bezeichnet hatte, selbst beigebracht habe.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Trotz des 2008 verabschiedeten fortschrittlichen Gesetzes über die Versammlungsfreiheit beschränkten Polizei und Lokalbehörden weiterhin in unzulässiger Weise das Recht auf die Abhaltung friedlicher Versammlungen, indem sie Demonstrationen verboten, Einschränkungen auferlegten und friedliche Kundgebungsteilnehmer festnahmen.

  • Am 19. Januar 2009 wurde Anatol Matasaru vor dem Büro des Generalstaatsanwalts in Chiinau festgenommen, als er in einem Schweinekostüm und mit einer Lautsprecheranlage, aus der Schweinequieken zu hören war, eine Ein-Mann-Protestveranstaltung abhielt. Er protestierte damit gegen das Versäumnis des Generalstaatsanwalts, seiner Anzeige wegen Misshandlungen durch die Polizei im Jahr 2006 Ermittlungen folgen zu lassen. Im Rahmen seines Protests zeigte er Bilder, auf denen Schweine in verschiedenen Umfeldern dargestellt waren, zusammen mit Texten, die die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft kritisierten. Die Polizei erschien binnen weniger Minuten nach Beginn der Protestaktion und hielt Anatol Matasaru etwa fünf Stunden lang in Gewahrsam. Man legte ihm zur Last, das Bürgermeisteramt nicht von seiner Protestaktion informiert zu haben (obwohl dies laut dem Gesetz über Versammlungsfreiheit nicht erforderlich war), sich nicht an die Anweisungen der Polizei gehalten, Widerstand gegen seine Festnahme geleistet und Staatsbeamte beleidigt zu haben. Anatol Matasaru erklärte, ein Polizist habe ihn während seiner Inhaftierung geschlagen. Die Anklage wurde im Februar vom Bezirksgericht Rîcani in Chiinau fallengelassen.

  • Am 3. Februar 2009 versäumte es die Polizei dem Vernehmen nach, friedliche Demonstranten zu beschützen, die von einer Gruppe Maskierter überfallen wurden. Die Demonstration war von Amnesty International Moldau und den lokalen Menschenrechtsorganisationen Hyde Park, Promo Lex, dem Resource Centre for Human Rights und dem Institute for Human Rights organisiert worden. Mit ihrem Protest wandten sie sich gegen das vorausgegangene mehrfache Versäumnis der Polizei, die Rechte auf Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung zu wahren, und appellierten an die Generalstaatsanwaltschaft, wegen dieser Versäumnisse zu ermitteln. Kurz nachdem sich die Genannten vor dem Büro der Generalstaatsanwaltschaft im Zentrum von Chiinau versammelt hatten, wurden die Demonstranten von etwa zehn teilweise maskierten Männern angegriffen, die sie mit Farbe besprühten sowie mit Fausthieben und Schlägen traktierten. Igor Grosu, der Vorsitzende von Amnesty International Moldau, wurde von hinten getroffen und musste wegen einer Kopfverletzung, die mit mehreren Stichen genäht wurde, im Krankenhaus behandelt werden. Ein Mitglied des Helsinki Committee for Human Rights bekam einen Fausthieb ins Gesicht. Die Demonstranten riefen sofort die Polizei, laut ihren Aussagen kamen ihnen jedoch keine Polizisten zu Hilfe. Nachdem die Teilnehmer die Angreifer erfolgreich in die Flucht geschlagen hatten, weigerte sich die Polizei erneut, zu kommen und die Beweise aufzunehmen, die von dem Angriff zurückgeblieben waren, wie etwa Masken und Dosen mit Sprühfarbe.

Menschenrechtsverteidiger

Im April erhielten mindestens sieben NGOs, die sich nach den Ereignissen in Chiinau daran beteiligt hatten, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren, Briefe vom Justizministerium. Darin wurden die jeweiligen Organisationen aufgefordert, ihre Haltung gegenüber den Ausschreitungen zu erläutern sowie sämtliche Maßnahmen zu schildern, die sie unternommen hatten, um die Gewalt zu verhüten und zu beenden und das Gesetz über Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Diese sieben sowie weitere vier Organisationen erhielten darüber hinaus Vorladungen von ihren örtlichen Finanzämtern, datiert vom 24. April, in denen sie aufgefordert wurden, Finanzunterlagen für die Jahre 2008 und 2009 vorzulegen sowie bis zum 28. April ihre Quellen für Einkünfte und Auslagen offenzulegen. Am 28. April besuchten Vertreter der örtlichen Finanzaufsichtsbehörde das Büro von Amnesty International in Chiinau und forderten die Organisation auf, eine Liste zahlender Mitglieder und andere Dokumente vorzulegen. In einem Brief an Amnesty International erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, dass es sich um routinemäßige Überprüfungen gehandelt habe und es "keinen kausalen Zusammenhang mit den Ereignissen vom 7. April" gebe.

Internationale Justiz

Ende 2009 hatte Moldau das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs noch immer nicht ratifiziert, obwohl das Verfassungsgericht bereits 2007 entschieden hatte, dass Moldau das Römische Statut ohne Verfassungsänderung ratifizieren könne.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Moldau im April und im Juli.

Moldova: Memorandum – Amnesty International's concerns relating to policing during and after the events of 7 April 2009 in Chiinau (EUR 59/003/2009)

Police torture and other ill-treatment: it’s still "just normal" in Moldova (EUR 59/009/2009)

Schlagworte

Moldau Amnesty Report

Weitere Artikel