Amnesty Report Jordanien 19. Mai 2010

Jordanien 2010

Amtliche Bezeichnung: Haschemitisches Königreich Jordanien Staatsoberhaupt: König Abdullah II. Regierungschef: Samir Rifai (löste im Dezember Nader al-Dahabi im Amt ab) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 6,3 Mio. Lebenserwartung: 72,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 24/19 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 91,1%

Es trafen erneut Berichte über Folter und Misshandlungen ein. Mindestens zwei Männer starben dem Vernehmen nach an den Folgen von Schlägen, die ihnen Polizisten zugefügt hatten. Tausende Personen befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court – SSC) verstießen weiterhin gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Ein neues Vereinsrecht ebnete dem Staat den Weg zu mehr Einflussnahme auf die Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft. Frauen litten unter Diskriminierungen vor dem Gesetz und im täglichen Leben und waren nicht ausreichend vor häuslicher Gewalt geschützt. Mindestens 24 Frauen wurden aus Gründen der "Familienehre" getötet. Neue Regelungen verbesserten die Arbeitsbedingungen von Arbeitsmigranten, die als Hausangestellte tätig waren. Sie liefen gleichwohl noch immer Gefahr, ausgebeutet oder misshandelt zu werden. Gegen mindestens zwölf Menschen ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden 2009 jedoch nicht statt.

Hintergrund

Im November löste der König das Unterhaus des Parlaments auf, dessen Mitglieder im November 2007 gewählt worden waren. Für Ende 2010 wurden Neuwahlen angesetzt. Im Dezember fand die Vereidigung eines neuen Kabinetts statt.

Haft ohne Gerichtsverfahren, Folter und Misshandlungen

Ungeachtet neuer Strafverfahrensvorschriften trafen erneut Berichte über Folterungen und Misshandlungen an Gefangenen ein. Durch die Änderung der Strafprozessordnung war die Höchstdauer der Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung um die Hälfte herabgesetzt worden. Sie betrug bei leichteren Vergehen nur noch einen Monat, bei Straftaten maximal drei Monate. Die Regelungen legen darüber hinaus fest, dass Häftlinge nur nach richterlicher Zustimmung für die genannten Zeiträume in Gewahrsam gehalten werden dürfen.

Im April veröffentlichte das staatliche Nationale Menschenrechtszentrum (National Centre for Human Rights – NCHR) seinen Jahresbericht 2008. Darin ist zu lesen, dass es anlässlich unangemeldeter Besuche in Gefängnissen Klagen von Insassen gegeben habe. Gefangene hatten sich darüber beschwert, vom Wachpersonal geschlagen oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Der Bericht stellte auch fest, dass einige der Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnten, weil die körperlichen Anzeichen von Misshandlungen meist nur eine gewisse Zeit sichtbar waren und es keine unabhängigen Zeugen für die Übergriffe gegeben habe.

Tausende von Menschen befanden sich Berichten zufolge auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbrechensverhütung von 1954 in Haft. Dieses Gesetz gibt Provinzgouverneuren die Befugnis, Personen für unbegrenzte Zeit ohne Anklage oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren, wenn der Verdacht besteht, dass sie Verbrechen begehen oder eine "Gefahr für die Gesellschaft" darstellen könnten. Im Jahresbericht 2008 des NCHR werden mehr als 13000 derartige Fälle von Inhaftierung erwähnt. Darüber hinaus lassen Provinzgouverneure auch weiterhin Frauen, von denen angenommen wird, dass sie Opfer häuslicher Gewalt werden könnten, zu ihrer "eigenen Sicherheit" inhaftieren.

  • Sadem Abdul Mutelib al-Saoud starb am 8. November 2009 in einem Krankenhaus. Er erlag Verletzungen, die er offensichtlich während seiner Festnahme und Inhaftierung durch die Polizei im Oktober im al-Hussein-Sicherheitszentrum in Amman erlitten hatte. Sadem Abdul Mutelib al-Saoud fiel ins Koma und starb drei Wochen später. Mindestens vier Polizeibeamte wurden am 11. November im Zusammenhang mit dem Todesfall vor ein Polizeigericht gestellt.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Zahlreiche Menschen, denen terroristische Straftaten oder Staatssicherheitsdelikte zur Last gelegt wurden, mussten sich vor dem Staatssicherheitsgericht verantworten. Verfahren vor diesem Gerichtshof entsprechen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Der Staatsicherheitsgerichtshof akzeptierte nach wie vor "Geständnisse", die laut Angaben der Angeklagten unter Folterungen während der Untersuchungshaft zustande gekommen sind, als Beweismittel, ohne den Vorwürfen in angemessener Weise nachzugehen.

Im September 2009 hob ein Kassationsgericht allerdings lebenslange Haftstrafen gegen acht Männer auf, die 2004 einen Terroranschlag geplant haben sollen. In der Begründung hieß es, die "Geständnisse" seien unter Nötigung zustande gekommen und deshalb nicht verwertbar.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Das neue Gesetz zur Regelung von Organisationen wurde vom König ratifiziert und trat im September in Kraft. Das Gesetz gibt der Regierung mehr Kontrolle über die gesetzliche Zulassung, die Verwaltung und die Arbeit von NGOs. Es erlaubt mehr Eingriffe in ihre Angelegenheiten und schreibt vor, dass jede NGO vorab eine offizielle Genehmigung einholen muss, bevor sie Zahlungen aus dem Ausland annehmen darf.

Journalisten und weitere Personen wurden auch 2009 wegen "Beleidigung" des Königs oder der Justiz oder wegen "Verunglimpfung" der Religion strafrechtlich belangt.

  • Ein Gericht in Amman verurteilte im Juni 2009 in erster Instanz den Dichter und Journalisten Islam Samhan zu einer einjährigen Haftstrafe und einer Geldbuße, nachdem man ihn wegen Beleidigung des Islam und religiöser Empfindungen schuldig gesprochen hatte. Er war im Oktober 2008 festgenommen und drei bis vier Tage in Haft gehalten worden. Zuvor hatte er einen Gedichtband herausgegeben, in dem er angeblich Koranverse verwendet hatte. Islam Samhan blieb bis zur Verkündung des Berufungsurteils auf freiem Fuß.

Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt

Der Gendarmerie wurde die Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt gegen die Teilnehmer einer weitgehend friedlichen Demonstration vom 9. Januar in al-Rabiah, Amman, zur Last gelegt. Etwa 3000 Menschen hatten gegen die israelischen Angriffe auf den Gaza-streifen protestiert, als sie von Polizeibeamten ohne Vorwarnung mit Gewalt auseinandergetrieben wurden. Die Beamten setzten Schlagstöcke, Wasserwerfer und Tränengas ein. Die Sicherheitsbehörde (Public Security Directorate) sagte eine Untersuchung der Vorfälle zu. Bis Ende 2009 waren jedoch keine Ergebnisse veröffentlicht worden.

Unverhältnismäßige Gewalt durch die Polizei kam Berichten zufolge auch bei einigen Festnahmen zur Anwendung.

  • Fakhri Anani Kreishan starb am 14. November 2009, nachdem er offenbar zwei Tage zuvor von einem Polizeibeamten vor seinem Haus in Ma’an angegriffen worden war. Nachdem ihn der Polizist mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen und ihn einige Treppenstufen hinuntergeschleift hatte, fiel Fakhri Anani Kreishan dem Vernehmen nach ins Koma. Bei der Autopsie wurde festgestellt, dass sein Tod durch Kopfverletzungen, verursacht durch einen harten Gegenstand, eingetreten war. Ein Polizeibeamter wurde am 17. November wegen Mordes angeklagt und vor ein Polizeigericht gestellt.

Rechte von Arbeitsmigranten

Zehntausende ausländischer Arbeitsmigrantinnen wurden wirtschaftlich ausgebeutet sowie körperlich und seelisch von ihren Arbeitgebern und Angestellten der Vermittlungsagenturen misshandelt. Die Selbstmordrate und die Zahl versuchter Selbstmorde war unter den Arbeitsmigranten in Jordanien besonders hoch. Im März veröffentlichte die Zeitung al-Ghad eine "offizielle Statistik" ohne Quellenangabe, wonach 25 Arbeitsmigranten in den ersten drei Monaten des Berichtsjahrs gestorben waren. Laut der Statistik hatten 18 von ihnen Selbstmord begangen, sieben waren eines natürlichen Todes gestorben. Im Oktober teilte das Arbeitsministerium mit, dass 14 Arbeitsmigranten aus Sri Lanka 2009 einen Selbstmordversuch unternommen hatten. Die Gründe hierfür schienen nach Einschätzung des Ministeriums mit ihren Arbeitsbedingungen zusammenzuhängen.

Im August führten die Behörden neue Arbeitsgesetzverordnungen ein, um die Arbeitsbedingungen für Hausangestellte – auch für Arbeitsmigranten – zu verbessern. Die Regelungen setzten maximale tägliche Arbeitszeiten, das Recht auf Urlaub und auf Krankenstand fest und gaben Arbeitsmigranten das Recht, regelmäßigen Kontakt mit ihren Familien zu halten. Obwohl wichtige Rahmenbedingungen geschaffen wurden, sind die Verordnungen dennoch sehr vage formuliert und geben breiten Raum für Auslegungen. Es fehlen nach wie vor Regelungen für die Festlegung der Entlohnung sowie Lösungen für lang anstehende Probleme wie zu niedrige Löhne oder Vorenthaltung der Gehaltszahlungen. Die Verordnungen bieten noch immer keinen ausreichenden Schutz vor körperlicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch von Hausangestellten durch ihre Arbeitgeber. Der Großteil des Hauspersonals sind Frauen, die einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt sind, weil sie ihren Arbeitgeber vor Verlassen des Hauses um Erlaubnis fragen müssen.

  • Eine indonesische Hausangestellte starb am 7. März 2009, nachdem sie von ihrem Arbeitgeber geschlagen worden war, der sie offenbar auf diese Weise "disziplinieren" wollte. Eine Autopsie ergab, dass die Frau heftig auf den Kopf geschlagen worden war und Rippenbrüche sowie schwere Blutergüsse am ganzen Körper davongetragen hatte. Das Ehepaar, das sie beschäftigt hatte, wurde wegen Totschlags angeklagt.

Flüchtlinge

In Jordanien lebten weiterhin rund 450000 irakische Flüchtlinge. Die meisten von ihnen hatten den Irak nach der von den USA angeführten Invasion im Jahr 2003 verlassen. Viele der Flüchtlinge befanden sich in einer unsicheren Lage, hatten keinen rechtlichen Status und konnten daher nicht arbeiten oder staatliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen

24 Frauen wurden 2009 offensichtlich Opfer von Tötungen im Namen der "Familienehre". Die Verantwortlichen für diese Tötungen kamen nach Paragraph 98 des Strafgesetzbuchs immer noch in den Genuss von unverhältnismäßig milden Urteilen. Auf der Grundlage des genannten Paragraphen können Strafen auf drei Monate Haft abgemildert werden, wenn die Tötung in einem "Anfall von blinder Wut" erfolgte, weil sich das Opfer "rechtswidrig oder gefährlich" verhalten hatte. Im August richteten die Behörden ein Sondergericht ein, welches Fälle von Tötungen im Namen der "Familienehre" bearbeitet. Der Justizminister teilte im September mit, dass die Regierung eine Änderung des Strafgesetzes – auch des Paragraphen 98 – plane. Bis zum Ende des Berichtsjahrs waren die in Aussicht gestellten Änderungen jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Im Mai teilte die Regierung dem UN-Generalsekretär mit, dass sie beabsichtige, den Vorbehalt gegen Artikel 15 (4) des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zurückzunehmen. Der Artikel garantiert Frauen das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf freie Wahl ihres Wohnsitzes. Am Vorbehalt gegen einige andere Passagen von Artikel 15 – rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen – hält Jordanien jedoch fest.

Todesstrafe Mindestens zwölf Menschen wurden 2009 zum Tode verurteilt. Das Justizministerium teilte mit, dass Ende 2009 insgesamt 40 Todesurteile anhängig gewesen seien, von denen vier in letzter Instanz bestätigt und damit rechtskräftig seien. Im April verlautete aus dem Justizministerium, dass eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der Todesstrafe für einige Straftaten angestrebt werde. Mord soll offenbar weiterhin mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Vorschläge für die Änderungen lagen dem Parlament Ende 2009 zur Beschlussfassung vor.

Amnesty International: Bericht

Jordan must fully investigate suspected police killings (18 November 2009)

Weitere Artikel