Amnesty Report Indien 18. Mai 2010

Indien 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Indien Staatsoberhaupt: Pratibha Patil Regierungschef: Manmohan Singh Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 1,2 Mrd. Lebenserwartung: 63,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 77/86 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 66%

Im Zusammenhang mit der Verschärfung der Antiterror- und Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen von 2008 in Mumbai wurde auch über willkürliche Festnahmen und Folter berichtet. Die Gewalt durch Maoisten in Zentralindien griff auf Westbengalen über, wobei Dorfgemeinschaften Angriffsziele waren und mindestens 300 Zivilpersonen getötet wurden. Außergerichtliche Hinrichtungen fanden 2009 in einer Reihe von Bundesstaaten statt. Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und willkürlich festgenommen. Die gerichtlichen Verfahren brachten nach wie vor weder Gerechtigkeit für viele Opfer zurückliegender Menschenrechtsverletzungen noch für die Betroffenen der gegen religiöse Minderheiten gerichteten Gewalt und die Opfer von Verstößen durch Wirtschaftsunternehmen. Adivasi (Angehörige indigener Gemeinschaften), Kleinbauern und Stadtbewohner, die in allen Teilen Indiens in Armut lebten und deren Lebensgrundlagen durch mit hoher Geschwindigkeit umgesetzte Entwicklungs- und Bergbauprojekte bedroht wurden, wehrten sich weiterhin gegen Bestrebungen, ihnen ihr Land und ihre Bodenschätze wegzunehmen. Mindestens 50 Personen wurden zum Tode verurteilt, doch fanden im fünften Jahr in Folge keine Hinrichtungen statt.

Hintergrund

Die Initiativen zum Friedensschluss zwischen Indien und Pakistan stagnierten, wobei die indischen Behörden wiederholt darauf hinwiesen, dass Personen oder Gruppen aus Pakistan für die Anschläge in Mumbai im Jahr 2008 verantwortlich seien. Die Angriffe hatten drei Tage gedauert und 174 Menschenleben gefordert. Indisch-pakistanische Initiativen zur Lösung des Kaschmir-Konflikts brachten keinen Fortschritt, obwohl die indischen Behörden wieder Gespräche mit führenden Vertretern aus Kaschmir aufgenommen hatten. Die indischen Sicherheitskräfte führten koordinierte paramilitärische und polizeiliche Aktionen gegen die sich ausweitende maoistische Aufstandsbewegung durch. Es kam zu Protesten gegen Menschenrechtsverstöße, die von beiden Seiten begangen worden waren. Ungefähr 200 Menschen fielen dem politisch motivierten Gewaltausbruch während der Parlamentswahlen im April/Mai sowie mehreren Bombenanschlägen in verschiedenen Teilen des Landes zum Opfer.

Das Wirtschaftswachstum blieb weitgehend auf die großen städtischen Zentren beschränkt und wurde durch die weltweiten Rezessionstrends, Sicherheitsbedenken und die fortgesetzten, durch von staatlichen Kräften und bewaffneten Gruppen begangene Menschenrechtsverstöße beeinträchtigt. Nach Schätzungen der Regierung aus dem Jahr 2005 lebt etwa ein Viertel der Bevölkerung Indiens unterhalb der nationalen Armutsgrenze.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Infolge der Untersuchungen der Terroranschläge von 2008 in Mumbai und anderen Orten wurden auf Grundlage verschiedener Sicherheitsgesetze in mehreren Bundesstaaten mehr als 30 Verdächtige ohne Anklage für Zeiträume zwischen einer Woche und zwei Monaten inhaftiert. Berichte über rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen von Verdächtigen sowie das Versäumnis, unabhängige Untersuchungen derartiger Vorfälle einzuleiten, führten zu Protesten.

  • Im Oktober 2009 lehnte der Oberste Gerichtshof den Antrag auf eine unabhängige Untersuchung der Tötung von zwei jungen Männern und einem Polizeibeamten ab. Sie waren im September bei einem Schusswechsel im Batla House in Neu-Delhi ums Leben gekommen. Die beiden Männer sollen an der im September in Neu-Delhi verübten Serie von Bombenanschlägen beteiligt gewesen sein.

Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften, Milizen und Maoisten

Die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Bundesstaat Chhattisgarh in Zentralindien zwischen den von den Behörden verbotenen bewaffneten maoistischen Gruppen und der Polizei sowie paramilitärischen Gruppen griffen nach Monaten politischer Gewalt auch auf andere Bundesstaaten über. Beide Seiten entführten, folterten und töteten, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden, und nahmen häufig Zivilpersonen ins Visier. Zu den paramilitärischen Kräften gehören die Milizen Salwa Judum, die nach allgemeiner Ansicht von der Regierung des Bundesstaats unterstützt werden. Etwa 40000 binnenvertriebene Adivasi konnten aufgrund des andauernden Konflikts noch nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. 20000 von ihnen lebten in Lagern, während sich der Rest verstreut im benachbarten Bundesstaat Andhra Pradesh aufhielt. Menschenrechtsverteidiger, die Verstöße der Sicherheitskräfte aufdeckten, waren Schikanen durch die Behörden ausgesetzt.

  • Im Mai 2009 wurde der Arzt Binayak Sen, der sich für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Adivasi und Leiharbeiter eingesetzt und die Milizen Salwa Judum in Chhattisgarh kritisiert hatte, nach zwei Jahren im Gefängnis gegen Kaution freigelassen. Ihm drohten aber weiterhin Anklagen wegen mutmaßlicher Unterstützung der Maoisten.

  • Am 17. September 2009 erschossen Polizeibeamte in Gachanpalli, Distrikt Dantewada, Chhattisgarh, sechs Dorfbewohner und brannten ihre Häuser nieder.

  • Am 1. Oktober 2009 töteten Polizeibeamte neun Dorfbewohner in Gompad im Distrikt Dantewada. Unter den Getöteten befanden sich vier Mitglieder einer Familie.

  • Im Dezember 2009 wurde Kopa Kunjam aufgrund einer politisch motivierten Anklage wegen Mordes verhaftet. Er war Mitglied des Vanvasi Chetna Ashram, einer NGO, die für die Wiederansiedlung der durch den Konflikt in Chhattisgarh vertriebenen Adivasi-Gemeinschaften eintritt. Im Mai hatten die Behörden die Räumlichkeiten des Aschrams zerstört.

Der Konflikt in Chhattisgarh griff auf Lalgarh in Westbengalen über. Etwa 8000 Adivasi lebten dort weiterhin als Binnenflüchtlinge, einige von ihnen in Behelfsunterkünften.

  • Im September 2009 nahmen die Behörden von Westbengalen 23 Adivasi-Frauen in Lalgarh fest und beschuldigten sie, Maoistinnen zu sein. Später kamen 14 von ihnen im Austausch gegen einen Polizeibeamten, der von Maoisten als Geisel genommen worden war, wieder frei.

  • Im Oktober 2009 entführten und töteten maoistische Kämpfer einen Geheimdienstmitarbeiter und warfen seinen verstümmelten Leichnam auf eine Landstraße im benachbarten Bundesstaat Jharkhand.

Rechtswidrige Tötungen

Es gab weiterhin Berichte über rechtswidrige Tötungen aus mehreren nordöstlichen Bundesstaaten, insbesondere aus Manipur und Assam, wo Sicherheitskräfte und bewaffnete Separatistenorganisationen seit Jahrzehnten niederschwellige Konflikte austragen. Trotz fortlaufender Proteste im Nordosten und in Kaschmir weigerten sich die Behörden, das Sonderermächtigungsgesetz für die Streitkräfte (Armed Forces Special Powers Act) von 1958 aufzuheben. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische und willkürliche Hinrichtungen erklärte, dass das Gesetz außergerichtliche Hinrichtungen begünstige, weil es den Sicherheitskräften gezielte Schüsse mit Tötungsabsicht auch in Situationen erlaube, in denen sie nicht unmittelbarer Gefahr ausgesetzt seien.

  • Im März 2009 wurde der Herausgeber der Tageszeitung Aji, Anil Mazumdar, von Männern in Guwahati in Assam erschossen, nachdem er Friedensgespräche zwischen der verbotenen Vereinigten Befreiungsfront von Assam (United Liberation Front of Assam) und den bundesstaatlichen Behörden befürwortet hatte.

  • Im Mai wurden Satish Loitongbam und Pebam Gunendro Singh, die beide aus Imphal, der Hauptstadt des Bundesstaats Manipur, stammten, von mutmaßlichen Angehörigen der in Manipur stationierten paramilitärischen Organisation Assam Rifles festgenommen. Pebam Gunendro Singh kam nach drei Tagen wieder frei, während Satish Loitongbam an einen unbekannten Ort verschleppt und dort erschossen wurde.

  • Im Juli erschossen Angehörige der Polizei von Manipur Sanjit Chungkham und die schwangere Rabina Devi im Khwairamband-Basar in Imphal. Videoaufnahmen des Vorfalls zeigen, dass Sanjit Chungkham erschossen wurde, nachdem er festgenommen worden war.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

  • Im August/September 2009 reagierten die Behörden von Manipur auf Proteste mit der Festnahme von mehr als zehn Menschenrechtsverteidigern, nachdem sie deren Büros durchsucht hatten. Unter den Festgenommenen befand sich Jiten Yumnam, der sich am Jahresende noch in Präventivhaft befand. Berichten zufolge wurden etwa 90 Personen im Bundesstaat Manipur in Präventivhaft gehalten.

Unternehmensverantwortung

Marginalisierte Bevölkerungsgruppen in allen Teilen des Landes trugen die Hauptlast des Unvermögens der Regierung, sie vor Verstößen und Fehlverhalten von Unternehmen zu schützen.

Bhopal Auch 25 Jahre nach dem verheerenden Giftgasunfall in Bhopal im Jahr 1984, einer der schrecklichsten industriellen Katastrophen, führte die lokale Bevölkerung, die noch immer unter den Auswirkungen leidet, ihre Kampagne für Gerechtigkeit fort. Die staatlichen Maßnahmen waren weiterhin unzulänglich und die Entschädigungen unzureichend. Das Fabrikgelände blieb weiterhin kontaminiert, und die Behörden brachen wiederholt die Versprechen, die sie den Überlebenden und ihren Familien gegeben hatten.

Zwangsräumungen In mehreren Bundesstaaten waren benachteiligte Bevölkerungsgruppen, unter ihnen landlose Bauern und Adivasi, von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht, um Platz für Industrieobjekte und andere wirtschaftliche Projekte zu schaffen. In einigen Fällen drohte Adivasi die Vertreibung, obwohl das in Frage kommende Land nach der indischen Verfassung ausschließlich ihnen zugewiesen worden war. Obligatorische öffentliche Anhörungen erbrachten keine ausreichenden Informationen über Wirtschafts- oder Entwicklungsprojekte, und sowohl die Regierung als auch die Wirtschaftsvertreter schlossen die betroffenen Gemeinschaften häufig von den Entscheidungsprozessen aus.

  • Die Dongria Kondh und andere Adivasi-Gemeinschaften in Niyamgiri in Orissa organisierten erneut Protestaktionen, nachdem die Behörden die ökologische Unbedenklichkeit für eine Bauxitmine bescheinigt hatten, die von einer Tochtergesellschaft des britischen Bergbaukonzerns Vedanta Resources und der Orissa Mining Corporation betrieben werden soll.

Exzessive Gewaltanwendung

In mehreren Bundesstaaten wandte die Polizei 2009 unnötige oder exzessive Gewalt gegen Protestierende an, die gesellschaftlichen Randgruppen angehörten. Menschenrechtsverteidiger, die für die Land- und Umweltrechte der ländlichen Gemeinschaften kämpften, wurden von der Polizei häufig festgenommen, eingeschüchtert oder schikaniert.

  • Im November erschoss die Polizei die Adivasi-Sprecher Singanna und Andrew Nachika. Sie waren Mitglieder der Chasi Mulia Adivasi Sangh, einer Organisation, die für die Landrechte der Adivasi in Narayanpatna (Distrikt Korapur, Bundesstaat Orissa) eintrat. Die beiden Männer hatten an einer Demonstration teilgenommen, die auf das brutale Vorgehen der Polizei gegen Adivasi-Gemeinschaften aufmerksam machte. Die Polizei bezeichnete die Demonstration als Angriff.

  • Im Oktober ging die Polizei von Madhya Pradesh mit unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende der Bewegung zur Rettung des Narmada (Narmada Bachao Andolan) vor und nahm 20 ihrer Anführer fest. Die Demonstranten hatten Konsultationen und die Umsetzung gerichtlicher Anordnungen gefordert, den Adivasi und anderen Bevölkerungsgruppen, die durch Bewässerungsprojekte vertrieben worden waren, ihre Rechte wieder zuzuerkennen.

  • Die Behörden von Orissa ließen im August Abhay Sahoo von der Kommunistischen Partei Indiens frei. Er hatte wegen 20 verschiedener Anklagepunkte zehn Monate in Haft verbracht, nachdem er eine Protestkundgebung gegen drohende Zwangsräumungen im Zusammenhang mit dem Bau des südkoreanischen Stahlwerks POSCO angeführt hatte.

Straflosigkeit

Die indische Regierung stellte nicht sicher, dass die Verantwortlichen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen aus der Vergangenheit zur Rechenschaft gezogen wurden.

Das Massaker von 1984 Bisher wurden 20 Personen des gezielten Massakers, das im Jahr 1984 infolge der Ermordung der damaligen Premierministerin Indira Gandhi an ungefähr 3000 Sikhs in Nordindien (einschließlich Neu-Delhi) begangen worden war, für schuldig befunden.

  • Unter dem Druck der Öffentlichkeit leitete die Bundeskriminalpolizei (Central Bureau of Investigation) strafrechtliche Ermittlungen gegen die beiden Vorsitzenden der Kongresspartei, Jagdish Tytler und Sajjan Kumar, ein. Sie wurden beschuldigt, ihre Anhänger aufgestachelt zu haben, das Massaker in Neu-Delhi zu verüben, obwohl ursprünglich erklärt worden war, dass keine Beweise gegen sie vorlägen. Protestierende zwangen die regierende Kongresspartei, die Namen der beiden Männer aus der Kandidatenliste für die Parlamentswahlen zu streichen.

Menschenrechtsverletzungen Die Verantwortlichen für die im Punjab zwischen 1984 und 1994 und in Assam zwischen 1998 und 2001 begangenen Menschenrechtsverletzungen – darunter "Verschwindenlassen" und außergerichtliche Hinrichtungen – entzogen sich weiterhin der Justiz. Zurückliegende Straftaten, darunter das seit 1989 praktizierte "Verschwindenlassen" Tausender von Menschen während des bewaffneten Konflikts in Kaschmir, blieben ungesühnt. Das Internationale Volksgericht für Menschenrechte und Gerechtigkeit (International People’s Tribunal on Human Rights and Justice) im indisch verwalteten Teil Kaschmirs veröffentlichte einen Bericht, in dem die Existenz von namenlosen Gräbern von mehr als 2900 Menschen, die vermutlich während des Kaschmir-Konflikts verschwanden, dokumentiert wurde.

Ethnisch-religiöse Gewalt Die meisten der Verantwortlichen für die 2002 erfolgten Angriffe auf Angehörige der muslimischen Minderheit in Gujarat sowie für andere in diesem Bundesstaat verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Laufende Verfahren erzielten 2009 fast keine Fortschritte.

  • Eine juristische Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Tötung von Ishrat Jahan und drei weiteren Personen am 16. Juni 2004 ein "kaltblütiger Mord" der Polizei von Gujarat war. Die Regierung von Gujarat legte bei Gericht (High Court) Rechtsmittel gegen den Bericht ein. Der High Court richtete daraufhin ein Sonderermittlungsteam zur Untersuchung des Falls ein. Nachdem die Familie von Ishrat Jahan eine Petition an den Obersten Gerichtshof gerichtet hatte, setzte dieser die Untersuchung des High Court aus, während er eine eigene Anhörung durchführte.

  • Im Jahr 2008 wurden im Bundesstaat Orissa etwa 15000 Menschen, zumeist Christen, im Zuge gewalttätiger Übergriffe durch Hunderte von Anhängern hindu-nationalistischer Organisationen vertrieben. Zum Jahresende waren die meisten von ihnen noch nicht in ihre Heimatorte zurückgekehrt. Gerichtliche Untersuchungen der Ausschreitungen waren mangelhaft, und die Behörden erhoben gegen den Großteil der Gewalttäter keine Anklage.

  • Eine offizielle Kommission benannte 68 führende Mitglieder der oppositionellen Indischen Volkspartei (Bharatiya Janata Party – BJP) und anderer mit ihr verbündeter hindu-nationalistischer Organisationen als Verantwortliche für die 1992 erfolgte Zerstörung der Babri-Moschee in Ayodhya. Bisher wurde jedoch niemand unter Anklage gestellt. Diejenigen, die an der damit einhergehenden Gewalt und den anschließenden Massakern in einigen Bundesstaaten beteiligt waren, blieben weiterhin straffrei.

  • Im Juni 2009 töteten Polizisten und paramilitärische Kräfte einen Mann und verletzten 150 weitere Personen während einer Protestkundgebung in Kaschmir. Die Demonstranten hatten eine unabhängige Untersuchung der mutmaßlichen Beteiligung paramilitärischer Kräfte am sexuellen Missbrauch und der Ermordung von zwei Frauen in Shopian gefordert. Es kursierten Berichte über Versuche, das Beweismaterial für die sexuellen Übergriffe zu unterdrücken. Eine Untersuchung der Bundeskriminalpolizei kam zu dem Schluss, dass kein sexueller Missbrauch stattgefunden habe und die Frauen ertrunken seien. Daraufhin wurden Forderungen nach einer unabhängigen Untersuchung laut.

Diskriminierung

Dalits Angehörige der Gemeinschaften der Dalits (Kastenlose) waren in mehreren Bundesstaaten weiterhin tätlichen Angriffen, gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheit, Bildung und juristischen Einrichtungen ausgesetzt. Gesetze, die eigens erlassen worden waren, um die Verursacher von Gewalttaten und Diskriminierung strafrechtlich zu verfolgen, blieben wirkungslos.

  • Im August 2009 verhungerten vier Dalits in den Distrikten Nalanda und Jehanabad, nachdem Mitglieder der dominierenden Landeigentümerkasten ihnen den Zugang zu Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern verweigert hatten.

  • Während der Parlamentswahlen im April/Mai 2009 waren Gemeinschaften der Dalits in mehreren Bundesstaaten, besonders in Bihar, Gujarat und Andrha Pradesh, Einschüchterungen und Gewalttätigkeit ausgesetzt. Am 23. April wurden 74 Häuser, die den Gemeinschaften der Dalits im Distrikt Madhubani in Bihar gehörten, niedergebrannt, so dass 300 Familien obdachlos wurden.

Minderheitengruppen Im Bundesstaat Karnataka griffen hindu-nationalistische Gruppen mehrere Gebetsstätten religiöser Minderheiten an und gingen gegen in Städten lebende Frauen und gemischt-religiöse Paare vor.

  • Am 25. Januar 2009 griffen Angehörige der hindu-nationalistischen Gruppe Sri Rana Seme in einer Bar in Mangalore zehn Personen an.

Arbeitsrechte

Die Gesetze, die der in Armut lebenden Landbevölkerung ein Recht auf Arbeit an mindestens 100 Tagen im Jahr garantieren, kamen in einigen Bundesstaaten voran, doch hing deren Umsetzung weiterhin von der Wachsamkeit der lokalen Gemeinschaften ab. Menschenrechtsverteidiger, die an der Überwachung der Umsetzung beteiligt waren, mussten mit gewalttätigen Angriffen und Drangsalierungen rechnen.

  • Die Polizei von Madhya Pradesh nahm am 10. Februar 2009 Shamim Modi unter falschen Anschuldigungen fest, nachdem ihre Organisation, die Gewerkschaft der Adivasi (Shramik Adivasi Sangathan), eine friedliche Protestkundgebung organisiert hatte. Der Protest beeinhaltete die Forderung nach der Anwendung von Gesetzen, die die Rechte auf Arbeit und Land garantieren. Shamim Modi verbrachte 21 Tage im Gefängnis, bevor sie wieder freikam. Im Juli durchsuchten die bundesstaatliche Polizei und die Forstbehörde ihr Büro und nahmen willkürlich elf Adivasi fest. Shamim Modi, die Morddrohungen erhalten hatte, erlitt während eines tätlichen Angriffs in Mumbai Verletzungen. Bei den Tätern soll es sich um Söldner gehandelt haben, die von den Forstunternehmern angeheuert worden waren.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Im Juli 2009 setzte das Strafgericht der ersten Instanz von Neu-Delhi in einer historischen Entscheidung Artikel 377 des indischen Strafgesetzbuchs in Fällen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen gleichgeschlechtlichen Personen außer Kraft. Artikel 337, der Homosexualität kriminalisiert und während der britischen Kolonialherrschaft eingeführt worden war, wurde vom Gericht als diskriminierend und "der Moral der Verfassung zuwiderlaufend" erachtet. Eine förmliche Aufhebung des Gesetzes war noch anhängig.

Todesstrafe

Es gab keine Berichte über Hinrichtungen im Verlauf des Jahres, doch verurteilten Gerichte mindestens 50 Menschen zum Tode.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Vertreter von Amnesty International besuchten Indien in den Monaten Februar/März und August/September.

India: Dodging responsibility: Corporations, governments and the Bhopal disaster (ASA 20/002/2009)

India: Open Letter to authorities to withdraw the clearance granted to Vedanta-Orissa Mining Corporation for bauxite mining project which could threaten Dongria Kondh indigenous communities at Niyamgiri (ASA 20/004/2009)

India: Authorities should avoid excessive use of force in West Bengal (ASA 20/006/2009)

India: Revoke preventive detention of human rights defender in Manipur (ASA 20/019/2009)

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