Großbritannien und Nordirland 2010
- Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
- Folter und Misshandlungen
- Abschiebungen
- Inhaftierung ohne Anklageerhebung
- Überwachungsverfügungen
- Britische Streitkräfte im Irak
- Rechtliche Entwicklungen
- Polizei und Sicherheitskräfte
- Nordirland
- Politische Morde
- Diskriminierung von Roma
- Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Amnesty International: Missionen und Berichte
Amtliche Bezeichnung: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II. Regierungschef: Gordon Brown Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 61,1 Mio. Lebenserwartung: 79,3 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/6 pro 1000 Lebendgeburten
Es tauchten weitere Berichte auf, wonach Großbritannien an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt war, die in anderen Ländern begangen wurden. Forderungen, die Rolle Großbritanniens bei diesen Verstößen einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen, verhallten ungehört. Auch 2009 versuchte die Regierung, Menschen auf der Grundlage "diplomatischer Zusicherungen" in Länder abzuschieben, in denen bekanntermaßen gefoltert wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass Großbritannien durch die Inhaftierung ausländischer Staatsangehöriger ohne Anklageerhebung (internment) deren Menschenrechte verletzt hatte. Die Umsetzung von Maßnahmen, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollten, führten zu Menschenrechtsverletzungen wie z. B. unfairen Gerichtsverfahren. Es wurden neue rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um die Einleitung unabhängiger gerichtsmedizinischer Untersuchungen bei plötzlichen oder unklaren Todesfällen zu umgehen oder auszuhöhlen. 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Patrick Finucane war noch immer keine Untersuchung zum Vorwurf der Beteiligung staatlicher Organe an seiner Ermordung eingeleitet worden.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Folter und Misshandlungen
Es gab weitere Berichte darüber, dass in verschiedenen Ländern schwere Menschenrechtsverletzungen mit Wissen, unter Mitwirkung und gelegentlich auch im Beisein britischer Geheimdienstmitarbeiter begangen wurden. Dazu zählten Ägypten, Bangladesch, Pakistan und die Vereinigten Arabischen Emirate. Von offizieller Seite wurde versucht, die britische Beteiligung zu verschleiern. Im August erklärten sich zwei parlamentarische Ausschüsse besorgt über die Beteiligung Großbritanniens an der Folterung "terrorverdächtiger Personen" im Ausland. Forderungen nach einer unabhängigen Untersuchung der Rolle Großbritanniens in diesen und anderen Fällen von schweren Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem "Krieg gegen den Terror" fanden jedoch kein Gehör. Dies galt auch für die britische Beteiligung an dem US-Programm der "außerordentlichen Überstellungen" (renditions).
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Im Februar 2009 kam der äthiopische Staatsbürger Binyam Mohamed frei, der seit 2004 im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay inhaftiert war. Er kehrte nach Großbritannien zurück, wo er zuvor gelebt hatte. Nach seiner Festnahme in Pakistan im April 2002 war er im Rahmen der "außerordentlichen Überstellungen" nach Marokko und Afghanistan und schließlich nach Guantánamo gebracht worden. Die US-Regierung bestritt nicht, dass seine Behandlung Folter und anderer Misshandlung gleichkam. Im Lauf des Jahres 2009 entschieden britische Richter mehrfach, die Regierung des Vereinigten Königreichs müsse offenlegen, welche Informationen die CIA dem britischen Inlandsgeheimdienst MI5 übermittelt und was der britische Auslandsgeheimdienst MI6 über die unrechtmäßige Behandlung von Binyam Mohamed gewusst habe. Sie stellten außerdem fest, dass die Beziehungen der britischen Regierung zu den US-Behörden im Fall Binyam Mohamed "weit über die eines Zuschauers oder eines Zeugen für das behauptete Fehlverhalten hinausgingen". Die Eingabe der Regierung gegen das Urteil zur Offenlegung war Ende 2009 noch anhängig. Im März wurde angekündigt, dass die Polizei Ermittlungen zu den Vorwürfen möglichen kriminellen Verhaltens aufnehmen werde.
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Ende 2009 war der saudi-arabische Staatsbürger Shaker Aamer der letzte Häftling in Guantánamo Bay, der zuvor viele Jahre in Großbritannien gelebt hatte. Nach seiner Festnahme in Afghanistan hatten ihn die US-Militärbehörden in verschiedenen Hafteinrichtungen festgehalten, ehe er schließlich nach Guantánamo kam. Im Dezember entschied der High Court of England and Wales, die britischen Behörden hätten bestimmte Dokumente freizugeben, die Aamers Aussage stützten, dass alle während seiner Inhaftierung abgelegten Geständnisse nach Misshandlungen durch US-amerikanische und britische Sicherheitskräfte erfolgt waren. Damit wären seine Geständnisse wertlos und seine Aussichten auf Freilassung verbessert.
- Im Februar 2009 räumte die britische Regierung entgegen früheren Erklärungen ein, dass zwei im Jahr 2004 von britischen Soldaten im Irak festgenommene Personen in US-Gewahrsam überstellt und schließlich in ein US-amerikanisches Haftlager in Afghanistan verbracht wurden. Die US-Regierung hatte die beiden als "feindliche Kombattanten" eingestuft. Es gab die Befürchtung, dass die britische Regierung Bemühungen zur Ermittlung der Identität der beiden Männer verhindern könnte.
Im Dezember reichte ein parteiübergreifender parlamentarischer Untersuchungsausschuss (All Party Parliamentary Group on Extraordinary Rendition) vor einem US-Gericht Klage ein und forderte von US-amerikanischen Geheimdiensten Auskunft über die Rolle Großbritanniens bei den von den USA durchgeführten "außerordentlichen Überstellungen". Die Klageschrift bezog sich u. a. auf den rechtswidrigen Transport zweier Personen via die unter britischer Kontrolle stehende Insel Diego Garcia sowie auf die im Irak erfolgte Übergabe von Personen durch britische Streitkräfte an US-Streitkräfte, die sie anschließend nach Afghanistan brachten.
Abschiebungen
Auch 2009 versuchten die britischen Behörden, Personen, die mutmaßlich eine Gefahr für die "nationale Sicherheit" darstellten, in Länder abzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter drohten. Die Regierung hielt an ihrer Auffassung fest, die "diplomatischen Zusicherungen" – vor keinem Gericht einklagbare Versprechen der Länder, in die die Betroffenen abgeschoben werden sollten – reichten aus, um die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen zu reduzieren.
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Am 18. Februar 2009 wurde die Klage der als "R. B." und "U" bezeichneten Algerier und des jordanischen Staatsangehörigen Omar Othman (alias Abu Qatada) gegen ihre Abschiebung in ihre Herkunftsländer von der Berufungskammer des Oberhauses (den sogenannten Law Lords) aus Gründen der "nationalen Sicherheit" abgelehnt. In allen drei Fällen hatten sich die britischen Behörden auf "diplomatische Zusicherungen" seitens der algerischen und der jordanischen Regierung berufen und behauptet, diese würden die Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter nach ihrer Rückführung ausreichend reduzieren. Einen Tag später gab der EGMR eine vorläufige Maßnahme bekannt und empfahl der britischen Regierung, Omar Othman nicht nach Jordanien abzuschieben. Ende 2009 war über den Fall noch nicht entschieden.
- Im April 2009 wurden zehn pakistanische Studenten wegen des Verdachts der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten verhaftet. Zwei Wochen später wurden sie ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß gesetzt, jedoch sogleich erneut festgenommen und "aus Gründen der nationalen Sicherheit" in Abschiebehaft verbracht. Im Dezember hatten acht von ihnen ihre Klage gegen die Abschiebung zurückgezogen und waren nach Pakistan zurückgekehrt.
Im Dezember traf der High Court of England and Wales eine Entscheidung gegen die britische Regierung und die Berufungskommission für Einwanderungsfragen (Special Immigration Appeals Commission – SIAC). Er befand, dass eine faire Anhörung die Offenlegung hinreichender Informationen erfordere und dass der ausschließliche Verweis auf geheime Unterlagen eine Verletzung der Standards für ein faires Verfahren darstelle. Dies gelte auch für Kautionsverfahren.
Inhaftierung ohne Anklageerhebung
Im Februar urteilte die Große Kammer des EGMR einstimmig, dass Großbritannien mit der Internierung von neun ausländischen Staatsangehörigen wegen Terrorverdachts deren Recht auf Freiheit verletzt habe. Ihre Inhaftierung ohne Anklageerhebung oder Verfahren (internment) stelle eine ungerechtfertigte Diskriminierung dieser Personen gegenüber britischen Staatsbürgern dar. Der EGMR befand weiter, vier der neun Personen hätten sich nicht angemessen gegen die vorgebrachten Anschuldigungen verteidigen können, da das öffentliche, von der Regierung zur Begründung angeführte Material ausschließlich aus allgemeinen Ausführungen bestand. Auch habe die Entscheidung des britischen Gerichts auf Fortsetzung der Haft ausschließlich bzw. in entscheidendem Maße auf geheimem Material beruht, zu dem weder sie noch ihre Wahlverteidiger Zugang hatten. Darüber hinaus stellte der Gerichtshof fest, dass allen neun Personen das Recht auf Entschädigung für die genannten Verstöße verweigert worden war.
Überwachungsverfügungen
2009 waren zwölf sogenannte Überwachungsverfügungen (control orders) nach dem Gesetz zur Vorbeugung gegen den Terrorismus in Kraft (Stand 10. Dezember). Dieses Gesetz stattet die Regierungsmitglieder mit der beispiellosen Befugnis aus, allein auf der Grundlage von Geheimdienstinformationen Verfügungen zu erlassen, die die Bewegungsfreiheit und Betätigungsmöglichkeiten terrorismusverdächtiger Personen einschränken.
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Im Juni 2009 ließen die Law Lords auf der Grundlage des Urteils des EGMR (siehe oben) die Berufungsklagen gegen drei Überwachungsverfügungen zu, da das Recht der als "A. F.", "A. N." und "A. E." bezeichneten Personen auf eine faire Anhörung verletzt worden sei. Die Law Lords befanden einstimmig, dass den drei Personen ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden müssten. Personen, gegen die eine Überwachungsverfügung erlassen wird, müssten hinreichende Informationen über die ihnen zur Last gelegten Sachverhalte erhalten, damit sie sich wirkungsvoll verteidigen könnten. Wenn die Verfügung ausschließlich oder hauptsächlich auf der Grundlage geheimer Informationen erfolge, verletze dies die Grundsätze eines fairen Verfahrens.
- Im August 2009 erklärte der staatenlose Palästinenser Mahmoud Abu Rideh, er könne nicht länger in Großbritannien bleiben und wolle ausreisen. Er war im Dezember 2001 auf der Grundlage von Gesetzen inhaftiert worden, die unmittelbar nach dem Anschlag vom 11. September erlassen worden waren, und hatte seit März 2005 die Auflagen einer Überwachungsverfügung zu befolgen. Nach Androhung juristischer Schritte statteten die britischen Behörden ihn mit einer Bescheinigung aus, die ihm fünf Jahre lang eine Wiedereinreise erlaubte. Als er das Land verlassen hatte, erklärten die Behörden diese Bescheinigung für ungültig und verfügten ein dauerhaftes Einreiseverbot.
Britische Streitkräfte im Irak
Im Juni erklärte der EGMR eine Klage der beiden irakischen Staatsangehörigen Faisal Attiyah Nassar Al-Saadoon und Khalaf Hussain Mufdhi gegen Großbritannien für teilweise zulässig. Die beiden Männer waren 2003 im Irak festgenommen und in ein britisches Haftlager gebracht worden. Im Dezember 2008 wurden sie an die irakischen Behörden überstellt, obwohl es Grund zu der Annahme gab, dass sie vor dem Irakischen Hohen Strafgericht in einem unfairen Verfahren abgeurteilt und mit dem Tode bestraft würden. Die Überstellung erfolgte außerdem ungeachtet einer vorläufigen Maßnahme des EGMR, der empfohlen hatte, die beiden bis auf Weiteres nicht an die irakischen Behörden zu übergeben.
Im Mai stellte sich das Berufungsgericht von England und Wales gegen die Regierung und bestätigte, dass das Menschenrechtsgesetz von 1998 auch auf die im Irak eingesetzten britischen Soldaten anzuwenden sei und somit extraterritoriale Wirkung habe. < Eine öffentliche Untersuchung zum Tod des irakischen Zivilisten Baha Mousa gemäß dem Gesetz über die Einleitung amtlicher Untersuchungen (Inquiries Act 2005) war Ende 2009 noch nicht abgeschlossen. Baha Mousa war im September 2003 in einem von britischen Streitkräften geführten Haftlager ums Leben gekommen, nachdem britische Soldaten ihn 36 Stunden lang gefoltert hatten.
Im November kündigte die Regierung eine öffentliche Untersuchung gemäß dem Inquiries Act 2005 zum Tod von Khuder al-Sweady und fünf weiteren Irakern an. Dabei geht es u. a. um den Vorwurf, britische Soldaten hätten 2004 in einem ihrer Stützpunkte Khuder al-Sweady getötet und fünf weitere Iraker gefoltert oder in anderer Weise misshandelt.
Rechtliche Entwicklungen
Im November 2009 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz zur unabhängigen gerichtsmedizinischen Untersuchung bei plötzlichen oder unklaren Todesfällen und bei Todesfällen in Gefängnissen (Coroners and Justice Act 2009). Es gibt der Regierung die Möglichkeit, eine gerichtsmedizinische Untersuchung einstellen zu lassen und stattdessen ein Verfahren nach dem Inquiries Act 2005 anzuordnen, was bedeutet, dass den Todesfall betreffende Informationen als geheim eingestuft werden können. Zur Begründung hieß es, ein Verfahren nach dem Inquiries Act 2005 reiche aus, um die Todesursache zu ermitteln.
Polizei und Sicherheitskräfte
Das Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten beim G20-Gipfel in London im April gab Anlass zu Besorgnis. Berichten zufolge gingen Polizisten mit unangemessener Gewalt gegen die Demonstranten vor, setzten Schlagstöcke und Schutzschilde ein und hatten zum Teil absichtlich ihre Kennnummern von den Uniformen entfernt.
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Ein Video, das an die Öffentlichkeit gelangte, zeigte, wie am 1. April 2009 ein Polizist mit Helm und Sturmmütze den 47-jährigen Zeitungsverkäufer Ian Tomlinson von hinten mit einem Schlagstock gegen sein Bein schlug und dann zu Boden stieß. Zum Zeitpunkt des Angriffs hatte Ian Tomlinson die Hände in den Hosentaschen und bewegte sich von den Polizisten weg, die hinter ihm standen. Er starb kurz nach dem Sturz. Die Polizei räumte den Vorfall erst ein, nachdem das Video veröffentlicht worden war. Ende des Jahres wurde gegen einen Polizisten wegen Totschlag ermittelt.
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Im Februar 2009 erklärte die Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service of England and Wales), es gebe keine hinreichenden Beweise für ein strafrechtlich relevantes Verhalten einzelner Polizisten bezüglich des Todes von Jean Charles de Menezes. Der Brasilianer war 2005 von Polizisten in einer Londoner U-Bahnstation erschossen worden. Die Erklärung deutete darauf hin, dass die Tötung straflos bleiben würde. Im November erklärte sich die Londoner Polizei zur Zahlung einer Entschädigung an die Familie von Jean Charles de Menezes bereit.
- Im März räumte der Chef der Londoner Polizei ein, dass Babar Ahmad im Dezember 2003 von Polizeikräften bei einer Razzia brutal angegriffen und zweimal in einen lebensgefährlichen Würgegriff genommen worden war. Er erklärte weiter, die Polizei werde Babar Ahmad eine Entschädigung und Strafschadenersatz bezahlen.
Nordirland
Im März 2009 wurden die beiden Soldaten Mark Quinsey und Patrick Azimkar sowie der Polizist Stephen Paul Carroll getötet. Die Verantwortung für die Attentate übernahmen Gruppen, die sich von den Republikanern abgespalten hatten.
Im Juni wies ein Gericht in Belfast einen Antrag der nordirischen Polizeibehörden zurück, die von der Journalistin Suzanne Breen verlangt hatten, ihre Informationen über die Tötung der beiden Soldaten herauszugeben. Das Gericht befand, die Aushändigung des Materials gefährde das Leben der Journalistin. Außerdem sei der Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen ein Teil des Rechts auf Meinungsfreiheit.
Politische Morde
Im Januar empfahl die von der Regierung 2007 eingesetzte Beratergruppe zum Umgang mit der Vergangenheit (Consultative Group on the Past) die Einrichtung einer unabhängigen Kommission. Diese solle zur Aufarbeitung des Nordirlandkonflikts beitragen, indem sie Prozesse der Versöhnung, der Gerechtigkeitsfindung und der Informationsgewinnung verbinde.
- 20 Jahre nach der Ermordung des bekannten Menschenrechtsanwalts Patrick Finucane hatte die Regierung noch immer nicht ihre Zusage umgesetzt, unabhängige Ermittlungen zum Vorwurf der Beteiligung staatlicher Organe an seinem Tod einzuleiten. Drei öffentliche Untersuchungen zur Ermordung von Robert Hamill und Billy Wright im Jahr 1997 sowie zum Mord an der Menschenrechtsanwältin Rosemary Nelson im Jahr 1999 wurden 2009 beendet. Die Abschlussberichte wurden für 2010 erwartet. Die Tatsache, dass Familienangehörige und Rechtsbeistände von mehreren Sitzungen der Untersuchungskommission ausgeschlossen waren, gab Anlass zur Besorgnis.
Diskriminierung von Roma
Nachdem sie über mehrere Monate hinweg immer stärker zur Zielscheibe verbaler und körperlicher Gewalt geworden waren, flohen mehr als 100 Roma im Juni aus ihren Wohnungen in Belfast.
Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten
Im Oktober beschloss die britische Regierung, entgegen den Empfehlungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR), 44 Iraker nach Bagdad abzuschieben. Bei der Ankunft wurden jedoch nur zehn Personen von den irakischen Behörden akzeptiert, die anderen 34 Iraker wurden nach Großbritannien zurückgeflogen und dort bei ihrer Ankunft festgenommen.
Im November räumte die Regierung ein, dass alle nicht arabischstämmigen Menschen aus Darfur dort unabhängig von ihren politischen oder sonstigen Verbindungen in Gefahr seien, verfolgt zu werden. Auch eine Wiederansiedlung dieser Flüchtlinge in anderen Teilen des Sudan sei gegenwärtig nicht möglich.
Im Dezember forderten die Verbände der Kinderärzte, der Allgemeinmediziner sowie der Psychiater in einer gemeinsamen Erklärung, ein unverzügliches Ende der Praxis, minderjährige Asylbewerber gemäß dem Einwanderungsgesetz in Gewahrsam zu nehmen. Dies sei "schändlich" und würde die Gesundheit der Kinder "dauerhaft gefährden". Im Juli stellte die Leiterin der Gefängnisbehörden von England und Wales fest, dass die Unterbringung in dem privat geführten Abschiebelager Tinsley House nahe London für Frauen und Kinder "völlig inakzeptabel" sei. Die Bedingungen hätten sich seit der letzten Inspektion deutlich hin zu einer "Gefängniskultur" entwickelt. Sie zeigte sich außerdem besorgt darüber, dass Familien häufig länger als 72 Stunden in dem Lager inhaftiert waren, manchmal sogar mehrere Wochen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Im November 2009 startete die Regierung eine Initiative, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Sie kam damit ihren Verpflichtungen nach, die bei der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 vereinbart worden waren.
Im gleichen Monat kündigte die Regierung ein dreimonatiges Pilotprojekt an, das die schwierige Situation von Frauen verbessern soll, die einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben und von Gewalt bedroht sind.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Vertreter von Amnesty International nahmen an verschiedenen Gerichtsverfahren teil. Gegenstand waren u. a. Klagen gegen Überwachungsverfügungen und Abschiebungen auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen sowie Klagen ehemaliger Guantánamo-Häftlinge gegen die britische Regierung.
United Kingdom: The case of Binyam Mohamed: "championing the rule of law"? (EUR 45/001/2009)
UK/Northern Ireland: Patrick Finucane: twenty years on, still no inquiry (EUR 45/002/2009) Independent investigation into alleged UK involvement in torture long overdue (EUR 45/009/2009)