Finnland 2010
Amtliche Bezeichnung: Republik Finnland Staatsoberhaupt: Tarja Halonen Regierungschef: Matti Vanhanen Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,3 Mio. Lebenserwartung: 79,5 Jahre Kindersterblichkeit: 5/4 pro 1000 Lebendgeburten
Schutz und Entschädigung für Opfer sexueller Gewalt waren unzureichend. Immer mehr Asylsuchende wurden trotz ernsthafter Bedenken hinsichtlich der Aufnahmebedingungen und der Gewährleistung fairer Asylverfahren in andere Länder der EU zurückgeschickt. Einige asylsuchende Kinder wurden in Haft genommen. Mehrere Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten gegen sie verhängte Freiheitsstrafen antreten.
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Im September 2009 begann vor dem Bezirksgericht von Porvoo der Prozess gegen François Bazaramba, einen ruandischen Staatsbürger. Er war des Völkermords sowie der Verschwörung und der Anstiftung zum Völkermord angeklagt. Die Anklagen bezogen sich auf die Vorgänge des Jahres 1994 in Ruanda (siehe Länderbericht Ruanda). Im September forderten zivilgesellschaftliche Gruppen, darunter auch Amnesty International, die Einleitung geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Prozesszeugen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Nach wie vor waren Schutz und Entschädigung für Opfer von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt nicht ausreichend. Es mangelte an entsprechenden Gesetzen und an praktischen Vorkehrungen. Das Strafgesetzbuch unterschied weiterhin zwischen verschiedenen Kategorien von Vergewaltigung, je nach Ausmaß der körperlichen Gewalt, die der Täter ausübt oder androht. Auch weiterhin wurden nur wenige Vergewaltigungsfälle strafrechtlich verfolgt. Bei bestimmten Kategorien von Vergewaltigung und anderen Formen des sexuellen Missbrauchs wurde nur dann ermittelt und gerichtlich vorgegangen, wenn das Opfer dies forderte.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Mit der Beschleunigung der Asylverfahren ging kein ausreichender Schutz von Asylsuchenden einher. Beispielsweise gab es kein Berufungsrecht mit aufschiebender Wirkung. Dies führte dazu, dass auch Asylsuchende abgeschoben wurden, deren Rechtsmittel noch anhängig waren.
Immer mehr Asylsuchende wurden im Rahmen der Dublin-II-Verordnung zur Prüfung ihres Asylantrags in andere EU-Mitgliedstaaten zurückgeführt. Die Größenordnung der nach dieser Verordnung zurückgeschickten Personen belief sich 2009 auf insgesamt 35% aller von den Behörden entschiedenen Asylanträge. In der Mehrzahl erfolgten die Rückführungen in EU-Länder, in denen Asylverfahren und Aufnahmebedingungen, z. B. die Inhaftierung von Asylsuchenden, Anlass zu ernsthaften Bedenken gaben.
Die Gesetzeslage erlaubte auch weiterhin die Inhaftierung unbegleiteter asylsuchender Kinder. Mindestens 29 Mädchen und Jungen, davon 15 unbegleitet, wurden in geschlossenen Hafteinrichtungen untergebracht.
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Nach wie vor besaß die Länge des Zivildienstes im Vergleich zum Militärdienst Strafcharakter und war als Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerern anzusehen. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten einen 362-tägigen Zivildienst ableisten – ein mehr als doppelt so langer Zeitraum wie der Militärdienst, der in der Regel 180 Tage dauert.
- Sieben Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden inhaftiert, weil sie sich geweigert hatten, Zivildienst zu leisten. Die meisten von ihnen verbüßten eine Haftstrafe von 181 Tagen.
Rechtliche Entwicklungen
Im Dezember 2009 wurde ein Gesetz verabschiedet, das Folter in einer weit gefassten Definition zum Straftatbestand erklärt. Das Gesetz sah jedoch eine Verjährungsfrist vor. Im September unterzeichnete Finnland das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Diskriminierung
Im März äußerte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung u. a. Bedenken gegen die faktische Ausgrenzung von Migranten und Roma bei der Unterbringung und wegen der eingeschränkten Möglichkeiten für Roma, ihre Rechte auf Bildung, Arbeit und Wohnraum wahrzunehmen.