Amnesty Report Estland 18. Mai 2010

Estland 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Estland Staatsoberhaupt: Toomas Hendrik Ilves Regierungschef: Andrus Ansip Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 1,3 Mio. Lebenserwartung: 72,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 11/8 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,8%

Angehörige der nicht estnischsprachigen Minderheiten waren anhaltender Diskriminierung ausgesetzt, u. a. auf dem Arbeitsmarkt. Eine Menschenrechtsorganisation wurde weiterhin von der Regierung drangsaliert. Das Parlament verabschiedete Bestimmungen, die die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit einschränken könnten.

Diskriminierung nicht estnischsprachiger Minderheiten

Angehörige der russischsprachigen Minderheit waren Diskriminierung ausgesetzt. Nicht estnischsprachige Personen, vor allem Angehörige der russischsprachigen Minderheit, erhielten aufgrund offizieller sprachlicher Anforderungen für verschiedene Berufe im privaten Sektor sowie für fast alle Berufe im öffentlichen Sektor keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die meisten hatten auch keinen Zugang zu bezahlbaren Sprachkursen, die es ihnen ermöglicht hätten, sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Im Januar 2009 trat das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das in Bereichen wie Arbeitsmarkt, Bildungswesen, Sozial- und Gesundheitsfürsorge Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Rasse und Hautfarbe verbietet. Die Maßnahme wirkte sich jedoch nur begrenzt auf den Arbeitsmarkt des öffentlichen Sektors aus, da Ergänzungen zum Gesetz über den öffentlichen Dienst festlegten, dass eine Ungleichbehandlung von staatlichen und städtischen Beamten aufgrund offizieller sprachlicher Anforderungen nicht als Diskriminierung gelten dürfe.

Menschenrechtsverteidiger

In ihrem im April veröffentlichten Bericht versuchte die Polizeibehörde erneut, das Juristische Informationszentrum für Menschenrechte (Legal Information Centre for Human Rights – LICHR), eine NGO, die sich für die Rechte von Angehörigen sprachlicher Minderheiten einsetzt, durch Anschuldigungen gegen ihren Direktor Aleksei Semjonov in ein schlechtes Licht zu rücken. In dem Bericht hieß es, Aleksei Semjonov wolle sich bei der Europawahl 2009 als pro-russischer Kandidat zur Wahl stellen, er sei Mitglied der für Minderheiten eintretenden Verfassungspartei und führe Aktionen durch, die von den russischen Behörden finanziert und gesteuert würden.

Aleksei Semjonov hatte indes am 20. März öffentlich erklärt, dass er nicht als Kandidat an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen werde. Im Internet zugängliche offizielle Angaben belegten, dass Aleksei Semjonov kein Mitglied der Verfassungspartei war und sich weder als unabhängiger Kandidat noch als Kandidat irgendeiner Partei für die Europawahlen hatte aufstellen lassen.

Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Am 15. Oktober 2009 verabschiedete das Parlament das sogenannte Aprilunruhen-Paket (Gesetz N.416UE). Es enthielt eine Reihe von Ergänzungen zum Strafgesetzbuch, zum Gesetz über den öffentlichen Dienst und zum Ausländergesetz. Durch die Ergänzungen erweitert sich die Definition für "im Umfeld von Massenunruhen verübte Straftaten", wozu ab sofort auch Fälle von gewaltfreiem Ungehorsam bei friedlichen Demonstrationen zählen könnten. Den neuen Bestimmungen zufolge kann Personen, die keine estnischen Staatsbürger sind, darunter auch Menschen, die seit langem in Estland leben oder sogar dort geboren sind, wegen solcher Straftaten sowie anderer "vorsätzlicher Vergehen gegen den Staat" die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden. Dazu könnten auch gewaltfreie Handlungen gehören wie die symbolische Zerstörung der Nationalflagge, der Flaggen anderer Staaten oder internationaler Organisationen.

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