Im Januar 2016 traten Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, die zum Ziel hatten, die Staatenlosigkeit unter Minderjährigen zu reduzieren. Allerdings blieb dabei die Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen unberücksichtigt. Die Anzahl der Asylanträge war weiterhin niedrig.