Amnesty Report Dänemark 18. Mai 2010

Dänemark 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Dänemark Staatsoberhaupt: Königin Margrethe II. Regierungschef: Lars Løkke Rasmussen (löste im April Anders Fogh Rasmussen im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,5 Mio. Lebenserwartung: 78,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/6 pro 1000 Lebendgeburten

Das Land führte neue Bestimmungen ein, die die Verwendung geheimer Informationen in Abschiebungs- und Ausweisungsfällen gestatten. Die Behörden beabsichtigten, Terrorverdächtige auf der Grundlage "diplomatischer Zusicherungen" in Länder zurückzuschicken, in denen bekanntermaßen gefoltert wird. Es fanden Abschiebungen in den Irak statt. Die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen waren unzureichend.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Juli 2009 traten Ergänzungen zum Ausländergesetz in Kraft, die rückwirkend angewandt wurden. Die neuen Regelungen sahen die Bestellung eines Anwalts von einer genehmigten Liste vor, wenn die Behörden auf der Grundlage geheimer Informationen ausländische Staatsbürger aus "Gründen der nationalen Sicherheit" ausweisen oder abschieben wollten. Die sicherheitsüberprüften Anwälte würden in nicht öffentlichen Verhandlungen Zugang zu dem Geheimmaterial bekommen, das als Grundlage für die Abschiebung oder Ausweisung dient. Es wäre ihnen allerdings verboten, die darin enthaltenen Informationen den Betroffenen oder deren Wahlverteidigern mitzuteilen. Die Maßnahmen verstießen gegen Standards für faire Gerichtsverfahren.

Im Februar äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter über Folter besorgt über die Absicht der Behörden, sich auf "diplomatische Zusicherungen" zu verlassen, wenn Terrorverdächtige in Länder zurückgeführt werden, in denen bekanntermaßen gefoltert wird.

  • Der 2007 von Ghousouallah Tarin angestrengte Zivilprozess war Ende 2009 noch nicht abgeschlossen. Ghousouallah Tarin zählt Berichten zufolge zu einer Gruppe von 31 afghanischen Staatsbürgern, die 2002 vom dänischen Kontingent der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppen (ISAF) in Afghanistan festgenommen worden waren. Er gab an, nach seiner Überstellung von dänischer in US-amerikanische Haft gefoltert bzw. anderweitig misshandelt worden zu sein. Mehrere Zeugen, die dem dänischen Verteidigungsministerium in hochrangiger Funktion angehört haben oder noch angehören, hatten bis Ende des Jahres noch nicht ausgesagt.

Folterungen und andere Misshandlungen

Im Jahr 2008 war die Anwendung der Folter als erschwerender Umstand bei verschiedenen Straftatbeständen ins Zivilstrafgesetzbuch und ins Militärstrafgesetzbuch aufgenommen worden. Auch enthält das dänische Strafgesetzbuch Bestimmungen, die Handlungen unter Strafe stellen, welche der Folter gleichkommen. Gleichwohl ist im dänischen Strafrecht Folter nicht als eigener Straftatbestand definiert.

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter äußerte sich u. a. besorgt über die häufige Unterbringung von Gefangenen, insbesondere von Untersuchungsgefangenen, in Einzelhaft.

Minderjährige Untersuchungsgefangene wurden im Allgemeinen in den gleichen Einrichtungen inhaftiert wie erwachsene Häftlinge.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im Dezember 2009 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, wonach ein neues System für Beschwerden gegen die Polizei eingerichtet werden soll.

Die Polizeieinsätze während der UN-Klimakonferenz im Dezember in Kopenhagen gaben Anlass zu Besorgnis. Berichte sprachen von übermäßigem Gewalteinsatz wie etwa der Verwendung von Pfefferspray gegen Demonstranten, die bereits unter polizeilicher Kontrolle standen. Von den 968 Demonstranten, die auf der Grundlage neuer Bestimmungen über präventive Verwaltungshaft festgenommen worden waren, kamen später fast alle ohne Anklageerhebung wieder frei.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im August drang die Polizei mitten in der Nacht in eine Kirche in Kopenhagen ein und nahm eine Reihe irakischer Asylsuchender fest, die dort monatelang Zuflucht gesucht hatten. Es gab Beschwerden, wonach die Polizei exzessive Gewalt angewandt haben soll, um Menschen, die aus Solidarität mit den Asylsuchenden demonstriert hatten, vom Ort des Geschehens zu entfernen.

Im Lauf des Jahres wurden 38 irakische Asylsuchende in den Irak abgeschoben, davon mindestens 25 gegen die Empfehlung des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) in den Zentral- und Südirak.

Neu eingetroffene Flüchtlinge und andere Ausländer hatten nach wie vor nur Anspruch auf 45–65% der normalen Sozialhilfesätze, was zu der Besorgnis Anlass gab, dass sie dadurch in eine finanzielle Notlage geraten könnten.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Februar äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter über Folter besorgt über die hohe Zahl von Gewalttaten und sexuellen Übergriffen gegen Frauen in Grönland. Im August monierte der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) die Zunahme der Gesamtzahl von Frauen, die zwischen 2000 und 2005 Opfer körperlicher Gewalt geworden sind. Er wies darauf hin, dass Migrantinnen am häufigsten betroffen waren. Der CEDAW-Ausschuss stellte des Weiteren fest, dass verheiratete Ausländerinnen, deren Aufenthaltsstatus von dem ihrer Männer abhing, besonders oft Opfer familiärer Gewalt wurden. Die strenge Regelung, wonach ein Aufenthalt von sieben Jahren erforderlich ist, um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, gab Anlass zu der Besorgnis, dass dieser Umstand Frauen davon abhalten könnte, sich aus gewalttätigen Beziehungen zu lösen und Hilfe zu suchen.

Der CEDAW-Ausschuss stimmte mit dem UN-Sonderberichterstatter über Folter darin überein, dass das vorrangige Bestreben der Regierung, Opfer von Menschenhandel in ihr Herkunftsland zurückzuführen, statt sich um ihren Rechtsschutz und ihre Wiedereingliederung zu kümmern, Anlass zu Besorgnis gab.

Die Behörden unterließen es, das Fehlen von gesetzlichem Schutz und einklagbaren Rechten für Vergewaltigungsopfer zu beheben. Im November beauftragte die Regierung allerdings einen Expertenausschuss damit, die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Vergewaltigung zu überprüfen und Empfehlungen auszusprechen.

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