Amnesty Report Belarus 17. Mai 2010

Belarus 2010

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka Regierungschef: Sergej Sidorsky Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 9,6 Mio. Lebenserwartung: 69 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 14/9 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,7%

Die Regierung verhängte 2009 weiterhin Todesurteile. Öffentliche Veranstaltungen wurden verboten und friedliche Demonstranten festgenommen oder in Polizeigewahrsam misshandelt. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Gewalt gegen Frauen wurde nur mit unzureichenden Maßnahmen bekämpft. Die staatliche Kontrolle über die Medien hielt unvermindert an.

Hintergrund

Europäische Institutionen hielten den Dialog mit Belarus aufrecht. Im Juni sprach sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats dafür aus, dem belarussischen Parlament unter mehreren Bedingungen erneut Sondergaststatus einzuräumen. Neben einem Moratorium für die Todesstrafe und der Zulassung der Menschenrechtsorganisation Nasha Viasna (Unser Frühling) umfassten die Bedingungen die unmittelbare und bedingungslose Aufhebung der Verurteilungen zu "Einschränkungen der Freiheit", die aufgrund der Beteiligung an einer friedlichen Demonstration im Januar 2008 gegen mehrere junge Leute verfügt worden waren. Diese Bedingungen wurden indes bis Ende 2009 nicht erfüllt. Im November beschloss der Europarat, die Reisebeschränkungen gegen belarussische Regierungsmitglieder nicht aufzuheben, sondern die Sperre bis Oktober 2010 zu verlängern. Er revidierte damit seine im Oktober 2008 getroffene Entscheidung. Die meisten gedruckten und elektronischen Medien blieben weiterhin unter staatlicher Kontrolle, und das staatliche Pressevertriebssystem behielt sein Monopol. Die zwei unabhängigen Zeitungen – Narodnaja Volja (Volkswille) und Nascha Niwa (Unsere Flur) – bekamen die Erlaubnis zurück, das staatliche Pressevertriebssystem zu nutzen.

Todesstrafe

Am 29. Juni 2009 richtete das Repräsentantenhaus eine Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge für die Umsetzung eines Moratoriums für die Todesstrafe erarbeiten sollte. Belarus verhängte indes trotz internationalen Drucks weiterhin Todesurteile. Im Lauf des Berichtsjahrs wurden zwei Männer wegen Mordes zum Tode verurteilt. Am 29. Juni verurteilte das Bezirksgericht Brest den 30 Jahre alten Wassili Juseptschuk zum Tode, und am 22. Juli sprach das Bezirksgericht Minsk ein Todesurteil gegen den 25-jährigen Andrei Zhuk. Beide Todesurteile wurden in einem Berufungsverfahren bestätigt.

  • Im Januar 2009 wurden Wassili Juseptschuk und ein zweiter, namentlich ungenannter Mann festgenommen und des Mordes beschuldigt, nachdem zwischen November 2007 und Januar 2008 sechs ältere Frauen ermordet worden waren. Am 29. Juni befand das Bezirksgericht Brest beide Männer für schuldig. Der zweite Mann, der als Komplize schuldig gesprochen wurde, erhielt eine lebenslange Haftstrafe, während Wassili Juseptschuk zum Tode verurteilt wurde. Am 2. Oktober wies der Oberste Gerichtshof die von Juseptschuk eingelegten Rechtsmittel zurück, woraufhin dieser unverzüglich ein Gnadengesuch einreichte. Der ursprünglich aus der Ukraine stammende Wassili Juseptschuk gehört der marginalisierten ethnischen Gruppierung der Roma an und könnte geistig behindert sein. Sein Anwalt erklärte, dass Ermittlungen und Verhandlung grundsätzlich fehlerhaft gewesen seien und man Wassili Juseptschuk geschlagen habe, um ein Geständnis zu erzwingen. Am 12. Oktober appellierte der UN-Menschenrechtsausschuss an die belarussische Regierung, Wassili Juseptschuk nicht hinzurichten, ehe man den Fall dort begutachtet habe.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Behörden verletzten weiterhin das Recht auf Versammlungsfreiheit, indem sie dem sehr strengen Gesetz über öffentliche Veranstaltungen folgten und Demonstrationen und öffentliche Aktionen verboten. Es gab Vorwürfe, dass exzessive Gewalt eingesetzt worden sei, um gewaltfreie Demonstrationen aufzulösen. Friedliche Demonstrierende wurden festgenommen.

  • Am 12. Februar 2009 wurde der Antrag einer Gruppe von 20 Personen, eine kleine öffentliche Aufklärungsaktion über die Belange von Homo- und Bisexuellen sowie Transgender-Personen abzuhalten, von der Stadtverwaltung von Homel abgelehnt. In der Begründung hieß es, der Antrag habe keine Kopien von Verträgen mit der örtlichen Polizei, dem Krankenhaus und der Müllabfuhr enthalten, mit denen die Kosten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit während der Veranstaltung sowie die Aufräumarbeiten nach der Aktion abgedeckt worden wären. Das Bezirksgericht von Homel erklärte, der Antrag sei in Übereinstimmung mit dem Gesetz über öffentliche Veranstaltungen abgelehnt worden, und wies die eingelegten Rechtsmittel zurück.

  • Friedliche legale Demonstrationen anlässlich des Jahrestags des "Verschwindens" der führenden Oppositionsvertreter Viktor Gontschar und Anatoli Krasowski, die am 16. eines jeden Monats abgehalten werden, wurden regelmäßig gewaltsam aufgelöst. Viktor Gontschar und der Geschäftsmann Anatoli Krasowski waren ebenso wie Juri Sacharenko und der Journalist Dmitri Sawadski in den Jahren 1999 bzw. 2000 Opfer des "Verschwindenlassens" geworden. Berichten zufolge setzten Polizeibeamte in Minsk am 16. September exzessive Gewalt ein, um die Demonstranten zu zerstreuen, und hielten 31 Personen mehr als drei Stunden lang fest, ehe sie sie ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß setzten. Die Demonstrierenden berichteten, sie hätten schweigend dagestanden und Porträts der Verschwundenen hochgehalten, als sich ihnen etwa 40 Männer in Zivilkleidung näherten und sie zu verprügeln begannen – dicht gefolgt von Bereitschaftspolizisten, die sie festnahmen und sie mit dem Bus zur Polizeiwache des Bezirks Tsentralny brachten. Nach Angaben eines Demonstranten nannte die Polizei ihnen keinen Grund für ihre Festnahme, und einige der Festgenommenen wurden im Bus geschlagen. Auf der Polizeiwache mussten die Betroffenen Berichten zufolge drei Stunden lang mit dem Gesicht zur Wand stehen und wurden Opfer von Beschimpfungen, Drohungen und Schlägen. Am 17. September äußerte sich die EU-Präsidentschaft besorgt über das Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in Minsk am Vortag und forderte die belarussischen Behörden auf, im Umgang mit friedlichen Kundgebungen auf den Einsatz exzessiver Gewalt zu verzichten.

Gewaltlose politische Gefangene

Mehrere Personen waren nach wie vor "Einschränkungen ihrer Freiheit" unterworfen, nachdem sie im Januar 2008 an friedlichen Protesten teilgenommen hatten. Die Bedingungen der "Einschränkungen der Freiheit" sind so streng, dass sie einem Hausarrest gleichkommen. Obwohl diese Strafe von einem Richter verhängt wird, kann der für den jeweiligen Fall zuständige Polizeibeamte Art und Form der Einschränkungen willkürlich verändern, ohne dass dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können. Dies macht es den Verurteilten sehr schwer, die Bedingungen ihrer Strafe einzuhalten.

  • Am 7. Juli 2009 wurde Artsyom Dubski vom Bezirksgericht Assipowitschy in der Region Mogilew zu einem Jahr Haft verurteilt, und am 15. Juni wurde Maxim Daschuk vom Bezirksgericht Maskouski in Minsk zu einem Jahr und drei Monaten weiterer "Einschränkungen der Freiheit" verurteilt. Beide waren schuldig befunden worden, die Bedingungen vorheriger Strafen nicht eingehalten zu haben, die sie wegen ihrer Teilnahme an einer friedlichen Demonstration im Januar 2008 verbüßen mussten. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Die jungen Männer waren unter jenen elf Personen gewesen, die wegen "Beteiligung an oder Organisation von Aktionen, die die öffentliche Ordnung massiv stören" Strafen von bis zu zwei Jahren "Einschränkungen der Freiheit" erhalten haben. Bis November 2009 war fünf der ursprünglichen elf eine Amnestie gewährt worden, bei einem waren die Einschränkungen gelockert worden, und drei hielten sich weiterhin im Ausland auf.

Menschenrechtsverteidiger

Organisationen der Zivilgesellschaft waren mit zahlreichen Hindernissen bei der behördlichen Registrierung konfrontiert, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen durften.

  • Am 26. Januar 2009 beantragte die Menschenrechtsorganisation Nasha Viasna (früher als Viasna bekannt) ihre Registrierung, die ihr zum dritten Mal verweigert wurde. Das Justizministerium lehnte die Registrierung aus verschiedenen Gründen ab: frühere Verurteilungen von Mitgliedern der Gruppierung wegen Ordnungswidrigkeiten, Unregelmäßigkeiten in der Liste der Gründer, das Unvermögen, das Verfahren für die Wahl des Vorsitzenden und des Sekretärs zu erläutern, das Fehlen des Namens der Organisation auf einem Dokument und dass die Räumlichkeiten am Sitz der Organisation zu beengt seien. Am 22. März bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Justizministeriums, nachdem die Gründer am 19. März Rechtsmittel eingelegt hatten. Am 25. April stellten die Gründer der Organisation erneut einen Antrag, und am 28. Mai verweigerte ihnen das Justizministerium erneut die Registrierung. Neben den in den vorangegangenen Ablehnungsbescheiden genannten Gründen erklärte das Justizministerium, dass der zweite Teil des Namens der Organisation nicht mit ihrer Satzung in Einklang stehe. Am 16. Juni legten die Gründer von Nasha Viasna Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, doch am 12. August bestätigte der Oberste Gerichtshof erneut die Verweigerung der Registrierung.

Gewalt gegen Frauen

Am 21. Januar 2009 trat ein neues Gesetz zur Verbrechensprävention in Kraft, das sich erstmals ausdrücklich auf häusliche Gewalt bezog und die staatlichen Stellen – darunter auch das Innenministerium – aufforderte, in allen Fällen von häuslicher Gewalt zu ermitteln und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Indes fehlte es nach wie vor an geeigneten Einrichtungen und Ressourcen, um auf Gewalt gegen Frauen zu reagieren. Zum Ende des Berichtsjahrs gab es nur zwei Schutzunterkünfte für Opfer von häuslicher Gewalt, die aus einer Kombination aus staatlichen und nicht staatlichen Geldern finanziert wurden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Eine Delegierte von Amnesty International besuchte Belarus im März und im November.

Ending executions in Europe: Towards abolition of the death penalty in Belarus (EUR 49/001/2009)

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