Amnesty Report Bangladesch 17. Mai 2010

Bangladesch 2010

Amtliche Bezeichnung: Volksrepublik Bangladesch Staatsoberhaupt: Mohammad Zillur Rahman (löste im Februar Iajuddin Ahmed im Amt ab) Regierungschefin: Sheikh Hasina Wajed (löste im Januar Fakhruddin Ahmed im Amt ab) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 162,2 Mio. Lebenserwartung: 65,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 58/56 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 53,5%

Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert. Mindestens 48 von ihnen starben in Gewahrsam. Polizei und Sicherheitskräfte waren in mutmaßlich außergerichtliche Hinrichtungen von bis zu 70 Personen verwickelt, die krimineller Handlungen verdächtigt worden waren. Mindestens 64 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens drei hingerichtet. Frauen waren auch weiterhin Opfer von Säureanschlägen, Vergewaltigungen, Schlägen und anderen tätlichen Angriffen, während die Behörden kaum Präventionsmaßnahmen ergriffen.

Hintergrund

Im Januar 2009 übernahm die Regierung der Awami-Liga (Awami League) die Amtsgeschäfte. Damit wurde der von der Übergangsregierung mit Unterstützung der Armee verhängte Ausnahmezustand beendet. Die neue Regierung bestätigte einige der institutionellen Reformen, die die Übergangsregierung auf der Grundlage provisorischer Gesetzgebung eingeleitet hatte. Darunter fällt das vom Parlament im Juli beschlossene Gesetz über eine Menschenrechtskommission (Human Rights Commission Act). Nachdem das Parlament im März das Gesetz über das Recht auf Information (Right to Information Act) erlassen hatte, richtete die Regierung im Juli auch eine Informationskommission ein.

Unterdrückung abweichender Meinungen

Die Polizei wandte weiterhin unnötige und exzessive Gewalt gegen Demonstranten an.

  • Im September 2009 griffen zahlreiche Polizeibeamte friedliche Demonstranten einer Kundgebung in Dhaka mit Schlagstöcken an. Diese war vom Nationalen Komitee zum Schutz von Erdöl, Erdgas, Bodenschätzen, Energie und Häfen (National Committee to Protect Oil, Gas, Mineral Resources, Power and Ports) organisiert worden. Mindestens 20 Demonstranten wurden verletzt, unter ihnen Professor Anu Mohammed, einer ihrer Anführer. Die etwa 1000 Protestierenden forderten größere Transparenz bei Regierungsentscheidungen über die Vergabe von Verträgen an internationale Erdölfirmen. Eine unabhängige Untersuchung des Angriffs fand nicht statt.

Meuterei der BDR – Folter und Angst vor unfairen Gerichtsverfahren

Im Februar 2009 starteten Angehörige der BDR eine groß angelegte Rebellion in ihrem Hauptquartier in Dhaka. Die Meuterer töteten mindestens 74 Menschen, darunter sechs Zivilisten, 57 Armeeoffiziere, einen Armeesoldaten, neun jawans (niedrigster Rang der BDR) und eine bisher noch nicht identifizierte Person. In der Folgezeit wurden Tausende BDR-Angehörige in ihre Kasernen verbracht und ihnen jeglicher Kontakt zur Außenwelt verboten. Bald darauf trafen Berichte ein, nach denen zahlreiche – möglicherweise Hunderte – BDR-Angehörige wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Meuterei Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter, erleiden mussten. Allein in den Monaten März bis Mai starben mindestens 20 BDR-Angehörige in Gewahrsam. BDR-Vertreter behaupteten, dass vier der Männer Selbstmord begangen hätten und 16 eines natürlichen Todes gestorben seien. Bis zum 10. Oktober war die Gesamtzahl der Personen, die in Haft gestorben waren, bereits auf 48 angestiegen. Es gab Vermutungen, dass in einigen dieser Fälle der Tod durch Folter verursacht oder mitverursacht worden war. Ein im Mai eingesetzter Ausschuss zur Untersuchung der Todesfälle hatte bis zum Jahresende noch keinen Bericht vorgelegt.

Eine offizielle Untersuchung der Umstände der Rebellion brachte keine Erkenntnis über ihre Ursachen. Die Kriminalpolizei (Criminal Investigation Department) nahm Ermittlungen auf, um die Anklagepunkte gegen mehr als 3000 BDR-Angehörige zu bestimmen, die auf ihren Prozess warteten. Im September bestätigte die Regierung, dass die Prozesse wegen Tötungen, Geiselnahme und Brandstiftung von Zivilgerichten übernommen werden sollten. Es war unklar, welche Ressourcen – insbesondere in Form einer zusätzlichen Fortbildung für Richter – den Gerichten zur Verfügung stehen würden, um faire Prozesse für diese hohe Zahl von Angeklagten durchzuführen, die es so bisher nicht gegeben hatte.

Rechte indigener Völker

Im August 2009 begann die Regierung mit der Auflösung größerer Armeelager in den Chittagong Hill Tracts (CHT), um einer von mehreren bisher noch nicht umgesetzten Vereinbarungen des im Jahr 1997 abgeschlossenen CHT-Friedensabkommens nachzukommen. Mit dem von der Regierung und CHT-Vertretern unterzeichneten Abkommen wurden die Rechte der in diesem Gebiet lebenden indigenen Völker anerkannt und mehr als zwei Jahrzehnte der Rebellion beendet. Die Regierung unternahm jedoch nichts, um weitere Vereinbarungen zu erfüllen, die noch nicht umgesetzt worden waren. So wurde ein Landkonflikt bisher nicht beigelegt. Die indigenen Völker hatten die Armee beschuldigt, ihr Land während des Aufstands konfisziert und an Bangladescher vergeben zu haben, die nicht indigener Herkunft waren. Letztere seien von der Regierung aufgefordert worden, sich dort anzusiedeln.

Staatliche Morde

In den Monaten Februar und Oktober 2009 versprach Premierministerin Sheikh Hasina Wajed, dass die Regierung den außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende bereiten werde. Während der ersten neun Monate des Jahres starben Berichten zufolge jedoch bis zu 70 Menschen im "Kreuzfeuer". Die Polizeibehörden pflegten bei mutmaßlich außergerichtlichen Hinrichtungen von Tod im "Kreuzfeuer" oder Tod während eines "Schusswechsels" zu sprechen.

  • Familienangehörige von zwei Studentenführern der Awami-Liga, dem 23-jährigen Mohsin Sheikh und dem 22-jährigen Mohammed Ali Jinnah, gaben an, dass die beiden Männer im Mai in Dhaka von Angehörigen der polizeilichen Einheit Rapid Action Battalion (RAB) erschossen worden seien. Laut Angaben der RAB hatten die Männer die Aufforderung missachtet, an einer Straßensperre zu halten. Während des darauf folgenden "Schusswechsels" seien die Männer getötet worden. Eine Autopsie der Leichname zeigte, dass keiner der von RAB-Beamten abgegebenen Schüsse das Ziel verfehlt hatte. Dies lässt vermuten, dass es sich hier um eine geplante Tötung und nicht um einen "Schusswechsel" gehandelt hat. Die Polizei leitete anschließend strafrechtliche Ermittlungen gegen zehn RAB-Angehörige ein, doch keiner von ihnen wurde zur Verantwortung gezogen.

Gewalt gegen Frauen

Zeitungen berichteten über mindestens 21 Fälle, in denen ein Ehemann seine Frau getötet hatte, weil deren Familie nicht in der Lage war, ihm die Mitgift zu zahlen. Polizeiquellen zufolge gab es zwischen Januar und Oktober 2009 mindestens 3413 Klagen über Schläge und andere Misshandlungen von Frauen wegen Mitgiftstreitereien. In vielen der bekannt gewordenen Fälle führte die strafrechtliche Verfolgung zwar zur Verurteilung, doch versäumten es die Behörden, ein Aktionsprogramm zu entwickeln, zu finanzieren und umzusetzen, das Gewalt gegen Frauen aktiv verhindert. Frauenrechtsgruppen sind der Meinung, dass über viele Fälle von Gewalt gegen Frauen aus Furcht vor Repressalien und wegen fehlendem Schutz nicht berichtet wurde, z. B. über die mutmaßliche Vergewaltigung von Sexarbeiterinnen in Polizeigewahrsam.

  • Im Oktober starb Smrity Begum, nachdem ihr Ehemann sie gezwungen haben soll, Gift einzunehmen. Er hatte von Smrity Begums Familie ein Motorrad als Mitgift gefordert, das diese sich jedoch nicht leisten konnte. Die Polizei beschuldigte den Ehemann des Mordes.

Rechtliche, verfassungsmäßige und institutionelle Entwicklungen

Der Justizminister verkündete im August, dass ein Tribunal eingerichtet werde, das für Anklagen gegen Personen zuständig sein sollte, denen Menschenrechtsverletzungen während des Unabhängigkeitskriegs im Jahr 1971 zur Last gelegt werden. Bis Ende 2009 wurde jedoch noch kein derartiges Tribunal eingerichtet.

Todesstrafe

Das Oberste Gericht bestätigte im November die Todesurteile gegen fünf Männer, die für schuldig befunden worden waren, im Jahr 1975 den damaligen Präsidenten Sheikh Mujibur Rahman ermordet zu haben. Mindestens 64 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens drei hingerichtet.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Vertreter von Amnesty International besuchten Bangladesch in den Monaten April und Mai.

Looking for justice: Mutineers on trial in Bangladesh (ASA 13/006/2009)

Bangladesh: Appeals for commutation of death sentences (ASA 13/007/2009)

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