Usbekistan 2009
Amtliche Bezeichnung: Republik Usbekistan Staatsoberhaupt: Islam Karimow Regierungschef: Schawkat Mirsijojiew Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 27,8 Mio. Lebenserwartung: 66,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 71/60 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,4%
Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Im Hinblick auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gab es so gut wie keine Fortschritte. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge, darunter auch Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker, häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.
Hintergrund
Im härtesten Winter seit Jahrzehnten in Zentralasien kam es in verschiedenen Orten Usbekistans zu vereinzelten Demonstrationen gegen Gas- und Stromkürzungen. Eine intensive Kampagne gegen Kinderarbeit auf den Baumwollfeldern, die von einer Koalition aus internationalen und usbekischen NGOs sowie engagierten Bürgern unterstützt wurde, nahm erfolgreich die internationale Textilindustrie ins Visier. Daraufhin verboten einige Unternehmen den Verkauf von Textilien aus usbekischer Baumwolle bzw. die Verwendung derselben in ihren Waren. Im September verabschiedete der Ministerpräsident einen nationalen Aktionsplan gegen Kinderarbeit. Zuvor hatte die Regierung zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert: Im April 2008 das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und im Juni das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Usbekistan ist weltweit einer der größten Exporteure von Rohbaumwolle; das Einkommen aus den Baumwollexporten macht etwa 60% der usbekischen Deviseneinnahmen aus. Seit jeher wurden Schulkinder herangezogen, um den Bauern in der Erntezeit zu helfen, die strengen Pflückquoten einzuhalten. Sie versäumten den Schulunterricht, arbeiteten unter harten Bedingungen und bekamen wenig Lohn.
Internationale Kontrolle
Auch drei Jahre, nachdem Sicherheitskräfte in Andischan auf überwiegend friedliche Demonstranten geschossen und dabei Hunderte von Menschen getötet hatten, lehnten die Behörden eine unabhängige internationale Untersuchung dieser Vorfälle nach wie vor ab. Sie versicherten, dass bei den beiden im Dezember 2006 und im April 2007 abgehaltenen Runden von Expertengesprächen mit Vertretern der EU alle wichtigen Fragen angesprochen worden seien. Dennoch gab es Bedenken, dass diese Gespräche weder den internationalen Standards für gründliche, unabhängige und unparteiische Untersuchungen entsprochen hatten noch diese ersetzen konnten und daher von der EU auch nicht als solche anerkannt werden sollten.
Die Weigerung der usbekischen Behörden, eine unabhängige internationale Untersuchung dieser Massentötungen zuzulassen, war ursprünglich der Grund für die Sanktionen gewesen, die die EU 2005 gegen das Land verhängt hatte. Damals erhielten zwölf usbekische Regierungsbeamte ein Einreiseverbot in die EU, außerdem wurde ein Waffenembargo verhängt sowie das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen teilweise aufgehoben. Nach Beratungen des EU-Ministerrats für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (General Affairs and External Relations Council – GAERC) beschlossen die Außenminister im April 2008, den im November 2007 verfügten Visa-Entzug um weitere sechs Monate zu verlängern und die Menschenrechtslage nach drei Monaten erneut zu überprüfen.
Obwohl im Abschlussbericht des GAERC vom April bestimmte Richtwerte genannt worden waren, wurden weder die Vorfälle von Andischan erwähnt noch eine unabhängige internationale Untersuchung gefordert.
Im Oktober beschloss der GAERC, das Einreiseverbot aufzuheben. Der Rat führte gewisse positive Entwicklungen an, die seine Entscheidung beeinflusst hatten, darunter Usbekistans Bereitschaft, in der Hauptstadt Taschkent ein gemeinsames Seminar von EU und Usbekistan über Medienfreiheit abzuhalten. Allerdings durften daran weder unabhängige usbekische Medien noch ausländische Journalisten teilnehmen. Internationale NGOs, die auf Einladung der EU teilnahmen, verfassten eine gemeinsame Erklärung, in der sie das Seminar als einen "Köder" bezeichneten, durch den "Zugeständnisse herausgeschunden werden sollten, die die Behörden nichts kosteten". Ihrer Meinung nach, so hieß es weiter, dürfe das Seminar nicht "als Beweis für irgendeine Verbesserung der seit 17 Jahren in Usbekistan herrschenden Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung" betrachtet werden.
Im März bestätigte ein Sprecher des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), dass eine Übereinkunft mit der Regierung erzielt worden sei, wonach das IKRK wieder gemäß seinem Mandat für eine Testphase von sechs Monaten die usbekischen Gefängnisse besuchen könne.
Im Dezember überprüfte der UN-Menschenrechtsrat die usbekische Menschenrechtssituation im Rahmen der universellen regelmäßigen Überprüfung.
Menschenrechtsverteidiger
Für Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten verschlechterte sich die Situation 2008 zunehmend. Dabei versicherten die Behörden, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit würden nicht eingeschränkt und unabhängige NGOs und gesellschaftlich engagierte Bürger könnten frei agieren.
Einige inhaftierte Menschenrechtsverteidiger kamen infolge von zwei Amnestien auf freien Fuß. Ihre Freilassung war an Bedingungen geknüpft. Unter den im Oktober Freigekommenen war der gewaltlose politische Gefangene Dilmurod Muchiddinow. Mindestens zehn Menschenrechtsverteidiger blieben jedoch unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen in Haft, nachdem sie in unfairen Verfahren zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Sie hatten nur eingeschränkt Zugang zu Angehörigen und Rechtsbeiständen und wurden Berichten zufolge Opfer von Folterungen oder anderen Misshandlungen. Einige sollen im Gefängnis schwer erkrankt sein. Mindestens zwei Menschenrechtsverteidiger wurden im Oktober aufgrund von Anklagen, die ihren Aussagen nach konstruiert waren, zu langen Haftstrafen verurteilt, um sie für ihren Einsatz für die Menschenrechte zu bestrafen. Darunter war auch Aksam Turgunow, ein Mitglied der verbotenen säkularen Oppositionspartei Erk, der angab, man habe ihn in Untersuchungshaft gefoltert.
Andere Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin regelmäßig von Polizisten in Uniform oder in Zivil überwacht; man lud sie immer wieder zu Verhören vor oder stellte sie unter Hausarrest. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gaben an, von Polizeikräften geschlagen und festgenommen oder von Personen verprügelt worden zu sein, die vermutlich für die Sicherheitsdienste arbeiteten. Auch Verwandte der Betroffenen gaben an, von den Sicherheitskräften bedroht und drangsaliert worden zu sein.
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Im Juni 2008 kam die Menschenrechtsverteidigerin Mutabar Tadschibajewa aus gesundheitlichen Gründen überraschend aus dem Gefängnis frei, allerdings nur unter Bewährungsauflagen. Ihre im März 2006 verhängte achtjährige Freiheitsstrafe wurde in eine dreijährige Bewährungsstrafe umgewandelt. Im Mai bekam Mutabar Tadschibajewa den Martin Ennals Preis für Menschenrechtsverteidiger. Im September erhielt sie die Erlaubnis, ins Ausland zu reisen, und konnte so im November an der Verleihungszeremonie in der Schweiz teilnehmen.
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Im Februar 2008 kam der gewaltlose politische Gefangene Saidschachon Sainabitdinow im Rahmen einer vom Präsidenten im Dezember 2007 erlassenen Amnestie überraschend frei. In manchen Medienberichten wurde er mit der Aussage zitiert, er habe nicht mit seiner Freilassung gerechnet und sei im Gefängnis gut behandelt worden. Später erklärte er, er wolle nicht über seine Haftzeit sprechen, um die mögliche Freilassung weiterer Menschenrechtsverteidiger im Rahmen der Amnestie nicht zu gefährden. Saidschachon Sainabitdinow war im Januar 2006 wegen seiner angeblichen Beteiligung an den Vorfällen in Andischan zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
- Salidschon Abdurachmanow, ein Menschenrechtsverteidiger und Journalist, der für die unabhängige, in Deutschland angesiedelte Website uznews.net tätig ist, wurde im Juni 2008 wegen Verdachts auf Drogenbesitz festgenommen. Die Verkehrspolizisten, die seinen Wagen angeblich für eine Routinekontrolle anhielten, behaupteten, Opium und Marihuana im Kofferraum gefunden zu haben. Salidschon Abdurachmanow bestritt kategorisch, jemals im Besitz von Drogen gewesen zu sein oder illegale Substanzen genommen zu haben. Sein Bruder, der zugleich als sein Rechtsvertreter fungierte, sowie andere Unterstützer, erklärten, dass die Vorwürfe konstruiert worden seien, um Salidschon Abdurachmanow für sein Eintreten für die Menschenrechte und seine journalistische Arbeit zu bestrafen. Die Polizei durchsuchte sein Haus und sein Büro und konfiszierte seinen Computer sowie weitere technische Geräte, außerdem Bücher und schriftliche Unterlagen. Medizinische Tests, die im Rahmen der polizeilichen Untersuchung von Salidschon Abdurachmanows Festnahme angeordnet worden waren, bestätigten, dass er keine illegalen Drogen genommen hatte. Obwohl die Überprüfung seines Computers und seiner Unterlagen keine Hinweise auf illegale Aktivitäten oder kriminelle Verbindungen geliefert hatten, wurde Salidschon Abdurachmanow im September zu zehn Jahren Haft wegen "Drogenbesitzes mit Absicht zu Drogenhandel" verurteilt. Im November bestätigte ein Berufungsgericht das Strafmaß. Der Journalist legte daraufhin Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof ein, der darüber Ende 2008 noch nicht entschieden hatte.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Trotz gegenteiliger Behauptungen der Behörden nahm der Druck auf internationale Medien und NGOs nicht ab. Im Mai weigerten sich die Behörden, die Arbeitserlaubnis des Leiters des Landesbüros von Human Rights Watch zu registrieren. Im Juni brandmarkte ein Fernsehsender usbekische Mitarbeiter der internationalen Medienorganisation Radio Liberty/Radio Free Europe als Landesverräter. In der Sendung wurden auch genaue Angaben zu Korrespondenten in Usbekistan gemacht, mitsamt ihren Namen und Adressen.
Religionsfreiheit
Protestantische Gruppen und Zeugen Jehovas wurden in Fernsehsendungen und Zeitungsartikeln angegriffen und als "destruktive Sekten" bezeichnet. Internationale Organisationen äußerten sich besorgt über Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit durch die Regierung. Dies betraf nicht nur christlich-evangelikale Gruppierungen, sondern auch Muslime, die in nicht vom Staat kontrollierten Moscheen beteten.
Folterungen und Misshandlungen
Wiederholt wurden Anschuldigungen wegen weit verbreiteter Folterungen oder anderer Misshandlungen an Inhaftierten und Gefangenen erhoben. Die Vorwürfe stammten nicht nur von Personen, die verdächtigt wurden, verbotenen islamischen Organisationen anzugehören oder terroristische Straftaten verübt zu haben. Auch andere Inhaftierte, darunter Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und ehemalige – oftmals hochrangige – Regierungsmitglieder sowie Angehörige der Sicherheitskräfte erhoben Foltervorwürfe. Dass die zuständigen Behörden diese Anschuldigungen nicht gründlich untersuchten, gab weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Im Januar wurde die richterliche Überwachung von Verhaftungen eingeführt. Die Befugnis, Haftbefehle anzuordnen, wurde von der Staatsanwaltschaft auf die Gerichte übertragen. Die Gerichtsprozesse entsprachen nicht den Standards für faire Verfahren und gestanden den Inhaftierten nicht das Recht zu, ihre Verhaftung anzufechten oder sich über Folterungen und andere Misshandlungen zu beschweren.
- Im August 2008 erklärte die Tochter des inhaftierten Dichters und Regimekritikers Jusuf Dschuma, dass ihr Vater im Gefangenenlager Jaslik regelmäßig gefoltert und misshandelt werde. Er gab an, man überziehe ihn gezielt mit Schlägen und Misshandlungen, da ihn das Wachpersonal als Feind des Präsidenten betrachte. Außerdem habe man ihn zusammen mit an Tuberkulose erkrankten Häftlingen in Quarantänezellen gesperrt.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Im Namen der nationalen Sicherheit und des Kampfs gegen den Terrorismus bemühten sich die usbekischen Behörden weiterhin aktiv um die Auslieferung von vermeintlichen oder tatsächlichen Mitgliedern verbotener islamischer Bewegungen oder islamistischer Parteien wie Hizb-ut Tahrir und Akramia aus Nachbarländern sowie aus der Russischen Föderation. Die meisten dieser zwangsweise nach Usbekistan zurückgeführten Männer wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, wodurch sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.
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Die Behörden in der Russischen Föderation ignorierten weiterhin Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Auslieferungen usbekischer Asylsuchender auszusetzen, solange deren Anträge noch vor Gericht anhängig waren. In einem solchen Fall wurde Abdugani Kamaliew im November 2007 nur wenige Tage nach seiner Festnahme in der Russischen Föderation nach Usbekistan abgeschoben. Im Februar 2008 berichteten seine Verwandten, dass er bei seiner Rückkehr nach Usbekistan in der regionalen Untersuchungshaftanstalt Namangan Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt war. Im März wurde Abdugani Kamaliew zu elf Jahren Haft verurteilt.
- Im April 2008 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Auslieferung von zwölf Flüchtlingen von Russland nach Usbekistan "einer Verletzung von Artikel 3 [Folterverbot] gleichkäme, da die Betroffenen in großer Gefahr wären, dort Opfer von Folterungen oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu werden". Das Gericht erklärte außerdem, dass es nicht überzeugt sei vom Argument der russischen Regierung, sie sei nach internationalem Recht verpflichtet, sich am "Krieg gegen den Terror" zu beteiligen, und müsse die Antragsteller, denen terroristische Aktivitäten vorgeworfen würden, ausliefern, unabhängig davon, ob ihnen im Aufnahmeland Misshandlungen drohten. Auch sei der Gerichtshof in diesem Fall "nicht zu der Auffassung gelangt, dass die von den usbekischen Behörden abgegebenen Zusicherungen eine verlässliche Garantie gegen die Gefahr von Misshandlungen böten". Die zwölf Usbeken waren wegen ihrer angeblichen Beteiligung an den Ereignissen in Andischan gesucht worden.
Todesstrafe
Am 1. Januar 2008 trat ein Gesetz in Kraft, das die Todesstrafe durch eine lebenslängliche Haftstrafe ersetzt und damit die formelle Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan markiert. Am 23. Dezember unterzeichnete Usbekistan das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat. Die Behörden hatten bis zum Jahresende jedoch noch immer keine Statistiken zur Todesstrafe in den vergangenen Jahren vorgelegt, so z.B. zur Anzahl der verhängten Todesurteile, Hinrichtungen und Strafumwandlungen. Auch wurde keine Liste derjenigen veröffentlicht, die zum Tode verurteilt und deren Strafen automatisch in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt worden waren. Nach wie vor erhielten Angehörige keine Informationen über den Begräbnisort von Hingerichteten. Auch gab es keine Hinweise darauf, dass in alten Fällen ermittelt werden würde, in denen der Beschuldigte oder seine Angehörigen den Vorwurf erhoben hatten, dass Folter angewandt worden sei, um ein Geständnis zu erzwingen. Ebenso wenig war die Rede von möglichen Leistungen zur Wiedergutmachung.
Der Oberste Gerichtshof begann damit, Todesurteile zu überprüfen, die zum Zeitpunkt der Abschaffung der Todesstrafe anhängig waren. Bis Mitte April hatte er mindestens 17 Todesurteile in langjährige Freiheitsstrafen von 20 oder 25 Jahren umgewandelt.
Amnesty International: Berichte Central Asia: Summary of Human Rights Concerns, March 2007–March 2008 (EUR 04/001/2008)
Uzbekistan: Submission to the UN Universal Periodic Review (EUR 62/004/2008)