Amnesty Report Schweden 14. Mai 2009

Schweden 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Schweden Staatsoberhaupt: König Carl XVI. Gustaf Regierungschef: Fredrik Reinfeldt Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 9,2 Mio. Lebenserwartung: 80,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 4/4 pro 1000 Lebendgeburten

Zwei Opfer von rechtswidrigen Abschiebungen erhielten Entschädigungen. Es wurde jedoch keine Entscheidung hinsichtlich ihrer Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung in Schweden getroffen. Die Schutzmaßnahmen für Asylbewerber aus dem Irak wurden reduziert. In verhältnismäßig wenigen der Polizei gemeldeten Vergewaltigungsfällen kam es zu einem Strafprozess.

Terrorbekämpfung und Sicherheit

Ahmed Agiza und Mohammed El Zari erhielten 3160000 schwedische Kronen (ca. 307000 Euro) als Entschädigung für die schweren Verletzungen, die sie während und infolge ihrer unrechtmäßigen Abschiebung von Schweden nach Ägypten im Dezember 2001 erlitten hatten. In Schweden hatte man ihnen ein ordentliches Asylverfahren verweigert und sie auf der Grundlage bedeutungsloser "diplomatischer Zusicherungen" seitens der ägyptischen Behörden abgeschoben. In Ägypten waren beide Männer in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert worden.

Mohammed El Zari wurde im Oktober 2003 aus der Haft in Ägypten entlassen, ohne je offiziell angeklagt worden zu sein. Ahmed Agiza verblieb im ägyptischen Gefängnis, nachdem er in einem unfairen Prozess von einem Militärgericht verurteilt worden war. Die schwedische Regierung traf noch keine endgültige Entscheidung hinsichtlich des Rechtsmittels, das beide Männer gegen die Ablehnung ihres jeweiligen Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung in Schweden eingelegt hatten.

Im Juni forderte der UN-Ausschuss gegen Folter Schweden auf, die Gründe für die Abschiebung von Mohammed El Zari und Ahmed Agiza genauer zu untersuchen und die Verantwortlichen ggf. strafrechtlich zu verfolgen.

  • Im Juni 2008 lehnte die Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Adel Hakim ab, einem Flüchtling, der im Mai 2006 aus US-amerikanischer Haft in Guantánamo entlassen worden war. Adel Hakim, ein chinesischer Staatsangehöriger aus der Volksgruppe der Uiguren, wurde zusammen mit vier weiteren Uiguren von Guantánamo nach Albanien gebracht, das den Schutz der Männer zugesichert hatte. Während eines Aufenthalts in Schweden im Jahr 2007 hatte Adel Hakim eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, z.T. weil seine Schwester in Schweden lebt. Die Einwanderungsbehörde lehnte seinen Antrag mit der Begründung ab, dass er bereits über eine Aufenthaltsgenehmigung für Albanien verfüge. Adel Hakim blieb während der Entscheidung über das von ihm eingelegte Rechtsmittel in Schweden.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Juni äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter Bedenken, denen zufolge die Inhaftierung von Asylbewerbern vor der Abschiebung gängige Praxis sei, und bedauerte, dass das schwedische Recht kein absolutes Limit für die Zeit vorsehe, die ein Asylbewerber in Haft behalten werden kann.

Die meisten neuen Asylanträge von Irakern wurden abgelehnt, nachdem die Einwanderungsbehörde und das zuständige Berufungsgericht für Einwanderungsangelegenheiten entschieden hatten, dass es im Irak keinen internen bewaffneten Konflikt gäbe. Bisher hatte es für die Mehrzahl der Asylbewerber aus dem Irak gewisse Schutzmaßnahmen gegeben.

Im Februar einigten sich die schwedischen und irakischen Behörden über die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in den Irak. Davor wurden von den irakischen Behörden nur irakische Staatsangehörige akzeptiert, die ihrer Ausweisung zugestimmt hatten.

Die schwedischen Behörden lehnten Anträge eritreischer Asylbewerber auch weiterhin ab. Diese liefen daher Gefahr, nach Eritrea abgeschoben zu werden, trotz der Empfehlung des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) an alle Staaten, Abschiebungen nach Eritrea einzustellen. Mindestens ein eritreischer Staatsbürger wurde im April von Schweden nach Eritrea abgeschoben.

Im Oktober erbat der UN-Ausschuss gegen Folter die vorübergehende Aufhebung der geplanten Abschiebung einer weiteren eritreischen Staatsbürgerin nach Eritrea, um zu prüfen, ob sie bei ihrer Rückkehr einem Folterrisko ausgesetzt wäre.

Gewalt gegen Frauen und Kinder

Nur etwa 12% der Vergewaltigungsfälle, die der Polizei gemeldet wurden, führten zu einem Gerichtsverfahren. Die Bemühungen zur Verstärkung des Schutzes von Opfern einer Vergewaltigung wurden durch das Fehlen einer systematischen, unabhängigen Untersuchung und Analyse von Vergewaltigungen und der Kriterien, nach denen eine strafrechtliche Verfolgung dieser Fälle erfolgt, behindert.

Im Juni äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter sein Bedauern angesichts des Fehlens nationaler Statistiken zu familiärer Gewalt und forderte Schweden auf, seine Bemühungen zur Vermeidung, Bekämpfung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, darunter familiäre Gewalt und Verbrechen gegen Kinder und Frauen, die im Namen der Ehre begangen werden, zu verstärken.

Amnesty International: Bericht

State of denial – Europe’s role in rendition and secret detention (EUR 01/003/2008)

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